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Anspruchsgrundlage ist ein Rechtssatz der einem Tatbestand als Rechtsfolge einen Anspruch Recht zuweist 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Funktion 3 Rechtsgeschichtliche Entwicklung 4 Literatur 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenRechtsnormen Rechtssatze sind logisch strukturiert Im Privatrecht kann ein Rechtstrager im Falle des Vorliegens bestimmter Voraussetzungen Anspruche geltend machen Hierbei handelt es sich um Rechte von einem Anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen Eine Legaldefinition fur den Anspruch findet sich in 194 Abs 1 BGB Anspruchsnormen beinhalten die Anspruchsgrundlage fur eine beabsichtigte Rechtsfolge 2 und bestehen aus zwei Teilen dem Tatbestand und der Rechtsfolge So kann nach 985 BGB der Eigentumer vom nichtberechtigten Besitzer Tatbestand die Herausgabe der Sache verlangen Das verlangen konnen ist die Rechtsfolge der gesamte Rechtssatz wird als Anspruchsgrundlage bezeichnet Die Anspruchsgrundlage beantwortet die Fragen wer will etwas von wem und woraus 3 Der rechtsgeschaftliche oder gesetzliche Entstehungsgrund eines Anspruchs wird Anspruchsgrundlage genannt Funktion BearbeitenDie Anspruchsgrundlage beschreibt allein oder in Verbindung mit weiteren Regelungen eine Gesamtheit von Voraussetzungen die als Anspruchsvoraussetzungen bezeichnet werden Anspruchsvoraussetzungen konnen sowohl sachlicher als auch personlicher Natur sein also nicht nur die Lebenssachverhalte beschreiben die den Anspruch auslosen konnen sondern auch den Kreis derjenigen begrenzen die als Anspruchsinhaber beziehungsweise Anspruchsgegner in Betracht kommen Beispiel 833 Satz 1 BGB lautet auszugsweise wie folgt Wird durch ein Tier eine Sache beschadigt so ist derjenige welcher das Tier halt verpflichtet dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen Die Vorschrift ist eine typische Anspruchsgrundlage Anspruchsvoraussetzung ist die Beschadigung einer Sache durch ein Tier Die Rechtsfolge ist die Verpflichtung zum Schadensersatz Anspruchsinhaber ist derjenige der den Schaden erlitten hat und Anspruchsgegner derjenige der das Tier halt Ob eine bestimmte Anspruchsgrundlage in einem konkreten Fall Lebenssachverhalt dem Betroffenen tatsachlich einen Anspruch gewahrt muss durch Rechtsanwendung festgestellt werden Dazu wird der konkrete Fall daraufhin untersucht ob alle tatbestandsrelevanten Voraussetzungen erfullt sind sogenannte Subsumtion Gegebenenfalls muss der Sachverhalt ausgelegt werden Sind alle Voraussetzungen erfullt besteht ein Anspruch Fur die juristische Fallbearbeitung ist vor allem im Zivilrecht die Frage nach der Anspruchsgrundlage ein wesentlicher Schritt Nachdem der Rechtsanwender den Sachverhalt erfasst und mit der Frage Wer will was von wem die gewunschte Rechtsfolge identifiziert hat legt er sich die Frage nach der Anspruchsgrundlage vor indem er fragt Woraus d h aus welcher Regelung ergibt sich gerade die soeben identifizierte Rechtsfolge 4 Nach Feststellung der Entstehung des Anspruchs pruft der Fallbearbeiter als nachstes ob der Anspruch untergegangen z B erloschen oder vom fruheren Anspruchsinhaber abgetreten oder undurchsetzbar etwa verjahrt oder gestundet ist 5 Rechtsgeschichtliche Entwicklung BearbeitenDie Begrifflichkeit der Anspruchsgrundlage geht auf den romisch rechtlichen actio Begriff aus dem zivilprozessualen Legisaktionenverfahren zuruck Seinem Wortsinn nach bedeutet er nichts anderes als Handlung oder Rechtshandlung beschrieb ursprunglich jedoch den Vorgang des Verklagens Aus dem Vorgang der Klageerhebung hat sich dann die Bezeichnung auf die Voraussetzungen der Begrundetheit der Klage erstreckt sog aktionenrechtliches Denken Denken in actiones vgl formelles Recht Im 19 Jahrhundert wurde dieses aktionenrechtliche Denken durch den rein materiellrechtlichen Begriff Anspruch abgelost der im BGB von 1896 verwendet wird Literatur BearbeitenDieter Medicus Burgerliches Recht Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung 22 Aufl 2010 Carl Heymanns Verlag Koln Berlin Bonn Munchen ISBN 978 3 8006 4081 2 Einzelnachweise Bearbeiten Vgl auch Gerhard Kobler Juristisches Worterbuch Fur Studium und Ausbildung 16 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2016 ISBN 978 3 8006 5142 9 Anspruchsgrundlage Winfried Boecken BGB Allgemeiner Teil 2007 S 34 Nr 62 Winfried Boecken BGB Allgemeiner Teil 2007 S 37 Nr 67 Bernd Ruthers Astrid Stadler Allgemeiner Teil des BGB 18 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66843 2 S 81 Dieter Medicus Jens Petersen Grundwissen zum Burgerlichen Recht 9 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4737 8 S 24 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4314749 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anspruchsgrundlage amp oldid 204393826