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Der Herausgabeanspruch ist im deutschen Sachenrecht der dingliche Anspruch des Eigentumers einer Sache gegen den unrechtmassigen Besitzer auf Herausgabe zahlreiche andere Vorschriften gewahren auch schuldrechtliche Herausgabeanspruche Im Familienrecht kann die Herausgabe eines Kindes im Rahmen der Personensorge von jedem verlangt werden der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthalt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Sachenrecht 2 1 Allgemeines 2 2 Eigentumer Besitzer Verhaltnis 2 3 Folgen 2 4 Ubergabesurrogat 3 Schuldrecht 4 Familienrecht 5 International 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAlle Vorschriften haben gemeinsam dass ein unberechtigter Besitzer verpflichtet ist dem berechtigten Normadressaten etwas herauszugeben Herausgabe ist im Sachenrecht die Ubertragung des unmittelbaren Besitzes an dem Ort an dem sich die Sache bestimmungsgemass befindet 1 Im Familienrecht ist die Herausgabe des Kindes der Anspruch eines Elternteils gegen einen Ehegatten oder der Eltern gegen Dritte die das Kind den Eltern widerrechtlich vorenthalten Der Herausgabeanspruch schutzt im Sachenrecht das Eigentum 2 im Familienrecht das Elternrecht auf ihre Kinder Sachenrecht BearbeitenVoraussetzung fur einen Herausgabeanspruch ist eine Vindikationslage Eigentum und Besitz mussen auseinandergefallen sein und der Besitzer darf kein Recht zum Besitz gemass 986 BGB gegenuber dem Eigentumer haben Allgemeines Bearbeiten Nach 903 BGB kann der Eigentumer andere Rechtssubjekte von jeder Einwirkung auf die ihm gehorende Sache ausschliessen Wird ihm der Besitz entzogen oder vorenthalten etwa durch verbotene Eigenmacht oder kommt er ihm abhanden etwa durch Verlieren so folgt aus 903 BGB dass er vom unrechtmassigen Besitzer die Herausgabe verlangen kann Diesen Herausgabeanspruch gewahrt ihm 985 BGB fur bewegliche und unbewegliche Sachen Grundstucke und grundstucksgleiche Rechte um die Eigentumsstorung durch unberechtigten Fremdbesitz zu beseitigen Der Herausgabeanspruch ist eines der Kriterien die das Eigentum als das absolute dingliche Recht schutzen und dem Eigentumer eine uneingeschrankte Herrschaft uber die Sache verleihen Eigentumer Besitzer Verhaltnis Bearbeiten Aus dem Eigentumer Besitzer Verhaltnis ergibt sich dass der Eigentumer einer Sache nach 985 BGB regelmassig einen Anspruch gegen den unberechtigten Besitzer einer Sache hat der auf Herausgabe an den Eigentumer gerichtet ist Der Besitzer muss eine Sache allerdings rechtlos besitzen 3 So ist der Dieb dem Herausgabeanspruch ausgesetzt nicht weil er gestohlen hat sondern weil er die gestohlene Sache besitzt Der Herausgabeanspruch spielt eine besondere Rolle bei der Ruckabwicklung gescheiterter Vertrage bei Verausserungen nur wenn die dingliche Einigung nichtig ist Hat jedoch der Besitzer ein Recht auf diesen Besitz etwa durch Miete Leihe Pacht Niessbrauch Pfandrecht so ist der Herausgabeanspruch ausgeschlossen 4 Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern wenn er dem Eigentumer gegenuber zum Besitze berechtigt ist Der Besitzer kann sich dann auf seinen Leih oder Mietvertrag oder ahnliche Dauerschuldverhaltnisse nach 986 BGB berufen Das Recht zum Besitz stellt nicht nur ein Leistungsverweigerungsrecht des Besitzers dar sondern hat auch zur Folge dass ein Herausgabeanspruch nicht besteht 5 In 1007 Abs 1 BGB ist geregelt was geschieht wenn der Besitzer einen Herausgabeanspruch gegen andere Besitzer derselben Sache eingeraumt bekommt Wer eine bewegliche Sache im Besitz gehabt hat kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen wenn dieser bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben war 1007 Abs 1 BGB Ist die Sache dem fruheren Besitzer gestohlen worden verloren gegangen oder sonst abhandengekommen so kann er die Herausgabe auch von einem gutglaubigen Besitzer verlangen es sei denn dass dieser Eigentumer der Sache ist oder die Sache ihm vor der Besitzzeit des fruheren Besitzers abhandengekommen war das gilt jedoch nicht fur Geld und Inhaberpapiere 1007 Abs 2 BGB Folgen Bearbeiten Glaubiger des Herausgabeanspruchs ist der Eigentumer Schuldner der mittelbare oder unmittelbare Eigen oder Fremdbesitzer 6 Der Herausgabeanspruch trifft nicht nur den unmittelbaren Besitzer sondern auch den mittelbaren Besitzer 7 Herausgabe ist die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes in dem Zustand in dem sich die Sache befindet 8 Ist der Eigentumer nur Miteigentumer und der Besitzer ebenfalls Miteigentumer der Sache so kann er nur die Einraumung des Mitbesitzes verlangen 866 BGB ist der Besitzer kein Miteigentumer so muss er die Sache an alle Miteigentumer herausgeben Ist der Eigentumer mittelbarer Besitzer kann er nur Herausgabe an den unmittelbaren Besitzer verlangen es sei denn dieser will den unmittelbaren Besitz nicht ubernehmen 986 Abs 1 Satz 2 BGB Nach herrschender Meinung kann der Eigentumer vom mittelbaren Besitzer nicht nur die Ubertragung des mittelbaren Besitzes auf sich sondern auch die Herausgabe der Sache verlangen 9 Ubergabesurrogat Bearbeiten In 931 BGB ist vorgesehen dass der Herausgabeanspruch ein Ubergabesurrogat darstellen kann Soll demnach ein Dritter unmittelbarer Besitzer bleiben und der Erwerber mittelbarer Besitzer und Eigentumer werden so ersetzt die Abtretung des Herausgabeanspruchs die an sich vorzunehmende Ubergabe der Sache Der Herausgabeanspruch ist daher ein selbstandig abtretbares verpfandbares und pfandbares Recht Schuldrecht BearbeitenHerausgabeanspruche sind auf Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gerichtet Sie konnen dinglich zu qualifizieren sein etwa aus den 985 1007 BGB aber auch schuldrechtlicher Natur sein Weitere Herausgabeanspruche sind die schuldrechtlichen Anspruche aus dem Leihverhaltnis aus der Verwahrung 695 dem Auftrag 667 BGB und quasivertraglich aus der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Das Verhaltnis der schuldrechtlichen Herausgabeanspruche zu denen aus 985 BGB ist umstritten Im Ergebnis wird sich der Schuldner an seinen Vertragspartner halten konnen und muss nicht die Eigentumerstellung Dritter prufen 10 Schuldrechtliche Herausgabeanspruche gehen denen aus 985 BGB vor Da sich der Herausgabeanspruch auf Pflichtverletzungen stutzen kann ist im Rahmen der Naturalrestitution eine Herausgabe nach 249 BGB in Verbindung mit 280 BGB oder 823 BGB moglich Letztlich kann ein Herausgabeanspruch auch auf 812 BGB im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung gestutzt werden Eine besondere Form des Herausgabeanspruches im Immobililiarsachenrecht ist der Grundbuchberichtigungsanspruch aus 894 BGB Aufgrund dieses Anspruches muss der bisherige im Grundbuch Eingetragene seinen Buchbesitz an den wahren Inhaber herausgeben Weitere schuldrechtliche Herausgabeanspruche finden sich in 285 Abs 1 BGB 346 Abs 1 BGB 346 Abs 3 S 2 BGB 457 Abs 1 BGB 496 Abs 3 S 3 BGB 562b Abs 2 S 1 BGB 563b Abs 2 BGB 667 BGB 675r Abs 3 BGB 816 Abs 1 S 1 BGB 816 Abs 1 S 2 BGB 816 Abs 2 BGB 817 S 1 BGB 822 BGB 861 Abs 1 BGB 987 Abs 1 BGB 1007 Abs 1 BGB 1007 Abs 2 S 1 BGB 1231 Abs 1 BGB 1251 Abs 1 BGB 1296 S 2 BGB 1361a Abs 1 S 1 BGB 1632 Abs 1 BGB 1684 Abs 3 S 3 BGB 1698 Abs 1 BGB 1890 Abs 1 BGB 1973 Abs 2 S 1 BGB 1990 Abs 1 S 2 BGB 2018 BGB 2020 BGB 2031 Abs 1 S 1 BGB 2130 Abs 1 BGB 2184 S 1 BGB 2362 Abs 1 BGB 2374 BGB Rechtsfolgenverweise 11 nach denen Herausgabe nach den Vorschriften des Bereicherungsrechts verlangt werden kann finden sich in 516 Abs 2 S 2 BGB 527 Abs 1 BGB 528 Abs 1 S 1 BGB 531 Abs 2 BGB 547 Abs 1 S 2 BGB 628 Abs 1 S 3 BGB 684 S 1 BGB 852 S 1 BGB 951 Abs 1 S 1 BGB 977 S 1 BGB 988 BGB 993 Abs 1 Hs 1 BGB 1301 BGB 1434 BGB 1457 BGB 2021 BGB 2196 Abs 1 BGB 2287 Abs 1 BGB 2329 Abs 1 BGB Ein Verweis wonach Herausgabe nach der Vorschrift des 346 BGB erfolgen soll findet sich in 628 Abs 1 S 3 BGB Familienrecht BearbeitenDie Herausgabe des Kindes bei widerrechtlichem Kindesentzug ist in 1632 Abs 1 BGB geregelt Widerrechtlich vorenthalten bedeutet einerseits jede Weigerung das Kind an den Personensorgeberechtigten herauszugeben und andererseits das Zuruckhalten des Kindes 12 Ob die Herausgabe dem Kindeswohl entspricht spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle Wenn jedoch das Jugendamt kraft offentlichen Rechts 42 SGB VIII das Kind in seine Obhut nimmt gibt es keinen Anspruch auf Herausgabe des Kindes 13 International BearbeitenIn Osterreich ist nach 366 ABGB eine Eigentumsklage auf Herausgabe erforderlich auch in der Schweiz ist nach Art 641 Abs 2 ZGB eine Herausgabeklage notwendig In Frankreich heisst der Herausgabeanspruch franzosisch revendication und betrifft Guter franzosisch biens was Sachen bedeuten kann Umstritten ist ob der Herausgabeanspruch auf korperliche Guter franzosisch biens corporels beschrankt ist 14 Bei Immobilien erstreckt er sich auch auf deren Zubehor Anders als im deutschen Recht muss der Eigentumer den unberechtigten Besitzer auf Herausgabe verklagen Auch im angelsachsischen Recht des Common Law hat der Eigentumer einen Herausgabeanspruch gegen den unrechtmassigen Besitzer auf Ubertragung des Besitzes dessen verschiedene Begriffe unterschiedliche Herausgabesachverhalte bezeichnen englisch restitution conversion replevin Es handelt sich um deliktsrechtliche Besitzanspruche des Eigentumers Internationale Herausgabeanspruche spielen insbesondere bei Kunstraub und Beutekunst eine Rolle Hier ist es von entscheidender Bedeutung wann von wem und unter welchen Umstanden ein Kulturgut erworben wurde 15 Einzelnachweise Bearbeiten Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 652 Mathias Habersack Examens Repetitorium Sachenrecht 2012 S 32 Wolfgang Brehm Christian Berger Sachenrecht 2006 S 117 BGH NJW 1999 3716 BGHZ 82 13 18 Otto Palandt Peter Bassenge BGB Kommentar 73 Auflage 2014 985 Rn 2 und 5 BGHZ 53 31 BGH NJW 2001 2966 Christoph Karl Sliwka Herausgabeanspruche als Teil des zivilrechtlichen Eigentumsrechts 2012 S 409 Martin Haublein Munchener Kommentar zum BGB 5 Auflage 2008 604 Rn 8 ob es sich tatsachlich um Rechtsfolgenverweise oder Rechtsgrundverweise handelt ist teilweise umstritten Kurt Schellhammer Familienrecht nach Anspruchsgrundlagen 2006 S 442 Kurt Schellhammer Familienrecht nach Anspruchsgrundlagen 2006 S 442 Christoph Karl Sliwka Herausgabeanspruche als Teil des zivilrechtlichen Eigentumsrechts 2012 S 129 Hannes Hartung Kunstraub in Krieg und Verfolgung 2005 S 275Normdaten Sachbegriff GND 4131778 6 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Herausgabeanspruch amp oldid 231505175