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Die Vindikationslage von lat rei vindicatio bezeichnet eine spezifische Situation des Eigentumer Besitzer Verhaltnisses im Zivilrecht bei der ein Eigentumer gegenuber einem nicht zum Besitz berechtigten Besitzer einen Herausgabeanspruch hat vgl 985 BGB An diese Situation knupfen sich fur den Besitzer der an sein Besitzrecht glaubt und zu Recht glauben darf bestimmte Privilegien So haftet er nicht fur eine Beschadigung oder den Untergang der herauszugebenden Sache und hat Anspruche auf Ersatz seiner Verwendungen die zur Erhaltung der Sache notwendig waren Der bosglaubige Besitzer unterliegt hingegen einer verscharften Haftung Im Patentrecht bezeichnet die Vindikation 8 PatG einerseits das Anmelden einer Erfindung oder das Ubernehmen einer Patentanmeldung oder eines Patents durch eine hierzu nicht nach 6 PatG berechtigte Person d h eine Person die nicht der Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger ist und andererseits das Anmelden einer Erfindung durch eine Person die die wesentlichen Inhalte der Patentanmeldung den Beschreibungen Zeichnungen Modellen Geratschaften oder Einrichtungen eines anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren widerrechtlich d h ohne dessen Einwilligung entnommen hat Der durch 8 PatG gewahrte Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Patenterteilung bzw auf Ubertragung des Patents dient im Falle der Anmeldung durch einen Nichtberechtigten dem Schutz des wahren Berechtigten im Falle der widerrechtlichen Entnahme dem Schutz des Erfindungsbesitzers Obwohl in vielen Fallen Uberschneidungen vorliegen sind beide Tatbestande voneinander zu trennen So liegt eine Anmeldung durch einen Nichtberechtigten auch dann vor wenn die Patentanmeldung zwar mit Einwilligung des Erfinders oder seines Rechtsnachfolgers erfolgte aber keine entsprechende rechtsgeschaftliche Ubertragung stattfand Andererseits gewahrt 8 PatG den Anspruch im Falle einer widerrechtlichen Entnahme neben dem Erfindungsberechtigten auch dem blossen Erfindungsbesitzer Das Verlangen der Abtretung bzw Ubertragung kann durch eine Vindikationsklage vor einem Landgericht durchgesetzt werden Geschichte der rei vindicatio Bearbeitensiehe Legis actio sacramento in remDiese Klage stammt aus der Zwolf Tafel Zeit Klager und Beklagter behaupten mittels vindicatio vermutlich ein Stab mit dem auf die Sache angetippt wurde und contravindicatio ihr Eigentum an der Sache Beide mussen fur ihre Behauptung eine Geldsumme einsetzen sacramentum Die gesamte Verhandlung war sehr stark ritualisiert Der Richter entscheidet schliesslich wessen Recht das bessere ist die Sache als Eigentumer zu haben Siehe auch BearbeitenEigentumsklage im osterreichischen Sachenrecht Herausgabeanspruch im deutschen SachenrechtBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vindikationslage amp oldid 209896213