www.wikidata.de-de.nina.az
Die negotiorum gestio Geschaftsfuhrung ohne Auftrag ist die Wahrnehmung von Geschaften eines Geschaftsherren lateinisch dominus negotii durch einen Geschaftsfuhrer lateinisch negotiorum gestor ohne dass der Geschaftsfuhrer durch den Geschaftsherren hierzu beauftragt oder anderweitig in besonderer Weise ermachtigt wurde 1 Inhaltsverzeichnis 1 Die negotiorum gestio im romischen Recht 2 Deutschland 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDie negotiorum gestio im romischen Recht BearbeitenBereits der republikanischen Rechtsordnung siehe insoweit altromisches Recht und vorklassisches Recht waren Falle der Fuhrung fremder Geschafte bekannt Dazu gehorten un entgeltliche Kontrakte wie das mandatum Auftragsgeschafte die locatio conductio welche Dienst und Werkvertrage umfasste oder auch die tutela die Ausubung einer Vormundschaft Im Gegensatz dazu regelte das romische Recht mit der negotorium gestio das Recht der Quasikontrakte Rechtsbeziehungen die ausserhalb des Vertragsrechts lagen Dabei entstanden zwei unterschiedliche Interessenslagen Der Geschaftsherr also derjenige fur den gehandelt wurde war an einer Geschaftsbesorgung interessiert aus der er Vermogensvorteile vereinnahmt Der der die Geschaftsbesorgung wahrnahm war gegebenenfalls daran interessiert die ihm entstandenen Aufwendungen ersetzt zu erhalten Das Rechtsinstitut der negotorium gestio diente mithin dem Ausgleich beider Interessenslagen Hierzu standen den Parteien grundsatzlich die Klagearten actiones zur Verfugung die fur Durchsetzung von Kontrakten vorgesehen waren 2 Die Durchsetzung der Anspruche Klagemoglichkeiten gingen auf pratorische Edikte zuruck Wie im heutigen deutschen Recht fuhrten Notgeschaftsfuhrungen zu Haftungseinschrankungen 2 Aus dem romischen Recht entstammt die spezifische Klageart der actio funeraria Ihrem Gestaltungszweck nach konnte Bestattungsklage derjenige erheben dem Aufwendungen fur die Bestattung eines ihm Fremden entstanden waren Die Klage wurde gegen denjenigen erhoben der sich um die Bestattung hatte kummern mussen selbst wenn dessen Wille entgegenstand 3 Die Fallgestaltung und deren Ubertragung auf Parallelanwendungen wurde im antiken Rom ebenso bei den Glossatoren etwa Bulgarus im Usus modernus etwa Samuel Stryk und in der Historischen Rechtsschule etwa G F Puchta kontrovers diskutiert 4 Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Deutschland Literatur BearbeitenErnst von Caemmerer Peter Schlechtriem Hrsg International Encyclopedia of Comparative Law Band 10 Restitution Unjust Enrichment and Negotiorum Gestio Mohr Siebeck Tubingen 2007 ISBN 978 90 04 16309 6 englisch Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht 9 vollig neu bearb Aufl Bohlau Wien 2001 ISBN 3 205 99372 1 Einzelnachweise Bearbeiten Pierer s Universal Lexikon Band 7 Altenburg 1859 S 261 262 Abgerufen bei zeno org am 19 Juni 2011 a b Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 ISBN 3 205 07171 9 S 260 261 Ulpian Digesten 11 7 14 13 Oliver Unger Actio Funeraria Prinzip und Fall der verbotswidrigen Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Mohr Siebeck Tubingen 2018 ISBN 978 3 16155356 1 hier Kurzausschnitt via Max Planck Institut Hamburg rezensiert bei Franz Stefan Meissel Actio Funeraria Prinzip und Fall der verbotswidrigen Geschaftsfuhrung ohne Auftrag In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 137 Heft 1 2020 S 480 487 Normdaten Sachbegriff GND 4020492 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftsfuhrung ohne Auftrag amp oldid 227478258