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Dieser Artikel behandelt den Vertrag nach romischem Recht Fur eine weitere Bedeutung siehe Fusswaschung Unter mandatum lateinisch Auftrag manum dare die Hand geben versteht man im romischen Recht einen unentgeltlichen Konsensualvertrag Der Mandatar hat dabei eine Tatigkeit fur den Mandanten auszufuhren 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Siehe auch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseVertragsgegenstand BearbeitenAls Vertragsgegenstand des mandatum kommen alle erlaubten Tatigkeiten in Betracht seien sie faktischer oder rechtlicher Natur Im Gegensatz zur locatio conductio ist das mandatum stets unentgeltlich und war somit der Standardvertrag fur die artes liberales Diese hoherstehenden Dienstleistungen konnten allenfalls gegen einen freiwilligen Ehrensold das lateinisch honorarium erbracht werden die verpflichtend entgeltliche Erbringung galt hingegen in republikanischer Zeit als unehrenhaft Eine Anderung zumindest der Rechtspraxis ergab sich erst in der Kaiserzeit Formal blieb zwar ein Entgelt beim mandatum nicht einklagbar jedoch gestattete man ein ausserordentliches Verfahren die extraordinario cognitio 1 Siehe auch BearbeitenKreditauftragLiteratur BearbeitenHeinrich Honsell Romisches Recht 6 Auflage Springer Berlin Heidelberg New York 2006 ISBN 978 3 540 28118 4 53 Tobias Rundel Mandatum zwischen utilitas und amicitia Perspektiven zur Mandatarhaftung im klassischen romischen Recht LIT Munster 2005 ISBN 3 8258 8997 1 Einzelnachweise Bearbeiten a b Heinrich Honsell Romisches Recht 6 Auflage Springer Berlin Heidelberg New York 2006 53 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mandatum Vertrag amp oldid 236808090