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Die Geschaftsfuhrung ohne Auftrag GoA ist ein gesetzliches Schuldverhaltnis das in Deutschland in den 677 687 des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB geregelt ist und zu den vertragsahnlichen Anspruchen zahlt Eine GoA liegt nach der gesetzlichen Definition vor wenn jemand ein Geschaft fur einen anderen besorgt ohne ihm gegenuber aufgrund eines Auftrags oder eines sonstigen Grunds hierzu berechtigt zu sein Der Begriff des Geschafts ist hierbei weit zu verstehen und umfasst jede fremdnutzige Tatigkeit beispielsweise den Schutz eines fremden Rechtsguts vor Gefahren und das Leisten auf eine fremde Verbindlichkeit Die Regelungen der GoA bezwecken einen angemessenen Interessenausgleich zwischen demjenigen der das Geschaft besorgt und demjenigen fur den das Geschaft besorgt wird Ersterer wird als Geschaftsfuhrer bezeichnet letzterer als Geschaftsherr Die Regelungen der GoA sehen Anspruche fur beide Parteien vor In welchen Fallen welche Anspruche zum Tragen kommen hangt von der Einstellung der Parteien zur Geschaftsfuhrung ab Unterschieden wird zwischen der echten und der unechten GoA Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Instituten liegt im Willen des Geschaftsfuhrers Bei einer echten GoA will dieser fremdnutzig handeln Bei einer unechten GoA will der Geschaftsfuhrer dagegen ausschliesslich im eigenen Interesse tatig werden Fur beide Formen der GoA sind Unterfalle normiert die nach der Schutzwurdigkeit des Geschaftsfuhrers differenzieren Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Anwendungsbereich der GoA 3 Echte Geschaftsfuhrung ohne Auftrag 677 686 3 1 Allgemeine Voraussetzungen 3 1 1 Geschaftsfuhrung 3 1 2 Fremdheit 3 1 3 Fremdgeschaftsfuhrungswille 3 1 4 Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung 3 2 Ubernahme im Sinne des Geschaftsherrn 3 2 1 Berechtigte GoA 683 3 2 2 Unberechtigte GoA 684 3 3 Anspruche aus echter GoA 3 3 1 Aufwendungsersatz 3 3 2 Schadensersatz 3 3 3 Herausgabe des Erlangten 4 Unechte Geschaftsfuhrung ohne Auftrag 687 4 1 Vermeintliche Fuhrung eines Eigengeschafts Absatz 1 4 2 Geschaftsanmassung Absatz 2 5 Konkurrenzen 6 Anwendung im offentlichen Recht 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenDie Geschaftsfuhrung ohne Auftrag ist in grossem Masse auf das romisch rechtliche Institut der negotiorum gestio zuruckzufuhren 1 Dieses Rechtsinstitut sah fur den Fall der Wahrnehmung eines fremden Geschafts wechselseitige Anspruche von Geschaftsherrn und Geschaftsfuhrer vor Die Leitgedanken dieser Regelungen werden in der Rechtswissenschaft auf verschiedene Weise gedeutet 2 Als ein zentraler Anwendungsbereich wurde oft altruistisches Handeln angesehen 3 4 Bereits in der Rechtspraxis der Antike fand die negotiorum gestio allerdings in zahlreichen weiteren Rechtsbeziehungen Anwendung Hierdurch entwickelte sie sich zu einer subsidiaren Auffangregelung die zum Zug kam wenn speziellere Rechtsinstitute nicht einschlagig waren 2 Die Autoren des BGB folgten dieser Struktur Sie arbeiteten Regelungen zur Geschaftsfuhrung ohne Auftrag als gesetzliches Schuldverhaltnis in das Gesetzeswerk ein und orientierten sich dabei an der Funktionsvielfalt ihrer Vorlaufer Sie gingen zwar nicht so weit jedes Handeln den Regeln der GoA zu unterwerfen das sich auf einen fremden Interessenkreis auswirkt allerdings verwarfen sie auch zahlreiche restriktivere Vorschlage welche die Geschaftsfuhrung ohne Auftrag auf uneigennutziges Handeln oder auf vertragsahnliche Beziehung beschranken wollten Als massgebliche Tatbestandsvoraussetzung der GoA sah der Gesetzgeber die bewusste Wahrnehmung fremder Interessen an 5 Daher entwarf er die Voraussetzung des Fremdgeschaftsfuhrungswillens der den Willen zum Tatigwerden in einem fremden Interessenkreis umschreibt 6 Die 1874 einberufene erste Kommission zur Ausarbeitung des BGB platzierte die GoA innerhalb des Gesetzesentwurfs im Anschluss an das Bereicherungsrecht Die zweite Kommission verschob das Schuldverhaltnis wegen seiner Nahe und seinen inhaltlichen Bezugen an das Ende des Auftragsrechts Seitdem blieb der Normenkomplex bis heute im Wesentlichen unverandert 7 Wegen des romisch rechtlichen Ursprungs der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag ist sie insbesondere in Rechtssystemen des romanischen Rechtskreises verbreitet Dies trifft beispielsweise auf Italien Frankreich Schottland und Louisiana zu Eine vergleichbare Regelung existiert ebenfalls im Burgerlijk Wetboek dem Zivilgesetzbuch der Niederlande 8 9 Anwendungsbereich der GoA BearbeitenDie GoA besitzt einen weit gefassten Anwendungsbereich Ein Anspruch aus dem Normenkomplex kommt in Betracht sobald eine Person im Aufgabenkreis eines anderen tatig wird ohne dass hierfur eine rechtliche Grundlage besteht 10 Als Schwerpunkt sah der Gesetzgeber Verhaltnisse in denen sich jemand altruistisch fur einen anderen einsetzt Allerdings machen Falle dieser Art in der Gerichtspraxis nur einen geringen Anteil aus da die GoA aufgrund ihrer weit gefassten Normen in zahlreichen anderen Rechtsverhaltnissen angewandt wird 11 Ausserdem verweisen einige Normen des BGB auf die Vorschriften der GoA als Abwicklungsmodell etwa 539 Abs 1 oder 994 Abs 2 BGB Beide Normen behandeln den Ersatz von Aufwendungen die jemand auf eine fremde Sache macht In manchen Konstellationen die sich ihrem Wortlaut nach unter die Vorschriften der GoA subsumieren lassen ist deren Anwendung allerdings von vornherein ausgeschlossen So kann die GoA durch andere Normenkomplexe verdrangt werden etwa durch das Bereicherungsrecht Ausserdem kann ihre Anwendbarkeit ausgeschlossen sein um widerspruchliche Ergebnisse zu vermeiden Dies ist beispielsweise bei der gesetzlichen Haftungsordnung des Strassenverkehrs der Fall 7 StVG sieht eine uberdurchschnittlich weitgehende Haftung des Fahrzeughalters vor die nur in aussergewohnlichen Fallen bei Vorliegen hoherer Gewalt 12 ausgeschlossen ist Diese Haftungssystematik wurde unterwandert kame die GoA zur Anwendung Weicht beispielsweise der Fahrzeughalter mit seinem Wagen einem Radfahrer aus um diesen nicht zu uberfahren und beschadigt hierbei seinen Wagen konnte er Aufwendungsersatz aus GoA verlangen Dies widerspricht aber der Haftung des StVG da der Fahrzeughalter bei einer Schadigung des Radfahrers diesem im Regelfall zum Ersatz verpflichtet ware Wegen dieses Widerspruchs kann die GoA hier nicht zur Anwendung kommen 13 14 Ebenfalls nicht anwendbar ist die GoA wenn sie mit Grundzugen der Vertragsrechts ordnung kollidiert Eine solche Kollision bestand beispielsweise im sogenannten Erbensucher Fall Dort half eine Person unaufgefordert anderen bei der Anmeldung von Erbrechten indem sie ihnen hierfur unterstutzende Informationen ubersandte Anschliessend verlangte sie von den Erben die ihre Erbschaftsanspruche erfolgreich durchsetzten ein Honorar fur ihre Aufwendungen Da vertragliche Anspruche mangels eines Vertrags nicht in Betracht kamen prufte der Bundesgerichtshof einen Anspruch aus GoA Diesen lehnte er ab da die Aufwendungen des Erbensuchers der Anbahnung eines Vertrags dienten Diese ist jedoch fur beide Parteien mit dem Risiko des Scheiterns verbunden mit der Folge dass bis dahin getatigte Ausgaben der Parteien zur Herbeifuhrung des Vertragsschlusses vergeblich sind Diese auf Grundsatze des Privatrechts zuruckgehende Risikoverteilung soll nicht durch die GoA ausgehebelt werden weswegen sie in solchen Fallen nicht anwendbar ist 15 Schliesslich ist die Geschaftsfuhrung ohne Auftrag ausgeschlossen wenn ein Fall der unbestellten Leistung eines Unternehmers vorliegt In solchen Fallen ordnet 241a BGB an dass der Unternehmer keinen Vergutungsanspruch hat Diese Wertung darf nicht durch die GoA durchbrochen werden sodass ihre Anwendbarkeit ausgeschlossen ist 16 Echte Geschaftsfuhrung ohne Auftrag 677 686 BearbeitenDie echte GoA regelt den Interessenkonflikt der beim bewussten Tatigwerden im Aufgabenkreis eines anderen entsteht Dieses Tatigwerden kann dem Geschaftsherrn gelegen kommen es kann aber auch eine unerwunschte Einmischung in seine Angelegenheiten darstellen 17 Wem welche Anspruche zustehen richtet sich daher nach dem Willen des Geschaftsherrn Erfolgt die Geschaftsfuhrung mit seinem Willen liegt eine berechtigte GoA vor Erfolgt sie ohne seinen Willen handelt es sich um eine unberechtigte GoA Beide Formen der echten GoA sehen unterschiedliche Anspruche vor Wahrend der berechtigte Geschaftsfuhrer vom Geschaftsherrn umfassend Aufwendungsersatz fur seine Tatigkeit verlangen kann haftet der unberechtigte Geschaftsfuhrer dem Geschaftsherrn verscharft auf Schadensersatz 18 Berechtigte und unberechtigte GoA besitzen mehrere gemeinsame Voraussetzungen die bewusste Fuhrung eines fremden Geschafts ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung Allgemeine Voraussetzungen Bearbeiten Geschaftsfuhrung Bearbeiten Die Geschaftsfuhrung ohne Auftrag erfordert zunachst die Fuhrung eines Geschafts Der Begriff des Geschafts ist wie im Auftragsrecht weit zu verstehen 13 19 Er beschrankt sich nicht nur auf rechtsgeschaftliches Handeln sondern umfasst auch alltagliches Handeln soweit es fremdnutzig ist Erforderlich ist allerdings ein willensgesteuertes Handeln Nicht ausreichend ist daher ein blosses Dulden oder Unterlassen 20 Die Fuhrung eines Geschafts stellt eine tatsachliche Handlung dar Daher braucht der Geschaftsfuhrer nicht geschaftsfahig zu sein 21 Beispiele fur ein Geschaft im Sinne der GoA stellen neben dem Abschluss von Rechtsgeschaften beispielsweise auch das Ausweichen im Strassenverkehr 13 das Anhalten eines Fahrzeugs 22 und die Beerdigung eines Verstorbenen 23 dar Fremdheit Bearbeiten Weiterhin muss das Geschaft fremd sein Dies trifft zu wenn das Geschaft jedenfalls auch in den Interessenkreis eines anderen fallt 24 Hierbei differenziert die herrschende Auffassung zwischen drei Stufen der objektiven der subjektiven und der objektiv subjektiven Fremdheit 25 Ein Fall der objektiven Fremdheit liegt vor wenn das Geschaft bereits nach seinem ausseren Anschein einem fremden Interessenkreis zuzuordnen ist Dies ist beispielsweise beim Leisten auf eine fremde Schuld 26 und beim Helfen in einer Gefahrenlage 27 gegeben Wirkt das Geschaft nach seiner ausserlichen Erscheinung wie ein Geschaft des Geschaftsfuhrers ist es objektiv neutral Ein solches Geschaft kann ein fremdes darstellen wenn der Geschaftsfuhrer mit der Geschaftsfuhrung die Wahrnehmung fremder Interessen bezweckt Dies trifft beispielsweise zu wenn jemand eine Sache fur einen anderen kauft Durch die Geschaftsfuhrung selbst ist nicht erkennbar dass ihre Fruchte nicht dem Geschaftsfuhrer selbst sondern einem anderen zugutekommen sollen Daher ergibt sich die Fremdheit eines solchen Geschafts erst daraus dass der Geschaftsfuhrer das Geschaft im Interesse eines anderen fuhren will Damit der Geschaftspartner des Geschaftsfuhrers geschutzt ist muss dieser Wille ausserlich erkennbar sein Da dieses Geschaft bei objektiver Betrachtung neutral erscheint und sich dessen Fremdheit allein aus der Einstellung des Geschaftsfuhrers zum Geschaft ergibt wird es als subjektiv fremdes Geschaft bezeichnet 25 Das objektiv subjektive oder auch fremde Geschaft nimmt eine Zwischenstellung zwischen diesen beiden Geschaften ein Ein solches Geschaft liegt vor wenn der Geschaftsfuhrer mit der Geschaftsfuhrung sowohl fremde als auch eigene Interessen verfolgt Dies traf beispielsweise im folgenden Fall des Bundesgerichtshofs zu Der Inhaber eines Lagerhauses lagerte fremdes Milchpulver in einer Halle ein in der spater ein Brand ausbrach Er erhielt eine ordnungsbehordliche Verfugung das inzwischen unbrauchbare und gesundheitsschadliche Pulver zu beseitigen Nachdem die Entsorgung abgeschlossen war forderte er vom Eigentumer des Milchpulvers Aufwendungsersatz Das Gericht bejahte einen Anspruch aus GoA Zwar kam der Inhaber des Lagerhauses durch die Reinigung einer an ihn gerichteten Verfugung nach wurde also im eigenen Rechtskreis tatig allerdings nahm er zugleich eine aus 1004 Abs 1 S 1 BGB resultierende Pflicht des Pulver Eigentumers zur Beseitigung des Pulvers wahr Deswegen erblickte das Gericht hierin ein auch fremdes Geschaft 28 Die Anerkennung des auch fremden Geschafts wird in der Rechtslehre von einigen Stimmen kritisch gesehen da sie die Gefahr birgt dass der Anwendungsbereich der GoA Vorschriften konturlos und massgeblich durch Billigkeitserwagungen bestimmt wird 29 30 Umstritten ist ob ein Geschaft fremd sein kann das der Geschaftsfuhrer im Rahmen einer eigenen vertraglichen Verpflichtung fuhrt Eine solche pflichtgebundene Geschaftsfuhrung trifft beispielsweise zu wenn ein Abschleppunternehmen im Auftrag eines Parkplatzeigentumers Fahrzeuge abschleppt Fruher bejahte die Rechtsprechung in solchen Fallen ein auch fremdes Geschaft 31 Hiergegen wurde eingewandt dass eine Uberschneidung von GoA und Vertragspflicht nicht moglich sei Werde der Geschaftsfuhrer im Rahmen eines Vertrags tatig stehen ihm allein Anspruche aus dem Vertrag gegen seinen Vertragspartner zu 32 Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lehnt die Annahme einer Geschaftsfuhrung ohne Auftrag ab wenn der Vertrag die Rechte und die Pflichten des Geschaftsfuhrers abschliessend regelt Dies ist insbesondere der Fall wenn der Vertrag eine Vergutungsvereinbarung trifft Trifft dies zu stehen dem Geschaftsfuhrer keine Anspruche gegen den Geschaftsherrn der Abgeschleppte zu da dieser ansonsten sowohl vom Geschaftsfuhrer Abschlepper als auch von dessen Auftraggeber Parkplatzeigentumer in voller Hohe in Anspruch genommen werden konnte 33 Im Beispielfall kann nach Ansicht der Rechtsprechung 34 und einiger Stimmen der Rechtslehre 35 allerdings der Parkplatzeigentumer aus GoA gegen den Falschparker vorgehen da er durch die Entfernung des Fahrzeugs die Pflicht des Abgeschleppten wahrnimmt den Zustand des Falschparkens zu beenden In Fallen einer offentlich rechtlichen GoA geht die Rechtsprechung davon aus dass ein Hoheitstrager ein auch fremdes Geschaft wahrnimmt sodass Erstattunganspruche fur seine Aufwendungen aus analoger Anwendung der 677 ff BGB resultieren konnen 36 Dagegen wird in der Literatur eingewandt dass ein Hoheitstrager weder die einem Geschaftsfuhrer auferlegten fremden Pflichten wahrnehme noch dass die durch die GoA erzielte Kostentragungsregelung sachgerecht sei 37 38 Fremdgeschaftsfuhrungswille Bearbeiten Der Geschaftsfuhrer muss das Geschaft mit dem Bewusstsein und dem Willen fuhren dass es sich beim Geschaft um ein fremdes handelt Nicht notwendig ist hierbei gemass 686 BGB dass er um die Person des Geschaftsherrn weiss Irrt der Geschaftsfuhrer uber die Identitat des Geschaftsherrn wird derjenige aus den Normen der GoA verpflichtet in dessen Interesse die Geschaftsfuhrung erfolgt Liegt ein objektiv fremdes Geschaft vor wird der Fremdgeschaftsfuhrungswille widerlegbar vermutet da das Fuhren eines solchen Geschafts nahelegt dass der Geschaftsfuhrer mit Fremdgeschaftsfuhrungswillen handelt Daher obliegt es im Gerichtsprozess der Partei die den Fremdgeschaftsfuhrungswillen bestreitet dessen Fehlen zu beweisen 39 Gleiches gilt nach herrschender Auffassung beim auch fremden Geschaft 40 41 Beim subjektiv fremden Geschaft muss der Fremdgeschaftsfuhrungswille hingegen von der Partei bewiesen werden die sich auf dessen Vorliegen beruft da es hier an einer Vermutungsgrundlage fehlt Da das Geschaft hierfur keine Anhaltspunkte gibt werden in der Praxis zum Beweis des Fremdgeschaftsfuhrungswillens Indizien herangezogen Hierfur kommen beispielsweise Korrespondenz zwischen Geschaftsherrn und fuhrer vor der Geschaftsfuhrung 42 oder eine Anzahlung des Geschaftsherrn 43 in Betracht Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung Bearbeiten Der Geschaftsfuhrer darf nicht durch den Geschaftsherrn zur Geschaftsfuhrung verpflichtet oder berechtigt worden sein da dann ein Auftragsverhaltnis im Sinne von 662 BGB vorlage das selbst wechselseitige Anspruche fur die Beteiligten vorsieht 44 Umstritten ist ob eine GoA vorliegen kann wenn jemand auf Grundlage eines nichtigen Vertrags tatig wird indem sie eine vermeintlich geschuldete Leistung erbringt Hierzu kann es etwa kommen wenn ein Vertrag gegen ein Verbotsgesetz verstosst 134 BGB oder sittenwidrig ist 138 BGB Die Rechtsprechung halt in derartigen Fallkonstellationen Anspruche aus GoA fur grundsatzlich moglich da sie sich unter den Wortlaut des 677 BGB subsumieren lassen 45 Hiergegen wird seitens der Rechtslehre eingewandt dass dies den Zweck der GoA verkenne Dieser liege nicht im Ruckabwickeln nichtiger Vertrage da hierfur andere Normenkomplexe einschlagig seien insbesondere das Bereicherungsrecht Daher sei die GoA im Wege der Gesetzeskonkurrenz nicht anwendbar 46 47 Andere lehnen bereits das Vorliegen des Fremdgeschaftsfuhrungswillens ab da der Geschaftsfuhrer ausschliesslich tatig werde um die ihm versprochene Vergutung zu erhalten Von einem altruistischen Verhalten konne somit keine Rede sein 48 Ubernahme im Sinne des Geschaftsherrn Bearbeiten Nur die berechtige Geschaftsfuhrung ohne Auftrag gewahrt dem Geschaftsfuhrer einen Anspruch gegen den Geschaftsherrn auf Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen aus 670 BGB der ins Auftragsrecht verweist Handelt der Geschaftsfuhrer entgegen dem Willen des Geschaftsherrn und ist die Ausnahmeregelung des 679 BGB nicht einschlagig liegt eine unberechtigte GoA vor Diese ist aus Sicht des Geschaftsfuhrers insofern ungunstiger als sie ihm einen Aufwendungsersatzanspruch lediglich in den Grenzen des Bereicherungsrechts zubilligt und dem Geschaftsherrn mit 678 BGB einen zusatzlichen Anspruch auf Schadensersatz eroffnet Berechtigte GoA 683 Bearbeiten Massgebliche Voraussetzung der berechtigten GoA ist dass die Ubernahme der Geschaftsfuhrung mit dem tatsachlichen oder mutmasslichen Willen des Geschaftsherrn ubereinstimmt und sie in dessen Interesse liegt Den Vorrang besitzt der wahre Wille des Geschaftsherrn Kennt der Geschaftsfuhrer diesen muss er ihn respektieren auch wenn er unvernunftig erscheinen mag und im Widerspruch zum objektiven Interesse des Geschaftsherrn steht 49 50 Eine Ausnahme vom Vorrang des Willens des Geschaftsherrn macht 679 BGB Die Norm ordnet die Unbeachtlichkeit eines der Geschaftsfuhrung entgegenstehenden Willens des Geschaftsfuhrers an falls diese notwendig ist um eine Pflicht des Geschaftsherrn zu erfullen die im offentlichen Interesse liegt Einen solchen Fall stellen beispielsweise die Bestattung einer Leiche 51 und die Entgiftung eines Drogensuchtigen 52 dar Gleiches gilt wenn die Geschaftsfuhrung der Erfullung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht dient Schliesslich wird 679 BGB analog auf Falle angewendet in denen der wirkliche Wille des Geschaftsherrn gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstosst 53 Lasst sich der wirkliche Wille des Geschaftsherrn nicht ermitteln ist dessen mutmasslicher Wille von Bedeutung Ein Handeln entspricht dem mutmasslichen Willen wenn der Geschaftsfuhrer in einer Weise handelt die jemand mit dem Wissen des Geschaftsherrn fur interessengerecht gehalten hatte Dies ist regelmassig der Fall wenn die Geschaftsfuhrung fur den Geschaftsherrn wirtschaftlich von Vorteil ist 54 55 Ist der Geschaftsherr minderjahrig ist nicht sein Wille sondern der seines gesetzlichen Vertreters im Regelfall sind dies seine Eltern massgeblich 56 Eine berechtigte GoA kommt nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft auch dann in Frage wenn der Geschaftsfuhrer den Geschaftsherrn vor der Selbsttotung rettet da der entgegenstehende Wille des Suizidenten unwirksam sein kann 57 Umstritten ist allerdings auf welchem Weg die Unwirksamkeit hergeleitet werden kann 58 Unberechtigte GoA 684 Bearbeiten Widerspricht die Geschaftsfuhrung dem Willen des Geschaftsherrn und ist dieser nicht unbeachtlich liegt eine unberechtigte GoA vor Diese gibt dem Geschaftsherrn einen Schadensersatzanspruch gegen den Geschaftsfuhrer Dieser Anspruch setzt voraus dass der Geschaftsfuhrer wenigstens fahrlassig den entgegenstehenden Willen des Geschaftsherrn ausser Acht lasst Ist dies der Fall ist der Geschaftsfuhrer zum Ersatz aller Schaden verpflichtet die durch seine Geschaftsfuhrung verursacht werden Dies ist selbst dann der Fall wenn den Geschaftsfuhrer bezuglich der konkreten Schadensverursachung kein Verschulden trifft 59 Im Fall der unberechtigten GoA kann der Geschaftsfuhrer nicht nach 683 BGB Ersatz seiner Aufwendungen verlangen da der Geschaftsherr nicht durch eine ihm unerwunschte Geschaftsfuhrung finanziell belastet werden soll Allerdings kann der Geschaftsfuhrer vom Geschaftsherrn verlangen dass dieser seine durch die Geschaftsfuhrung erlangte Bereicherung nach den Vorschriften des Bereicherungsrechts herausgibt Anspruche aus echter GoA Bearbeiten Im Rahmen einer echten Geschaftsfuhrung ohne Auftrag kommen Anspruche des Geschaftsfuhrers gegen den Geschaftsherrn auf Aufwendungsersatz in Betracht Umgekehrt kann der Geschaftsherr von dem Geschaftsfuhrer Ersatz der durch die Geschaftsfuhrung verursachten Schaden verlangen Anspruche auf Aufwendungsersatz verjahren nach 195 BGB innerhalb von drei Jahren Schadensersatzanspruche verjahren je nach Bezugspunkt erst nach zehn oder dreissig Jahren Aufwendungsersatz Bearbeiten 670 BGB sieht einen Anspruch auf Aufwendungsersatz vor Dieser Anspruch erfordert das Vorliegen einer echten berechtigten GoA die Geschaftsfuhrung muss also im Einklang mit dem Willen des Geschaftsherrn stehen Weiterhin muss der Geschaftsfuhrer Aufwendungen getatigt haben Hierunter sind freiwillige Vermogensopfer zu verstehen die der Geschaftsfuhrer zur Geschaftsfuhrung auf sich nimmt oder die eine zwangslaufige Folge der Geschaftsfuhrung darstellen 60 Diese Aufwendungen muss der Geschaftsfuhrer berechtigterweise fur erforderlich gehalten haben Den Massstab hierfur bildet die Einschatzung eines sachverstandigen Geschaftsfuhrers im Zeitpunkt der Geschaftsbesorgung 61 Der Geschaftsfuhrer ist hierdurch gehalten zuvor die Sinnhaftigkeit seiner Aufwendungen zu prufen 62 Nicht ersatzfahig sind daher beispielsweise offensichtlich nutzlose Aufwendungen oder solche die allein dem Interesse des Geschaftsfuhrers dienen 63 Gleiches gilt fur Aufwendungen die der Rechtsordnung zuwiderlaufen Dies ist beispielsweise bei Ausgaben der Fall die mit einer unzulassigen Rechtsberatung verbunden sind 64 Schaden entsprechen zwar nicht dem Begriff der Aufwendung sondern stellen als unfreiwillige Vermogensverluste gerade deren Gegenteil dar Dennoch konnen auch sie aus Billigkeitserwagungen uber 670 BGB in analoger Anwendung ersetzt werden wenn der Schaden aus einer Gefahr resultiert die mit dem Risiko der Geschaftsfuhrung typischerweise verbunden ist 65 Die Geschaftsfuhrung muss also mit einer Gefahr verbunden sein die uber das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht 66 Auch Arbeitsleistungen die zur beruflichen Tatigkeit des Geschaftsfuhrers zahlen stellen ersatzfahige Aufwendungen dar 67 Der Gesetzeswortlaut deutet in diesem Punkt allerdings Gegenteiliges an Aus 662 BGB der zum Auftragsrecht zahlt auf das 683 S 1 BGB verweist ergibt sich dass die Geschaftsbesorgung unentgeltlich erfolgt Allerdings wurde dies den Geschaftsherrn in unangemessener Weise privilegieren 685 S 1 BGB regelt ausserdem die schenkweise Geschaftsfuhrung als Ausnahmefall was nahelegt dass die entgeltliche Geschaftsfuhrung als Regelfall gedacht war Teilweise wird in dieser Unstimmigkeit ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers gesehen 68 Einige wenden ausserdem 1835 Abs 3 BGB in Fallen der Arbeitsleistung des Geschaftsfuhrers analog an Diese Vorschrift gibt dem Vormund einen Ersatzanspruch fur seine Arbeitsleistungen die zu seinem Gewerbe oder Beruf gehoren 69 70 Die Vertreter beider Ansichten nehmen jedenfalls an dass dem Geschaftsfuhrer ein Vergutungsanspruch fur berufliche Arbeitsleistungen zusteht Tatigt der Geschaftsfuhrer Aufwendungen die auch seinem eigenen Interesse dienen ist sein Anspruch aus Billigkeitsgrunden gegen den Geschaftsherrn nach 254 BGB analog zu kurzen 28 Gleiches gilt wenn der Geschaftsfuhrer die Kosten der Aufwendungen in vorwerfbarer Weise erhoht Dies ist beispielsweise der Fall wenn der Geschaftsfuhrer aufgrund fahrlassiger Selbstgefahrdung bei der Geschaftsfuhrung verletzt wird 22 Nach 685 S 1 BGB ist der Anspruch schliesslich ganz ausgeschlossen wenn der Geschaftsfuhrer die Geschaftsfuhrung dem Geschaftsherrn unentgeltlich zuwenden wollte Diese Regelung ergibt sich aus dem allgemeinen Verbot des widerspruchlichen Verhaltens 71 Handelt es sich um eine unberechtigte GoA kann der Geschaftsherr gemass 684 S 2 BGB die Rechtsfolgen der berechtigten GoA herbeifuhren indem er die Geschaftsfuhrung genehmigt Tut er dies nicht steht dem Geschaftsfuhrer zwar dennoch ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu jedoch unterliegt dieser zusatzlichen Einschrankungen Er richtet sich nicht nach 670 BGB sondern nach Bereicherungsrecht 72 Daher steht dem Geschaftsherrn die Einrede der Entreicherung aus 818 Abs 3 BGB zu die den Anspruch des Geschaftsfuhrers auf die Bereicherung begrenzt die beim Geschaftsherrn im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme vorhanden ist Hierdurch wird der Geschaftsherr vor den Kosten einer erfolglosen Geschaftsfuhrung geschutzt die nach 670 BGB ersatzfahig waren 73 Erfolgt die Geschaftsfuhrung im Interesse mehrerer Geschaftsherrn haften diese dem Geschaftsfuhrer wie Gesamtschuldner 74 Schadensersatz Bearbeiten Der Geschaftsfuhrer haftet gemass 280 Abs 1 BGB auf Schadensersatz wenn er bei der Geschaftsfuhrung schuldhaft eine Pflichtverletzung begeht die einen Schaden verursacht Die Pflichten des Geschaftsfuhrers ergeben sich vorrangig aus 677 BGB Diese Norm verpflichtet den Geschaftsfuhrer das Geschaft in einer Weise zu fuhren die im Interesse des Geschaftsherrn liegt Diese Pflicht wird durch einige Bestimmungen des Auftragsrechts erganzt die durch Verweis in 681 S 2 BGB auch im Recht der GoA Anwendung finden Zu diesen Pflichten zahlen beispielsweise die Auskunftspflicht und die Rechenschaftspflicht aus 666 BGB Daneben folgt aus 681 S 1 BGB die Pflicht den Geschaftsherrn uber die Geschaftsfuhrung in Kenntnis zu setzen Verstosst der Geschaftsfuhrer gegen eine Pflicht muss er dies zu vertreten haben Dies trifft gemass 276 Abs 1 BGB grundsatzlich zu sofern der Geschaftsfuhrer zumindest leicht fahrlassig handelt Modifiziert wird dieser Haftungsmassstab durch 680 BGB der die Haftung des Geschaftsfuhrers auf Vorsatz und grobe Fahrlassigkeit beschrankt wenn dieser zur Abwendung einer dem Geschaftsherrn unmittelbar drohenden Gefahr handelt Zweck der Haftungsprivilegierung ist die Hilfsbereitschaft in der Bevolkerung durch den Schutz vor Inanspruchnahme wegen leichter Fahrlassigkeit bei Notfallen zu schutzen Solche Falle liegen beispielsweise bei Hilfsmassnahmen nach Verkehrsunfallen 75 und dem Abhalten eines fahruntuchtigen Fahrers vom Fahren 76 vor Nach verbreiteter Auffassung ist diese Haftungsprivilegierung auch bei der irrigen Annahme einer dringenden Gefahr anzuwenden 77 Die Haftungsprivilegierung kommt auch dem unberechtigten Geschaftsherrn zugute 78 Beim unberechtigten Geschaftsfuhrer ist neben dieser Haftung nach 280 BGB eine Haftung nach 678 BGB moglich 678 BGB statuiert eine zusatzliche Haftung fur Schaden die sich aus der ungewollten Ubernahme des Geschafts ergeben Anknupfungspunkt fur das Verschulden des Geschaftsfuhrers ist daher bereits die Nicht Berucksichtigung des Willens des Geschaftsherrn Ubersieht der Geschaftsfuhrer also zumindest fahrlassig dass seine Geschaftsfuhrung dem Willen des Geschaftsherrn widerspricht haftet er diesem fur alle Schaden die im Rahmen seiner Geschaftsfuhrung entstehen Ob ihn bezuglich dieser Schaden ein separates Verschulden trifft ist unbeachtlich 59 Allerdings ist die Haftungsprivilegierung des 680 BGB auch auf die Haftung aus 679 BGB anwendbar 76 In beiden Fallen der GoA wird die Haftung des Geschaftsfuhrers daruber hinaus nach 682 BGB beschrankt falls er geschaftsunfahig oder beschrankt geschaftsfahig ist Herausgabe des Erlangten Bearbeiten Nach 667 BGB kann der Geschaftsherr vom Geschaftsfuhrer herausverlangen was dieser durch die Geschaftsfuhrung erlangt hat Hiervon ist jeder Vorteil erfasst den der Geschaftsfuhrer im Zusammenhang mit der Geschaftsfuhrung erwirbt 79 Unechte Geschaftsfuhrung ohne Auftrag 687 BearbeitenBei der in 687 BGB geregelten unechten GoA fehlt es dem Geschaftsfuhrer am Fremdgeschaftsfuhrungswillen da er das Geschaft nicht fur einen anderen sondern als eigenes fuhren will 80 Hierbei unterscheidet das Gesetz zwei Falle die vermeintliche Fuhrung eines Eigengeschafts und die Geschaftsanmassung Vermeintliche Fuhrung eines Eigengeschafts Absatz 1 Bearbeiten Besorgt jemand ein fremdes Geschaft in der Meinung dass es sich hierbei um ein eigenes handelt sind nach 687 Abs 1 BGB die Vorschriften der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag insgesamt nicht anzuwenden Dies umfasst sowohl die Vorschriften die den Geschaftsfuhrer begunstigen als auch die die dem Schutz des Geschaftsherrn dienen Die Abwicklung solcher Rechtsbeziehung richtet sich daher nach anderen Instituten etwa dem Bereicherungsrecht dem Eigentumer Besitzer Verhaltnis oder dem Deliktsrecht 81 Geschaftsanmassung Absatz 2 Bearbeiten Bei einer Geschaftsanmassung greift im Unterschied zur irrtumlichen Eigengeschaftsfuhrung jemand bewusst in eine fremde Rechtssphare ein und fuhrt ein fremdes Geschaft als ein eigenes Dies ist beispielsweise beim unberechtigten Verkauf einer fremden Sache der Fall Eine Geschaftsanmassung kommt nach 142 Abs 2 BGB ebenfalls in Betracht wenn der Geschaftsfuhrer weiss dass das ihn berechtigende Geschaft anfechtbar ist 82 Keine Geschaftsanmassung stellt dagegen die unbefugte Untervermietung einer Sache dar Hierbei fehlt es an einem fremden Geschaft da nur der Mieter imstande ist den unmittelbaren Besitz an der Mietsache zu ubertragen 83 Der Geschaftsherr ist in Fallen der Geschaftsanmassung besonders schutzbedurftig 84 Daher kann er die Rechtsfolge der Geschaftsfuhrung bestimmen Er kann gegen den Geschaftsfuhrer entweder aus den ihn begunstigen Vorschriften der GoA oder aus anderen Normen vorgehen abhangig davon welcher Weg fur ihn vorteilhafter ist Die Anspruche aus GoA sind insbesondere bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte von praktischer Bedeutung da der Verletzte vom Verletzer nur uber 667 BGB die Herausgabe des auf der Rechtsverletzung beruhenden Gewinns verlangen kann 85 Daneben hat der Schadensersatzanspruch aus 678 BGB den Vorteil dass er bezuglich der Schadensverursachung kein Verschulden erfordert und sich nicht auf bestimmte Rechtsguter beschrankt was beim zentralen deliktischen Anspruch aus 823 Abs 1 BGB beides der Fall ist Wahlt der Geschaftsherr die Anspruche aus GoA kann der Geschaftsfuhrer allerdings gemass 684 S 1 BGB Ersatz seiner Aufwendungen verlangen soweit diese den Geschaftsherrn bereichern Geht der Geschaftsherr dagegen aus anderen Normen gegen den Geschaftsfuhrer vor stehen diesem keine Anspruche gegen den Geschaftsherrn zu 86 Konkurrenzen BearbeitenRegelmassig kommen bei Vorliegen einer Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Anspruche aus anderen gesetzlichen Schuldverhaltnissen in Betracht etwa aus dem Bereicherungsrecht dem Eigentumer Besitzer Verhaltnis oder dem Deliktsrecht Die berechtigte Geschaftsfuhrung ohne Auftrag stellt einen Rechtsgrund dar Daher schliesst sie bereicherungsrechtliche Anspruche die der Ruckabwicklung rechtsgrundloser Vermogensverschiebungen dienen aus 87 Sie begrundet ferner ein Besitzrecht Daher scheiden Anspruche aus dem Eigentumer Besitzer Verhaltnis aus wenn die Besitzergreifung im Rahmen der Geschaftsfuhrung erfolgt da diese Anspruche voraussetzen dass jemand eine Sache besitzt ohne hierzu berechtigt zu sein 88 Ausserdem stellt die berechtigte GoA nach herrschender Auffassung einen Rechtfertigungsgrund im Straf und Deliktsrecht dar sodass bei Eingriffen die fur die ordentliche Geschaftsfuhrung erforderlich sind keine Anspruche wegen einer deliktischen Schadigung in Betracht kommen 89 90 Eine Gegenauffassung lehnt dies ab und betont dass die Regeln der GoA allein dem schuldrechtlichen Ausgleich zwischen Geschaftsherr und Geschaftsfuhrer dienen Fur die Rechtfertigung fremdnutzigen Handelns seien die Notstandsregeln gedacht 91 Die unberechtigte Geschaftsfuhrung stellt nach vorherrschender Auffassung weder einen Rechtsgrund noch einen Rechtfertigungsgrund dar 92 Ob sie ein Recht zum Besitz begrundet ist streitig Befurworter argumentieren dass sie wie die berechtigte GoA abschliessende Regelungen enthalte 88 Daher stehen Anspruche aus unberechtigter GoA neben Anspruchen aus anderen Normenkomplexen Zu beachten ist bei Schadensersatzanspruchen dass die Privilegierung des 680 BGB auch auf Anspruche aus Vertrag und Delikt Anwendung findet Da die vermeintliche Eigengeschaftsfuhrung zum Ausschluss der Anwendbarkeit der Vorschriften der GoA fuhrt sind Anspruche aus anderen Normenkomplexen so aus Eigentumer Besitzer Verhaltnis und Bereicherungsrecht hierbei uneingeschrankt anwendbar Auch die Geschaftsanmassung bewirkt keine Verdrangung anderer Normen Sie begrenzt allerdings die Anwendbarkeit von Aufwendungsersatzanspruchen des Geschaftsfuhrers auf Falle in denen der Geschaftsherr aus GoA gegen den Geschaftsfuhrer vorgeht Anwendung im offentlichen Recht BearbeitenUmstritten ist in der Rechtswissenschaft in welchem Umfang die Regeln der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag auch im offentlichen Recht Anwendung finden Unstreitig ist dass spezialgesetzliche Regelungen Vorrang geniessen Um solche vorrangigen Regelungen handelt es sich beispielsweise bei den Bestimmungen zur Kostentragung im Recht der Verwaltungsvollstreckung oder bei der Kostenverteilung im Gefahrenabwehrrecht 93 Grundsatzlich ist die GoA sowohl im Verhaltnis des Tatigwerdens des Burgers fur die Verwaltung wie des Tatigwerdens der Verwaltung fur den Burger ausgeschlossen Fur das Tatigwerden des Burgers im Rechtskreis eines Hoheitstragers gibt es Ausnahmen so beispielsweise wenn er ein Gewasser reinigt fur dessen Unterhalt die offentliche Hand zustandig aber nicht erreichbar ist insbesondere bei Notfallen 94 Dies kann auch dann gelten wenn fur die Massnahme keine spezifischen hoheitlichen Befugnisse erforderlich sind schlichtes Verwaltungshandeln oder fur die Behorde eine Reduktion ihres Ermessensspielraumes auf Null besteht Wird ein Hoheitstrager im Rechtskreis eines Burgers tatig etwa weil er in dessen Interesse eine Gefahr abwehrt sind Anspruche aus GoA nach herrschender Meinung ausgeschlossen Gleichwohl hat die Rechtsprechung diese Moglichkeit bereits bejaht 95 Die Rechtslehre steht dem uberwiegend ablehnend deshalb gegenuber weil ihre Anwendung zur Umgehung des offentlichen Kostenrechts und vorgegebener Zwangsmittel fuhrt 96 GoA Anspruche werden auch unter Verwaltungstragern diskutiert und grundsatzlich anerkannt wenn sie beispielsweise in Notlagefallen aufgrund bestehender Zustandigkeitsverteilungen indiziert sind So kann sie in Betracht kommen wenn die Wasserschutzpolizei eines Landes eine Ollache auf einer Bundeswasserstrasse beseitigt 97 Finanzausgleich wird in diesen Fallen zumeist jedoch uber Art 104a Abs 2 GG erzielt sodass fur die Anwendung der GoA kein Raum verbleibt Damit die Geschaftsfuhrung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz begrundet muss sie mit dem Willen der Behorde oder falls ein solcher Wille nicht festgestellt werden kann in deren Interesse erfolgen Dies kommt meist lediglich in Ausnahme und Notfallen in Betracht da sich das offentliche Interesse im Regelfall darauf richtet dass eine Aufgabe durch den zustandigen Hoheitstrager und nicht durch einen Privaten erfullt wird 98 99 Fur Anspruche aus offentlich rechtlicher Geschaftsfuhrung ohne Auftrag ist gemass 40 Abs 1 S 1 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eroffnet 99 Literatur BearbeitenPhilipp Brennecke Arztliche Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Springer Heidelberg 2010 ISBN 978 3 642 10758 0 Gunter Deppenkemper Negotiorum gestio Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Zu Entstehung Kontinuitat und Wandel eines Gemeineuropaischen Rechtsinstituts Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2014 ISBN 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687 Abs 2 S 2 BGB und die dazu vertretenen Auffassungen kritisch beleuchtet Kommentierung zur Geschaftsfuhrung ohne AuftragEinzelnachweise Bearbeiten Andreas Bergmann Vor 677 Rn 6 In Andreas Bergmann Dieter Reuter Olaf Werner Hrsg J von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 677 704 Geschaftsfuhrung ohne Auftrag De Gruyter Berlin 2015 ISBN 978 3 8059 1161 0 Nils Jansen 677 687 I Rn 8 In Mathias Schmoeckel Joachim Ruckert Reinhard Zimmermann Hrsg Historisch kritischer Kommentar zum BGB Band III Schuldrecht Besonderer Teil Mohr Siebeck Tubingen 2013 ISBN 978 3 16 150528 7 Tiziana Chiusi Der Ersatz von Aufwendungen des Geschaftsfuhrers ohne Auftrag In Jurgen Brohmer Hrsg Internationale Gemeinschaft und Menschenrechte Festschrift fur Georg Ress zum 70 Geburtstag am 21 Januar 2005 Carl Heymanns Koln 2005 ISBN 3 452 25862 9 a b Hans Hermann Seiler Vor 677 Rn 1 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 6 Auflage Band 4 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61464 4 Josef Kohler Die Menschenhulfe im Privatrecht In Jherings Jahrbucher 1887 S 42 Friedrich Lent Wille und Interesse bei der Geschaftsbesorgung Deichert Erlangen 1938 S 12 Andreas Bergmann Die Geschaftsfuhrung ohne Auftrag als Subordinationsverhaltnis die Rechtsinstitute der negotiorum gestio in subordinationsrechtlicher Betrachtungsweise Mohr Siebeck Tubingen 2010 ISBN 978 3 16 150329 0 S 48 Hans Hermann Seiler 677 Rn 2 4 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 6 Auflage Band 4 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61464 4 Andreas Bergmann Die Geschaftsfuhrung ohne Auftrag als Subordinationsverhaltnis die Rechtsinstitute der negotiorum gestio in subordinationsrechtlicher Betrachtungsweise Mohr Siebeck Tubingen 2010 ISBN 978 3 16 150329 0 S 49 Andreas Bergmann Vor 677 Rn 7 8 In Andreas Bergmann Dieter Reuter Olaf Werner Hrsg J von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 677 704 Geschaftsfuhrung ohne Auftrag De Gruyter Berlin 2015 ISBN 978 3 8059 1161 0 Herman Boonk Aspects of Private International Law Relating to Questions of Carriage under Bills of Lading and Cargo In Marc Hendrikse Hrsg Source Aspects of Maritime Law Claims under Bills of Lading Kluwer 2008 ISBN 90 411 2623 6 S 340 englisch Nils Jansen Negotiorum gestio und Benevolent Internvention in Another s Affairs Principles of European Law In Zeitschrift fur Europaisches Privatrecht 2007 S 958 Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 3 Rn 1 Christian Wollschlager Die Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Theorie und Rechtsprechung Duncker amp Humblot Berlin 1976 ISBN 3 428 03782 0 S 28 33 Zum Begriff der hoheren Gewalt siehe Michael Burmann 7 Rn 17 22 In Michael Burmann Rainer Hess Katrin Huhnermann Jurgen Jahnke Hrsg Strassenverkehrsrecht 25 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 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Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 4 Rn 3 a b BGHZ 43 188 BGHZ 191 325 Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 4 Rn 5 a b Hans Hermann Seiler 677 Rn 6 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 6 Auflage Band 4 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61464 4 BGHZ 47 370 BGHZ 33 251 a b BGHZ 110 313 Ulrich Falk Von Titelhandlern und Erbensuchern Die GoA Rechtsprechung am Scheideweg In Juristische Schulung 2003 S 833 835 Stephan Lorenz Gescheiterte Vertragsbeziehungen zwischen Geschaftsfuhrung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht spate Einsicht des BGH NJW 1996 883 Stephan Lorenz Gescheiterte Vertragsbeziehungen zwischen Geschaftsfuhrung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht spate Einsicht des BGH NJW 1996 883 BGHZ 16 12 Christoph Hirsch Schuldrecht Besonderer Teil 6 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6491 4 Rn 1809 Hans Hermann Seiler Grundfalle zum Recht der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag In Juristische Schulung 1987 S 373 Dieter Medicus Jens Petersen Burgerliches Recht 26 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5462 8 Rn 414 BGH Urteil vom 11 Marz 2016 Az V ZR 102 15 Volltext NJW 2016 2407 Stephan Lorenz Privates Abschleppen Besitzschutz oder Abzocke NJW 2009 1025 Gunter Schwarz Astrid Ernst Anspruche des Grundstucksbesitzers gegen Falschparker NJW 1997 2550 Bernhard Janssen Abschleppen im burgerlichen Recht MJW 1995 624 BGHZ 40 28 Dieter Medicus Gesetzliche Schuldverhaltnisse Delikts und Schadensrecht Bereicherung Geschaftsfuhrung ohne Auftrag 5 Auflage C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 54445 3 S 175 176 Marco Staake Die Polizei als Geschaftsfuhrer ohne Auftrag In Juristische Arbeitsblatter 2004 S 801 Marco Staake Die Polizei als Geschaftsfuhrer ohne Auftrag In Juristische Arbeitsblatter 2004 S 801 Hartwig Sprau 677 Rn 4 In Otto Palandt Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 74 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67000 8 Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 4 Rn 30 BGHZ 40 28 BGHZ 38 270 Heinz Peter Mansel 677 Rn 4 In Othmar Jauernig Rolf Sturner Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 17 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71269 2 RGZ 149 205 207 208 Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 4 Rn 32 Christoph Hirsch Schuldrecht Besonderer Teil 6 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6491 4 Rn 1778 BGHZ 37 258 262 BGH Urteil vom 5 Oktober 2005 Az VIII ZB 52 04 Volltext NJW 2005 3786 Einen Anspruch aus GoA verneinte die Rechtsprechung allerdings in BGHZ 181 188 fur das Leisten auf ein unwirksame Schonheitsreparatur Klausel da es hier an einem fremden Geschaft fehle Frank Schafer 677 Rn 86 88 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 5 2 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71018 6 Heinz Peter Mansel 677 Rn 6 In Othmar Jauernig Rolf Sturner Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 17 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71269 2 Martin Schwab 677 Rn 43a In Barbara Dauner Lieb Werner Langen Gerhard Ring Hrsg Nomos Kommentar BGB Schuldrecht 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1102 4 Benjamin Schmidt Der Anwendungsbereich der berechtigten Geschaftsfuhrung ohne Auftrag In Juristische Schulung 2004 S 862 866 BGHZ 138 281 287 Hartwig Sprau 683 Rn 5 In Otto Palandt Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 74 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67000 8 BGHZ 191 325 BSGE 67 100 Hans Berg Hauptprobleme der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag In Juristische Schulung 1975 S 686 BGHZ 47 370 374 Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 5 Rn 10 Dirk Looschelders Schuldrecht Besonderer Teil 8 Auflage Vahlen Munchen 2013 ISBN 978 3 8006 4543 5 Rn 861 Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 8 Rn 28 Frank Schafer 679 Rn 13 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 5 2 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71018 6 Hans Berg Hauptprobleme der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag In Juristische Schulung 1975 S 686 Michael Martinek Uwe Theobald Grundfalle zum Recht der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag In Juristische Schulung 1998 S 27 31 a b Hans Hermann Seiler 678 Rn 6 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 6 Auflage Band 4 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61464 4 Michael Martinek 670 Rn 7 In Andreas Bergmann Dieter Reuter Olaf Werner Hrsg J von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 677 704 Geschaftsfuhrung ohne Auftrag De Gruyter Berlin 2015 ISBN 978 3 8059 1161 0 RGZ 149 205 207 BGH Urteil vom 21 September 2012 Az V ZR 230 11 Volltext NJW 2012 S 3781 Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 5 Rn 34 RGZ 149 205 209 BGH Urteil vom 3 Juli 2008 Az III ZR 260 07 Volltext NJW 2008 3069 BGHZ 89 153 BGHZ 38 270 BGH Urteil vom 4 Mai 1993 Az VI ZR 283 92 Volltext NJW 1993 2235 Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 5 Rn 42 Hans Hermann Seiler 683 Rn 25 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 6 Auflage Band 4 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61464 4 Andreas Bergmann 683 Rn 58 In Andreas Bergmann Dieter Reuter Olaf Werner Hrsg J von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 677 704 Geschaftsfuhrung ohne Auftrag De Gruyter Berlin 2015 ISBN 978 3 8059 1161 0 Heinz Peter Mansel 683 Rn 6 In Othmar Jauernig Rolf Sturner Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 17 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71269 2 Martin Schwab 685 Rn 1 In Barbara Dauner Lieb Werner Langen Gerhard Ring Hrsg Nomos Kommentar BGB Schuldrecht 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1102 4 Nach uberwiegender Auffassung handelt es sich hierbei bei 684 S 2 BGB um einen Rechtsfolgenverweis zum Streit siehe Martin Schwab 684 Rn 4 7 In Barbara Dauner Lieb Werner Langen Gerhard Ring Hrsg Nomos Kommentar BGB Schuldrecht 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1102 4 OLG Frankfurt Urteil vom 10 Januar 1995 Az 22 U 198 93 9 O 166 92 Leitsatz NJW RR 1996 1337 Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA 8 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5428 4 5 Rn 93 BGHZ 63 167 a b BGH Urteil vom 30 November 1971 Az VI ZR 100 70 Volltext NJW 1972 475 Martin Schwab 680 Rn 6 In Barbara Dauner Lieb Werner Langen Gerhard Ring Hrsg Nomos Kommentar BGB Schuldrecht 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1102 4 Hartwig Sprau 680 Rn 2 In Otto Palandt Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 74 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67000 8 Hartwig Sprau 680 Rn 1 In Otto Palandt Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 74 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67000 8 Hartwig Sprau 667 Rn 3 In Otto Palandt Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 74 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67000 8 Karl Nikolaus Peifer Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhaltnisse 6 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6170 8 12 Rn 5 Hans Hermann Seiler 687 Rn 7 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 6 Auflage Band 4 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61464 4 Dieter Medicus Jens Petersen Burgerliches Recht 26 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5462 8 Rn 416 Hartwig Sprau 687 Rn 2a In Otto Palandt Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 74 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67000 8 BGHZ 59 51 Karl Nikolaus Peifer Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhaltnisse 6 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6170 8 13 Rn 1 BGHZ 82 299 307 Hans Hermann Seiler 687 Rn 16 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 6 Auflage Band 4 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61464 4 BGH Urteil vom 30 September 1993 Az VII ZR 178 91 Volltext NJW 1993 3196 a b Hans Hermann Seiler 677 Rn 18 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 6 Auflage Band 4 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61464 4 Gunter Deppenkemper Negotiorum gestio Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Zu Entstehung Kontinuitat und Wandel eines Gemeineuropaischen Rechtsinstituts Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2014 ISBN 978 3 8470 0293 2 S 664 Hartwig Sprau Vor 677 Rn 5 In Otto Palandt Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 74 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67000 8 Hans Hermann Seiler 677 Rn 17 In Martin Henssler Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 6 Auflage Band 4 611 704 EFZG TzBfG KSchG C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61464 4 Marco Staake Gesetzliche Schuldverhaltnisse Springer Berlin 2014 ISBN 978 3 642 30093 6 14 Rn 9 OVG Nordrhein Westfalen Urteil vom 16 Februar 2007 Az 9 A 4239 04 Volltext NWVBl 2007 437 BGH Urteil vom 13 November 2003 Az III ZR 368 02 Volltext NVwZ 2004 764 BGHZ 63 167 BGH Urteil vom 19 Juli 2007 Az III ZR 20 07 Volltext NVwZ 2008 349 Marco Staake Die Polizei als Geschaftsfuhrer ohne Auftrag In Juristische Arbeitsblatter 2004 S 800 Christoph Thole Die Geschaftsfuhrung ohne Auftrag auf dem Ruckzug Das Ende des auch fremden Geschafts NJW 2010 1243 OVG Nordrhein Westfalen Urteil vom 12 September 2013 Az 20 A 433 11 Volltext DOV 2014 129 BVerwG Urteil vom 6 September 1988 Az 4 C 5 86 Volltext NJW 1989 922 923 a b Elke Gurlit 35 Rn 16 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten nbsp Dieser Artikel wurde am 18 November 2016 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Deutschland amp oldid 236298934