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Ein gesetzliches Verbot ist im Recht ein Verbot also die Anordnung eines Unterlassens durch Rechtsnorm Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bedeutung im deutschen Privatrecht 2 1 Anwendungsbereich von 134 BGB 2 2 Rechtsfolgen 3 Literatur 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenVerbietende Rechtsnormen konnen nationale Gesetze Rechtsverordnungen offentlich rechtliche Satzungen und Tarifvertrage Gewohnheitsrecht Volkerrecht oder EU Recht sein Das Verbot kann der Verbotsnorm explizit z B darf nicht nicht statthaft unzulassig oder ihrem Kontext durch Auslegung zu entnehmen sein Reine Soll Vorschriften soll nicht sind kein Verbot Auf den Gesetzeszweck kommt es an wenn kann nicht verwendet wird Das Verbot muss nicht ausnahmslos gelten auch das repressive Verbot mit Befreiungsvorbehalt und das bloss praventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1 sind Verbote Oftmals ist die Verbotsnorm straf oder bussgeldbewehrt 2 auch die blosse Sanktionsnorm beispielsweise im besonderen Teil des Strafgesetzbuchs stellt ein gesetzliches Verbot dar Bedeutung im deutschen Privatrecht BearbeitenMit einem Verbot kann eine Rechtsnorm bestimmte Rechtsgeschafte oder Handlungen untersagen 134 BGB ahnlich in Osterreich 879 ABGB in der Schweiz Art 20 OR Ein Verbotsgesetz liegt dann vor wenn die Vornahme eines nach der Rechtsordnung eigentlich moglichen Rechtsgeschafts mit Rucksicht auf seinen Inhalt auf einen von der Rechtsordnung missbilligten Erfolg oder auf die besonderen Umstande unter denen es vorgenommen wurde untersagt wird 3 Ausserdem muss es sich um eine zwingende also unabdingbare Vorschrift handeln Anwendungsbereich von 134 BGB Bearbeiten Vom Anwendungsbereich des 134 BGB sind prinzipiell ausgeschlossen Normen die bereits fur sich die Nichtigkeit des Rechtsgeschafts zur Folge haben insbesondere Beschrankungen der Verfugungsmacht also des rechtlichen Konnens auslandische Normen Sie konnen aber als Eingriffsnormen nach Art 9 Abs 3 Rom I VO im Wege einer Sonderanknupfung Berucksichtigung finden fruher faktische Berucksichtigung als sittenwidrig 138 BGB 4 Umgekehrt werden bei Geltung auslandischen Sachrechts deutsche Verbotsgesetze nach Art 9 Abs 2 Rom I VO berucksichtigt Rechtsfolgen Bearbeiten Bei Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann das Privatrecht verschiedene Rechtsfolgen vorsehen Nach 134 BGB ist ein Rechtsgeschaft das gegen ein gesetzliches Verbot verstosst nichtig wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt Andere mogliche Konsequenzen sind beispielsweise Teilnichtigkeit oder Geltung eines gesetzlichen Leitbildes auch die vollstandige Geltung des Rechtsgeschafts ist moglich Massgeblich sind stets Wortlaut und Zweck der Verbotsnorm 5 Indizien zur Beurteilung der Wirksamkeit bzw Unwirksamkeit Sind durch sog Ordnungsvorschriften nicht die Inhalte sondern nur die ausseren Umstande eines Rechtsgeschafts missbilligt bleibt das Rechtsgeschaft in der Regel gultig 6 Der Verstoss gegen ein einseitiges Verbotsgesetz das sich nur an eine der an dem Rechtsgeschaft beteiligten Personen richtet lasst die Gultigkeit des Rechtsgeschafts in der Regel unberuhrt 7 Gleichwohl kann das Geleistete u U zuruckgefordert werden 817 S 1 BGB Condictio ob turpem vel iniustam causam Beispiel Erpressungsgeld 8 Ausnahmsweise kann auch bei einseitigem Gesetzesverstoss Unwirksamkeit eintreten Beispiel Verstoss gegen Verschwiegenheitspflicht 203 StGB 9 Der Verstoss gegen ein beiderseitiges Verbotsgesetz fuhrt regelmassig zur Nichtigkeit des verbotswidrigen Rechtsgeschafts Das gilt insbesondere wenn beide Teile gegen ein straf oder bussgeldbewehrtes Verbot verstossen 10 Auch wenn der Verstoss des einen Teils vom anderen bewusst ausgenutzt wird kann Nichtigkeit eintreten 11 Im Allgemeinen genugt fur die Nichtigkeit der objektive Verstoss bei Strafdrohung muss jedoch grundsatzlich subjektiv schuldhaftes Verhalten gegeben sein 12 wobei wiederum Ausnahmen bestehen 9 Die Nichtigkeit betrifft grundsatzlich nur das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschaft wahrend das Erfullungsgeschaft wirksam bleibt der Ausgleich erfolgt dann nach Bereicherungsrecht Condictio indebiti Erfordert es jedoch der Zweck der Verbotsnorm so sind sowohl Verpflichtungs als auch Erfullungsgeschaft als unwirksam zu behandeln 9 Besonderheiten gelten beim Verstoss gegen Preisvorschriften wie etwa 5 WiStG Mietwucher oder 291 StGB Wucher In diesen Fallen fuhrt ein Verstoss zur Teilnichtigkeit soweit es den uberhohten Preis betrifft im Ubrigen bleibt der Vertrag wirksam geltungserhaltende Reduktion Auf welches Mass reduziert wird entweder auf den gerade noch zulassigen Preis 13 oder den ortsublichen Preis 14 ist umstritten Zwingende bzw halbzwingende Normen beinhalten in der Regel ein Verbot der Umgehung Ein Umgehungsgeschaft liegt vor wenn durch abweichende rechtliche Gestaltung der Zweck einer Rechtsnorm vereitelt wurde 15 Insbesondere im Rahmen des EU rechtlich gepragten Verbraucherschutzes geht das Gesetz oftmals ausdrucklich auf die Umgehung ein 16 Handelt es sich bei der zwingenden Norm um ein Verbot das nach Nichtigkeit verlangt so ist auch das Umgehungsgeschaft nichtig 15 Handelt es sich dagegen um ein Gebot das zwingend nach Beachtung verlangt so ist das Geschaft in der Regel teilnichtig und an die Stelle des nichtigen Teils tritt der gesetzlich gewollte Inhalt Umstritten ist ob ein Umgehungsgeschaft Absicht erfordert oder ob die objektive Umgehung ausreicht 17 Nach Ansicht der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur liegt eine Gesetzesumgehung auch dann vor wenn die Vertragsparteien nicht oder nicht nachweislich in Umgehungsabsicht handeln 18 Literatur BearbeitenClaus Wilhelm Canaris Gesetzliches Verbot und Rechtsgeschaft Heidelberg 1983 ISBN 3 8114 7183 X Einzelnachweise Bearbeiten Schenke in Steiner Hrsg Besonderes Verwaltungsrecht 8 Aufl 2006 Rn 311 Ming Shiou Cherng Verbote mit Erlaubnisvorbehalt im Rechte der Ordnungsverwaltung 2001 vgl Handbuch des Nebenstrafrechts Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz und fur Verbraucherschutz fur die Ausgestaltung von Straf und Bussgeldvorschriften im Nebenstrafrecht nach 42 Absatz 4 und 62 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschaftsordnung der Bundesministerien 3 Aufl 2018 Larenz Wolf Allgemeiner Teil des Burgerlichen Rechts 8 Aufl 1997 40 Rn 6 BGHZ 59 82 1972 Auslandisches Ausfuhrverbot fur Kunstgegenstande vgl ferner OGH SZ 2010 78 BGHZ 118 142 1992 Honorar des Abschlussprufers BGHZ 88 240 1983 Werkvertrag mit in der Handwerksrolle nicht eingetragenem gewerblichen Bauhandwerker RGZ 60 273 VZS 1905 Versteigerung Abhalten vom Bieten BGHZ 89 369 1984 Werkvertrag bei Schwarzarbeit BGHZ 143 283 1999 Geschenk an Sparkassenangestellten Medicus Petersen Burgerliches Recht 26 Aufl 2017 Rn 694 f vgl ferner BGE 134 III 438 2008 zu Art 66 OR a b c BGHZ 115 123 1991 Abtretung einer arztlichen Honorarforderung BGHZ 116 268 1991 Ubergabe von Patientenkartei BGHZ 122 115 1993 Abtretung einer anwaltlichen Honorarforderung BGHZ 85 39 1982 Vertrage uber Schwarzarbeit BGHZ 141 357 1999 Bestechung im Zusammenhang mit Architektenvertrag BGHZ 198 141 2013 dazu auch BGHZ 201 1 2014 und BGHZ 206 69 2015 BGHZ 132 313 1996 Akkreditiv BGHZ 89 316 319 1984 Mietpreisuberhohung LG Hamburg WuM 1999 634 a b BGHZ 85 39 1982 siehe im BGB Stand 2022 etwa 241a unbestellte Leistungen 306a AGB 312k Grundsatze bei Verbrauchervertragen und besondere Vertriebsformen 327s 327u digitale Produkte 361 Widerrufsrecht 476 478 Kauf 487 Teilzeit Wohnrecht 512 Darlehen 651y Reise 655e Finanzvermittlung Larenz Wolf Allgemeiner Teil des Burgerlichen Rechts 8 Aufl 1997 40 Rn 30 entscheidend ist der Verbotszweck BAGE 10 65 1960 BGHZ 56 285 1971 BGHZ 110 47 1990 Damian Wolfgang Najdecki Umgehung der Schutzvorschriften fur den Verbrauchsguterkauf 2008 S 30Normdaten Sachbegriff GND 4186764 6 lobid OGND AKS Anmerkung Umgehungsgeschaft Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzliches Verbot amp oldid 222633770