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Geltungserhaltende Reduktion orthografisch ebenfalls korrekt Geltung erhaltende Reduktion ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Auslegung bei der die Wirksamkeit der betreffenden Rechtsvorschrift oder Vertragsklausel aufrechterhalten wird obwohl sie bei umfassender Anwendung unwirksam ware Die Rechtsvorschrift oder Vertragsklausel wird entgegen der ursprunglichen Intention des Gesetzgebers oder der Vertragspartner in ihrer Wirkung eingeengt da sie bei einer weiteren Auslegung unwirksam ware sie wird auf den Regelungskern reduziert der noch rechtlich zulassig ist so dass wenigstens dem Grunde nach ihre Geltung erhalten wird Im Bereich der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschaftsbedingungen AGB ist eine geltungserhaltende Reduktion grundsatzlich unzulassig Ist bei der Verwendung von AGB eine Klausel unwirksam so wird sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt von der sie abweicht 1 Die Ratio dahinter ist dass der Verwender der AGB den anderen Vertragspartner ohnehin schon dadurch benachteiligt dass er die AGB einseitig stellt Dies soll ihm nur zum Vorteil gereichen wenn er sich darauf beschrankt wirksame Klauseln zu vereinbaren Geht er uber das zulassige Mass hinaus hatte eine geltungserhaltende Reduktion zur Folge dass die Klauseln lediglich auf das gesetzlich zulassige Mass zuruckgefuhrt wurden was ihm erlauben wurde extreme Klauseln aufzunehmen in der Gewissheit dass jedenfalls das gesetzlich zulassige Maximum damit vereinbart ist Dies widerspricht zum einen dem Benachteiligungsverbot und zum anderen dem Transparenzgebot weil nunmehr der andere Teil nicht wissen kann welche Klauseln als vereinbart gelten 2 Beispiel BearbeitenVerpflichtet eine AGB den Vertragspartner zu Schonheitsreparaturen gemass fester Fristen so ist sie weil sie ihn ubermassig benachteiligen konnte insgesamt unwirksam da eine Renovierung nach Ablauf einer bestimmten Frist aus rechtlichen Grunden ohnehin durchgefuhrt werden muss ohne Rucksicht auf den tatsachlichen Zustand der Raume also ohne Rucksicht auf Erforderlichkeit ein Fristenplan mit anderen Klauseln kombiniert werden konnte in denen zusatzlich eine Renovierung beim Auszug verlangt wird unabhangig davon wie lange die nach dem Plan fallige laufende Renovierung zuruckliegt Eine geltungserhaltende Reduktion auf Falle eindeutiger Erforderlichkeit oder ohnehin jahrzehntelanger Nutzung findet nicht statt da das Gesetz keine Anpassung zugunsten des AGB Verwenders vornimmt Es gilt die sonst dispositive gesetzliche Regelung von der abgewichen wurde Die sogenannte Salvatorische Klausel fuhrt bei AGB zu keinem anderen Ergebnis sie kollidiert gleichermassen mit den Grundsatzen von 306 und 307 BGB und kann die nur geltungserhaltend reduzierte Vorschrift nicht retten Ihr kommt dann nur noch die Funktion zu hinsichtlich der Geltung des restlichen Vertrages die Beweislast dafur umzukehren so dass derjenige der die Nichtgeltung behauptet dies beweisen muss was ohne die salvatorische Klausel demjenigen auferlage der die Geltung nur aufgrund 306 BGB Abs 1 behauptete Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion gilt auch im kaufmannischen Verkehr bzw im Geschaftsverkehr von Unternehmern denn das Gesetz trifft die Grundentscheidung dass im Rahmen des von 310 Abs 1 BGB gezeichneten Umfangs auch Unternehmer schutzwurdig mit Bezug auf AGB sind und auch die Grundregeln des 307 BGB fur sie gelten 3 Im Bereich der Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen gilt ein Verbot der geltungserhaltenden Reduktion nicht Im Gegenteil solche Normen sind wenn sie inhaltlich teilbar sind in dem Umfang der gegen ubergeordnete Wertungen nicht verstosst weiterhin anzuwenden verfassungskonforme Auslegung 4 Einzelnachweise Bearbeiten Palandt Burgerliches Gesetzbuch C H Beck 77 Auflage Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71400 9 Vor 307 Rz 8 BGHZ 84 109 NJW 1982 2309 BGHZ 92 315 NJW 1985 319 BGH NJW 1993 1787 BVerfGE 2 BvR 696 04 Rz 27 m w N Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geltungserhaltende Reduktion amp oldid 218061451