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Als salvatorische Klausel lat salvatorius bewahrend erhaltend wird in der Rechtssprache die Bestimmung Klausel eines Vertragswerkes bezeichnet welche die Rechtsfolgen regelt wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchfuhrbar erweisen sollten oder sich herausstellt dass der Vertrag Fragen nicht regelt die eigentlich hatten geregelt werden mussen Die salvatorische Klausel hat den Zweck einen teilweise unwirksamen oder undurchfuhrbaren Vertrag insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg den der Vertrag bewirken soll so weit wie moglich aufrechtzuerhalten Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Beispielhafte Formulierung 1 2 Anwendung bei AGB 2 Osterreich 3 Schweiz 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenBeispielhafte Formulierung Bearbeiten Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfuhrbar werden bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Ubrigen unberuhrt An die Stelle der unwirksamen oder undurchfuhrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den Fall dass sich der Vertrag als luckenhaft erweist Verkurzte Form Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein wird die Wirksamkeit der ubrigen Bestimmungen davon nicht beruhrt Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung moglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen Satz 1 dieser Klausel stellt sicher dass die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung des Vertrages lediglich Teilnichtigkeit nicht jedoch Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge hat Nach 139 BGB namlich fuhrt die Teilnichtigkeit eines Vertrages grundsatzlich zur Unwirksamkeit der ganzen Vereinbarung es sei denn die Vertragsparteien hatten die Vereinbarung auch ohne den unwirksamen Teil abgeschlossen Genau dies namlich den Willen der Parteien auch ohne den unwirksamen Teil an der Vereinbarung festzuhalten bringt der erste Satz der obigen salvatorischen Klausel zum Ausdruck Die Satze 2 und 3 legen im Prinzip lediglich die Grundsatze der erganzenden Vertragsauslegung fest die auch ohne ausdruckliche Regelung im Vertrag allgemein gelten Aus rechtlicher Sicht sind diese Satze daher streng genommen uberflussig Zur Information der Vertragsparteien ist es gleichwohl sinnvoll diese Ausfuhrungen in den Vertrag aufzunehmen Anwendung bei AGB Bearbeiten Nicht sinnvoll hingegen sind salvatorische Klauseln um die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschaftsbedingungen AGB sicherzustellen Zunachst einmal liegt das daran dass fur diese nach dem deutschen BGB ohnehin die Regelung gilt dass die Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des Restes nicht beruhrt 306 Abs 1 BGB die gewunschte Rechtsfolge tritt ohnehin ein Hinsichtlich des Ersetzens durch eine wirksame Regelung S 2 kollidiert die salvatorische Klausel hingegen mit dem grundsatzlichen Verbot der geltungserhaltenden Reduktion das auch im Zusammenhang mit dem in 307 Abs 1 S 2 BGB kodifizierten Transparenzgebot bewirkt dass eine unwirksame Klausel nicht vom Gericht durch eine andere gerade noch wirksame Klausel ersetzt werden kann entweder die Klausel ist wirksam oder sie ist vollstandig unwirksam und es gilt die Grundregel des 306 Abs 2 BGB wonach eine unwirksame Klausel durch die gesetzliche Regelung ersetzt wird Eine davon abweichende salvatorische Klausel ist selbst nach 307 BGB unzulassig Schliesslich ist die Klausel aus einem anderen Grund unwirksam 306 Abs 3 BGB bestimmt dass ausnahmsweise ein Vertrag dann vollstandig unwirksam wird wenn durch Wegfall einzelner Klauseln eine Seite so unzumutbar benachteiligt wurde dass ihr kein Festhalten am Vertrag mehr zugemutet werden kann In diesem Fall fuhrt die Unwirksamkeit der Klausel tatsachlich zur Unwirksamkeit des Vertrags Eine salvatorische Klausel die von 306 Abs 3 BGB abweicht wurde gerade eine unzumutbare Benachteiligung darstellen und ist daher nach 307 BGB ebenfalls unwirksam Zum Schutz von AGB ist eine salvatorische Klausel also nicht sinnvoll Entweder gibt sie exakt den Inhalt von 306 BGB wieder dann ist sie uberflussig oder sie weicht von 306 BGB ab dann ist sie wegen 307 BGB unwirksam Osterreich BearbeitenFur den osterreichischen Rechtsbereich gilt allerdings eingeschrankt nur auf Geschafte zwischen Unternehmern im Prinzip das Gleiche Fur Konsumenten im Anwendungsbereich des osterreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt anderes hier kann eine salvatorische Klausel wenn fur den durchschnittlichen Verbraucher nicht mehr erkennbar ist was nun eigentlich gilt je nach Art und Inhalt ihrer Abfassung dem Transparenzgebot des 6 Abs 3 Konsumentenschutzgesetz 1 widersprechen und somit nichtig sein Schweiz BearbeitenIn der Schweiz ist eine salvatorische Klausel grundsatzlich uberflussig weil ihr Regelungsziel in OR Art 20 Abs 2 gesetzlich geregelt ist Einzelnachweise Bearbeiten vgl OGH Urteil vom 11 Oktober 2006 7 Ob 78 06f Rechtsatz RS0122045 auf RIS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4203786 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Salvatorische Klausel amp oldid 238525722