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Anknupfung ist im Internationalen Privatrecht IPR die Bezeichnung fur die Verbindung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Kollisionsnorm Im Tatbestand einer solchen Norm ist der Anknupfungsgegenstand das meist uber einen Systembegriff erfasste Rechtsgebiet enthalten Nach Zuordnung der Rechtsfrage des zu beurteilenden Rechtsfalles mit Auslandsberuhrung durch Qualifikation wird der Anknupfungsgegenstand mit dem Anknupfungspunkt oder moment der meist der engsten Verbindung eines Rechtsfalles zu einer Rechtsordnung entsprechende Bezugspunkt verbunden Der Tatbestand verweist mittels des Anknupfungspunktes wiederum auf die anwendbare Rechtsordnung als Rechtsfolge Diese Rechtsordnung enthalt das fur den Fall streitentscheidende materielle Recht das so genannte Sachrecht sofern keine Weiter oder Ruckverweisung stattfindet Anknupfung in einer Kollisionsnorm ist also die tatbestandliche Verbindung des Anknupfungsgegenstandes mit dem Anknupfungspunkt hin zur Rechtsfolge der anwendbaren Rechtsordnung Ob die Normen der Rechtsordnung endgultig zur Anwendung gelangen bestimmt der Charakter der Kollisionsnorm als Sachnorm oder Gesamtverweisung Siehe auch BearbeitenVerweisungsnorm Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anknupfung amp oldid 131069787