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Auslandsberuhrung auch Auslandsbeziehung bzw Auslandsbezug bezeichnet die grundlegende Voraussetzung eines vor Gericht zu beurteilenden Sachverhaltes fur die Anwendung des Internationalen Privatrechts IPR und des Internationalen Zivilverfahrensrechtes IZVR Eine Auslandsberuhrung besteht fur einen Sachverhalt dann wenn dieser eine Beziehung zu dem Recht eines auslandischen Staates besitzt Nach Art 3 I 1 EGBGB ist unter Auslandsberuhrung die Verbindung zum Recht eines auslandischen Staates zu verstehen Erst die Auslandsberuhrung eines Sachverhaltes eroffnet gemass Art 3 I 1 EGBGB die Anwendbarkeit der Vorschriften des deutschen IPR nach den Art 3 ff EGBGB Elemente die die Auslandsberuhrung eines Sachverhaltes begrunden sind typischerweise die auslandische Staatsangehorigkeit mindestens eines der Beteiligten der Wohnsitz oder Aufenthaltsort einer naturlichen Person oder der Geschaftssitz eines Unternehmens die Belegenheit einer Sache der Abschluss oder Erfullungsort eines Vertrages im Ausland oder der auslandische Tatort einer unerlaubten Handlung Sofern eine Auslandsberuhrung eines Sachverhaltes vorliegt ist zudem neben der ortlichen und sachlichen Zustandigkeit deutscher Gerichte die Frage zu klaren ob das angerufene Gericht uberhaupt international zustandig ist Diese Frage beantwortet das Internationale Zivilverfahrensrecht Sie ist vor allem fur den Beklagten von Bedeutung da sie entscheidet ob er sich vor dem angerufenen Gericht uberhaupt verteidigen muss Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auslandsberuhrung amp oldid 188754012