www.wikidata.de-de.nina.az
Das deutsche Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuche ublicherweise abgekurzt EGBGB stammt ebenso wie das Burgerliche Gesetzbuch BGB vom 18 August 1896 Es wurde seitdem zahlreich novelliert in einer Neufassung vom 21 September 1994 neu bekannt gemacht und seither mehrfach geandert Es ist in Artikel gegliedert Einige Artikel sind nochmals in Paragraphen unterteilt Vereinzelt z B vom Bundesministerium der Justiz wird die Abkurzung BGBEG benutzt BasisdatenTitel Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen GesetzbucheAbkurzung EGBGBArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie PrivatrechtFundstellennachweis 400 1Ursprungliche Fassung vom 18 August 1896 RGBl S 604 Inkrafttreten am 1 Januar 1900Neubekanntmachung vom 21 September 1994 BGBl I S 2494 ber 1997 I S 1061 Letzte Anderung durch Art 3 G vom 31 Oktober 2022 BGBl I S 1966 1967 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2038 Art 10 G vom 31 Oktober 2022 GESTA C028Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Heutige Gliederung 2 Bedeutung des EGBGB 3 Siehe auch 4 Literatur 5 WeblinksHeutige Gliederung BearbeitenTeil Allgemeine Vorschriften Das EGBGB regelte in Art 1 das Inkrafttreten des BGB am 1 Januar 1900 Art 2 legt den Gesetzesbegriff fest in welchem das Gewohnheitsrecht mit eingeschlossen wird Die Art 3 bis 26 und Art 38 bis 46c enthalten das reformierte Internationale Privatrecht Der die vertraglichen Schuldverhaltnisse regelnde Abschnitt der Artikel 27 bis 37 inkorporierte die Bestimmungen des Ubereinkommens von Rom uber das auf vertragliche Schuldverhaltnisse anzuwendende Recht EVU Der Abschnitt ist Ende 2009 entfallen und die Rom I Verordnung seitdem unmittelbar anzuwenden Art 3 EGBGB Teil Das Verhaltnis des Burgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen Teil Das Verhaltnis des Burgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen die Art 55 bis 152 enthalten einen umfangreichen Katalog von Rechtsgebieten die der Landesgesetzgeber abweichend vom BGB oder erganzend zum BGB regeln kann sog Landesprivatrecht Teil Ubergangsvorschriften die Art 157 bis 218 legen Ubergangsvorschriften anlasslich der Einfuhrung des BGB zum 1 Januar 1900 fest Teil Ubergangsvorschriften aus Anlass jungerer Anderungen des Burgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einfuhrungsgesetzes Die Art 219 bis 229 enthalten Ubergangsvorschriften beispielsweise aus Anlass des IPR Neuregelungsgesetzes vom 25 Juli 1986 des Kindschaftsreformgesetzes vom 16 Dezember 1997 oder des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26 Januar 2001 Art 229 5 allgemein 6 Verjahrungsrecht und 7 Zinsvorschriften Teil Inkrafttreten und Ubergangsrecht aus Anlass der Einfuhrung des Burgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einfuhrungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet Die Art 230 bis 237 mit zahlreichen Unterparagraphen enthalten Vorschriften uber das Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuchs in der ehemaligen DDR und erforderliche Ubergangsvorschriften Teil Durchfuhrung des Burgerlichen Gesetzbuchs Verordnungsermachtigungen Art 238 bis 248 EGBGB AnlagenBedeutung des EGBGB BearbeitenDie Regelungen uber das Internationale Privatrecht stellten schon fruher einen herausragend wichtigen Teil des EGBGB dar Die Art 3 bis 46c EGBGB bilden gerade heute den mit Abstand bedeutendsten Regelungskomplex des EGBGB Fur das Internationale Privatrecht innerhalb der Europaischen Union nimmt allerdings die Bedeutung des EGBGB aufgrund des Vorrangs des unmittelbar anwendbaren EU Rechts ab das auf diesem Gebiet vermehrt erlassen wird vgl seit dem 11 Januar 2009 Art 3 Nr 1 EGBGB Die Art 55 bis 152 EGBGB bildeten zum Zeitpunkt der Einfuhrung des BGB einen Kompromiss zwischen den nationalstaatlichen und wirtschaftsliberalen Bestrebungen einer reichseinheitlichen Zivilrechtskodifikation und den konservativen Bemuhungen um die Aufrechterhaltung wohlerworbener Rechte und ortlicher Rechtsgewohnheiten Observanz Sie erlauben den Bundesstaaten heutige Bezeichnung Landern in den enumerativ aufgezahlten Rechtsgebieten vom BGB abweichende oder das BGB erganzende Vorschriften zu erlassen oder beizubehalten Bis heute haben die meisten Lander deshalb Ausfuhrungsgesetze zum Burgerlichen Gesetzbuch erlassen zum Beispiel betreffend das Nachbarrecht oder das Altenteil Das EGBGB wird daher auch als eine Verlustliste der deutschen Rechtseinheit bezeichnet Art 57 EGBGB ordnete an dass die Vorschriften des BGB auf die Angelegenheiten des Landesherrn und der Mitglieder der landesherrlichen Familien der Mitglieder der Furstlichen Familie Hohenzollern der Mitglieder des vormaligen hannoverischen Konigshauses der Mitglieder des vormaligen kurhessischen Furstenhauses und der des vormaligen Herzogtums Nassau nur insoweit Anwendung fanden wie die Landesgesetze oder die Hausgesetze nichts Abweichendes bestimmten Der Vorrang der Hausverfassungen und des Landesprivatrechts galt in Ansehung des Familienrechts und der landwirtschaftlichen Guter auch fur die vormals reichsstandischen Hauser die seit 1806 mittelbar geworden sind und gleichgestellten Hausern sowie des vormaligen Reichsadels und diesem durch Landesgesetz gleichgestellten landsassigen Adels Art 58 EGBGB Bestimmte das Landesrecht oder bestimmten die Hausverfassungen eine Beschrankung der Belastbarkeit von Grundstucken die im Eigentum der genannten Familien Art 57 f EGBGB standen konnte das Landesrecht vorschreiben dass der Grundschuld Rentenschuld oder Hypothekenglaubiger Befriedigung nur im Wege der Zwangsverwaltung und nicht im Wege der Versteigerung suchen konnte Unberuhrt blieb auch das Recht uber Familienfideikommisse Lehen und Stammguter Art 59 EGBGB die landesgesetzlichen Vorschriften uber Regalien Art 73 EGBGB Art 95 EGBGB a F liess das Landesgesinderecht unberuhrt Von grosser Bedeutung ist heute das durch das Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag in das EGBGB eingefugte intertemporare Kollisionsrecht fur die Uberfuhrung des DDR Rechts in das Recht des BGB Dass bis heute weiterhin einzelne Normen des Jutischen Lows aus dem Jahre 1241 in der Fassung von 1592 in Teilen Schleswig Holsteins Gultigkeit besitzen ist ein Resultat das sich uberwiegend aus dem EGBGB ergibt Siehe auch BearbeitenZu Artikel 47 Angleichung Eindeutschung von Namen Literatur BearbeitenKommentierung in beinahe allen Kommentaren zum BGB u a in Palandt Gruneberg Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch BGB und Kommentierung weiterer Gesetze u a EGBGB 70 Auflage Munchen 2011 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 61000 4Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuche Vom 18 August 1896 Quellen und Volltexte Text des Einfuhrungsgesetzes zum Burgerlichen Gesetzbuche Die Verjahrung des Anspruchs auf Schadensersatz beim hangen gebliebenen Architektenvertrag PDF 119 kB Das Ubergangsrecht nach Art 229 5 S 2 EGBGB PDF 92 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuche amp oldid 234964135