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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Die Zwangsverwaltung selten Sequestrierung ist ein Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung von Anspruchen von Glaubigern gegenuber dem Schuldner Inhaltsverzeichnis 1 Zwangsverwaltung in Deutschland 2 Zwangsverwaltung im Ersten Weltkrieg 3 Zwangsverwaltung in der DDR 4 Weblinks 5 Literatur 6 EinzelnachweiseZwangsverwaltung in Deutschland BearbeitenDie Zwangsverwaltung unterliegt den Vorschriften der Zivilprozessordnung ZPO Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ZVG gesetzlich geregelt Es handelt sich um eine Massnahme der Einzelzwangsvollstreckung im Gegensatz zur Gesamtvollstreckung Insolvenz Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind die einzigen Einzelzwangsvollstreckungsmassnahmen die grundsatzlich auch wahrend eines laufenden Insolvenzverfahrens moglich sind Dies gilt jedoch nur fur solche Glaubiger die dinglich gesicherte Pfandrechte haben fur die in der Regel also im Grundbuch eine Grundschuld Hypothek oder Reallast eingetragen ist Es ist eine der Moglichkeiten in das unbewegliche Vermogen zu vollstrecken Zum unbeweglichen Vermogen gehoren unter anderem bebaute und unbebaute Grundstucke Erbbaurechte und mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile Wohnungseigentum Das Verfahren soll entweder die Glaubiger aus den Einnahmen befriedigen ohne die Immobilie versteigern zu mussen oder eine Wertminderung durch den Schuldner zu verhindern Das Verfahren wird beim zustandigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durch einen Rechtspfleger durchgefuhrt Die Verwaltung wird hierbei auf einen Zwangsverwalter ubertragen dem es obliegt etwaige Mieten oder Pachten einzuziehen und die ordnungsgemasse und werterhaltende Bewirtschaftung des Objektes aus den Einnahmen zu sichern Der Zwangsverwalter wird treuhanderisch tatig und muss dabei die Interessen aller Beteiligten bestmoglich wahren siehe Urteil BGH StR 156 11 Decken die Einnahmen nicht die fur die ordnungsgemasse Verwaltung notwendigen Ausgaben hat der betreibende Glaubiger Vorschusse zum Ausgleich zu leisten Andernfalls wird die Zwangsverwaltung eingestellt Soweit der Schuldner im Objekt wohnt sind ihm im Rahmen der Zwangsverwaltung gemass 149 ZVG die fur seinen Hausstand unentbehrlichen Raume zu belassen Dies gilt allerdings nur soweit der Schuldner auch bereit ist die Nebenkosten der von ihm genutzten Wohnung zu bezahlen Ist eine Gefahrdung des Objekts zu befurchten oder zahlt der Schuldner auch nach Zahlungsaufforderung durch den Zwangsverwalter die Nebenkosten nicht so kann dieser den Schuldner und dessen Familienangehorige bereits aus dem Anordnungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts mittels eines Gerichtsvollziehers raumen lassen Das Vollstreckungsgericht hat zuvor jedoch uber einen entsprechenden Antrag des Zwangsverwalters nach 149 Abs 2 ZVG zu entscheiden und den Schuldner auch anzuhoren soweit nicht Gefahr in Verzug ist Im Unterschied zur Zwangsversteigerung in der der Glaubiger die Befriedigung seiner Anspruche aus der Substanz Verwertung der Immobilie sucht werden im Rahmen der Zwangsverwaltung die aus dem Objekt erzielten Einnahmen Miete Pacht nach Abzug der Bewirtschaftungskosten verteilt Dies geschieht grundsatzlich auf der Grundlage eines vom Gericht erstellten Teilungsplanes 156 Abs 2 157 ZVG Bestimmte laufende Betrage zahlt der Zwangsverwalter ohne Teilungsplan insbesondere die laufenden Ausgaben der Verwaltung 155 Abs 1 Rangklasse 0 und die laufenden offentlichen Lasten 155 Abs 2 156 Abs Satz 1 ZVG Rangklasse 3 Dies gilt grundsatzlich auch fur die Forderungen der Wohnungseigentumer 156 Abs 1 Satz 2 ZVG 1 Die Zahlungen auch auf Grund des Teilungsplans nimmt der gerichtlich bestellte und uberwachte Zwangsverwalter eigenverantwortlich vor unter Beachtung der gesetzlich bestimmten Rangfolge 155 Abs 1 10 Abs 1 ZVG Rangklasse 1 bis 5 wobei Kapitalzahlung Klasse 5 nur in einem gesonderten Termin erfolgen darf 158 ZVG Glaubiger konnen zur gleichen Zeit Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung betreiben Meist erst nach Rechtskraft der Zuschlagserteilung in der Versteigerung wird die Zwangsverwaltung aufgehoben Im Zeitraum zwischen Zuschlag und Aufhebung der Zwangsverwaltung meist nach Rechtskraft des Zuschlags verwaltet der Zwangsverwalter weiter hierbei hat der Zwangsverwalter sowohl die Interessen des neuen Eigentumers zu beachten als auch die des Glaubigers Denn es ist immer noch dieselbe Zwangsverwaltung auf Antrag des Glaubigers und der Glaubiger muss fur die Vergutung fur diesen Zeitraum einstehen Nach Aufhebung wegen Zuschlags rechnet der Zwangsverwalter mit dem neuen Eigentumer Ersteher ab dies erfolgt durch eine sogenannte Ersteherabrechnung die der Verwalter dem Ersteher vorlegt und dem Vollstreckungsgericht zur Kenntnis gibt Auch bei Rucknahme der Zwangsverwaltung durch den Glaubiger endet das Zwangsverwaltungsverfahren erst mit dem Aufhebungsbeschluss des zustandigen Vollstreckungsgerichts 2 Vergutung des ZwangsverwaltersDie Vergutung des Zwangsverwalters ist auf der Grundlage des 152a ZVG in der Zwangsverwalterverordnung vom 19 Dezember 2003 ZwVwV geregelt Die Regelvergutung bei der Zwangsverwaltung von Grundstucken die durch Vermieten oder Verpachten genutzt werden betragt in der Regel 10 Prozent des fur den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags Im Einzelfall kann der genannte Prozentsatz bis auf 5 vermindert oder bis auf 15 angehoben werden Steht dem Verwalter mangels Einnahmen keine Regelvergutung zu bemisst sich seine Vergutung nach Zeitaufwand Der Stundensatz betragt mindestens 35 Euro und hochstens 95 Euro Die Mindestvergutung des Verwalter betragt 600 Euro wenn er das Zwangsverwaltungsobjekt in Besitz genommen hat Wird das Zwangsverwaltungsverfahren aufgehoben nachdem der Verwalter tatig geworden ist jedoch bevor er das Zwangsverwaltungsobjekt in Besitz genommen hat so erhalt er eine Vergutung von 200 Euro Mit der Vergutung sind die allgemeinen Geschaftskosten des Verwalters zu denen auch der Buroaufwand des Verwalters einschliesslich der Gehalter seiner Angestellten gehoren abgegolten Besondere Kosten die dem Verwalter im Einzelfall zum Beispiel durch Reisen oder die Einstellung von Hilfskraften fur bestimmte Aufgaben im Rahmen der Zwangsverwaltung tatsachlich entstehen sind als Auslagen zu erstatten soweit sie angemessen sind Anstelle der tatsachlich entstandenen Auslagen kann der Verwalter nach seiner Wahl fur den jeweiligen Abrechnungszeitraum eine Pauschale von 10 Prozent seiner Vergutung hochstens jedoch 40 Euro fur jeden angefangenen Monat seiner Tatigkeit fordern Zusatzlich zur Vergutung und zur Erstattung der Auslagen wird dem Verwalter die anfallende Umsatzsteuer erstattet Zwangsverwaltung im Ersten Weltkrieg BearbeitenZwangsverwaltungen wurden in grosserem Umfang im Ersten Weltkrieg von allen Kriegsparteien im Rahmen des Wirtschaftskrieges eingefuhrt Die einzelnen Staaten gingen dabei unterschiedlich vor Insbesondere die Alliierten begannen fruhzeitig einen gegen die Mittelmachte gerichteten Wirtschaftskrieg Dieser begann physisch mit der Seeblockade der Mittelmachte und rechtlich mit umfangreichen Eingriffen in die Besitzverhaltnisse von feindlichen Auslandern bzw Unternehmen und Institutionen in ihrem jeweiligen Machtbereich Frankreich ging bereits fruhzeitig rucksichtslos besonders gegen deutsches Vermogen vor das teilweise ohne rechtliche Massgabe unter Zwangsverwaltung gestellt und zum Nachteil der deutschen Besitzer rasch unter Wert veraussert wurde Ahnlich ging Russland vor wo die Zwangsverwaltungen chaotische Ausmasse annahmen weil die Zentralregierung mit der Kriegsfuhrung heillos uberfordert war Grossbritannien ging ebenfalls zugig gegen feindliches Eigentum vor allerdings zumindest auf gesetzlicher Basis Trading with the enemy acts Feindliche Vermogenswerte jeglicher Art wurden unter Zwangsverwaltung gestellt und liquidiert Nach Kriegseintritt der USA kopierten diese die britische Vorgehensweise weitgehend Das Deutsche Kaiserreich reagierte auf die umfangreichen Enteignungen von Auslandsvermogen seiner Staatsangehorigen mit eher zogerlichen Schritten Industrieunternehmen wurden fruhzeitig 1914 15 unter Zwangsverwaltung genommen Feindliches Privatvermogen bis 1917 allerdings nur statistisch erfasst und erst ab April 1917 teilweise unter Kontrolle des Treuhanders fur das feindliche Vermogen gebracht Im Versailler Friedensvertrag musste Deutschland alle Zwangsverwaltungen und die ihnen folgenden Liquidierungen seines Auslandsvermogens akzeptieren Wegen Artikel 297 e musste Deutschland dagegen hohe Schadensersatzanspruche ehemals feindlicher Auslander bedienen Zwangsverwaltung in der DDR Bearbeitensiehe Vorlaufige Verwaltung von Westvermogen in der DDRWeblinks BearbeitenText des Gesetzes uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Text der ZwangsverwalterverordnungLiteratur BearbeitenRichard Fuchs Die Beschlagnahme Liquidation und Freigabe deutschen Vermogens im Auslande Berlin 1927 Friedrich Lenz Hrsg Die deutschen Vergeltungsmassnahmen im Wirtschaftskrieg Bonn 1924 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Beschluss vom 15 Oktober 2009 Az V ZB 43 09 BGH Beschluss vom 10 Juli 2008 Az V ZB 130 07 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwangsverwaltung amp oldid 225002684