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Ein Zwangsverwalter ist eine naturliche Person keine juristische Person die im Zuge der Anordnung eines Zwangsverwaltungsverfahrens durch das Vollstreckungsgericht selbstandig und wirtschaftlich nach pflichtgemassem Ermessen ein Grundstuck oder ein grundstucksgleiches Recht mit dem Zweck der Objekterhaltung sowie der Einnahmeerzielung bewirtschaftet Die Rechtsstellung des Zwangsverwalters ist in 1 Zwangsverwalterverordnung legal definiert Als Zwangsverwalter ist demnach eine geschaftskundige naturliche Person zu bestellen die nach Qualifikation und vorhandener Buroausstattung die Gewahr fur die ordnungsgemasse Gestaltung und Durchfuhrung der Zwangsverwaltung bietet Der Zwangsverwalter ist an die vom Gericht erteilten Weisungen gebunden An Weisungen des Glaubigers der das Zwangsverwaltungsverfahren beantragt hat ist der Verwalter jedoch nicht gebunden Literatur BearbeitenMichael Drasdo Rechte und Pflichten des Zwangsverwalters NJW 25 2011 1782Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwangsverwalter amp oldid 117102200