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Als Observanz wird ein ortlich begrenztes Gewohnheitsrecht Herkommen bezeichnet Es handelt sich dabei um ein Recht das nicht durch formliche Setzung sondern durch langere tatsachliche Ubung entstanden ist die eine dauernde und standige gleichmassige und allgemeine sein muss und von den beteiligten Rechtsgenossen als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird 1 Dieses Recht braucht der Richter nicht zu kennen er ist aber verpflichtet es von Amts wegen zu ermitteln 293 ZPO Ob abgeleitetes Gewohnheitsrecht das sich kraft Ermachtigung gebildet hat wie die ortliche Observanz der Uberprufung im Normenkontrollverfahren nach 47 VwGO unterliegt ist umstritten Literatur BearbeitenRolf Petersen Die Observanz Leipzig 1948 Leipzig Universitat jur Dissertation vom 20 Marz 1948 Maschinenschrift Richard Pawelitzki Die Bedeutung der Observanz im preussischen Wegerecht Neumann Gleiwitz 1933 Breslau Universitat Dissertation 1933 Weblinks BearbeitenSuche nach Observanz im Online Katalog der Staatsbibliothek zu Berlin Preussischer Kulturbesitz Achtung Die Datenbasis hat sich geandert bitte Ergebnis uberprufen und SBB 1 setzen eingeschrankte Vorschau in der Google BuchsucheEinzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 28 Juni 1967 2 BvR 143 61 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Observanz Recht amp oldid 173953971