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Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet Es dient der Ermittlung und Durchsetzung von Rechten und Anspruchen die sich aus dem materiellen Zivilrecht ergeben Im Zivilprozess streiten zwei Parteien Klager und Beklagter vor den ordentlichen Gerichten uber ihre burgerlich rechtlichen Rechte Der Prozess soll diesen Streit verbindlich klaren Hierzu erfolgt vor Gericht ein Erkenntnisverfahren in dem der Sachverhalt aufgeklart und rechtlich beurteilt wird Stellt das Gericht das Bestehen eines Anspruchs fest folgt im Anschluss ein Vollstreckungsverfahren in dem die gerichtliche Entscheidung zwangsweise durchgesetzt wird Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen und systematische Einordnung 2 Erkenntnisverfahren 2 1 Parteien des Rechtsstreits 2 1 1 Parteifahigkeit 2 1 2 Prozessfahigkeit 2 1 3 Prozessfuhrungsbefugnis und Sachlegitimation 2 1 4 Postulationsfahigkeit 2 1 5 Streitgenossenschaft subjektive Klagehaufung 2 1 5 1 Einfach 2 1 5 2 Notwendig 2 1 6 Hauptintervention 2 1 7 Nebenintervention und Streitverkundung 2 2 Der zur Entscheidung berufene Richter 2 3 Ablauf des Verfahrens in erster Instanz 2 3 1 Klageerhebung 2 3 1 1 Streitgegenstand 2 3 1 2 Klageanderung 2 3 1 3 Objektive Klagehaufung 2 3 2 Vorbereitung des Haupttermins 2 3 3 Mundliche Verhandlung 2 3 4 Beweisaufnahme 2 3 5 Verteidigungshandlungen des Beklagten 2 3 5 1 Prozessaufrechnung 2 3 5 2 Widerklage 2 4 Beendigung des Rechtsstreits in erster Instanz 2 4 1 Anerkenntnis und Verzicht 2 4 2 Klagerucknahme 2 4 3 Erledigungserklarung 2 4 3 1 Beidseitige Erledigungserklarung 2 4 3 2 Einseitige Erledigungserklarung 2 4 4 Prozessvergleich 2 4 5 Urteil 2 4 6 Beschluss 2 4 7 Versaumnisverfahren 2 5 Kosten 2 6 Rechtsbehelfe 2 6 1 Berufung 2 6 2 Revision 2 6 3 Beschwerde 2 6 3 1 Sofortige Beschwerde 2 6 3 2 Rechtsbeschwerde 2 6 4 Gehorsruge 2 7 Rechtskraft 2 7 1 Formelle und materielle Rechtskraft 2 7 2 Objektive Grenzen der Rechtskraft 2 7 3 Subjektive Grenzen der Rechtskraft 2 7 4 Durchbrechungen der Rechtskraft 3 Klauselverfahren 4 Vollstreckungsverfahren 5 Besondere Verfahren 5 1 Mahnverfahren 5 2 Vorlaufiger Rechtsschutz 5 3 Selbstandiges Beweisverfahren 5 4 Urkunden Wechsel und Scheckprozess 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseRechtsquellen und systematische Einordnung Bearbeiten Hauptartikel Zivilprozessordnung Deutschland Entstehungsgeschichte Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz erstreckt sich gemass Art 74 Abs 1 Nr 1 Art 72 Abs 1 des Grundgesetzes GG auf die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren 1 Um zentrale bundesgesetzliche Rechtsquellen des deutschen Zivilprozessrechts handelt es sich bei der Zivilprozessordnung ZPO und dem Gerichtsverfassungsgesetz GVG Beide Gesetze traten am 1 Oktober 1879 in Kraft und vereinheitlichten das nach der Reichsgrundung von 1871 noch stark zersplitterte Verfahrensrecht 2 In der Folgezeit wurden sie vielfach geandert Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie mit Wirkung zum 1 Oktober 1950 in der Bundesrepublik Deutschland neu bekanntgemacht 3 2002 erfolgte mit dem Gesetz zur Reform des Zivilprozesses eine umfangreiche Reform der Zivilprozessordnung 4 Die Zivilprozessordnung regelt den Ablauf des Zivilverfahrens Sie enthalt Vorgaben daruber wie eine Klage erhoben wird ob eine Partei sich eines Rechtsanwalts vor Gericht bedienen muss wie Beweise zu erheben sind und in welcher Form das Gericht entscheidet Zudem regelt es die Zwangsvollstreckung Das Gerichtsverfassungsgesetz enthalt das Gerichtsverfassungsrecht das Aufbau und Zustandigkeit der Gerichte zum Gegenstand hat 5 Daruber hinaus sind im Zivilverfahren das Grundgesetz sowie die Europaische Menschenrechtskonvention EMRK zu beachten Weist der zu entscheidende Fall Auslandsbeziehung auf sind zudem die Regeln des autonomen Internationalen Zivilverfahrensrechts IZVR sowie europaweit einheitliche EG Richtlinien zu beachten Fur zivilrechtliche Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts ist das Verfahrensrecht wegen vieler Besonderheiten separat im Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG geregelt das arbeitsrechtliche Streitigkeiten den Arbeitsgerichten zuweist Gemass 46 Abs 2 S 1 ArbGG finden die Vorgaben der ZPO allerdings subsidiar auf das Verfahren vor den Arbeitsgerichten Anwendung Sondervorschriften bestehen ebenfalls fur Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Erkenntnisverfahren Bearbeiten Hauptartikel Erkenntnisverfahren Der Zivilprozess dient der Umsetzung des ungeschriebenen Justizgewahrleistungsanspruchs indem es dem Einzelnen die Moglichkeit gibt seine Rechte gerichtlich durchzusetzen und sich gegen unberechtigte Inanspruchnahme zu verteidigen 6 Dieser Anspruch ergibt sich daraus dass es dem Einzelnen wegen des staatlichen Gewaltmonopols grundsatzlich untersagt ist seine Rechte eigenstandig mittels Zwangsanwendung durchzusetzen So erhalt das Zivilprozessrecht die rechtsstaatliche Ordnung aufrecht 7 Zudem dient das Zivilverfahren der Durchsetzung des objektiven Rechts 8 Schliesslich soll es durch eine verbindliche Entscheidung am Verfahrensende Rechtssicherheit sowie Rechtsfrieden schaffen 9 Um diese Ziele zu erreichen beginnt der Zivilprozess mit einem Erkenntnisverfahren Dort soll das Gericht den Rechtsstreit auf der Grundlage des materiellen Rechts zwischen den Beteiligten verbindlich entscheiden Parteien des Rechtsstreits Bearbeiten Die Parteien des Rechtsstreits werden Klager und Beklagter genannt Beim Klager handelt es sich um die Partei die in eigenem Namen Klage erhebt Beklagter ist derjenige gegen den sich eine Klage richtet Die Parteieneigenschaft ist demnach an die formelle Stellung der Beteiligten im Prozess geknupft Daher spricht man vom formellen Parteienbegriff 10 Parteifahigkeit Bearbeiten Hauptartikel Parteifahigkeit Im Zivilprozess kann nur derjenige Partei sein der nach Massgabe des 50 ZPO parteifahig ist 11 Gemass 50 Abs 1 ZPO ist parteifahig wer rechtsfahig ist also Trager von Rechten und Pflichten sein kann Dies trifft auf naturliche und juristische Personen zu sowie auf Offene Handelsgesellschaften Kommanditgesellschaften und Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigungen 12 Die Rechtsfahigkeit der Gesellschaft burgerlichen Rechts ist im Gesetz zwar nicht vorgesehen in der Rechtsprechung allerdings aus praktischen Grunden anerkannt Daher ist diese auch parteifahig 13 14 Gemass 50 Abs 2 ZPO ist schliesslich der nicht rechtsfahige Verein parteifahig Prozessfahigkeit Bearbeiten Hauptartikel Prozessfahigkeit Recht Prozessfahigkeit bezeichnet die Fahigkeit einen Prozess eigenstandig zu fuhren Sie ist erforderlich um im Prozess wirksam handeln zu konnen 15 Prozessfahig ist gemass 52 ZPO wer unbeschrankt geschaftsfahig ist 16 Dies trifft auf naturliche Personen zu die mindestens 18 Jahre alt sind ausgenommen sind hiervon Personen denen im Prozess ein Betreuer 1902 BGB oder Pfleger 1915 1793 BGB zugeordnet ist Fehlt es einer Partei an der Prozessfahigkeit muss sie Prozesshandlungen durch ihren gesetzlichen Vertreter vornehmen lassen lassen Ein Minderjahriger wird etwa gemass 1626 Abs 1 S 1 1629 Abs 1 S 1 BGB durch seine Eltern vertreten Eine Vertretung im Prozess kann auch auf freiwilliger Basis erfolgen hiebei spricht man von gewillkurter Vertretung Sie wird durch Erteilung einer Prozessvollmacht 80 ZPO begrundet und bewirkt gemass 85 ZPO dass Handeln und Verschulden des Bevollmachtigten dem Vertretenen zugerechnet werden Prozessfuhrungsbefugnis und Sachlegitimation Bearbeiten Hauptartikel Prozessfuhrungsbefugnis und Sachlegitimation Der Begriff Prozessfuhrungsbefugnis bezeichnet die Befugnis im eigenen Namen einen Prozess uber ein Recht zu fuhren Mangelnde Prozessfuhrungsbefugnis fuhrt zur Unzulassigkeit einer Klage 17 Grundsatzlich durfen nur die Beteiligten des strittigen Rechtsverhaltnisses uber dieses prozessieren 18 Ein Dritter ist hierzu befugt wenn eine Prozessstandschaft vorliegt 19 Eine solche kann sich aus gesetzlicher Anordnung ergeben Diesbezuglich wird zwischen Prozesstandschaft im fremden und im eigenen Interesse unterschieden Erstere Fallgruppe umfasst Parteien kraft Amtes etwa den Insolvenzverwalter 80 InsO den Zwangsverwalter 152 ZVG den Nachlassverwalter 1984 BGB und den Testamentsvollstrecker 2212 BGB Letztere Fallgruppe umfasst beispielsweise den Mitglaubiger 432 BGB den Miteigentumer 1011 BGB den Miterben 2039 BGB und den Ehegatten 1368 BGB Lasst sich aus dem Gesetz keine Befugnis zur Prozessstandschaft herleiten kann der Rechtsinhaber einen Dritten zur Prozessstandschaft ermachtigen man spricht dann von gewillkurter Prozessstandschaft 20 21 Diese setzt voraus dass der Berechtigte den Dritten zur Prozessfuhrung ermachtigt und dass dieser ein eigenes rechtliches Interesse am Prozess hat 22 23 Durch das letztgenannte Kriterium soll verhindert werden dass sich eine Partei auf Kosten des anderen Vorteile erschleicht die ihr nach dem Gesetz nicht zustehen 24 Wahrend die gewillkurte Prozessstandschaft auf Klagerseite in der Rechtswissenschaft weitgehend anerkannt ist ist umstritten ob sie auch auf Beklagtenseite moglich ist 25 Vereinzelt raumt das Gesetz Verbanden zum Schutz offentlicher Interessen eigene Rechte ein die diese mittels Verbandsklagen durchsetzen konnen Solche sind etwa im Bereich des Verbraucherschutzes moglich 26 Da Verbande hierbei aus eigenem Recht vorgehen handelt es sich um keine Form der Prozessstandschaft 27 Streng von der Prozessfuhrungsbefugnis ist die Sachlegitimation zu unterscheiden Bei dieser geht es um die Frage ob nach materiellem Recht dem Klager das behauptete subjektive Recht zusteht Aktivlegitimation und ob es sich gegen den Beklagten richtet Passivlegitimation So ist beispielsweise bei einer auf 985 BGB gestutzten Herausgabeklage der Eigentumer aktiv und der Besitzer passivlegitimiert Mangelnde Sachlegitimation fuhrt zur Unbegrundetheit einer Klage 28 Postulationsfahigkeit Bearbeiten Hauptartikel Postulationsfahigkeit Als Postulationsfahigkeit wird die Fahigkeit bezeichnet Prozesshandlungen in eigener Person vorzunehmen Fehlt es einer Partei an Postulationsfahigkeit kann sie im Prozess nicht selbst handeln sondern ist hierfur auf einen Vertreter angewiesen 29 Vor dem Amtsgericht ist eine Partei postulationsfahig Vor dem Landgericht dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof ist hingegen gemass 78 Abs 1 ZPO die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich Hierdurch soll sichergestellt werden dass die Parteien in komplexeren Fallen eine juristische Beratung erhalten und dass das Verfahren von allen Beteiligten fachkundig gefuhrt wird 30 Streitgenossenschaft subjektive Klagehaufung Bearbeiten Hauptartikel Streitgenossenschaft Klagen mehrere Personen gemeinsam oder werden mehrere Personen gemeinsam verklagt besteht zwischen ihnen Streitgenossenschaft auch subjektive Klagehaufung 31 Das Gesetz unterscheidet zwischen einfacher und notwendiger Streitgenossenschaft Einfach Bearbeiten Der Zweck der einfachen Streitgenossenschaft besteht darin uber eine Klage von oder gegen mehrere Personen moglichst prozessokonomisch und zweckmassig zu verhandeln 32 Zu diesem Zweck eroffnen 59 60 ZPO den Parteien in bestimmten Fallen in denen eine Behandlung mehrerer Streitfragen innerhalb eines Prozesses sachgerecht ist die Moglichkeit eine einfache Streitgenossenschaft zu bilden Das Gesetz sieht dies vor bei Bestehen einer Rechtsgemeinschaft zwischen den Streitgenossen bei identischer Grundlage ihrer Berechtigung oder Verpflichtung sowie bei Gleichartigkeit ihrer Anspruche oder Pflichten Ungeschriebene Voraussetzungen der einfachen Streitgenossenschaft sind das Vorliegen einer gleichen Prozessart und das Fehlen eines Verbindungsverbotes wie aus 260 ZPO analog gefolgert wird 33 Wird eine Klage von oder gegen eine einfache Streitgenossenschaft erhoben obwohl deren Voraussetzungen nicht vorliegen erfolgt gemass 145 Abs 1 ZPO eine Trennung der Prozesse 34 Besteht eine einfache Streitgenossenschaft erfolgen eine gemeinschaftliche Verhandlung und eine einheitliche Beweiswurdigung Die Prozesse der jeweiligen Streitgenossen bleiben allerdings gemass 61 ZPO rechtlich selbstandig sodass das Verhalten des einen keinen Einfluss auf die prozessuale Stellung des anderen hat 35 Notwendig Bearbeiten In Fallen der notwendigen Streitgenossenschaft ist eine einheitliche Entscheidung des Gerichts gegenuber den Streitgenossen erforderlich 36 Gemass 62 Abs 1 ZPO kann sich die Notwendigkeit einer Streitgenossenschaft aus prozessualen und aus sonstigen Grunden ergeben Prozessual notwendig ist eine Streitgenossenschaft gemass 62 Abs 1 Var 1 ZPO wenn das streitige Rechtsverhaltnis allen Streitgenossen gegenuber im Ergebnis gleich entschieden werden muss 37 Auf Leo Rosenberg geht die Formulierung zuruck dass die Rechtskrafterstreckung bei einem gedachten Nacheinander von Prozessen zur notwendigen Streitgenossenschaft beim Miteinander der Prozesse fuhrt 38 Dies trifft etwa zu wenn Erbe und Testamentsvollstrecker gemeinsam auf Erfullung einer Nachlassverbindlichkeit verklagt werden 2213 Abs 1 S 1 BGB Fur diesen Fall ordnet 327 Abs 2 ZPO an dass das Urteil im Rechtsstreit gegen den einen fur den anderen wirkt Da dies unabhangig vom Erfolg der Klage gilt spricht man von allseitiger Rechtskrafterstreckung 39 Ein weiteres Beispiel hierfur ist 856 Abs 4 ZPO der einschlagig ist wenn sich ein Pfandungsglaubiger einem anderen einer Klage gegen den Drittschuldner aus 853 bis 855 ZPO anschliesst 40 Es genugt aber wenn sich die Rechtskraft lediglich einseitig erstreckt je nach Rechtsgebiet also nur im Fall des Erfolgs oder Misserfolgs So verhalt es sich etwa in 248 Abs 1 S 1 des Aktiengesetzes der die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlussen zum Gegenstand hat 41 Mit dem Begriff des sonstigen Grunds bezeichnet 62 Abs 1 Var 2 ZPO materiellrechtliche Grunde 42 Ein solcher liegt auf Klagerseite vor wenn die streitige Berechtigung nur gemeinschaftlich ausgeubt werden kann Auf Beklagtenseite liegt er vor wenn die streitige Verpflichtung nur gemeinschaftlich erfullt werden kann Eine notwendige Streitgenossenschaft besteht etwa in Fallen der Gesamthandsklage und der Gesamtschuldklage 43 Abgelehnt wird sie hingegen fur die gemeinsame Haftung von OHG und Gesellschaftern nach 129 des Handelsgesetzbuchs 44 45 sowie von Hauptschuldner und Burgen nach 768 Abs 2 BGB 46 Im Prozess bewirkt die notwendige Streitgenossenschaft gemass 62 Abs 1 ZPO dass eine eigentlich saumige Partei als von der anderen vertreten gilt Dies schliesst den Erlass eines Versaumnisurteils und einer Entscheidung nach Aktenlage aus Hierdurch soll verhindert werden dass die Rechtsverfolgung eines Streitgenossen daran scheitert dass ein anderer hieran nicht mitwirken will 47 Hauptintervention Bearbeiten Hauptartikel Hauptintervention Unter den Voraussetzungen des 64 ZPO kann ein Dritter in den laufenden Prozess als Hauptintervenient eintreten Hierzu muss er geltend machen dass die umstrittene Sache oder das umstrittene Recht in Wahrheit ihm zusteht Durch die Hauptintervention konnen mehrere Streitfragen in einem Prozess miteinander verbunden und beurteilt werden Dies fordert die Prozessokonomie und vermeidet widerspruchliche Entscheidungen 48 In der Rechtspraxis kommt es selten zur Hauptintervention 49 Nebenintervention und Streitverkundung Bearbeiten Hauptartikel Nebenintervention und Streitverkundung Hat ein Dritter ein rechtliches Interesse daran dass eine Partei den Prozess gewinnt kann er dieser gemass 66 ZPO als Nebenintervenient auch Streithelfer beitreten Ein rechtliches Interesse besteht wenn sich die Entscheidung des Prozesses auf das Verhaltnis von Partei und Drittem auswirkt 50 So verhalt es sich etwa wenn der Intervenient beim Unterliegen der Partei im Prozess furchten muss durch diese in Regress genommen zu werden Hierzu kann es etwa im Rahmen des Unternehmerregresses nach 445a BGB kommen 51 Der Nebenintervenient kann die Partei nach Massgabe des 67 ZPO im Prozess unterstutzen um ihre Erfolgschancen zu verbessern Ferner bewirkt die Intervention gemass 68 ZPO eine Bindung des Dritten an den laufenden Prozess Diese ahnelt der Rechtskraft ist aber umfangreicher In einem Folgeprozess kann der Dritte weder der Urteilstenor noch anders als bei der Rechtskraft die tatsachlichen Feststellungen in Frage stellen 52 Hat die Partei selbst ein Interesse an der Unterstutzung durch einen Dritten etwa weil sie im Fall der Niederlage Anspruche gegen den Dritten hatte oder dessen Anspruche befurchten muss kann sie dem Dritten gemass 72 ZPO den Streit verkunden Die Streitverkundung hat gemass 74 Abs 3 ZPO den Eintritt der Interventionswirkung des 68 ZPO zur Folge 53 Der zur Entscheidung berufene Richter Bearbeiten nbsp Ehemaliges Erbgrossherzogliches Palais heute Hauptgebaude des Bundesgerichtshofs KarlsruheZivilsachen werden gemass 13 GVG vor den ordentlichen Gerichten verhandelt Hierzu zahlen die Amtsgerichte die Landgerichte die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof Als Zivilsachen gelten Streitigkeiten in burgerlichrechtlichen Sachen Familiensachen sowie Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit Reicht der Klager seine Klage bei einem Gericht eines anderen Rechtszweigs ein verweist dieses die Klage gemass 17a Abs 2 S 1 GVG an das zustandige Gericht des zulassigen Rechtswegs Damit das angerufene Gericht einen Rechtsstreit in der Sache entscheidet muss es fur diesen international ortlich und sachlich zustandig sein Gemass 12 ZPO ist grundsatzlich das Gericht ortlich zustandig bei dem sich der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten befindet Bei naturlichen Personen liegt dieser gemass 13 ZPO an ihrem Wohnsitz bei juristischen Personen nach 17 ZPO an ihrem Sitz Fur bestimmte Streitsachen sieht die ZPO ausschliessliche und besondere Gerichtsstande vor Wahrend ausschliessliche den allgemeinen Gerichtsstand verdrangen treten besondere daneben Stehen dem Klager mehrere Gerichtsstande zur Verfugung kann er gemass 35 ZPO zwischen diesen in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs 54 frei wahlen Die sachliche Zustandigkeit in erster Instanz liegt gemass 71 Abs 1 GVG grundsatzlich bei den Landgerichten sofern nicht 23 24 GVG die Amtsgerichte fur zustandig erklaren Im Regelfall richtet sich die Zustandigkeit nach dem Streitwert Dieser bemisst sich gemass 2 ZPO nach Massgabe der 3 9 ZPO Bei einem Streitwert von mehr als 5 000 Euro ist in erster Instanz das Landgericht zustandig bei einem niedrigeren Streitwert das Amtsgericht Bestimmte Materien weist das GVG unabhangig vom Streitwert einem Gericht zu So ist etwa das Amtsgericht stets zustandig fur Streitigkeiten uber Wohnraummietverhaltnisse das Landgericht stets fur Amtshaftungssachen Wird eine Klage bei einem unzustandigen Gericht erhoben weist es diese als unzulassig ab wenn der Klager keinen Verweisungsantrag nach 281 Abs 1 S 1 ZPO stellt Ein unzustandiges Gericht kann allerdings dadurch zustandig werden dass sich der Beklagte gemass 39 ZPO rugelos zur Sache einlasst Unter Kaufleuten juristischen Personen des offentlichen Rechts und offentlich rechtlichen Sondervermogen kann zudem die Zustandigkeit eines Gerichts nach Massgabe des 38 ZPO vereinbart werden 55 Entfallen wahrend des Prozesses die Umstande welche die Zustandigkeit des angerufenen Gerichts begrunden hat dies mit der Ausnahme des 506 Abs 1 ZPO gemass 261 Abs 3 Nr 2 ZPO keinen Einfluss auf die sachliche Zustandigkeit es gilt somit die perpetuatio fori 56 Der zustandige Richter wird beim jeweiligen Gericht durch Geschaftsverteilungsplan festgelegt dies dient dem Schutz des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art 101 Abs 1 S 2 GG Fur bestimmte Falle in denen die Neutralitat des Richters gefahrdet scheint sieht 41 ZPO den Ausschluss des betroffenen Richters vor Gemass 42 ZPO kann ein Richter ferner durch eine Partei abgelehnt werden wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht Ablauf des Verfahrens in erster Instanz Bearbeiten Im Gegensatz zum Strafprozess bestimmen die Parteien des Rechtsstreits den Prozessgegenstand die Beweismittel und in gewissem Umfang auch den Ablauf des Verfahrens Dies folgt aus der Dispositionsmaxime die das Zivilverfahren pragt 57 Klageerhebung Bearbeiten Hauptartikel Klage Der Zivilprozess beginnt mit Klageerhebung Hierzu reicht der Klager einen Schriftsatz die Klageschrift bei Gericht ein Dies kann schriftlich oder bei amtsgerichtlichen Verfahren auch mundlich zu Protokoll der Geschaftsstelle geschehen 58 Die Klageschrift muss gemass 253 Abs 2 ZPO Parteien und zustandiges Gericht nennen Ferner muss sie Gegenstand und Grund des erhobenen Anspruchs sowie einen prazisen Klageantrag enthalten Eine Geldforderung muss der Klager grundsatzlich beziffern Begehrt er Schmerzensgeld genugt allerdings die Angabe einer Grossenordnung als Antrag da eine genauere Bestimmung fur ihn nur schwer moglich ist 59 Fehlt es dem Klager an den notwendigen Informationen um einen hinreichend bestimmten Antrag zu formulieren kann er mit einer Stufenklage gemass 254 ZPO seinem eigentlichen Klagebegehren eine Klage auf Auskunft vorschalten um die genaue Bezeichnung seines Klageantrags zu ermoglichen 60 Das Gesetz sieht mehrere Arten von Klagebegehren vor Die Leistungsklage richtet sich darauf dass der Beklagte eine Leistung erbringt etwa die Herausgabe einer Sache oder das Erfullen einer Geldforderung Die Feststellungsklage 256 ZPO dient der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhaltnisses etwa eines Anspruchs Die Gestaltungsklage dient schliesslich der Anderung einer bestehenden Rechtslage etwa der Auflosung einer Handelsgesellschaft Die Einreichung der Klage bei Gericht hat zur Folge dass ein Rechtsstreit anhangig wird Mit Zustellung der Klageschrift beim Beklagten nach Massgabe von 166 190 ZPO wird der in ihr bezeichnete Streitgegenstand rechtshangig In prozessualer Hinsicht hat dies gemass 261 Abs 3 Nr 1 ZPO zur Folge dass keine weitere Klage mit demselben Streitgegenstand erhoben werden kann Auch beginnt mit der Rechtshangigkeit die perpetuatio fori In materieller Hinsicht hemmt das Vorliegen einer rechtshangigen Klage gemass 204 Abs 1 Nr 1 BGB die Verjahrung des eingeklagten Anspruchs Gemass 167 ZPO beginnt die Hemmung bereits mit Einreichung der Klage sofern die Zustellung demnachst erfolgt Schliesslich fuhrt die Rechtshangigkeit zum Eintritt einer verscharften Haftung des Anspruchsgegners etwa nach 292 818 Abs 4 987 und 989 BGB 61 Streitgegenstand Bearbeiten Hauptartikel Streitgegenstand Durch seine Klage bestimmt der Klager den Streitgegenstand der gemass 261 Abs 1 ZPO den Inhalt des Prozesses bildet Da das Gericht gemass 308 Abs 1 ZPO nicht uber den Antrag des Klagers hinausgehen darf begrenzt der Streitgegenstand zugleich den Umfang des Prozesses Schliesslich legt er gemass 322 Abs 1 ZPO fest in welchem Umfang die abschliessende Entscheidung des Gerichts in Rechtskraft erwachst 62 Das Gesetz definiert den Begriff des Streitgegenstands nicht Der historische Gesetzgeber ging davon aus dass der Streitgegenstand mit dem materiell rechtlichen Anspruch ubereinstimmt 63 Hiervon geht auch die moderne materiellrechtliche Theorie aus die prozessualen und materiellrechtlichen Anspruch gleichsetzt 64 Die herrschende Meinung definiert den Streitgegenstand demgegenuber rein prozessual um eine zu starke Einengung des Streitgegenstands zu vermeiden 65 Innerhalb der herrschenden Meinung sind die Ansichten wieder gespalten Nach dem teilweise vertretenen eingliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Streitgegenstand allein aus dem Klageantrag des Klagers bestimmt 66 Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Lehre ist dieses Verstandnis zu weit gefasst Daher gehen sie davon aus dass sich der Streitgegenstand gleichwertig aus Lebenssachverhalt und Klageantrag zusammensetzt 67 68 Dieses Verstandnis ist zudem in 253 Abs 2 ZPO angelegt der Sachverhalt und Antrag zu den notwendigen Voraussetzungen einer Klage macht 69 Klageanderung Bearbeiten Hauptartikel Klageanderung Eine Klageanderung liegt vor wenn der Streitgegenstand nach Klageerhebung geandert wird Dies setzt gemass 263 ZPO voraus dass der Beklagte in die Klageanderung einwilligt oder das Gericht die Anderung als sachdienlich einschatzt 264 ZPO nimmt bestimmte Falle aus prozessokonomischen Grunden von diesen Voraussetzungen aus etwa die Erweiterung des Klageantrags 70 Sachdienlichkeit ist gegeben wenn der bisher gewonnene Prozessstoff auch fur die geanderte Klage eine verwertbare Entscheidungsgrundlage bleibt und die Zulassung die endgultige Beilegung des Rechtsstreits fordert 71 Bei der Einwilligung handelt es sich um eine Prozesshandlung die aus Grunden der Rechtssicherheit gemass 267 ZPO vermutet wird wenn sich der Beklagte auf die abgeanderte Klage zur Sache einlasst 72 Liegt eine Einwilligung nicht vor und verneint das Gericht Sachdienlichkeit weist es nach herrschender Meinung die geanderte Klage durch Prozessurteil als unzulassig ab wahrend die ursprungliche Klage rechtshangig bleibt 73 Objektive Klagehaufung Bearbeiten Hauptartikel Objektive Klagehaufung Die objektive Klagehaufung ermoglicht das Verhandeln uber mehrere Streitgegenstande innerhalb eines Verfahrens Dies ist gemass 260 ZPO moglich wenn die Parteien identisch sind das Gericht fur alle Anspruche zustandig ist und alle Anspruche mit derselben Prozessart geltend gemacht werden Ferner darf kein Verbindungsverbot vorliegen etwa nach 578 ZPO 126 Abs 2 FamFG oder 179 Abs 2 FamFG Prozessuale Anspruche konnen kumulativ aber auch eventuell hilfsweise gestellt werden Man unterscheidet echte wenn nicht A dann B und unechte Hilfsantrage wenn A dann auch B Als zusatzliche Voraussetzungen der Eventualklagehaufung tritt nach uberwiegender Auffassung hinzu dass Haupt und Hilfsantrag einen wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhang aufweisen mussen 74 In der Literatur wird diese Forderung oft verscharft Haupt und Hilfsantrag mussten auf das gleiche Ziel gerichtet sein eine Ansicht verlangt gar dass beide sich gegenseitig ausschliessen Der Zustandigkeitsstreitwert wird bei der Klagehaufung gemass 5 ZPO durch Addition der Anspruche berechnet Ist die objektive Klagehaufung unzulassig werden die Verfahren nach 145 Abs 1 ZPO getrennt Vorbereitung des Haupttermins Bearbeiten Nachdem das Gericht die wesentlichen Prozessvoraussetzungen etwa Partei und Prozessfahigkeit gepruft und deren Vorliegen bestatigt hat entscheidet es gemass 272 Abs 2 ZPO nach seinem Ermessen ob zunachst ein schriftliches Vorverfahren 276 ZPO durchgefuhrt oder ein fruher erster Termin 275 ZPO anberaumt werden soll Im schriftlichen Vorverfahren fordert das Gericht den Beklagten dazu auf die eigene Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und sich zur Sache zu aussern Im fruhen ersten Termin der zugleich Haupttermin sein kann erfolgt eine Verhandlung des Rechtsstreits mit den Parteien Beide Verfahren dienen der Beschleunigung des Verfahrens durch fruhes Aufklaren des Sachverhalts 75 Zusatzlich kann das Gericht weitere Massnahmen treffen um den Prozess vorzubereiten Gemass 273 Abs 2 ZPO kann er etwa die Parteien zur Erganzung ihrer Schriftsatze auffordern und ihr Erscheinen anordnen 358a ZPO gibt ihm weiterhin die Moglichkeit bereits Beweis zu erheben Das Gericht soll gemass 278 Abs 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf eine gutliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein Zu diesem Zweck geht der mundlichen Verhandlung gemass 278 Abs 2 S 1 ZPO grundsatzlich eine Guteverhandlung voran Mundliche Verhandlung Bearbeiten Hauptartikel Mundliche Verhandlung Gemass 128 Abs 1 ZPO verhandeln die Parteien mundlich vor Gericht uber den Rechtsstreit Die mundliche Verhandlung stellt ein wesentliches Element des Prozesses dar das der umfassenden Erorterung des Falls dient Nach dem in 169 S 1 GVG niedergelegten Offentlichkeitsgrundsatz ist die mundliche Verhandlung der Allgemeinheit grundsatzlich frei zuganglich 76 Ihr Inhalt stellt die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung dar In der grossen Bedeutung der mundlichen Verhandlung fur das Verfahren zeigt sich der im Zivilprozess geltende Mundlichkeitsgrundsatz 77 Die Parteien konnen allerdings nach Massgabe des 128 Abs 2 ZPO auf eine mundliche Verhandlung verzichten Bei Verfahren vor dem Amtsgericht deren Streitwert 600 Euro nicht ubersteigt darf der Richter gemass 495a ZPO zudem auf eine mundliche Verhandlung verzichten sofern die Parteien nicht auf eine solche bestehen Ein Termin zur mundlichen Verhandlung soll vom Gericht erst dann anberaumt werden wenn der Klager als Vorschuss auf die Gerichtskosten die Prozessgebuhr oder einen Auslagenvorschuss entrichtet hat Zu Beginn der mundlichen Verhandlung stellen die Parteien gemass 137 Abs 1 ZPO ihre jeweiligen Antrage Diese sind nach der Dispositionsmaxime fur das Gericht bindend sodass es in seiner Entscheidung nicht uber den Antrag hinausgehen darf lat ne ultra petita Der weitere Ablauf der Verhandlung wird durch das Gericht gelenkt Nach Massgabe des 136 ZPO erfullt es zum einen formelle Aufgaben etwa Eroffnen und Schliessen der Verhandlung sowie das Erteilen und Entziehen des Worts Zum anderen erortert es gemass 139 ZPO den Prozessstoff mit den Parteien die wahrend der Verhandlung uber Zulassigkeit und Begrundetheit der Klage streiten Hierzu stellt es beispielsweise Fragen hilft bei der Formulierung von Antragen und wirkt auf die vollstandige Erorterung des Falls hin 78 Da die Parteien den Inhalt des Zivilprozesses bestimmen obliegt ihnen die Ermittlung der Wahrheit Das Gericht stutzt seine Entscheidung daher grundsatzlich lediglich auf die von den Parteien vorgebrachten Tatsachen und fuhrt keine eigenen Ermittlungen durch Gemass 282 ZPO sollen die Parteien von sich aus zur Beschleunigung des Prozessablaufs beitragen Dies ist eine Auspragung des Konzentrationsgrundsatzes wonach uberlange Verfahren vermieden werden sollen 79 Um dieses Ziel zu fordern sollen die Parteien insbesondere Angriffs und Verteidigungsmittel moglichst rasch in den Prozess einbringen Verzogert eine Partei das Beibringen von Prozessstoff unentschuldigt wird sie nach Massgabe des 296 ZPO hiermit vor Gericht nicht mehr gehort Auch Parteivortrag der erst nach der mundlichen Verhandlung erfolgt bleibt gemass 296a ZPO bei der Entscheidung des Gerichts grundsatzlich unberucksichtigt Ein in der Absicht der Prozessverschleppung kurzfristig gestellter Antrag auf Terminsanderung kann als rechtsmissbrauchlich abgelehnt werden 80 Beweisaufnahme Bearbeiten Hauptartikel Beweis Recht Ist eine entscheidungserhebliche Tatsache zwischen den Parteien strittig erhebt das Gericht hieruber Beweis Gemass 279 Abs 2 ZPO soll sich die Beweisaufnahme unmittelbar an die mundliche Verhandlung anschliessen Die Beweiserhebung erfolgt gemass 355 Abs 1 S 1 ZPO unmittelbar vor dem Prozessgericht es gilt also der Unmittelbarkeitsgrundsatz 76 Die Beweisfuhrung setzt voraus dass die beweispflichtige Partei ein taugliches Beweismittel anbietet Hierfur kommen Zeugenvernehmungen Sachverstandigengutachten Urkundenbeweis Parteivernehmung und Augenschein in Frage Die Beweislast tragt grundsatzlich die Partei der eine Tatsache zugutekommt In der Beweiswurdigung ist das Gericht gemass 286 ZPO frei Kann eine entscheidungserhebliche Behauptung weder bewiesen noch widerlegt werden so entscheidet das Gericht anhand der Beweislast 81 Ist die Beweisaufnahme beendet wird die mundliche Verhandlung wieder aufgenommen um insbesondere mit Blick auf die durch die Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnisse weiter in uber den Rechtsstreit zu verhandeln Nach vollstandiger Erorterung des Falls wird die Verhandlung gemass 136 Abs 4 ZPO geschlossen Verteidigungshandlungen des Beklagten Bearbeiten Dem Beklagten stehen zur Abwehr des Klageanspruchs die Moglichkeiten offen seinerseits mit einem eigenen Anspruch gegen den Klager aufzurechnen oder gar selbst in die Offensive zu gehen und eine Widerklage zu erheben Prozessaufrechnung Bearbeiten Hauptartikel Aufrechnung Deutschland Wird eine Aufrechnung im Prozess vorgenommen spricht man von einer Prozessaufrechnung Sie ist als Doppeltatbestand zweierlei Einerseits Prozesshandlung andererseits materiellrechtliche Willenserklarung iSv 388 S 1 BGB 82 Oftmals mochte der Beklagte seinen Anspruch durch die Aufrechnung nicht verlieren und rechnet deshalb nur hilfsweise auf Zu diesem Zweck stellt er die Aufrechnung unter die Bedingung dass er mit seiner primaren Verteidigung etwa dem Nichtbestehen des Klageanspruchs nicht durchdringt man nennt dies Eventualaufrechnung Zwar ist die Aufrechnung gemass 388 S 2 BGB bedingungsfeindlich dennoch besteht in Rechtsprechung und Lehre Einigkeit daruber dass die Eventualaufrechnung moglich ist Im Schrifttum werden dafur unterschiedliche Rechtfertigungen vertreten Teilweise wird angenommen dass die Eventualaufrechnung eine Bedingung im Rechtssinn enthalte da die Entscheidung des Richters rechtstheoretisch von vornherein feststehe der Fall also ohnehin nur eine einzig richtige Entscheidung zulasse 83 Nach anderer Ansicht handelt es sich um ein Rechtsinstitut eigener Art auf das 388 S 2 BGB keine Anwendung finde Schliesslich wird vertreten 388 S 2 BGB sei teleologisch zu reduzieren Zwar sei die Eventualaufrechnung eine Bedingung der Normzweck der Schutz des Aufrechnungsgegners vor Rechtsunsicherheit gehe jedoch bei der Prozessaufrechnung ins Leere 84 Weist das Gericht die Aufrechnung zuruck etwa wegen Verzogerung erschiene es unbillig die Aufrechnung materiellrechtlich fur wirksam zu halten Nach herrschender Meinung ist die Aufrechnung daher dadurch bedingt dass das Gericht sie fur zulassig halt Umstritten ist ferner ob der zur Aufrechnung gestellte Anspruch durch die Prozessaufrechnung rechtshangig wird Dies wird von einer Ansicht mit der Begrundung befurwortet der Beklagte verlange vom Gericht eine Entscheidung uber seine Forderung Der Bundesgerichtshof und weite Teile des Schrifttums folgen dem jedoch nicht da hierdurch dem Beklagten verwehrt werde den Anspruch auch in einem zweiten Prozess zur Aufrechnung zu stellen Der Gefahr widersprechender Entscheidungen konne durch 148 ZPO vorgebeugt werden Um zu vermeiden dass der Beklagte mit erfundenen Forderungen aufrechnet um den Prozess zu verschleppen kann das Gericht ein klagestattgebendes Vorbehaltsurteil nach 302 ZPO erlassen Sowohl bei erfolgloser als auch bei erfolgreicher Aufrechnung erstreckt sich nach 322 Abs 2 ZPO die Rechtskraft auch auf die zur Aufrechnung gestellte Forderung Widerklage Bearbeiten Hauptartikel Widerklage Bei der Widerklage handelt es sich um eine neue selbstandige Klage mit neuem Streitgegenstand die der Beklagte gegen den Klager erhebt nachdem dessen Klage rechtshangig geworden ist 85 Fur sie mussen selbstandig die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen Nach 5 Hs 2 ZPO ist fur die sachliche Zustandigkeit der Streitwert jeweils separat zu berechnen Die ortliche Zustandigkeit wird nach herrschender Lehre durch 33 ZPO um einen weiteren besonderen Gerichtsstand erweitert Nach anderer Ansicht die auch vom BGH geteilt wird stellt 33 ZPO jedoch eine zusatzliche Prozessvoraussetzung auf wonach die Widerklage nur dann zulassig sei wenn sie mit der ersten Klage in Zusammenhang stehe Beendigung des Rechtsstreits in erster Instanz Bearbeiten Das Verfahren kann in erster Instanz auf zahlreiche Weisen beendet werden Anerkenntnis und Verzicht Bearbeiten Hauptartikel Anerkenntnis und Verzicht Bei einem Anerkenntnis erklart der Beklagte im Prozess dass der vom Klager behauptete Anspruch besteht Dies hat zur Folge dass das Gericht den Beklagten ohne weitere Prufung der materiellen Rechtslage gemass 307 S 1 ZPO nach Massgabe des Klageantrags verurteilt Erklart der Beklagte dass der Anspruch nur zum Teil besteht ergeht ein Teilanerkenntnisurteil Als Bewirkungshandlung bedarf es fur das Anerkenntnis der Postulationsfahigkeit Das Anerkenntnis ist vom Gestandnis nach 288 ZPO zu unterscheiden das sich nur auf Tatsachen bezieht es ist ferner vom Schuldanerkenntnis nach 781 BGB zu unterscheiden bei dem es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag handelt 86 Fur die Kostenfolge ist 93 ZPO zu beachten Grundsatzlich tragt der Verlierer gemass 91 ZPO die Kosten des Prozesses Hat der Beklagte jedoch uberhaupt keinen Anlass zur Klage geboten und erkennt er den Anspruch des Klagers im Prozess sofort an erschiene es unbillig ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen da der Klager grundlos ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat 93 ZPO verpflichtet daher auf Basis des Veranlassungsprinzips den Klager dazu die Kosten des Verfahrens zu tragen 87 Der Klager tragt ebenfalls die Kosten wenn der Beklagte den eingeklagten Anspruch anerkennt sobald wahrend des Prozesses der Klagervortrag schlussig oder die Klage zulassig oder begrundet wird 88 Als Spiegelbild zum Anerkenntnis kann der Klager nach 306 ZPO auf seine Klage verzichten Infolgedessen ergeht ein Verzichtsurteil durch das festgestellt wird dass der eingeklagte Anspruch nicht besteht Klagerucknahme Bearbeiten Hauptartikel Klagerucknahme Der Klager kann seine Klage einseitig zurucknehmen und dadurch das Verfahren beenden bis sich der Beklagte in der mundlichen Verhandlung zur Sache einlasst Dies hat gemass 269 Abs 3 S 1 ZPO zur Folge dass die Klage so behandelt wird als ware sie nie anhangig geworden Im Gegensatz zum Klageverzicht steht einer spateren Klage daher keine Rechtskraft entgegen 89 Motive fur die Klagerucknahme konnen etwa die verschlechterte Beweislage oder Vermogenslosigkeit des Beklagten sein Nach Beginn der mundlichen Verhandlung setzt die Klagerucknahme gemass 269 Abs 1 ZPO grundsatzlich voraus dass der Beklagte hierin einwilligt Dies ist erforderlich da der Beklagte ein Interesse an einer abweisenden Entscheidung in der Sache hat da diese dem Klager die Moglichkeit nimmt erneut uber denselben Streitgegenstand zu prozessieren 90 Als Folge der Klagerucknahme tragt der Klager grundsatzlich die Prozesskosten Ausnahmsweise kann die Kostentragungspflicht jedoch auch den Beklagten treffen so besonders nach 269 Abs 3 S 3 ZPO 91 Erledigungserklarung Bearbeiten Hauptartikel Erledigungserklarung Im Laufe eines Prozesses konnen Ereignisse eintreten die den begonnenen Prozess uberflussig machen So verhalt es sich etwa wenn der Beklagte die eingeklagte Forderung erfullt 362 BGB die Parteien einen Vergleich abschliessen oder der Beklagte die Forderung durch Aufrechnung zum Erloschen bringt 389 BGB Da sich die Begrundetheit der Klage nach der Sachlage in der letzten mundlichen Verhandlung richtet fuhrt die Erfullung vor Abschluss der Verhandlung zur Unbegrundetheit der Klage sodass der Klager den Prozess verliert 92 Um die hiermit verbundene Pflicht zur Kostentragung zu vermeiden kann der Rechtsstreit fur erledigt erklart werden Dies kann ubereinstimmend durch beide Parteien oder lediglich durch den Klager erfolgen 92 Beidseitige Erledigungserklarung Bearbeiten 91a ZPO sieht die Moglichkeit vor dass die Parteien den Prozess kraft ihrer Dispositionsfreiheit durch beiderseitige Erledigungserklarung beenden Die Rechtsnatur der beidseitigen Erledigungserklarung ist im juristischen Schrifttum umstritten Nach einer Ansicht handelt es sich um eine privilegierte Form der Klagerucknahme 93 Nach anderer Ansicht stellt sie eine prozessuale Vereinbarung der Parteien dar 94 Weiterhin wird vertreten sie setze sich aus einem Klageverzicht des Klagers und einem Verzicht auf ein klageabweisendes Urteil des Beklagten dar 95 Nach uberwiegender Ansicht handelt es sich um prozessuale Einverstandniserklarungen das Verfahren ohne Urteil zu beenden 96 Die Parteien sind bei der beiderseitigen Erledigungserklarung auch in der mundlichen Verhandlung vom Anwaltszwang befreit was aus 78 Abs 3 ZPO in Verbindung mit 91a ZPO folgt 97 Die Erledigungserklarungen konnen auch schon vor Rechtshangigkeit abgegeben werden auch wenn streng genommen zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Rechtsstreit existiert 98 Wird beiderseitig Erledigung erklart so entfallt die Rechtshangigkeit der Hauptsache Das Gericht entscheidet infolgedessen gemass 91a Abs 1 S 1 ZPO nach billigem Ermessen durch Beschluss wer die bisher angefallenen Prozesskosten tragt Hierbei fuhrt es eine summarische Prufung der Hauptsache durch und zieht in Erwagung wem die Kosten des Prozesses bei bisherigem Streitstand aufzuerlegen gewesen waren und ob der Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat 99 100 Keine Entscheidung trifft das Gericht in der Sache weshalb der Klager grundsatzlich erneut uber denselben Streitgegenstand klagen kann 101 Lasst sich der Beklagte allerdings gerade im Vertrauen auf die endgultige Streitbeilegung auf die Erledigung ein kann dem Klager bei Verstoss gegen Treu und Glauben der Arglist Einwand entgegengehalten werden 102 Einseitige Erledigungserklarung Bearbeiten Widerspricht der Beklagte der Erledigungserklarung innerhalb zweier Wochen nach der Zustellung des Schriftsatzes bleibt die Erledigungserklarung einseitig Die einseitige Erledigungserklarung ist gesetzlich nicht geregelt aber in Rechtspraxis und Lehre anerkannt 103 Die Rechtsnatur der einseitigen Erledigungserklarung ist umstritten Teilweise wird hierin wie bei der beidseitigen Erklarung eine privilegierte Form der Klagerucknahme erblickt 93 Nach anderer Ansicht handelt es sich um eine Bewirkungshandlung die auf Feststellung der Erledigung durch das Gericht gerichtet sei 104 Nach in Lehre und Praxis uberwiegender Ansicht stellt sie hingegen eine gemass 264 Nr 2 ZPO zulassige Klageanderung dar Der Klageantrag wird dahingehend geandert dass festgestellt werden soll dass die Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulassig und begrundet war 105 106 Im Ergebnis stimmen die unterschiedlichen Auffassungen darin uberein dass die einseitige Erledigungserklarung zur Folge hat dass das Gericht nunmehr uber die Erfolgsaussichten der Klage vor Erledigung entscheidet War diese ursprunglich zulassig und begrundet und ist Erledigung eingetreten legt es dem Beklagten gemass 91 ZPO die Kosten des Verfahrens auf andernfalls dem Klager 107 Umstritten ist von welchem Streitwert ab einseitiger Erledigungserklarung auszugehen ist Die herrschende Meinung setzt die bisher angefallenen Kosten des Rechtsstreits an Eine Gegenansicht geht vom ursprunglichen Streitwert aus da das Gericht die ursprungliche Klage pruft Eine dritte Auffassung halbiert den Streitwert da sich dieser dadurch verringere dass ein stattgebendes Feststellungsurteil anders als ein Leistungsurteil nicht vollstreckbar ist 108 Prozessvergleich Bearbeiten Hauptartikel Vergleich Recht Soweit der Streitgegenstand der Disposition der Parteien unterworfen ist steht ihnen jederzeit die Moglichkeit offen den Streit im Wege des Vergleichs gutlich beizulegen Das Gericht soll gemass 278 Abs 1 ZPO wahrend des gesamten Verfahrens hierauf hinwirken 109 Beim Vergleich handelt es sich gemass 779 BGB um einen Vertrag durch den die Parteien einen Rechtsstreit durch wechselseitiges Nachgeben beseitigen Im Zivilprozessrecht ist der Vergleich nicht separat geregelt 794 Abs 1 Nr 1 ZPO setzt jedoch die Existenz des Prozessvergleichs als besondere Form des burgerlich rechtlichen Vergleichs voraus Beim Prozessvergleich handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag mit unmittelbarer prozessualer Wirkung Daher ist er sowohl Vertrag als auch Prozesshandlung hat also eine Doppelnatur 110 Die Doppelnatur des Prozessvergleichs hat zur Folge dass dieser sowohl prozessualen als auch materiellen Anforderungen entsprechen muss um Wirkung zu entfalten Deshalb kann er sowohl aus prozessualen als auch aus materiellrechtlichen Grunden unwirksam sein Zu ersten zahlt beispielsweise das Fehlen der notwendigen Protokollierung gemass 160 Abs 3 Nr 1 ZPO Zu letzteren zahlt beispielsweise die Anfechtung Ist ein Vergleich von Anfang an oder mit ex tunc Wirkung nichtig gilt das Verfahren als nicht beendet sodass es fortgefuhrt wird 111 112 Umstritten ist die prozessuale Situation wenn der Vergleich nachtraglich mit ex nunc Wirkung wegfallt etwa infolge eines Rucktritts Das Bundesarbeitsgericht und grosse Teile des Schrifttums befurworten die Fortsetzung des Streits vor dem mit dem alten Prozess befassten Gericht da dieses bereits mit dem Streit vertraut sei und es ohne Vergleich auch keine Prozessbeendigung geben konne 113 114 Der Bundesgerichtshof geht demgegenuber davon aus dass der Vergleich trotz Unwirksamkeit prozessbeendende Funktion entfalte sodass ein neues Verfahren begonnen werden musse 115 Urteil Bearbeiten Hauptartikel Urteil Deutschland Durch Urteil entscheidet das Gericht den Rechtsstreit im Anschluss an eine mundliche Verhandlung Das Urteil ergeht im Regelfall nach der Durchfuhrung der mundlichen Verhandlung Gemass 300 ZPO ergeht ein Endurteil sobald die Sache zur Entscheidung reif ist Hierdurch wird die erste Instanz beendet Halt das Gericht die Klage fur zulassig und begrundet gibt es ihr statt andernfalls weist es sie durch Prozess oder Sachurteil ab Das Urteil ist gemass 318 ZPO fur alle Beteiligten bindend und kann durch das Gericht lediglich in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefallen nachtraglich geandert werden Entscheidet das Gericht lediglich uber einen Teil des Klageantrags abschliessend erfolgt dies gemass 301 ZPO in Form eines Teilurteils Entscheidet das Gericht verbindlich uber Vorfragen die zur Klarung des Streitgegenstands erforderlich sind erfolgt dies in Form eines Zwischenurteils 303 ZPO Um eine praktisch haufige Form des Zwischenurteils handelt es sich beim Grundurteil 304 ZPO durch das uber das Bestehen eines Anspruchs dem Grunde nach entschieden wird Beschluss Bearbeiten Hauptartikel Beschluss Gericht Durch Beschluss kann ein Gericht uber eine Rechtsfrage entscheiden ohne dass eine mundliche Verhandlung erfolgte Durch Beschluss werden etwa eine Beweisaufnahme angeordnet ein Rechtsmittel zuruckgewiesen und ein Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen 116 Versaumnisverfahren Bearbeiten Hauptartikel Versaumnisurteil Erscheint eine Partei nicht im Termin zur mundlichen Verhandlung oder verhandelt sie bis zum Schluss der mundlichen Verhandlung nicht 333 ZPO ist sie saumig Besteht Anwaltszwang ist die Anwesenheit des Anwalts erforderlich um Saumnis zu vermeiden 117 118 Bei Saumnis des Klagers wird dessen Klage auf Antrag des Beklagten abgewiesen 330 ZPO Bei Saumnis des Beklagten wird durch 331 Abs 1 ZPO eine Gestandnisfiktion ausgelost wonach das Vorbringen des Klagers als zugestanden gilt Dies hat zur Folge dass der Richter die Klage auf ihre Schlussigkeit hin pruft Ist die Klage schlussig ergeht ein Versaumnisurteil das der Klage stattgibt Ist die Klage hingegen unschlussig ergeht ein klageabweisendes Urteil In den Fallen des 335 ZPO darf kein Versaumnisurteil ergehen Gegen ein Versaumnisurteil konnen die Parteien innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Versaumnisurteils nach Massgabe von 338 339 ZPO Einspruch bei dem Prozessgericht einlegen 119 Ein zulassiger Einspruch hat gemass 342 ZPO zur Folge dass der Prozess in die Lage vor dem Versaumnisurteil zuruckversetzt wird Ist der Beschwerdefuhrer auch bei diesem Termin saumig ergeht ein zweites Versaumnisurteil gegen das lediglich die Berufung nach Massgabe des 514 Abs 2 S 1 ZPO statthaft ist Kosten Bearbeiten Hauptartikel Kosten Recht Im Kostenfestsetzungsverfahren 103 107 ZPO stellt das Gericht fest in welcher Hohe eine Partei der anderen Partei aussergerichtliche Kosten etwa Anwaltskosten als Vorschuss einbezahlte Gerichtskosten Fahrtkosten und Auslagen zu erstatten hat Die Frage der Kostenschuld also wer welchen Anteil der Kosten uberhaupt zu tragen hat wird in der Kostengrundentscheidung festgelegt soweit die Parteien die Kosten nicht in einem Vergleich regeln und eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich machen Die konkrete betragsmassige Hohe der zu zahlenden Gerichtskosten wird im Verfahren des Kostenansatzes nach 19 GKG festgesetzt Zu viel bezahlte Kosten im Rahmen eines Vorschusses werden zuruckerstattet Um die Kostenlast fur Bedurftige zu verringern und ihnen dadurch die Rechtsverfolgung zu erleichtern eroffnet 114 ZPO die Moglichkeit der Prozesskostenhilfe Dies ist eine Auspragung des aus Art 20 und Art 3 GG folgenden Gebots dass allen gleichermassen Zugang zu effektivem Rechtsschutz haben 120 Zu diesem Zweck eroffnet es die Moglichkeit einer Partei die Verfahrenskosten zu erlassen oder diese zu beschranken Ein Prozesskostenhilfeverfahren wird durch Antrag beim Prozessgericht eingeleitet Es ist statthaft soweit der Antragsteller wegen seiner wirtschaftlichen Verhaltnisse nicht in der Lage ist die Kosten des Rechtsstreits zu tragen Der Antrag hat gemass 114 Abs 1 S 1 ZPO Erfolg wenn der angestrebte Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig scheint 121 Rechtsbehelfe Bearbeiten Hauptartikel Rechtsbehelf Bei Rechtsbehelfen handelt es sich um Prozesshandlungen welche die Korrektur einer gerichtlichen Entscheidung ermoglichen Eine besondere Gruppe innerhalb der Rechtsbehelfe stellen die Rechtsmittel dar zu denen insbesondere Berufung und Revision zahlen Diese entfalten Devolutiv und Suspensiveffekt Ersterer begrundet die Zustandigkeit eines ubergeordneten Gerichts iudex ad quem letzterer hindert den Eintritt der formellen Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung Bedient sich ein Gericht einer falschen Entscheidungsform stellt sich fur den Steller des Rechtsmittels die Frage welches Rechtsmittel er einlegen soll das gegen die eigentlich richtige Entscheidungsform oder das gegen die tatsachlich gewahlte Entscheidungsform Nach dem Meistbegunstigungsprinzip kann er zwischen beiden Moglichkeiten frei wahlen Der Partei stehen allerdings keine Rechtsbehelfe offen die selbst dann ausgeschlossen waren wenn sogleich die richtige Entscheidungsform gewahlt worden ware 122 Berufung Bearbeiten Hauptartikel Berufung Recht Die Berufung dient gemass 511 Abs 1 ZPO der Korrektur eines erstinstanzlichen Endurteils Zu diesem Zweck klart das Berufungsgericht die Tatsachen in eingeschranktem Umfang erneut auf und unterzieht das angefochtene Urteil einer Rechtsprufung Der Prufungsumfang wird durch 513 Abs 1 529 Abs 1 531 Abs 2 ZPO festgelegt 528 ZPO bindet das Berufungsgericht an den Antrag des Berufungsfuhrers weshalb eine reformatio in peius ausgeschlossen ist Als Berufungsgerichte werden das Landgericht fur amtsgerichtliche Urteile und das Oberlandesgericht fur landgerichtliche Urteile tatig Durch die ZPO Reform im Jahr 2002 wurde den Oberlandesgerichten zudem noch die Berufungszustandigkeit fur Rechtsstreitigkeiten mit Auslandsbezug ubertragen Die Statthaftigkeit der Berufung setzt voraus dass der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro ubersteigt oder das Ausgangsgericht die Berufung zulasst Der Beschwerdegegenstand besteht in der Differenz von erstinstanzlichem Urteil und Berufungsantrag Die Berufung muss gemass 511 Abs 4 ZPO zugelassen werden wenn die Sache grundsatzliche Bedeutung hat eine Entscheidung des Berufungsgerichts zur Rechtsfortbildung erforderlich ist oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung erfordert Grundsatzliche Bedeutung hat eine Rechtssache wenn sie eine entscheidungserhebliche klarungsbedurftige Rechtsfrage aufwirft die vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden ist und in einer unbestimmten Vielzahl von weiteren Fallen ebenso entscheidungserhebliche Bedeutung erlangen kann 123 Erforderlichkeit der Fortbildung des Rechts liegt nach Ansicht des BGH vor wenn der Einzelfall Veranlassung gibt Leitsatze fur die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslucken auszufullen 124 der praktische Unterschied dieser Variante zum Merkmal der grundsatzlichen Bedeutung ist gering 125 Das Merkmal Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist erfullt wenn das Gericht des ersten Rechtszuges von der Rechtsprechung eines gleichgeordneten oder eines hoherrangigen Gerichtes abweicht 126 Jedoch soll nach kritisierter 127 Ansicht des BGH keine Zulassung notwendig sein wenn ein Gericht nur ausnahmsweise im Einzelfall die hochstrichterliche Rechtsprechung missachtet 128 Die Berufung muss form und fristgerecht eingelegt 517 519 ZPO und begrundet werden 520 ZPO Die Begrundung muss eine substantiierte Auseinandersetzung mit der Begrundung des erstinstanzlichen Urteiles erkennen lassen Samtliche die Entscheidung tragenden Grunde mussen angegriffen werden 129 Schliesslich setzt die Zulassigkeit der Berufung voraus dass der Berufungsfuhrer durch das angegriffene Urteil beschwert ist Dies trifft zu wenn das Urteil hinter seinem Antrag zuruckbleibt Ist die Berufung begrundet entscheidet das Berufungsgericht uber den Rechtsstreit gemass 538 Abs 1 ZPO grundsatzlich selbst in der Sache In Ausnahmefallen hebt es das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf und weist es den Rechtsstreit gemass 538 Abs 2 ZPO an dieses zuruck Revision Bearbeiten Hauptartikel Revision Recht Mit der Revision konnen gemass 542 ZPO Berufungsurteile vor dem Bundesgerichtshof angegriffen werden Gemass 545 ZPO wird das Urteil im Revisionsverfahren ausschliesslich auf Rechtsfehler hin gepruft sodass eine Tatsachenuberprufung anders als bei der Berufung nicht stattfindet Die Statthaftigkeit der Revision setzt voraus dass das Berufungsgericht oder der Bundesgerichtshof auf Beschwerde gegen deren Nichtzulassung die Revision zulasst Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft wenn die Partei die das Rechtsmittel einlegen will mit einem Betrag von mehr als 20 000 Euro beschwert ist Die Revision ist gemass 548 549 ZPO form und fristgebunden und muss nach Massgabe des 551 ZPO begrundet werden Schliesslich muss der Revisionsfuhrer durch das angegriffene Urteil beschwert sein Ist die Revision begrundet verweist das Berufungsgericht den Rechtsstreit grundsatzlich an das Berufungsgericht zuruck das unter Berucksichtigung der Auffassung des Revisionsgerichts erneut uber den Fall entscheidet In Ausnahmefallen entscheidet es gemass 563 Abs 3 ZPO selbst in der Sache Beschwerde Bearbeiten Hauptartikel Beschwerde deutsches Recht Revision und Berufung sind nur gegen Urteile statthaft und scheiden somit bei Entscheidung durch Beschluss aus Beschlusse konnen stattdessen mittels einer Beschwerde angegriffen werden Die ZPO unterscheidet zwischen der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde Sofortige Beschwerde Bearbeiten Hauptartikel Sofortige Beschwerde Die sofortige Beschwerde ist gemass 567 ZPO statthaft wenn das Gesetz dies vorgibt so etwa in 387 Abs 3 ZPO fur den Streit uber ein Zeugnisverweigerungsrecht Sie ist ebenfalls statthaft wenn ohne mundliche Verhandlung ein das Verfahren betreffendes Gesuch zuruckgewiesen wird beispielsweise ein Ablehnungsgesuch nach 42 ZPO Die sofortige Beschwerde muss mittels Beschwerdeschrift binnen einer Notfrist von zwei Wochen seit Zustellung aber spatestens funf Monate nach Verkundung der Entscheidung beim Ausgangs oder Beschwerdegericht eingelegt werden 569 ZPO Sie soll nach 571 ZPO begrundet werden Das Ausgangsgericht hat zunachst die Moglichkeit der Beschwerde abzuhelfen 572 Abs 1 ZPO Tut es das nicht wird die Sache dem Beschwerdegericht vorgelegt Dieses verwirft die Beschwerde bei Unzulassigkeit oder weist sie bei Unbegrundetheit zuruck Ist die Beschwerde begrundet kann das Beschwerdegericht entweder selbst entscheiden oder nach 572 Abs 3 ZPO dem Ausgangsgericht die Entscheidung uberlassen Rechtsbeschwerde Bearbeiten Hauptartikel Rechtsbeschwerde Die Rechtsbeschwerde ist nach 574 ZPO statthaft wenn das Gesetz dies vorsieht etwa bei Verwerfung der Berufung nach 522 Abs 1 Nr 4 ZPO stets ohne die Wertgrenze des 26 Nr 8 EGZPO oder sie vom Gericht zugelassen wurde Sie kann zugelassen werden wenn die Voraussetzungen des 574 Abs 2 ZPO vorliegen Das Beschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden es sei denn die Rechtsbeschwerde ist schon kraft Gesetzes unstatthaft etwa nach 238 Abs 3 ZPO 321a Abs 4 S 4 ZPO und 522 Abs 3 ZPO Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat seit Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Beschwerdegericht einzulegen und zu begrunden 575 ZPO Die Beschwerde wird bei Unzulassigkeit verworfen bei Unbegrundetheit zuruckgewiesen Sie ist begrundet wenn die angefochtene Entscheidung eine Gesetzesverletzung enthalt und die Entscheidung darauf beruht Aus 577 Abs 2 S 1 ZPO folgt dass auch im Rechtbeschwerdeverfahren das Verbot der reformatio in peius gilt Gehorsruge Bearbeiten Hauptartikel Gehorsruge Die Gehorsruge auch Anhorungsruge kann gemass 321a ZPO erhoben werden um einen Verstoss gegen den Anspruch auf rechtliches Gehor aus Art 103 Abs 1 GG zu rugen Ein beachtlicher Teil des Schrifttums will die Anhorungsruge analog auf Falle anwenden in denen andere wesentliche Verfahrensgrundsatze verletzt worden sind 130 Die Gehorsruge hat weder Devolutiv noch Suspensiveffekt Sie dient der Verwirklichung des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehor Art 103 Absatz 1 GG und muss vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde wegen eines Gehorsverstosses eingelegt werden Sie dient jedoch nicht dazu eine unrichtige Rechtsauffassung des Gerichtes zu rugen wenn das Gericht zuvor rechtliches Gehor gewahrt hat und den Vortrag der Parteien bei der Entscheidung berucksichtigt hat Dazu ist nur die Verfassungsbeschwerde statthaft Rechtskraft Bearbeiten Hauptartikel Rechtskraft Deutschland Gerichtliche Entscheidungen erwachsen in Rechtskraft Man unterscheidet formelle und materielle Rechtskraft Formelle und materielle Rechtskraft Bearbeiten Formelle Rechtskraft erlangt ein Urteil gemass 705 S 1 ZPO sobald es nicht mehr durch ein Rechtsmittel oder einen Rechtsbehelf angefochten werden kann 131 Materielle Rechtskraft 322 Abs 1 ZPO meint nach der heute herrschenden prozessualen Rechtskrafttheorie dass jeder kunftige Richter inhaltlich an die im Urteil getroffenen Feststellungen gebunden ist Umstritten ist innerhalb der prozessualen Rechtskraftlehre wiederum ob lediglich spater eine abweichende Entscheidung verboten ist prozessuale Bindungslehre oder ob zusatzlich eine erneute Verhandlung uber denselben Streitgegenstand unzulassig ist so die herrschende ne bis in idem Lehre Kaum noch vertreten wird die materiell rechtliche Rechtskraftlehre wonach das Urteil als Entstehens und Erloschensgrund die materielle Rechtslage gestaltet 132 Objektive Grenzen der Rechtskraft Bearbeiten Die objektiven Grenzen der Rechtskraft werden in 322 Abs 1 ZPO beschrieben Hiernach erwachst ein Urteil insoweit in Rechtskraft wie es uber den Streitgegenstand entscheidet Subjektive Grenzen der Rechtskraft Bearbeiten Wer die materielle Rechtskraft gegen sich gelten lassen muss wird durch die subjektiven Grenzen der Rechtskraft bestimmt Diese sind im Gesetz lediglich fragmentarisch geregelt Gemass 325 Abs 1 ZPO wirkt das Urteil zunachst gegen die Parteien des Rechtsstreits sowie gegen deren Rechtsnachfolger und Besitzmittler Gemass 325 Abs 2 ZPO finden die Vorschriften des gutglaubigen Erwerbs entsprechende Anwendung Nach herrschender Meinung bindet das Urteil den Rechtsnachfolger nicht wenn er gutglaubig hinsichtlich des materiellrechtlichen Rechtsscheins und des Nichtvorliegens der Rechtshangigkeit ist 133 Wird die streitbefangene Sache wahrend des Prozesses veraussert hat dies nach 265 Abs 2 S 1 ZPO keinen Einfluss auf den Prozess Die Partei prozessiert daher uber das nunmehr fremde Recht in eigenem Namen als gesetzlicher Prozessstandschafter fur den neuen Rechtsinhaber weiter Veraussert der Beklagte die Sache kann sein Rechtsnachfolger daher den Prozess nicht ubernehmen und muss das Prozessergebnis gegen sich gelten lassen Der Klager kann im Anschluss durch Titelumschreibung nach 727 ZPO gegen den Rechtsnachfolger vollstrecken 265 Abs 2 ZPO gilt bei Verausserung durch den Klager nach herrschender Meinung mit einer Einschrankung Er muss den Klageantrag auf Leistung an den Rechtsnachfolger umstellen insoweit ist also die Verausserung der streitbefangenen Sache relevant weshalb man von der Relevanztheorie spricht 134 Eine Ausnahme gilt nach 265 Abs 3 ZPO wenn der Klager die streitbefangene Sache veraussert und die Rechtskraft des Urteiles nicht gegen den Rechtsnachfolger wirkt 325 ZPO Der Beklagte kann dann einwenden dass dem Klager die Sachbefugnis fehlt Bei gewillkurter Prozessstandschaft wirkt die Rechtskraft des Urteils fur und gegen den Rechtsinhaber 135 136 Bei gesetzlicher Prozessstandschaft unterscheidet die herrschende Meinung zwischen ausschliesslicher und konkurrierender Prozessstandschaft Im ersteren Fall kann der Rechtsinhaber sein Recht nicht selbst geltend machen weshalb die Prozessstandschaft in seinem Interesse erfolgt weswegen die Rechtskraft gegen ihn wirkt Anders verhalt es sich wenn Prozessstandschafter und Rechtsinhaber das Recht geltend machen konnen etwa in Fallen des 432 1011 und 2039 BGB 137 Durchbrechungen der Rechtskraft Bearbeiten In wenigen Ausnahmefallen kann die Rechtskraft durchbrochen werden Durch eine erfolgreiche Nichtigkeits oder Restitutionsklage wird ein rechtskraftig abgeschlossenes Verfahren gemass 578 Abs 1 ZPO zur Neuentscheidung wiederaufgenommen Durch eine Abanderungsklage nach 323 ZPO kann ein Urteil nachtraglich geandert werden wenn sich die Tatsachengrundlage nachtraglich in erheblicher Weise andert Nach Ansicht der Rechtsprechung kann schliesslich die Vollstreckung durch 826 BGB verhindert werden wenn sich der Klager einen Titel in vorsatzlicher und sittenwidriger Weise erschleicht 138 Klauselverfahren Bearbeiten Hauptartikel Klauselverfahren An das Erkenntnisverfahren schliesst sich das Klauselverfahren an Dieses dient der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung Um diese durchzufuhren benotigt der Glaubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitels Diese wird ihm auf Antrag vom Prozessgericht im Rahmen des Klauselverfahrens erteilt wird Die ZPO sieht fur das Klauselverfahren spezielle Rechtsbehelfe vor etwa die Klauselerinnerung 732 ZPO und die Klauselgegenklage 768 ZPO Vollstreckungsverfahren Bearbeiten Hauptartikel Zwangsvollstreckungsrecht Deutschland Hat der Klager einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner kann er diesen im Vollstreckungsverfahren mithilfe staatlicher Organe durchsetzen lassen Hierauf ist er wegen des staatlichen Gewaltmonopols angewiesen 139 Besondere Verfahren BearbeitenMahnverfahren Bearbeiten Hauptartikel Mahnverfahren Das Mahnverfahren 688 703d ZPO dient der schnellen Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen den Schuldner einer bezifferten Geldforderung 140 Es wird gemass 690 ZPO durch einen Mahnantrag eingeleitet in dem der Antragsteller Parteien Gericht und verlangte Leistung angibt Ortlich zustandig ist nach 689 Abs 2 S 1 ZPO das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers Nach 689 Abs 3 S 1 ZPO sind die Landesregierungen jedoch zur Konzentration bei einem Amtsgericht ermachtigt Sind die formalen Voraussetzungen des 690 ZPO erfullt und liegen keine Hindernisse nach 691 ZPO vor ergeht gegen den Antragsgegner ein Mahnbescheid mit der Aufforderung innerhalb von zwei Wochen zu zahlen oder Widerspruch zu erheben Widerspricht dieser kommt es gemass 696 ZPO zu einem streitigen Gerichtsverfahren Auch wenn der Antragsgegner im streitigen Verfahren sofort anerkennt kann ihm nach herrschender Meinung nicht mehr das Privileg des 93 ZPO zugutekommen Widerspricht der Antragsgegner nicht ergeht ein Vollstreckungsbescheid der nach 794 Abs 1 Nr 4 ZPO Vollstreckungstitel ist Da der Bescheid gemass 700 Abs 1 ZPO einem Versaumnisurteil gleichsteht ist dagegen jedoch der Einspruch nach 338 ZPO zulassig Eine Besonderheit gilt wenn der Beklagte der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt hat im Einspruchstermin saumig ist Das Gericht wird in diesem Falle ein technisch zweites Versaumnisurteil erlassen Dabei muss es gemass 700 Abs 6 ZPO ausnahmsweise auch die Schlussigkeit des geltend gemachten Anspruchs prufen da dies im Mahnverfahren bisher nicht geschah Ausnahmsweise kann der Beklagte deshalb das technisch zweite Versaumnisurteil nun mit der Berufung angreifen und dies damit begrunden die Klage sei unschlussig Erschleicht sich der Glaubiger bewusst einen unrichtigten Vollstreckungsbescheid und erscheint die Vollstreckung grob anstossig steht dem Schuldner nach Ansicht des BGH aus 826 BGB ein Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung zu 138 Vorlaufiger Rechtsschutz Bearbeiten Hauptartikel Vorlaufiger Rechtsschutz Die ZPO sieht mit dem Arrest und der einstweilige Verfugung 916 945 ZPO zwei Eilverfahren vor die der vorlaufigen Regelung eines strittigen Rechtsverhaltnisses dienen Der Glaubiger kann diese Verfahren durchfuhren wenn es ihm Antragsteller nicht zuzumuten ist das Ergebnis eines regularen Klageverfahrens abzuwarten 141 Selbstandiges Beweisverfahren Bearbeiten Hauptartikel Selbstandiges Beweisverfahren Mit einem selbstandigen Beweisverfahren 485 494a ZPO konnen Beweise gesichert werden auch vor einem Rechtsstreit wenn die Beweismittel verloren zu gehen drohen 142 Urkunden Wechsel und Scheckprozess Bearbeiten Hauptartikel Urkundenprozess Wechselprozess und Scheckprozess Der Urkunden Wechsel und Scheckprozess bringt Erleichterungen fur den Klager gegenuber dem allgemeinen Klageverfahren wenn es zur Darlegung seines Anspruchs ausreicht das jeweilige Schriftstuck als Beweismittel vorzulegen Im Urkundenprozess sind zudem die Verteidigungsmoglichkeiten des Beklagten auf solche Tatsachen beschrankt die ihrerseits mit Urkunden bewiesen werden konnen 143 Literatur BearbeitenGesetzesmaterialien Karl Hahn Eduard Stegemann Hrsg Die gesamten Materialien zu den Reichs Justizgesetzen 2 Auflage Band 2 Materialien zur Zivilprozessordnung Scientia Verlag Aalen 1983 ISBN 3 511 06983 1 Neudr der Ausg Berlin 1881 Historische Lehrbucher Oskar Bulow Die Lehre von den Prozesseinreden und die Prozess Voraussetzungen 1868 Neuauflage 2007 ISBN 978 3 8364 3521 5 Oskar Bulow Das Gestandnisrecht Ein Beitrag zur allgemeinen Theorie der Rechtshandlungen 1899 Neuauflage 2007 ISBN 978 3 8364 3520 8 Konrad Hellwig Lehrbuch des deutschen Zivilprozessrechts Scientia 1980 ISBN 3 511 03220 2 Erstausgabe 1903 Neudruck Lehrbucher Jens Adolphsen Zivilprozessrecht 5 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 2223 5 Wolfgang Grunsky Florian Jacoby Zivilprozessrecht 15 Auflage Franz Vahlen Munchen 2016 ISBN 978 3 8006 5238 9 Burkhard Hess Othmar Jauernig Friedrich Lent Zivilprozessrecht Ein Studienbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 60680 9 Wolfgang Luke Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren Zwangsvollstreckung europaisches Zivilverfahrensrecht 11 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 72442 8 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rainer Oberheim Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess 7 Auflage Luchterhand Koln 2017 ISBN 978 3 472 08950 6 Petra Pohlmann Zivilprozessrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72405 3 Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 18 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71085 8 Martin Schwab Zivilprozessrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4018 0 Einfuhrungen Daniel Ulber Felix Bischof Zivilprozessrecht Grundlagen in Kurze Erkenntnisverfahren JuS 2021 12 17 guter Uberblicksaufsatz zum Einstieg fur Studenten Zeitschriften ZZP Zeitschrift fur Zivilprozess ISSN 0342 3468 GVRZ Zeitschrift fur das gesamte Verfahrensrecht Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Zivilrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wikibooks Zivilprozessrecht im 2 Staatsexamen Lern und Lehrmaterialien nbsp Wikibooks Materielles Zivilrecht im 2 Staatsexamen Lern und LehrmaterialienEinzelnachweise Bearbeiten Eberhard Schilken Gerichtsverfassungsrecht 4 Auflage Franz Vahlen Munchen 2007 ISBN 978 3 8006 4104 8 Rn 42 Eberhard Schilken Gerichtsverfassungsrecht 4 Auflage Franz Vahlen Munchen 2007 ISBN 978 3 8006 4104 8 Rn 37 Art 9 Anl 1 und 2 des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung der burgerlichen Rechtspflege des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12 September 1950 BGBl S 455 Heinz Bamberger Die Reform der Zivilprozessordnung Eine Wirkungskontrolle In Zeitschrift fur Rechtspolitik 2004 S 137 Reinhard Greger Die ZPO Reform 1000 Tage danach In JuristenZeitung 2004 S 805 Michael Huber Verfahren und Urteile erster Instanz nach dem Zivilprozessreformgesetz ZPO RG In Juristische Schulung 2002 S 483 Eberhard Schilken Gerichtsverfassungsrecht 4 Auflage Franz Vahlen Munchen 2007 ISBN 978 3 8006 4104 8 Rn 2 Jens Adolphsen Zivilprozessrecht 5 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 2223 5 2 Rn 1 Roman Kehrberger Die Materialisierung des Zivilprozessrechts Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 158276 9 S 299 318 Andreas Vosskuhle Anna Bettina Kaiser Grundwissen Offentliches Recht Der allgemeine Justizgewahrungsanspruch In Juristische Schulung 2014 S 312 Roman Kehrberger Die Materialisierung des Zivilprozessrechts Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 158276 9 S 294 299 Hans Gaul Zur Frage nach dem Zweck des Zivilprozesses In Archiv fur civilistische Praxis 168 1968 S 27 46 Hans Gaul Zur Frage nach dem Zweck des Zivilprozesses In Archiv fur civilistische Praxis 168 1968 S 27 57 64 Martin Schwab Zivilprozessrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4018 0 Rn 17 Gotz Schulze Vor 50 Rn 17 18 In Bernhard Wieczorek Rolf Schutze Hrsg Zivilprozessordnung und Nebengesetze 4 Auflage Band 2 Teilband 1 50 77 de Gruyter Berlin 2017 ISBN 978 3 11 024836 4 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 82 Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 18 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71085 8 43 Rn 13 BGHZ 146 341 BGHZ 151 204 Johann Kindl Gesellschaftsrecht Nomos Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8329 1995 5 5 Rn 10 Jochen Markgraf Arne Kiessling Gesellschaften als Parteien im Zivilprozess In Juristische Schulung 2010 S 312 314 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 84 Eberhard Schilken Zivilprozessrecht 7 Auflage Franz Vahlen Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4824 5 Rn 267 270 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 74 Eberhard Schilken Zivilprozessrecht 7 Auflage Franz Vahlen Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4824 5 Rn 272 273 Hans Martin Pawlowski Die zivilrechtliche Prozessstandschaft In Juristische Schulung 1990 S 378 BGHZ 4 153 BGH Urteil vom 10 Juni 2005 V ZR 235 04 Neue Juristische Wochenschrift 2005 S 2622 Klaus Schreiber Die Prozessfuhrungsbefugnis im Zivilprozess In Jura 2010 S 750 752 BGH Urteil vom 22 Dezember 1988 VII ZR 129 88 Neue Juristische Wochenschrift 1989 S 1932 Martin Schwab Zivilprozessrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4018 0 Rn 36 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 77 78 Eberhard Schilken Zivilprozessrecht 7 Auflage Franz Vahlen Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4824 5 Rn 275 Martin Schwab Zivilprozessrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4018 0 Rn 38 Christian Alexander Kollektiver Rechtsschutz im Zivilrecht und Zivilprozessrecht In Juristische Schulung 2009 S 590 Eberhard Schilken Zivilprozessrecht 7 Auflage Franz Vahlen Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4824 5 Rn 276 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 72 73 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 86 Guido Toussaint 78 Rn 2 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Rolf Schutze 78 Rn 1 In Bernhard Wieczorek Rolf Schutze Hrsg Zivilprozessordnung und Nebengesetze 4 Auflage Band 2 Teilband 2 78 127a de Gruyter Berlin 2014 ISBN 978 3 11 041086 0 Peter Gottwald Grundprobleme der Streitgenossenschaft im Zivilprozess In Juristische Arbeitsblatter 1982 S 64 Walter Lindacher Die Streitgenossenschaft In Juristische Schulung 1986 S 540 Eberhard Schilken Zivilprozessrecht 7 Auflage Franz Vahlen Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4824 5 Rn 663 Gotz Schulze 59 Rn 42 In Bernhard Wieczorek Rolf Schutze Hrsg Zivilprozessordnung und Nebengesetze 4 Auflage Band 2 Teilband 1 50 77 de Gruyter Berlin 2017 ISBN 978 3 11 024836 4 Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 18 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71085 8 48 Rn 11 Eberhard Schilken Zivilprozessrecht 7 Auflage Franz Vahlen Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4824 5 Rn 668 Eberhard Schilken Zivilprozessrecht 7 Auflage Franz Vahlen Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4824 5 Rn 672 Burkhard Hess Othmar Jauernig Friedrich Lent Zivilprozessrecht Ein Studienbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 60680 9 82 I Rn 2 Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 18 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978 3 8114 4018 0 Rn 61 Stephan Weth 62 Rn 1 In Hans Joachim Musielak Wolfgang Voit Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 15 Auflage Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5622 6 Anja Kruger Niklas Rahlmeyer Die Streitverkundung im Zivilprozess In Juristische Arbeitsblatter 2014 S 202 Dieter Knoringer Die Streitverkundung 72 74 ZPO In Juristische Schulung 2007 S 335 Lutz Haertlein Beteiligung Dritter am Rechtsstreit Streithilfe und Streitverkundung In Juristische Arbeitsblatter 2007 S 10 13 14 OLG Hamm Urteil vom 15 Mai 1986 4 U 326 85 Neue Juristische Wochenschrift 1987 S 138 Gero Pfeiffer Die kaufmannische Prorogation In Juristische Arbeitsblatter 2005 S 36 Christian Heinrich 38 Rn 6 In Hans Joachim Musielak Wolfgang Voit Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 15 Auflage Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5622 6 Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 18 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71085 8 76 Rn 1 Christian Moller Die Verfahrensgrundsatze des Zivilverfahrens In 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Zivilprozessordnung Kommentar 14 Auflage Luchterhand Verlag Koln 2022 ISBN 978 3 472 09748 8 Ulrich Foerste 269 Rn 1 In Hans Joachim Musielak Wolfgang Voit Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 15 Auflage Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5622 6 Ekkehard Becker Eberhard 269 Rn 1 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Ulrich Foerste 269 Rn 12 In Hans Joachim Musielak Wolfgang Voit Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 15 Auflage Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5622 6 a b Klaus Schreiber Die Erledigung der Hauptsache im Zivilprozess In Jura 2010 S 782 Thomas Heiss Nini Heiss Die Erledigung der Hauptsache im Zivilprozess Grundsatze und ubereinstimmende Erledigungserklarung In Juristische Arbeitsblatter 2018 S 499 Dieter Knoringer Die Erledigung der Hauptsache im Zivilprozess In Juristische Schulung 2010 S 569 a b Arwed Blomeyer Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren 2 Auflage Duncker und Humblot Berlin 1985 ISBN 3 428 05901 8 64 I Walther Habscheid Der gegenwartige Stand der Lehre von der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache In JuristenZeitung 1963 S 579 Arthur Nikisch Zivilprozessrecht 2 Auflage Mohr Siebeck Tubingen S 260 261 Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 18 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71085 8 131 Rn 9 Karl Deubner Arwed Blomeyer Grundprobleme der Erledigung der Hauptsache In Juristische Schulung 1962 S 205 Eberhard Schilken Zivilprozessrecht 7 Auflage Franz Vahlen Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4824 5 Rn 628 Walther Lindacher 91a Rn 35 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Bruno Bergerfurth Erledigung der Hauptsache im Zivilprozess In Neue Juristische Wochenschrift 1992 S 1655 Walther Lindacher 91a Rn 30 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 BGHZ 123 264 Dieter Knoringer Die Erledigung der Hauptsache im Zivilprozess In Juristische Schulung 2010 S 569 577 Thomas Heiss Nini Heiss Die Erledigung der Hauptsache im Zivilprozess Grundsatze und ubereinstimmende Erledigungserklarung In Juristische Arbeitsblatter 2018 S 499 503 AG Stuttgart Urteil vom 21 September 2015 33 C 2614 15 Uberblick bei Dieter Knoringer Die Erledigung der Hauptsache im Zivilprozess In Juristische Schulung 2010 S 569 570 Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 18 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71085 8 131 Rn 34 45 BGHZ 135 58 BGH Urteil vom 7 Juni 2001 I ZR 157 98 Neue Juristische Wochenschrift 2002 S 442 BGH Urteil vom 26 Mai 1994 I ZB 4 94 Neue Juristische Wochenschrift 1994 S 2363 2364 BGH Urteil vom 19 Juni 2008 IX ZR 84 07 Neue Juristische Wochenschrift 2008 S 2580 Rainer Husstege 91a Rn 32 In Heinz Thomas Hans Putzo Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 39 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274 Martin Schwab Zivilprozessrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4018 0 Rn 630 Wolfgang Ball Die Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit des Berufungsurteils und wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten In Christian Heinrich Hrsg Festschrift fur Hans Joachim Musielak zum 70 Geburtstag C H Beck Munchen 2004 ISBN 3 406 51310 7 S 27 45 BGH Beschluss vom 8 September 2004 V ZR 260 03 Neue Juristische Wochenschrift 2005 S 154 155 Roland Rixecker Fehlerquellen am Weg der Fehlerkontrolle In Neue Juristische Wochenschrift 2004 S 705 Christoph Fellner Anforderungen an eine zulassige Berufungsbegrundung unter Berucksichtigung der BGH Rechtsprechung In Monatsschrift fur Deutsches Recht 2009 S 126 Michael Huber Grundwissen Zivilprozessrecht Anhorungsruge 321 a ZPO In Juristische Schulung 2014 S 402 Rolf Lackmann 705 Rn 1 In Hans Joachim Musielak Wolfgang Voit Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 15 Auflage Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5622 6 Im Uberblick Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 18 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71085 8 151 Rn 3 4 Eberhard Schilken Zivilprozessrecht 7 Auflage Franz Vahlen Munchen 2014 ISBN 978 3 8006 4824 5 Rn 1037 Paul Oberhammer Abtretung Informationsrisiko und Zivilprozess In Rolf Sturner Hiroyuki Matsumoto Wolfgang Luke Masahisa Deguchi Hrsg Festschrift fur Dieter Leipold zum 70 Geburtstag Mohr Siebeck Tubingen 2009 ISBN 978 3 16 149914 2 S 101 105 BGHZ 78 1 7 BGHZ 123 132 135 Haimo Schack Drittwirkung der Rechtskraft In Neue Juristische Wochenschrift 1988 S 865 869 Haimo Schack Drittwirkung der Rechtskraft In Neue Juristische Wochenschrift 1988 S 865 867 Klaus Schreiber Die Prozessfuhrungsbefugnis im Zivilprozess In Jura 2010 S 750 753 a b BGHZ 101 380 BGHZ 103 44 BGH Urteil vom 29 Juni 2005 VIII ZR 299 04 Neue Juristische Wochenschrift 2005 S 2991 Rolf Lackmann Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzugen des Insolvenzrechts 11 Auflage Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5497 0 Rn 1 Christian Conrad Das zivilprozessuale Mahnverfahren 688ff ZPO In Juristische Schulung 2009 S 12 Stefan Heuer Bjorn Schubert Vorlaufiger Rechtsschutz durch Eilverfahren Arrest und einstweilige Verfugung In Juristische Arbeitsblatter 2005 S 202 Michael Huber Grundwissen Zivilprozessrecht Einstweiliger Rechtsschutz durch Arrest und einstweilige Verfugung Anordnungsverfahren In Juristische Schulung 2018 S 226 Gabriel Litzenberger Christian Strieder Das selbststandige Beweisverfahren in der Praxis In Juristische Arbeitsblatter 2017 S 374 Carlo Tunze Der Urkundenprozess In Juristische Schulung 2017 S 1073 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4117728 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zivilprozessrecht Deutschland amp oldid 230079548