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Die Guteverhandlung im Rahmen des deutschen Zivilprozesses dient der Herbeifuhrung einer einvernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits Sie geht gem 278 Abs 2 ZPO der mundlichen Verhandlung zum Zwecke der gutlichen Beilegung des Rechtsstreits voraus es sei denn es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer aussergerichtlichen Gutestelle stattgefunden oder die Guteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos Das Gericht hat in der Guteverhandlung den Sach und Streitstand mit den Parteien unter freier Wurdigung aller Umstande zu erortern und soweit erforderlich Fragen zu stellen Die erschienenen Parteien sollen hierzu personlich gehort werden 278 Abs 2 S 2 3 ZPO Haufig wird diese einvernehmliche Erledigung im Abschluss eines Vergleichs liegen 1 Sie kann jedoch auch darin liegen dass die beklagte Partei die Forderung anerkennt oder die klagende Partei auf die Forderung verzichtet oder die Klage zurucknimmt Zur Guteverhandlung wird in der Regel das personliche Erscheinen der Parteien angeordnet Das Gericht kann die Parteien gemass 278 Abs 5 ZPO fur die Guteverhandlung an einen Guterichter verweisen Das Gericht soll gem 278 Abs 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf eine gutliche Beilegung des Rechtsstreits hinwirken Daruber hinaus existiert im arbeitsgerichtlichen Verfahren ein Guteverfahren 54 ArbGG Wahrend des arbeitsgerichtlichen Verfahrens kann eine Klage bis zum Stellen der Antrage ohne Einwilligung des Beklagten zuruckgenommen werden 54 Abs 2 ArbGG das Anerkenntnis erklart werden ein Prozessvergleich geschlossen werden Einzelnachweise Bearbeiten Peter Schonberger Guteverhandlung Wie vermeide ich Fehler In MkG Mit kollegialen Grussen 2 Juni 2021 abgerufen am 7 Juli 2022 deutsch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4192621 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Guteverhandlung amp oldid 224324677