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Ein Guterichter ist in Deutschland ein Richter der vom Prasidium eines Gerichts fur die Durchfuhrung der Guteverhandlung oder fur weitere Guteversuche bestimmt wurde Er ist nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits befugt und kann nach 278 Absatz 5 der Zivilprozessordnung ZPO alle Methoden der Konfliktbeilegung einschliesslich der Mediation einsetzen Der Guterichter wird in einem Rechtsstreit nach Verweisung durch den zustandigen Richter bzw Spruchkorper tatig Er hat ein Ermessen welche Methode der Konfliktbeilegung vgl die Diskussion um Streitbehandlungsmethoden unter dem Etikett Alternative Dispute Resolution beim Guteversuch angewendet wird In Modellprojekten zum Einsatz von Guterichtern wurde in der uberwiegenden Anzahl der Falle Mediation praktiziert 1 Gesetzliche Regelungen BearbeitenDer Guterichter wurde in die ZPO sowie in alle anderen in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Verfahrensordnungen mit Ausnahme der Strafprozessordnung durch das Gesetz zur Forderung der Mediation und anderer Verfahren der aussergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21 Juli 2012 2 eingefugt Die Regelung trat am 26 Juli 2012 in Kraft Nach einer kontrovers gefuhrten Debatte im Gesetzgebungsverfahren wurden nunmehr die verschiedenen Projekte der gerichtsinternen Mediation und die Tatigkeit der gerichtlichen Mediatoren in die Tatigkeit als Guterichter uberfuhrt siehe auch die Ubergangsregelung in 9 Mediationsgesetz Auch an Gerichten an denen es bis dahin keine gerichtlichen Mediatoren gab war ein Guterichterangebot im Geschaftsverteilungsplan zu regeln Grundsatz der Vollstandigkeit des Geschaftsverteilungsplanes 21e Gerichtsverfassungsgesetz GVG Die Bezeichnung Guterichter beruht auf einer Gesetzesinitiative Bayerns im Jahr 2004 3 sowie den entsprechend bezeichneten Modellversuchen in Bayern und Thuringen Seit dem 1 August 2013 ist die Bezeichnung Mediator dem aussergerichtlich oder gerichtsnah agierenden in der Regel freiberuflichen Mediator vorbehalten Literatur BearbeitenMartin Ahrens Mediationsgesetz und Guterichter Neue gesetzliche Regelungen der gerichtlichen und aussergerichtlichen Mediation In Neue Juristische Wochenschrift NJW 2012 Seite 2465 2474 Nikola Friedrich Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit In Max Planck Institut fur Sozialrecht und Sozialpolitik Hrsg Studien aus dem Max Planck Institut fur Sozialrecht und Sozialpolitik Band 53 Nomos Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8452 3360 4 JSTOR j ctv941s4h Zugl Munchen Univ Diss 2011 Open Access Karsten Michael Ortloff Vom Gerichtsmediator zum Guterichter im Verwaltungsprozess In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht NVwZ 2012 Seite 1057 1061 Anika Sonnenberg Der Guterichter im Arbeitsrecht In Schriften zum Sozial und Arbeitsrecht Band 356 Berlin 2019 ISBN 978 3 428 15665 8 zugl Dissertation Bucerius Law School 2018 Andreas Zeitlmann Alternative Konfliktlosung durch den Guterichter in der Sozialgerichtsbarkeit In Schriften zum Sozialrecht 1 Auflage Band 42 Baden Baden ISBN 3 8487 4548 8 zugl Dissertation Universitat Bayreuth 2017 Einzelnachweise Bearbeiten Vgl die Berichte zur wissenschaftlichen Begleitforschung von Reinhard Greger Bundesgesetzblatt BGBl I S 1577 Bundesrats Drucksache 747 04 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Guterichter amp oldid 216394108