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Das Prasidium ist ein unabhangiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan das in Deutschland bei allen Gerichten besteht Die Selbstverwaltung tragt der in Art 97 GG festgeschriebenen richterlichen Unabhangigkeit Rechnung Regelungen uber das Prasidium finden sich in den 21a e des Gerichtsverfassungsgesetzes GVG Das Prasidium besteht aus dem Prasidenten des Gerichts oder dem aufsichtsfuhrenden Richter und einer je nach Grosse des Gerichts verschiedenen Zahl von weiteren Richtern die von den Richtern des Gerichts gewahlt werden Bei kleinen Amtsgerichten besteht das Prasidium aus allen wahlbaren Richtern Das Prasidium bestimmt nach 21e GVG die Besetzung der Spruchkorper regelt die Vertretung und verteilt die Geschafte Dies geschieht in einem Geschaftsverteilungsplan der jedes Jahr im Voraus beschlossen wird Damit wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters genugt Der Geschaftsverteilungsplan kann im Gericht von jedermann eingesehen werden Bei manchen Gerichten ist auch eine Einsicht im Internet moglich Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prasidium Gericht amp oldid 186924733