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Das Mediationsgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Forderung der Mediation und anderer Verfahren der aussergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland Es ist ein Bundesgesetz das am 26 Juli 2012 in Kraft trat BasisdatenTitel MediationsgesetzAbkurzung MediationsGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 73 Abs 1 Nr 9 Art 74 Abs 1 Nr 1 11 GGRechtsmaterie RechtspflegeFundstellennachweis 302 7Erlassen am 21 Juli 2012 BGBl I S 1577 Inkrafttreten am 26 Juli 2012Letzte Anderung durch Art 135 VO vom 31 August 2015 BGBl I S 1474 1496 Inkrafttreten derletzten Anderung 8 September 2015 Art 627 VO vom 31 August 2015 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Erganzend trat am 1 September 2017 die Zertifizierte Mediatoren Ausbildungsverordnung in Kraft Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Kritik 3 Evaluierungsbericht 4 Weblinks 5 Literatur 6 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenAusgangslage fur die Schaffung des Gesetzes war die Richtlinie 2008 52 EG Mediationsrichtlinie vom 20 Mai 2008 Sie gab vor bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil und Handelssachen aus dem Bereich der grenzuberschreitenden Streitigkeiten bis zum 20 Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen Das Bundeskabinett verabschiedete am 12 Januar 2011 einen vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzesentwurf 1 Als Ziel des Gesetzes wurde die Forderung der Mediation und anderer Verfahren der aussergerichtlichen Konfliktbeilegung angegeben wobei diese Forderung uber die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen sollte Die verschiedenen Formen der Mediation aussergerichtliche gerichtliche und gerichtsnahe Mediation waren bisher ungeregelt Ebenso gab es keine gesetzlichen Festlegungen bezuglich der Ausbildung von Mediatoren Der Entwurf des Gesetzes zur Forderung der Mediation und anderer Verfahren der aussergerichtlichen Konfliktbeilegung enthielt folgende Gliederung Artikel 1 Mediationsgesetz Artikel 2 Anderung des Gerichtsverfassungsgesetzes Artikel 3 Anderung der Zivilprozessordnung Artikel 4 Anderung des Gesetzes uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Artikel 5 Anderung des Arbeitsgerichtsgesetzes Artikel 6 Anderung des Sozialgerichtsgesetzes Artikel 7 Anderung der Verwaltungsgerichtsordnung Artikel 8 Anderung des Gerichtskostengesetzes Artikel 9 Anderung der Kostenordnung Artikel 10 Anderung des Patentgesetzes Artikel 11 Anderung des Markengesetzes Artikel 12 InkrafttretenDer Gesetzesentwurf wurde vom Bundestag am 15 Dezember 2011 in dritter Lesung verabschiedet 2 Aus einigen Bundeslandern wurde jedoch Kritik laut da der Gesetzesentwurf keine Mediation durch Richter vorsah obwohl Richter dort bereits Mediationsverfahren durchfuhrten 3 Der Bundesrat rief daraufhin am 10 Februar 2012 den Vermittlungsausschuss an Dieser gab am 27 Juni 2012 auf Grundlage des am 1 Dezember 2011 durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angepassten Gesetzesentwurfes die Beschlussempfehlung kunftig solle der gesetzliche Richter den Rechtsstreit an einen sogenannten Guterichter verweisen konnen Sachlich soll dieser dann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschliesslich der Mediation einsetzen konnen und fur eine Ubergangszeit von einem Jahr ab Inkrafttreten des Mediationsgesetzes noch gerichtlicher Mediator heissen Die Beschlussempfehlung wurde am 28 Juni 2012 vom Bundestag angenommen worauf der Bundesrat am 29 Juni 2012 beschloss einen Einspruch nicht einzulegen 4 Das Mediationsgesetz Artikel 1 des Gesetzes zur Forderung der Mediation und anderer Verfahren der aussergerichtlichen Konfliktbeilegung hat folgenden Inhalt 1 Begriffsbestimmungen 2 Verfahren Aufgaben des Mediators 3 Offenbarungspflichten Tatigkeitsbeschrankungen 4 Verschwiegenheitspflicht 5 Aus und Fortbildung des Mediators zertifizierter Mediator 6 Verordnungsermachtigung ermachtigt das BMJV eine Rechtsverordnung uber die Aus und Fortbildung zum zertifizierten Mediator sowie die Anforderungen an Aus und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen 7 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben finanzielle Forderung der Mediation 8 Evaluierung sieht einen Evaluierungsbericht bis zum 26 Juli 2017 vor 9 UbergangsbestimmungKritik BearbeitenIn den anwaltlichen und richterlichen Berufsverbanden war fruhzeitig gegen den Gesetzesentwurf Kritik laut geworden Als problematisch wurde vor allem der Bereich der gerichtsinternen Mediation fur den nunmehr der Guterichter vorgesehen ist diskutiert 5 So wurde aus Sicht der aussergerichtlichen Mediatoren gegen die nun mit dem Gesetz beschlossene fortbestehende gerichtsinterne Mediation das Argument einer Wettbewerbsverzerrung auf der Anbieterseite ins Feld gefuhrt Der Gesetzgeber wird entscheiden mussen ob er diese staatliche Subventionierung der Mediation zu Lasten von Berufsgruppen die Honorare fur ihre Leistungen benotigen fortsetzen mochte oder nicht 6 Auf der anderen Seite hatten die Lander gegenuber dem Vermittlungsausschuss betont dass sich gerade die gerichtsinterne Mediation zu einem erfolgreichen Instrument der Streitschlichtung entwickelt habe und deswegen als effektive Verfahrensalternative fur die Rechtssuchenden nicht ausgeschlossen werden durfe 7 Nachdem der Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundestag zustande gekommen war legten auch die Berufsverbande zum Teil ihre kritische Haltung ab So betonte Michael Plassmann der Vorsitzende des Ausschusses Aussergerichtliche Streitbeilegung der BRAK das Mediationsgesetz gewahre der aussergerichtlichen Streitbeilegung nach wie vor die Vorfahrt Gleichzeitig begrusste er das Guterichtermodell und stimmte zu dass die Richterschaft in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag zur Etablierung konsensualer Verfahren geleistet habe 8 Der gerichtsinterne Guterichter darf eine rechtliche Bewertung vornehmen und den Parteien auch konkrete Konfliktlosungen vorschlagen darf sich zwar nicht Mediator nennen aber trotzdem alle Methoden der Mediation anwenden 9 Bezuglich des kostenfrei angebotenen Guterichterverfahrens wird auf einen weiteren Unterschied hingewiesen Ein Richter bei dem der Rechtsstreit anhangig ist kann die Parteien einseitig an den Guterichter verweisen einen aussergerichtlichen Mediator hingegen nur vorschlagen 10 Einige Fachmedien hoben hervor dass das Gesetz nach den langen Verhandlungen endlich in Kraft treten konnte und es sei zu erwarteten dass freie Mediatoren trotz des Guterichtermodells vom neuen Gesetz profitieren wurden 9 Auch nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes werden Neuerungen gefordert die die aussergerichtliche Mediation als interdisziplinares Tatigkeitsfeld starken sollen Kritik entzundet sich dabei an der Konkurrenz zum kostenfrei angebotenen Guterichterverfahren an einer nicht ausreichend differenzierten Ausbildung und Zertifizierung von Mediatoren am Fehlen einer Mediationskostenhilfe und an nicht ausreichenden qualitativ begrundeten Zugangsbeschrankungen 11 Evaluierungsbericht BearbeitenWie im Mediationsgesetz vorgesehen wurde innerhalb von funf Jahren am 19 Juli 2017 ein Evaluierungsbericht vorgelegt Im Bericht der vom Bundesministerium fur Justiz und Verbraucherschutz beauftragt worden war wurde geschlussfolgert dass in Deutschland die Mediation als alternatives Instrument der Konfliktbeilegung noch zu wenig genutzt werde 12 Weblinks BearbeitenText des Mediationsgesetzes Gesetz zur Forderung der Mediation und anderer Verfahren der aussergerichtlichen Konfliktbeilegung Basisinformation uber den Vorgang Gesetz zur Forderung der Mediation und anderer Verfahren der aussergerichtlichen Konfliktbeilegung DIP Deutscher Bundestag Gesetzgebung mit einer Zusammenfassung zum Hintergrund und Dokumenten zur Entstehungsgeschichte des Mediationsgesetzes Centrale fur Mediation Verlag Dr Otto SchmidtLiteratur BearbeitenMartin Ahrens Mediationsgesetz und Guterichter Neue gesetzliche Regelungen der gerichtlichen und aussergerichtlichen Mediation In Neue Juristische Wochenschrift NJW 2012 Heft 34 Seite 2465 2474 Reinhard Greger und Hannes Unberath Mediationsgesetz Recht der alternativen Konfliktlosung Kommentar C H Beck Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 406 61709 6 Gerrit Horstmeier Das neue Mediationsgesetz Einfuhrung in das neue Mediationsgesetz fur Mediatoren und Medianden C H Beck Verlag Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64353 8 Arthur Trossen Hrsg Mediation un geregelt Ein Lehrbuchkommentar zum Mediationsrecht Win Management GmbH Verlag Altenkirchen 2014 ISBN 978 3 9813854 3 4Einzelnachweise Bearbeiten BMJ Pressemitteilungen vom 12 Januar 2011 mit Link zum Textentwurf Memento vom 27 August 2011 im Internet Archive Beschlusse des Bundestages vom 14 bis 16 Dezember Losung des Problems der Mediationsrichter Haufe 23 Juli 2012 abgerufen am 23 Juli 2017 1 1 2 Vorlage Toter Link www bundesrat de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im November 2018 Suche in Webarchiven Pressemitteilung des Rechtsausschuss zur Experten Anhorung Memento vom 6 November 2011 im Internet Archive vom 25 Mai 2011 http anwaltsblatt karriere anwaltverein de mediation 2009 html Pressemitteilung des Bundesrats 1 2 Vorlage Toter Link www bundesrat de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im November 2018 Suche in Webarchiven vom 27 Juni 2012 Presseerklarung der Bundesrechtsanwaltskammer vom 28 Juni 2012 a b Artikel zum Mediationsgesetz auf familienrecht de Interview Staat macht privaten Mediatoren kostenlos Konkurrenz In haufe de 4 August 2012 abgerufen am 18 April 2019 Friederike Jung Klaus Peter Kill Ein Jahr Mediationsgesetz Vom Nutzen und Nachteil fur Anbieter und Verbraucher Konflikt Dynamik 2 Jahrgang Nr 4 2013 S 312 318 Online Memento vom 2 April 2015 im Internet Archive ISSN 2193 0147 Darin S 317 Heute beschlossen Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz In mediationaktuell de Wolfgang Metzner Verlag 19 Juli 2017 abgerufen am 23 Juli 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1028233353 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mediationsgesetz amp oldid 239232605