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Die Hemmung betrifft im Zivilrecht den Zeitraum wahrend einer Verjahrungsfrist innerhalb dessen diese Frist wegen bestimmter Hemmungsgrunde zum Stillstand kommt und nach Wegfall der Grunde weiterlauft Im Strafprozess und Verwaltungsrecht bewirkt die Hemmung dass ein Gerichtsurteil oder ein Verwaltungsakt nicht rechtswirksam wird bevor uber ein eingelegtes Rechtsmittel abschliessend entschieden ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Zivilrecht 2 1 Verjahrung 2 1 1 Hemmungsgrunde 2 1 2 Verjahrungsfristen 2 2 Sonstige Arten 2 3 Rechtswirkung 3 Strafprozessrecht 4 Verwaltungsrecht 5 International 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Rechtsbegriff Hemmung bedeutet allgemein dass die Rechtswirksamkeit eines Anspruchs oder eines Urteils hinausgeschoben wird weil es Grunde gibt den Betroffenen vorlaufig vor ihr zu schutzen bis die Grunde entfallen sind Die Hemmung gibt Betroffenen Gelegenheit eigene Rechte wahrzunehmen ohne dass ihnen eine Fristversaumnis mit ihren negativen Rechtsfolgen droht Hemmung bedeutet dass der Zeitraum wahrend dessen die Verjahrung gehemmt ist in die Verjahrungsfrist nicht eingerechnet wird 1 Zivilrecht BearbeitenHemmungen gibt es im Zivilrecht vor allem im Bereich der Verjahrung Hier gibt es die so genannte Anlaufhemmung 207 BGB und 208 Satz 1 und 2 BGB gleich zu Beginn der Verjahrung und die Ablaufhemmung 203 Satz 2 und 206 BGB wenn die Verjahrung nicht vor Ablauf einer bestimmten Frist nach dem Eintritt bestimmter Umstande eintritt 2 Verjahrung Bearbeiten Innerhalb der Verjahrungsfrist hat der Schuldner die Pflicht einen Anspruch des Glaubigers etwa die Kaufpreiszahlung aus einem Kaufvertrag fristgemass und vollstandig zu erfullen Lauft eine Verjahrungsfrist ab kann der der Verjahrung unterliegende Anspruch vom Glaubiger nicht mehr geltend gemacht werden Denn dem Schuldner steht die Einrede der Verjahrung zu die dazu fuhrt dass der Anspruch dauerhaft auch gerichtlich nicht durchsetzbar ist Hemmungsgrunde Bearbeiten Das Gesetz kennt nur eine begrenzte Anzahl von Hemmungsgrunden Dazu gehoren vor allem Schwebende Verhandlungen wenn sich zwischen dem Schuldner und dem Glaubiger Verhandlungen uber den Anspruch oder die den Anspruch begrundenden Umstande in der Schwebe befinden ist die Verjahrungsfrist gehemmt 203 BGB Dazu gehoren auch die Falle in denen ein Besteller beim Werkvertrag Mangel rugt und der Unternehmer darauf eine Uberprufung vornimmt bis zu dem Zeitpunkt in dem Mangelanspruche endgultig abgelehnt werden Rechtsverfolgung Die Verjahrungsfrist wird insbesondere gehemmt durch 204 BGB Klageerhebung Klageerhebung bedeutet Zustellung der Klageschrift an den Beklagten Zustellung des Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren an den Antragsgegner Einreichung eines Guteantrages bei einer staatlich eingerichteten oder anerkannten Gutestelle Zustellung einer Streitverkundung oder Zustellung eines Antrags auf Durchfuhrung eines selbstandigen Beweisverfahrens Leistungsverweigerungsrecht Steht dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht zu 205 BGB ist die Verjahrung gehemmt Hauptfall nachtragliche Stundung Durch hohere Gewalt tritt Hemmung der Verjahrung ein 206 BGB Hemmung in der Familie und ahnliche Falle Nach 207 BGB ist die Verjahrung gegenseitiger Anspruche zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wahrend der Dauer der Ehe bzw Lebenspartnerschaft gehemmt So beginnt beispielsweise der Schadensersatzanspruch gegen einen Ehegatten der eine dem anderen Ehegatten gehorende Sache schuldhaft beschadigt hat erst mit Rechtskraft des Scheidungsurteils zu verjahren Die Verjahrung zwischen einem Kind und seinen Eltern oder dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner eines Elternteils ist bis zur Vollendung des 21 Lebensjahrs des Kindes gehemmt Die Verjahrung zwischen Vormund und Mundel ist wahrend der Dauer der Vormundschaft die Verjahrung zwischen Betreuer und Betreutem wahrend der Dauer der Betreuung und die Verjahrung zwischen Pfleger und Pflegling wahrend der Dauer der Pflegschaft gehemmt Sexuelle Selbstbestimmung Anspruche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sind bis zur Vollendung des 21 Lebensjahrs des Glaubigers gehemmt 208 BGB Lebt der Glaubiger von Anspruchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjahrung mit dem Schuldner in hauslicher Gemeinschaft ist die Verjahrung bis zur Beendigung der hauslichen Gemeinschaft gehemmt Dieser geschlossene Katalog Numerus clausus ist nicht beliebig erweiterbar Nur ein in diesen Vorschriften enthaltener Tatbestand lost die Hemmung der Verjahrungsfrist aus Die Hemmung endet in den Fallen der Rechtsverfolgung sechs Monate nach rechtskraftiger Entscheidung anderweitiger Beendigung oder bei Stillstand wegen Nichtbetreiben des Verfahrens durch die Parteien der letzten Verfahrenshandlung 204 Abs 2 BGB Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die aussergerichtliche Mahnung als solche kein Hemmungsgrund Einzige Ausnahme bildet die Hemmung eines Verbraucherdarlehens bei verzugsauslosender Mahnung um 10 Jahre 497 Abs 3 BGB Verjahrungsfristen Bearbeiten In den 195 ff BGB sind die folgenden Verjahrungsfristen vorgesehen Regelverjahrung drei Jahre 195 BGB Verjahrungsfrist von Rechten an einem Grundstuck und grundstucksgleichen Recht zehn Jahre 196 BGB und Verjahrungsfrist von bestimmten Anspruchen 30 Jahre 197 BGB Diese verlangern sich um den Hemmungszeitraum wenn es Hemmungsgrunde oder Grunde fur einen Neubeginn der Verjahrungsfrist gibt Sonstige Arten Bearbeiten Erhebt der Burge die Einrede der Vorausklage ist die Verjahrung des Anspruchs des Glaubigers gegen den Burgen gehemmt bis der Glaubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat 771 Satz 2 BGB Der Lauf der 30 Jahre dauernden Frist ist bei der Buchersitzung gehemmt solange ein Widerspruch gegen die Richtigkeit der Eintragung im Grundbuch steht 900 Abs 1 BGB Ein nach 2249 2250 oder 2251 BGB errichtetes Nottestament gilt als nicht errichtet wenn seit der Errichtung drei Monate verstrichen sind und der Erblasser noch lebt 2252 BGB Beginn und Lauf dieser Frist sind gehemmt solange der Erblasser ausserstande ist ein Testament vor einem Notar zu errichten Rechtswirkung Bearbeiten In 209 BGB wird bestimmt dass der Zeitraum wahrend dessen die Verjahrung gehemmt ist in die Verjahrungsfrist nicht eingerechnet wird Das hat zur Folge dass die durch Hemmung unterbrochene Verjahrungsfrist zum Stillstand kommt und nach Wegfall der Hemmung weiterlauft Strafprozessrecht BearbeitenDer Suspensiveffekt bewirkt hier dass die Gerichtsentscheidung nicht rechtswirksam wird bevor uber das Rechtsmittel abschliessend entschieden ist Im Strafprozessrecht wird durch den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung nicht gehemmt 47 Abs 1 StPO Auch die Einlegung einer Beschwerde hemmt den Vollzug der angefochtenen Entscheidung nicht 307 Abs 1 StPO die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung kann jedoch auf Antrag ausgesetzt werden 307 Abs 2 StPO Durch rechtzeitige Einlegung der Berufung wird dagegen die Rechtskraft des Urteils gehemmt 316 Abs 1 StPO das gilt auch gemass 343 Abs 1 StPO bei der Revision Das bedeutet dass die im Strafurteil verhangte Gefangnisstrafe nicht angetreten werden muss bis uber das eingelegte Rechtsmittel abschliessend entschieden ist Der Antrag eines Strafgefangenen auf gerichtliche Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung 114 Abs 1 StVollzG Wahrend des laufenden Strafprozesses wird mit der Erkrankung eines Angeklagten die Unterbrechungsfrist der Hauptverhandlung kraft Gesetzes gehemmt 229 Abs 3 StPO wenn sie davor an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat Beginn und Ende der Hemmung stellt das Gericht durch unanfechtbaren Beschluss fest Verwaltungsrecht BearbeitenEin Verwaltungsakt der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines offentlich rechtlichen Rechtstragers erlassen wird hemmt gemass 53 Abs 1 VwVfG die Verjahrung dieses Anspruchs Die Hemmung endet mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes oder sechs Monate nach seiner anderweitigen Erledigung Ist ein Verwaltungsakt im Sinne des 53 Abs 1 VwVfG unanfechtbar geworden betragt die Verjahrungsfrist 30 Jahre 53 Abs 2 VwVfG Ein blosser Rechtsirrtum der Behorden reicht fur die Annahme einer Verjahrung nicht aus 3 Entfalten Widerspruch oder Anfechtungsklage ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung sehen 80 Abs 4 VwGO und 80a Abs 1 Nr 2 VwGO die Moglichkeit vor die Vollziehung behordlich auszusetzen Diese behordliche Aussetzung hemmt vorlaufig die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts streitig 4 Durch Erhebung der Klage vor dem Finanzgericht wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nicht gehemmt insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten 69 Abs 1 FGO International BearbeitenIn Osterreich schiebt die Hemmung den Beginn oder die Fortsetzung einer Verjahrung hinaus 1494 ff ABGB Als Hemmungsgrunde gibt es den Mangel der Geisteskrafte 1494 ABGB bestimmte Familienverhaltnisse 1495 ABGB Abwesenheit in offentlichen Diensten und Stillstand der Rechtspflege 1496 ABGB 5 Die Hemmung in der Schweiz zumeist Hinderung oder Stillstand der Verjahrung genannt ist fur die Verjahrungsfristen des schweizerischen Privatrecht in Art 134 OR geregelt diese Norm ist mindestens analog in fast allen Fallen auch fur die Verjahrungsfristen im offentlichen Recht des Bundes und der Kantone anwendbar Hemmungsgrunde sind einerseits eine so nahe Beziehung zwischen Glaubiger und Schuldner dass dem Glaubiger die Verfolgung seiner Anspruche nicht zugemutet werden kann etwa wahrend der Dauer einer Ehe andererseits auch die Unmoglichkeit das Recht vor einem schweizerischen Gericht geltend zu machen Es gibt neben den Hemmgrunden in Art 134 Abs 1 OR vereinzelt noch weitere uber das ganze Recht verstreute Hemmgrunde Verwirkungsfristen konnen grundsatzlich nicht gehemmt werden Einzelnachweise Bearbeiten Annette Guckelberger Die Verjahrung im Offentlichen Recht 2004 S 644 Detlef Leenen BGB Allgemeiner Teil Rechtsgeschaftslehre 2015 S 341 OVG Koblenz ZBR 2000 175 Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 2012 S 334 Rn 986 Joseph von Winiwarter Das osterreichische burgerliche Recht Gemeinschaftliche Bestimmungen der Personen und Sachenrechte Band 5 1838 S 227 ff Normdaten Sachbegriff GND 4622378 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hemmung Recht amp oldid 209624248