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Die deutschen Strafvollzugsgesetze regeln den Vollzug der Freiheitsstrafe der freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung und Sicherung sowie der Jugendstrafe Inhaltsverzeichnis 1 Erwachsene 1 1 Geschichte 1 2 Regelungsgehalt 1 3 Arbeit und Vergutung 2 Jugendliche 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseErwachsene BearbeitenBasisdatenTitel Gesetz uber den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Massregelnder Besserung und SicherungKurztitel StrafvollzugsgesetzAbkurzung StVollzGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie StrafvollzugsrechtFundstellennachweis 312 9 1Erlassen am 16 Marz 1976 BGBl I S 581 ber S 2088 ber 1977 I S 436 Inkrafttreten am 1 Januar 1977Letzte Anderung durch Art 27 G vom 5 Oktober 2021 BGBl I S 4607 4617 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2022 Art 34 G vom 5 Oktober 2021 GESTA C211Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Strafvollzugsgesetz StVollzG ist ein deutsches Bundesgesetz das seit 1977 den Vollzug der Freiheitsstrafe Erwachsener in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung und Sicherung regelt 1 StVollzG Das StVollzG wurde am 16 Marz 1976 erlassen und trat am 1 Januar 1977 in Kraft nachdem das Bundesverfassungsgericht im Strafgefangenen Urteil eine gesetzliche Regelung des Strafvollzuges angemahnt hatte Seit die Gesetzgebungskompetenz fur den Strafvollzug im Rahmen der Foderalismusreform mit Wirkung zum 1 September 2006 vom Bund auf die Lander ubergegangen ist 1 gilt das StVollzG gem Art 125a Abs 1 GG als Bundesrecht weiter kann aber durch Landesrecht ersetzt werden Von dieser Moglichkeit haben die Landesgesetzgeber sukzessive Gebrauch gemacht 2 Geschichte Bearbeiten Im Jahr 1934 hatte der damalige Reichsjustizminister Franz Gurtner eine Rechtsverordnung zum Strafvollzug erlassen 3 Vom 1 Dezember 1961 datiert eine Dienst und Vollzugsordnung DVollzO die von der Justizministerkonferenz verabschiedet worden und in Lehre und Rechtsprechung umstritten war 4 Nach der Theorie des Sonderrechtsverhaltnisses auch besonderes Gewaltverhaltnis bedurften Grundrechtseinschrankungen von Personen die in einem besonders engen Bezug zum Staat standen keiner gesetzlichen Grundlage Ein Strafvollzugsgesetz hielt man von Verfassungs wegen deshalb nicht fur geboten 5 6 Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1972 wurde diese Theorie aufgegeben und der Gesetzgeber zum Erlass eines Strafvollzugsgesetzes angehalten 7 Regelungsgehalt Bearbeiten Gemass 2 Satz 1 StVollzG soll im Vollzug der Freiheitsstrafe der Gefangene fahig werden kunftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu fuhren Vollzugsziel Somit ist das Ziel des Strafvollzugs die Resozialisierung des Gefangenen Allerdings tragt der gesamte Paragraph die Uberschrift 2 Aufgaben des Vollzuges 2 S 2 StVollzG lautet Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ohne dass in diesem Satz das Wort Ziel vorkommt Hieraus kann man schliessen dass die Resozialisierung des Gefangenen alleiniges Vollzugsziel ist wahrend der Schutz der Allgemeinheit lediglich eine erganzende Aufgabe darstellt so dass die soziale Integration klare Prioritat vor allen anderen Aufgaben hat Im Gegensatz z B zum Niedersachsischen Justizvollzugsgesetz NJVollzG besteht danach keine Zielpluralitat Des Weiteren soll das Leben im Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhaltnissen so weit wie moglich angepasst werden schadlichen Folgen des Strafvollzugs ist entgegenzuwirken Der Gefangene soll befahigt werden sich in das Leben in Freiheit einzugliedern 3 StVollzG Ausserdem ist die Bereitschaft des Gefangenen zu wecken an seiner Behandlung sowie an der Gestaltung des Vollzugszieles mitzuarbeiten 4 StVollzG Neben diesen Grundsatzen trifft das Gesetz Regelungen uber die Vollzugsplanung die Stellung und die Rechte und Pflichten des Gefangenen sowie der Vollzugsbehorde Zudem wird auf den Alltag des Gefangenen hinsichtlich der Ernahrung Religionsausubung Gesundheitsfursorge Freizeit sowie die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung eingewirkt Gefangene die sich durch Massnahmen der Anstalt in ihren Rechten verletzt fuhlen konnen ihr Anliegen gegenuber dem Anstaltsbeirat bei ihrer JVA s StVollzG 162ff dem Justizvollzugsbeauftragten des Landes z B NRW vorbringen oder Rechtsschutz bei den Gerichten Strafvollstreckungskammer Oberlandesgericht suchen Die Effektivitat dieses Rechtsschutzes ist allerdings umstritten Feest Lesting Selling 1997 Hinsichtlich der Massregeln der Besserung und Sicherung werden die Sicherungsverwahrung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt geregelt Mehrere Vorschriften schliessen sich zu den Justizvollzugsanstalten selbst an daneben bestehen Regelungen zur Datenerhebung der Sozialversicherung und Anpassungen anderer Rechtsvorschriften Arbeit und Vergutung Bearbeiten Strafgefangene sind nach den Strafvollzugsgesetzen der Lander grundsatzlich zur Arbeit verpflichtet Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 2023 entschieden dass dem Strafvollzug ein Resozialisierungskonzept zu Grunde liegen muss In diesem sind auch die Zwecke der Vergutung von Gefangenenarbeit zu nennen Die Ausgestaltung und Hohe der Vergutung muss an die genannten Zwecke anknupfen 8 Jugendliche Bearbeiten Hauptartikel Jugendstrafvollzugsgesetz Mit Urteil vom 31 Mai 2006 forderte das Bundesverfassungsgericht auch eine gesetzliche Regelung des Jugendstrafvollzugs 9 In manchen Bundeslandern regeln seitdem eigene Jugendstrafvollzusgesetze den Vollzug der Jugendstrafe und den Vollzug der Freiheitsstrafe nach 114 des Jugendgerichtsgesetzes JGG 10 In anderen Bundeslandern wurden die Erwachsenenvollzugsgesetze um Regelungen fur den Jugendstrafvollzug erganzt 11 12 Literatur BearbeitenGesetzeskommentareRolf Peter Calliess Heinz Muller Dietz Strafvollzugsgesetz Kommentar 11 Auflage C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57619 5 Hans Dieter Schwind Alexander Bohm Jorg Martin Jehle Klaus Laubenthal Hrsg Strafvollzugsgesetze StVollzG Kommentar 7 Auflage De Gruyter Berlin 2019 ISBN 978 3 11 053517 4 Johannes Feest Wolfgang Lesting Hrsg Kommentar zum Strafvollzugsgesetz AK StVollzG 6 Auflage Heymanns Koln 2012 Laubenthal Klaus Nestler Nina Neubacher Frank Verrel Torsten Strafvollzugsgesetze Kommentar 12 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 65229 5 vormals bis zur 11 Auflage Callies Muller Dietz Kommentar zum StVollzG Frank Arloth Strafvollzugsgesetz Bund Baden Wurttemberg Bayern Hamburg Hessen Niedersachsen Kommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61640 2 Weblinks BearbeitenGesetzestext Strafvollzugsarchiv mit laufender Berichterstattung Gesetzesguide Gesetze und Ordnungen rund um den Strafvollzug Strafvollzugsgesetze Die Strafvollzugsgesetze der Bundeslander im VergleichEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes Art 22 23 33 52 72 73 74 74a 75 84 85 87c 91a 91b 93 98 104a 104b 105 107 109 125a 125b 125c 143c vom 28 August 2006 BGBl I S 2034 vgl Vorschriften der Lander auf dem Gebiet des Strafvollzugs beck online de abgerufen am 12 Marz 2019 Verordnung uber den Vollzug von Freiheitsstrafen und von Massregeln der Sicherung und Besserung die mit Freiheitsentziehung verbunden sind vom 14 Mai 1934 RGBl I S 383 Der Strafvollzug ist der Lackmustest einer Gesellschaft Interview mit Annelie Ramsbrock uber Resozialisierung in westdeutschen Gefangnissen Website der Gerda Henkel Stiftung 17 Januar 2017 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14 Marz 1972 BVerfGE 33 1 Rdnr 17 f vgl Horst Schuler Springorum Strafvollzug im Ubergang 1969 S 59 ff Heinz Muller Dietz Strafvollzugsgesetzgebung und Strafvollzugsreform 1970 S 86 ff je mit ausfuhrlichen Rspr und Lit Nachweisen vgl Entwurf eines Gesetzes uber den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung und Sicherung Strafvollzugsgesetz StVollzG BT Drs 7 918 vom 23 Juli 1973 BVerfGE vom 20 Juni 2023 2 BvR 166 16 und BvR 1683 17 BVerfG Urteil vom 31 Mai 2006 2 BvR 1673 04 2 BvR 2402 04 vgl beispielsweise Gesetz uber den Vollzug der Jugendstrafe in Berlin Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz JStVollzG Bln vom 15 Dezember 2007 vgl beispielsweise Gesetz zur Umsetzung der Foderalismusreform im Justizvollzug Landtag von Baden Wurttemberg Drucksache 14 5411 Gesetzesbeschluss vom 4 November 2009 Jugendstrafvollzugsgesetz IV Jugend Strafvollzugsgesetze der Lander Linksammlung auf der Website der DVJJ 15 Marz 2012Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4121734 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafvollzugsgesetz e Deutschland amp oldid 235500555