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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Resozialisierung bedeutet Wiedereingliederung in das soziale Gefuge der Gesellschaft Sie bezieht sich insbesondere auf die Wiedereingliederung von Straftatern in das gesellschaftliche Leben ausserhalb des Gefangnisses und ihre Befahigung zu einem Leben ohne Straftaten Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff mit der Erwartung verwendet dass Straftater ihr abweichendes Verhalten andern und sich an die Ordnungs und Wertvorstellungen Normen der Mehrheitsgesellschaft anpassen sollten Der Rechtsbegriff Resozialisierung verweist auf die Konzepte der Integration Soziologie und der Rehabilitation straffallig gewordener Personen Inhaltsverzeichnis 1 Resozialisierung als Vollzugsziel 1 1 Begriffsdefinitionen 1 2 Abgrenzung zu verwandten Begriffen 2 Entwicklung der Resozialisierungsidee 2 1 Begriffsgeschichte 2 2 Krise des Begriffs 3 Gesetzliche Grundlagen 3 1 Verfassungsrechtliche Stellung 3 2 Strafvollzugsgesetz 3 3 Weitere Rechtsgebiete der Resozialisierung 4 Resozialisierung unter den Bedingungen des Freiheitsentzuges 5 Diskussion 6 Hilfsverein in Deutschland 7 Norwegen 8 Schweiz 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseResozialisierung als Vollzugsziel BearbeitenDas Vollzugsziel Resozialisierung ist die wichtigste Programmvorgabe fur alles was im rund um den und nach dem Strafvollzug geschieht oder unterlassen wird Die Resozialisierung ist in Deutschland ein wichtiger Strafzweck positive Spezialpravention Das Resozialisierungsmodell geht davon aus dass Verbrechen am besten verhindert wird in dem man an den okonomischen sozialen oder personellen Faktoren ansetzt die fur die Ursachen von Kriminalitat gehalten werden Das an die Resozialisierung geknupfte Behandlungsmodell richtet sich direkt auf den Straftater mit dem Ziel Straftaten zu reduzieren Der Begriff wird in der Literatur deshalb als ein Synonym fur ein ganzes Programm ubersetzt 1 Begriffsdefinitionen Bearbeiten Die Interpretation des Resozialisierungsziels als Wiedereingliederung in die Gesellschaft verweist auf den Gefangenen in seiner Rolle als Mitglied der Gesellschaft als Synonym einer Normgemeinschaft Bei Zuwiderhandlungen gegen die Strafrechtsnorm wird die Zugehorigkeit zur Gesellschaft in Frage gestellt 2 Resozialisierung ist Cornel und Maelicke 2003 folgend nur als ein Prozess zu verstehen der sich nicht nur auf den Strafvollzug selbst sondern auch auf Angebote ausserhalb des Vollzugs bezieht Resozialisierung meint auch die vom Strafvollzug und anderen Kontrollorganisationen angestrebte Befahigung des Insassen zu einem Leben ohne Rechts Konflikt nach der Entlassung Deimling und Schuler Springorum 1969 verwenden einen engen strafvollzugsbezogenen Begriff Fabricius 1991 beschrankt seine Definition auf die Wiedererlangung eines Rechtsbewusstseins Mit Baratta kann der Begriff auch auf die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft bezogen werden als Dienstleistung der Gesellschaft am inhaftierten Individuum 3 Resozialisierung verweist zudem darauf dass im Laufe der primaren und sekundaren Sozialisation wichtige Instanzen nicht hinreichend sozialisiert haben sollen So wird auch auf die okonomisch soziale Ausgrenzung bestimmter Bevolkerungsgruppen hingewiesen Die Schreibweise Re sozialisierung wird verwendet um anzudeuten dass es nicht nur darum geht wieder in die Gesellschaft zu integrieren sondern erstmalig 4 Re sozialisierung legt die Vorstellung nahe es gabe auch ein Leben ausserhalb der Gesellschaft Doch jeder Inhaftierte ist Teil der Gesellschaft insbesondere einer kunstlichen Binnengesellschaft 5 der Gefangnisgesellschaft 6 und in jedem Augenblick ein Teil der Rechtsgemeinschaft Abgrenzung zu verwandten Begriffen Bearbeiten In der Literatur werden etliche Termini synonym oder als Ersatz zum Resozialisierungsbegriff benutzt Dies sind insbesondere Der Begriff der Besserung der in der Rechtslehre und der Fachliteratur als Ziel abgelehnt wird Der Erziehungsbegriff der gegenuber Erwachsenen unpassend ist Im Bereich des Jugendstrafrechtes JGG ist der Gedanke der Erziehung jedoch zentrales Element Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht Der Begriff der Sozialisation der auf das Verhaltnis zwischen Individuum und Gesellschaft verweist Muller Dietz und Schuler Springorum brachten Ende der 1960er Jahre den Begriff der Ersatzsozialisation ein der sich direkt auf die Sozialisationsforschung bezog Der Begriff der Behandlung Calliess und Muller Dietz begreifen das gesamte Feld der sozialen Interaktion und Kommunikation zwischen Gefangenen und seinen Bezugspersonen als Behandlung 7 Dies sind alle Massnahmen die dem Vollzugsziel nahekommen 6 9 StVollzG Die Konzepte der Behandlung und der Resozialisierung bedingen sich gegenseitig Der Begriff der Sozialen Integration fuhrt zu der Frage der gegenseitigen Bedingtheit und Wechselwirkung zwischen Gefangnis und Aussengesellschaft 8 Reintegration von Straffalligen wird haufig synonym zur Resozialisierung verwendet Der Begriff der Rehabilitation wird in der deutschen jedoch nicht in der angelsachsischen Verwendung von dem der Resozialisierung unterschieden Resozialisierung ist eine spezielle Form von Rehabilitation Genauere Ausfuhrungen zu den verwandten Begriffen finden sich bei Cornel 2003 Entwicklung der Resozialisierungsidee BearbeitenDie Resozialisierungsidee ist historisch eng verknupft mit den philosophischen Straftheorien zum Beispiel mit dem Besserungsgedanken bei Platon oder den Konzepten von Gerechtigkeit bei Aristoteles und bei Thomas von Aquin Die Straftheorien bilden Grundlagen fur die Rechtfertigung von Strafe der Gewahrung von Rechten und die Auferlegung von Pflichten Ansatze der Besserungsidee konnen erstmals in deutschen Stadten in Zuchthausern des 17 Jahrhunderts gefunden werden die als Funktionsbestimmung arbeitsfahige oder sozial und okonomisch storende Menschen keine Straftater bessern und zu einem geregelten Leben anleiten wollten 9 Anfang des 18 Jahrhunderts wurde der Besserungsgedanke zuruckgedrangt und die strafrechtlich legitimierte und mit korperlicher Misshandlung einhergehende Zwangsarbeit von Gefangenen in Armen Irren und Waisenhausern nahm zu Mitte des 18 Jahrhunderts fuhrten der aufgeklarte Absolutismus und die Verbreitung naturrechtlicher Theorien zu einer Rationalisierung des Strafrechts Der Rechtsphilosoph Cesare Beccaria 1738 1794 differenzierte als einer der Ersten zwischen mutmasslicher Besserungsfahigkeit von Straffalligen und ihrer Gefahrlichkeit 10 Durch die Verbreitung der Menschenrechtsidee Aufklarung entwickelte sich ein humaneres Verstandnis vom Strafvollzug und damit erhielten auch Straftater gewisse Rechte Im 19 Jahrhundert betonten Kant und Hegel dass kein Staat das Recht habe in irgendeiner Weise bevormundend erzieherisch oder moralisierend auf die Burger einzuwirken 11 und lehnten den Besserungsgedanken als nicht vereinbar mit der menschlichen Wurde ab Der Strafanspruch wurde damit begrenzt Erst ab der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts traten die relativen Straftheorien und damit auch der spezialpraventive Gedanke wieder in den Vordergrund Mit der Differenzierung der zweckgerichteten Spezialpravention durch Franz von Liszts 1851 1919 fand der Gedanke der Resozialisierung im Strafvollzug Ende des 19 Jahrhunderts seine Grundlegung Massnahmen der Besserung und Erziehung erhielten durch die v Liszts Klassifizierung von Gefangenen in unverbesserliche vs verbesserliche Hangtater eine Konkretisierung Begriffsgeschichte Bearbeiten Der Begriff selbst wird zum ersten Mal von Karl Liebknecht 1871 1919 in seinem Entwurf Gegen die Freiheitsstrafe 1918 und in einer Veroffentlichung von Hans Ellger Der Erziehungszweck im Strafvollzug 1922 verwendet Seinen Aufschwung erfuhr er durch die Entwicklung der empirischen Sozialwissenschaften und der kriminalpolitischen Fokussierung auf soziale Benachteiligung und Stigmatisierung zur Zeit der Weimarer Republik 1918 1933 die ein in Ansatzen auf gesellschaftliche Integration ausgerichtetes Strafrecht hervorbrachte z B das von Gustav Radbruch 1878 1949 entworfene Reichs Jugendgerichtsgesetz RJGG Spezialpravention als Erziehungsgedanke wurde im nationalsozialistischen Deutschland 1933 1945 eng begrenzt und spielte eine untergeordnete Rolle Mit dem Kriegsende fand der Resozialisierungsgedanke Eingang in das Besatzungsrecht In der 3 Kontrollratsdirektive von 1945 wurden Umerziehung und Rehabilitation ausdrucklich als Ziele des Strafvollzuges formuliert Erste Vorschlage zum Prinzip eines Erziehungsstrafvollzuges wurden von der Arbeitsgemeinschaft fur Reform des Strafvollzugs in den 1950er Jahren gemacht 12 In den 1960er Jahren erfuhr der Resozialisierungsgedanke in der BRD seinen Aufschwung In der DDR trat das Strafvollzugs und Wiedereingliederungsgesetz SVWG am 12 Januar 1968 in Kraft welches explizit den Erziehungsgedanken im Vollzug enthalt Ab 1977 wurde mit dem in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz StVollzG in der BRD Resozialisierung als vorrangiges Ziel der sozialen Integration vor den sonstigen Aufgaben des Vollzugs betont Krise des Begriffs Bearbeiten Eine Abkehr von der Behandlungsideologie in der BRD war bereits Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre festzustellen 13 Kritikpunkte waren die Gefahren fur die Einschrankung der Grundrechte Umgang mit Gefangenen Beeinflussungstechniken die Frage nach der Wirkungslosigkeit von Behandlung im Strafvollzug Ineffektivitat Ruckfallquote Das Resozialisierungsideal wurde nicht nur durch die empirisch umstrittene und relativierte These des Nothing Works 14 geschwacht sondern so David Garland 2001 und Susanne Krasmann 2003 die gesellschaftliche Wahrnehmung und der Umgang mit Problemen der Kriminalitat anderten sich Dieser Wandel lasst sich auch als die Ruckkehr des Strafrechts zu seinen repressiven Formen beschreiben Gesetzliche Grundlagen BearbeitenFreiheitsentzug und Beschrankung der freien Lebensgestaltung durfen nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgen Nach Calliess Muller Dietz 2003 hat die gesetzliche Regelung des Strafvollzugs folgende Funktionen zum einen die Rechtsstellung und Behandlung des Gefangenen entsprechend dem sozialen Rechtsstaat Zum andern dient sie der Reform und Weiterentwicklung des Strafvollzuges im Sinne des Vollzugsziels Eine Konzeption zur Verwirklichung des Resozialisierungsgedankens liegt seitens des Gesetzgebers nicht vor Konzeptionelle Vorschlage dazu sind zu finden bei Cornel 2003 und Leyendecker 2002 Verfassungsrechtliche Stellung Bearbeiten 1973 hat das Bundesverfassungsgericht BVerfG Resozialisierung als die Wiedereingliederung des Straftaters in die Gesellschaft definiert 15 und als das herausragende Ziel des Vollzuges von Freiheitsstrafen festgeschrieben Die Verfassung gebietet es den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung auszurichten Der einzelne Gefangene hat einen grundrechtlichen Anspruch darauf Dieses Gebot folgt aus dem Selbstverstandnis einer Rechtsgemeinschaft die Menschenwurde in den Mittelpunkt ihrer Wertordnung stellt und dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet ist 16 Die Gesellschaft so das Bundesverfassungsgericht hat ein unmittelbares eigenes Interesse daran dass der Tater nicht wieder ruckfallig wird Die Betonung des Verfassungsranges darf jedoch nicht dazu fuhren dass jemand zum blossen Objekt staatlichen Handelns gemacht und zwangsweise resozialisiert wird 17 Hassemer spricht von einem Recht des Verurteilten in Ruhe gelassen zu werden 18 Ungeachtet finanzieller und organisatorischer Schwierigkeiten hat der Staat den Vollzug so auszustatten wie es zur Realisierung des Vollzugszieles erforderlich ist 19 Dem steht eine tatsachlich eingeschrankte Ausstattung im Strafvollzug entgegen hohere Gefangenenrate Personalmangel Uberbelegung Einsparungen was zur Folge haben kann dass die Verwirklichung des Vollzugsziel erheblich eingeschrankt wird Strafvollzugsgesetz Bearbeiten Am 1 Januar 1977 ist das Strafvollzugsgesetz StVollzG mit einer Festlegung auf Resozialisierung als Vollzugsziel in 2 Satz 1 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten Am 3 Oktober 1990 bekam es mit dem Einigungsvertrag in ganz Deutschland Gultigkeit 2 Satz 1 StVollzG formuliert das fur den Strafvollzug geltende Vollzugsziel und ein Bekenntnis zur sozialen Eingliederung von Straftatern Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fahig werden kunftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu fuhren Vollzugsziel Bezogen auf die Praxis der Vollzugsgestaltung kann der Angleichungsgrundsatz 3 Abs 1 StVollzG als Konkretisierung des Resozialisierungszieles gelesen werden Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhaltnissen soweit als moglich angeglichen werden Der Gegenwirkungsgrundsatz 3 Abs 2 StVollzG macht deutlich dass schadlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken ist Der Eingliederungsgrundsatz 3 Abs 3 StVollzG bestatigt das Gebot der Resozialisierung indem er Hilfen und Unterstutzung gegenuber dem Gefangenen formuliert 4 Abs 1 StVollzG verdeutlicht Der Gefangene wirkt an der Gestaltung seiner Behandlung und an der Erreichung des Vollzugszieles mit Seine Bereitschaft hierzu ist zu wecken und zu fordern Die Mitwirkung des Gefangenen ist jedoch schwerlich zu objektivieren Zudem sind die Resozialisierungsmassnahmen nur als Angebote zu werten und nicht als Verpflichtung Dem Gefangenen durfen resozialisierende Massnahmen nicht vorenthalten er darf aber auch nicht zu ihnen gezwungen werden Feest 1990 Um die Entlassung vorzubereiten soll der Vollzug gelockert werden 15 Abs 1 StVollzG Weitere Rechtsgebiete der Resozialisierung Bearbeiten Der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches SGB enthalt soziale Rechte des Einzelnen gegenuber dem Staat Der Prozess der Resozialisierung ist einzuordnen in ein Netzwerk von Institutionen und Sozialen Diensten die sich unterscheiden lassen in justizformige und freiwillige Straffalligenhilfe Die Aufgaben der Straffalligenhilfe werden geregelt in Jugendgerichtsgesetz JGG Kinder und Jugendhilfegesetz KJHG Strafprozessordnung StPO Strafgesetzbuch StGB Bundessozialhilfegesetz BSHG Sonder und Detailregelungen Jugendarrestvollzugsordnung UhaftVollzO Strafvollstreckungsverordnung StVollstrO Strafvollzugsvergutungsverordnung StVollzVergO Gesetz uber den Verkehr mit Betaubungsmitteln BtMG Bundeszentralregistergesetz BZRG Opferentschadigungsgesetz OEG Ausfuhrlich zu den Rechtsgebieten der Resozialisierung siehe bei Cornel und Maelicke 2002 Resozialisierung unter den Bedingungen des Freiheitsentzuges BearbeitenDer Strafvollzug umfasst und beschrankt samtliche Lebensbereiche der Gefangenen und weist damit Merkmale einer totalen Institution Erving Goffman auf die der Resozialisierung entgegenstehen Auf den Effekt eines negativen Sozialisationsprozess im Strafvollzug der in der Kriminologie mit dem Begriff Prisonisierung 20 beschrieben wird machte zuerst Clemmer 1940 1958 aufmerksam Die Freiheitsstrafe setzt dem Resozialisierungsziel klare Grenzen Sie erschwert die auf Selbstbestimmung Selbstandigkeit und Eigenverantwortung zielende Resozialisierung Im Vollzug werden genau diese Ziele aus organisatorischen Grunden und aufgrund von Sicherheitsaspekten nicht gefordert Der Gesetzgeber verweist im Strafvollzugsgesetz bereits indirekt auf diese negativen Auswirkungen des Freiheitsentzugs insbesondere 3 Abs 1 und 2 StVollzG Gesetzlich betrachtet kommt der Einhaltung der Sicherheit und Ordnung im Vollzug keine Prioritat vor dem Vollzugsziel zu sondern ist etwas das notfalls garantiert sein muss AK StVollzG Feest Lesting 2 Rn 5 2006 Ebenso begrenzt die verfassungsmassige Aufgabe des Schutzes der Allgemeinheit das Resozialisierungsziel Insbesondere bei Vollzugslockerungen die als Voraussetzungen fur eine gelingende Resozialisation gelten werden Einschrankungen aufgrund des Sicherheitsaspektes vollzogen Der grundrechtliche Schutzbereich der Resozialisierung wird in der Praxis durch Einzelfallabwagungen Wahrscheinlichkeit einer Straftatenbegehung eingeschrankt Als resozialisierungsfeindlich kann das haufig von Gewalt gepragte Haftleben und eine Anpassung der Inhaftierten an die Gefangenengemeinschaft in der problematische subkulturelle Machtbeziehungen etabliert werden beschrieben werden Dieser Anpassung an die Gefangnissubkultur wird Prioritat vor dem Leben nach der Haft eingeraumt Die Gefahr der Ruckfalligkeit wird damit erhoht Baratta zeigt auf dass das Gefangnis eine Reihe negativer Effekte birgt und Resozialisierung allenfalls trotz der Gefangnisstrafe gelingen mag 21 Diskussion BearbeitenNicht alle Normbruche sind mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und dem Ziel der Resozialisierung belegt z B Wirtschaftskriminalitat Das Resozialisierungsmodell setzt die Annahme voraus dass bereits vor der Straffalligkeit eine okonomisch soziale Ungleichheit als Ursache der Kriminalitat vorliegen kann Insassen in Vollzugsanstalten kommen zum grossen Teil aus benachteiligenden Umstanden Somit beschreibt Resozialisierung auch den Prozess der Ausgliederung bestimmter Bevolkerungsgruppen die als resozialisierungsbedurftig definiert werden Resozialisierung ist Teil der sozialen Kontrolle und Selektion und damit Ausdruck der staatlichen Ordnungspolitik 22 Das Ethos des Resozialisierungsmodells ist es nicht alle Gesellschaftsmitglieder fur gleich zu halten Ihm liegen drei Annahmen zugrunde 1 dass es kriminalitatsbegunstigende Faktoren gibt die das Individuum determinieren biologische psychische soziale oder eine Kombination aus allen dreien 2 Dass Kriminelle sich von Nicht Kriminellen unterscheiden Und 3 dass diese Differenz auf einer pathologischen Abweichung beruhen kann Wie Hassemer 1982 beschreibt dient die Resozialisierung der Rechtfertigung des Freiheitsentzuges durch den Staat Der stigmatisierende Personlichkeitseingriff und die negativen Auswirkungen der totalen Institution werden positiv mit der Idee seiner Behandlung verknupft Durch das Fehlen einer bedarfsgerechten inhaltlichen Resozialisierungskonzeption bleibt die Qualitat und die Uberprufbarkeit der Wirkung von Resozialisierungshilfen unklar Zwischen Resozialisierung und der Vollzugsaufgabe Sicherung besteht ein Zielkonflikt der unter Beachtung des Vorranges des Vollzugszieles zu losen ist Seit Inkrafttreten der Foderalismusreform 2006 die jedem einzelnen Bundesland die Gesetzgebungszustandigkeit fur den Strafvollzug zuschreibt wird in einzelnen Bundeslandern eine mogliche Vorzugsstellung des Schutzes der Bevolkerung vor neuen Straftaten diskutiert Dunkel 2003 Hilfsverein in Deutschland BearbeitenIn Deutschland gibt es den Verein Schwarzes Kreuz welcher Straffalligen wahrend und nach der Haft bei der Resozialisierung hilft Die Hilfe erfolgt teilweise durch ein soziales Umfeld und Personlichkeitsentwicklung 23 Norwegen BearbeitenDer Strafvollzug in Norwegen ist seit einer Reform in den 1990er Jahren stark auf die soziale Wiedereingliederung ausgerichtet 24 25 Ein Focus liegt auf der menschenwurdigen Behandlung der Gefangenen und einer weitestgehenden Normalitat beispielsweise sind die Gefangenen ab dem ersten Tag selbst fur die Wasche und den Haushalt verantwortlich In einem mehrstufigen System konnen Gefangene schrittweise in einen offeneren Vollzug wechseln 26 Wer gute Fuhrung vorweist und nicht als Sicherheitsrisiko gilt darf in schrittweise in einen liberalen offenen Vollzug wechseln bis hin zum gemeinschaftlichen Wohnen in sogenannten Halfway Houses als letztem Schritt vor der Ruckkehr in die Freiheit 24 Schweiz BearbeitenNebst allgemeinen Bemuhungen im Rahmen des normalen Strafvollzugs steht in der Schweiz derzeit ein spezielles Konzept zur Resozialisierung jugendlicher Gewalttater im Vordergrund des Interesses Im Arxhof im Kanton Basel Landschaft werden junge mannliche Delinquenten die sich v a schwerer Korperverletzungen schuldig machten in mehrjahrigem offenem Vollzug therapeutisch der Resozialisierung zugefuhrt Unter dem Regime einer gewaltfreien aber strengen und stark reglementierten Hausordnung werden den Jugendlichen fehlende ethische Normen und Werte vermittelt Arbeit es wird im Arxhof eine Berufslehre begonnen Therapie und Vermitteln von gewaltfreien Konfliktlosungs Methoden stehen dabei im Zentrum Die Ruckfallquote der Teilnehmer am Arxhof Programm betragt rund 25 Prozent und ist damit tiefer als jene im normalen Strafvollzug Die jungen Manner erwerben beim Durchlaufen des Programmes neu die Fahigkeit sich der ethischen Verwerflichkeit ihrer Tat bewusst zu werden was eine Grundvoraussetzung der Wieder Eingliederung in die Gesellschaft darstellt 27 Literatur BearbeitenAlessandro Baratta Resozialisierung oder soziale Kontrolle Fur ein kritisches Verstandnis der sozialen Reintegration In G Bitz u a Hrsg Grundfragen staatlichen Strafens Festschrift fur Heinz Muller Dietz zum 70 Geburtstag Munchen 2001 S 1 17 Rolf Peter Calliess Heinz Muller Dietz Strafvollzugsgesetz Kommentar 2003 Donald Clemmer The Prison Community 2 Aufl New York 1958 1 Auflage 1940 Heinz Cornel Bernd Maelicke Recht der Resozialisierung 2 Auflage 1992 5 Auflage Baden Baden 2002 Heinz Cornel Gabriele Kawamura Reindl Bernd Maelicke Bernd Rudeger Sonnen Hrsg Handbuch der Resozialisierung 2 Auflage Baden Baden 2003 Gerhard Deimling Resozialisierung im Spannungsfeld von Strafanstalt und Gesellschaft In Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft Berlin 1968 S 873 ff Gerhard Deimling Theorie und Praxis des Jugendstrafvollzugs in padagogischer Sicht Neuwied Berlin 1969 Frieder Dunkel Sicherheit als Vollzugsziel Die Wende im Strafvollzug in Zeiten des Wahlkampfes eine Initiative aus Hessen In Neue Kriminalpolitik Heft 1 2003 S 8 9 Hans Ellger Der Erziehungszweck im Strafvollzug Halle 1922 Johannes Feest Behandlungsvollzug Kritik und vollzugspolitische Konsequenzen In Juristische Arbeitsblatter Neuwied 1990 S 223 ff Johannes Feest Hrsg Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 5 Aufl Neuwied 2006 David Garland The Culture of Control Crime and Social Order in Contemporary Society Oxford New York 2001 Erving Goffman Asyle Uber die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen Frankfurt a M 1973 Winfried Hassemer Resozialisierung und Rechtsstaat In Kriminologisches Journal KrimJ 14 Jg Heft 3 1982 S 161 166 Gunther Kaiser u a Hrsg Kleines Kriminologisches Worterbuch 3 Auflage Heidelberg Stuttgart 1993 Susanne Krasmann Die Kriminalitat der Gesellschaft Zur Gouvernementalitat der Gegenwart Konstanz 2003 Natalie Andrea Leyendecker Re Sozialisierung und Verfassungsrecht Schriften zum Strafrecht 128 Berlin 2002 Karl Liebknecht Gegen die Freiheitsstrafe In Gesammelte Reden und Schriften Band IX Berlin 1971 S 391 ff Franz von Liszt Der Zweckgedanke im Strafrecht Berlin 2002 Orig 1882 83 Robert Martinson What works Questions and answers about prison reform In Journal of Public Interest No 36 Spring 1974 S 22 54 Heinz Muller Dietz Strafvollzugsgesetzgebung und Strafvollzugsreform Koln 1970 Horst Schuler Springorum Strafvollzug im Ubergang Gottingen 1969 Hartmut Schellhoss Resozialisierung In Kaiser Gunther u a Hrsg Kleines Kriminologisches Worterbuch 3 Auflage Heidelberg Stuttgart 1993 S 429Weblinks BearbeitenEntscheidungen Bundesverfassungsgericht abgerufen am 12 Juli 2008 Text des StrafvollzugsgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Cornel 2003 S 14 Kaiser 1993 Baratta 2001 S 6 Muller Dietz 1995 Leyendecker 2002 S 268 Schellhoss 1993 S 429 Calliess und Muller Dietz 1983 4 Anm 6 Baratta 2001 S 5 Leyendecker 2002 Beccaria 1764 Leyendecker 2003 S 47 Leyendecker 2002 S 50 Leyendecker 2002 S 51 ff Martinson 1974 BVerfGE 35 202 235 BVerfGE 98 169 200 f Cornel 2003 S 43 in Bezug auf Bender 1984 Hassemer 1982 S 165 BVerfGE 35 202 235 und BVerfGE 40 284 Prison Portal Prisonisierung Memento vom 29 Mai 2010 im Internet Archive Baratta 2001 S 3 Cornel Maelicke 1992 S 12 Das tun wir Schwarzes Kreuz a b Kaja Klapsa Darf Knast so schon sein In bachrauf org 19 November 2021 abgerufen am 8 Oktober 2023 Philip Pramer Wie das Gefangnis der Zukunft aussehen konnte In derstandard de 22 Marz 2021 abgerufen am 8 Oktober 2023 Joseph Hausner In Deutschland werden viele Haftlinge ruckfallig 5 Grunde warum das in Norwegen anders ist In focus de 2 November 2018 abgerufen am 8 Oktober 2023 Reportage Schweizer Radio DRS 3 9 Mai 2010 20 00 Uhr Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Resozialisierung als Vollzugsziel amp oldid 237977689