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Strafvollstreckungskammern sind in Deutschland besondere Spruchkorper die bei den Landgerichten gebildet werden soweit in deren Bezirk Justizvollzugsanstalten oder andere Anstalten fur Erwachsene gelegen sind in denen Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehende Massregeln der Besserung und Sicherung vollzogen werden 78a GVG Zustandigkeit BearbeitenDie Strafvollstreckungskammern treffen die in 462a 463 StPO genannten Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung soweit gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe oder Massregel der Besserung und Sicherung vollstreckt wird insbesondere uber die mogliche Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe zur Bewahrung Sie entscheiden ferner uber Angelegenheiten des Strafvollzugs insbesondere uber Beschwerden gegen die Anstalt 109 StVollzG Besetzung BearbeitenIn Verfahren uber die Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung entscheiden die Strafvollstreckungskammern in der Besetzung mit drei Berufsrichtern einschliesslich des Vorsitzenden 78b Abs 1 Nr 1 GVG in allen anderen Fallen durch den Einzelrichter 78b Abs 1 Nr 2 GVG Das Prasidium des Landgerichts kann auch Mitglieder der im Landgerichtsbezirk angesiedelten Amtsgerichte zu Richtern in der Strafvollstreckungskammer bestellen 78b Abs 2 GVG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4183498 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafvollstreckungskammer amp oldid 183443107