www.wikidata.de-de.nina.az
Strafvollzugsrecht ist das Recht das den Strafvollzug also den tatsachlichen Vollzug der Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt JVA regelt Da die Vollzugsverwaltung Teil der staatlichen Verwaltung ist ist das Strafvollzugsrecht besonderes Verwaltungsrecht Das Strafvollzugsrecht unterscheidet sich vom Strafvollstreckungsrecht dadurch dass Letzteres das ob Ersteres das wie der Durchfuhrung der Freiheitsstrafe regelt Die Verrechtlichung der Gefangnisse und damit auch des Strafvollzugs ist eine relativ neue Erscheinung Lange Zeit waren Gefangene praktisch rechtlos gestellt Im Common Law wurde dies schmucklos damit begrundet dass Gefangene slaves of the state Sklaven des Staates seien In Deutschland wurde die gleiche Situation mit der Doktrin vom besonderen Gewaltverhaltnis gerechtfertigt Diese besagte dass nur regulare Staatsburger Rechte gegenuber dem Staat beanspruchen konnen allgemeines Gewaltverhaltnis nicht aber Personen die sich gewissermassen im Inneren des Staates befinden Beamte Soldaten Gefangene etc Diese Doktrin war offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz 1949 vereinbar das keinen Sonderstatus fur die genannten Personen kennt Dennoch dauerte es noch fast 20 Jahre bis der Gesetzgeber unter dem Druck einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 tatig wurde und das Strafvollzugsgesetz verabschiedete Es enthalt nach einer allgemeinen Zielbestimmung Resozialisierung sowohl Vorschriften uber die Rechte und Pflichten der Gefangenen als auch Bestimmungen zur Vollzugsorganisation Eine entsprechende Verrechtlichung des Jugendstrafvollzuges und der Untersuchungshaft dauerte in Deutschland noch uber 30 weitere Jahre Das Bundesverfassungsgericht setzte dem Gesetzgeber fur eine gesetzliche Regelung des Jugendstrafvollzuges eine Frist bis zum Ende des Jahres 2007 2 Da die Strafvollzugsgesetzgebung durch die Foderalismusreform Sache der Bundeslander geworden ist wurden in den Folgejahren Landesgesetze verabschiedet Solange dies noch nicht geschehen war blieb das bisherige Bundes Strafvollzugsgesetz in Kraft Die Verrechtlichung des Gefangniswesens auf internationaler Ebene ist bisher noch nicht sehr weit gediehen Einzelne rechtlich bindende Bestimmungen wie etwa das Verbot der Folter finden sich in internationalen Konventionen Aber ihre Umsetzung in das nationale Recht ist nicht immer erfolgt Auch die internationalen Durchsetzungsmechanismen sind schwach sie bestehen meist nur aus Berichtspflichten der betroffenen Regierungen und folgenlosen Verurteilungen durch internationale Gremien Ob der 2003 geschaffene Internationale Strafgerichtshof hier Abhilfe schaffen kann ist fraglich da er grundsatzlich nur subsidiar d h dann zustandig ist wenn die nationalen Instanzen der Sache nicht selbst nachgehen Neben diesen rechtlich bindenden Bestimmungen gibt es eine Reihe internationaler Mindeststandards mit Empfehlungen fur die Behandlung von Gefangenen Das erste und bekannteste Dokument dieser Art sind die Standard Minimum Rules for the Treatment of Offenders Minimalstandards fur die Behandlung von Straftatern der Vereinten Nationen 1955 Eine uberarbeitete europaische Fassung der Standard Minimal Rules ist vom Europarat unter dem Namen European Prison Rules auf Deutsch missverstandlich Europaische Strafvollzugsgrundsatze herausgegeben worden 1988 zuletzt vollig neu gefasst im Januar 2006 Obwohl diese Vorschriften nur Empfehlungen darstellen und keinen Rechtscharakter haben kommt ihnen zunehmend praktische Bedeutung zu Nicht zuletzt beruht diese Wirksamkeit auf der Arbeit des Europaischen Komitees zur Verhutung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe CPT des Europarats Literatur BearbeitenPenal Reform International Making Standards Work An International Handbook on Good Prison Practice Den Haag 1995 Johannes Feest Hrsg Kommentar zum Strafvollzugsgesetz AK StVollzG 6 Auflage Luchterhand Neuwied 2012 ISBN 978 3 472 06499 2 Schwind Bohm Jehle Strafvollzugsgesetz Bund und Lander 6 geand und neu bearb Auflage De Gruyter Berlin 2013 ISBN 978 3 89949 625 3 Volckart Pollahne Woynar Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug C F Muller 4 Auflage 2008 ISBN 978 3 8114 3615 2 Weblinks BearbeitenBundesverfassungsgericht zum Erwachsenenstrafvollzug BVerfGE 33 1 Bundesverfassungsgericht zum Jugendstrafvollzug BVerfG 2 BvR 1673 04 vom 31 Mai 2006Einzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 33 1 Beschluss des Zweiten Senats vom 14 Marz 1972 Az 2 BvR 41 71 Bundesverfassungsgericht Urteil des Zweiten Senats vom 31 Mai 2006 Az 2 BvR 1673 2402 04 BVerfGE 116 69 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4124260 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafvollzugsrecht Deutschland amp oldid 214311916