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Die Jugendstrafe ist im deutschen Jugendstrafrecht eine speziell fur Jugendliche 14 bis einschliesslich 17 Jahre und Heranwachsende 18 bis einschliesslich 20 Jahre konzipierte Freiheitsstrafe Sie ist die einzige im Jugendstrafrecht vorgesehene Kriminalstrafe und hebt sich dadurch von den sonst im Jugendstrafrecht vorgesehenen Zuchtmitteln und Erziehungsmassregeln ab vgl 13 Abs 3 JGG Sie darf nur wegen so genannter schadlicher Neigungen oder wegen der besonderen Schwere der Schuld verhangt werden 17 Abs 2 JGG Massgebend fur die Anwendung von Jugendstrafe ist das Alter des Taters bei Begehung der Tat nicht bei ihrer Aburteilung 1 Abs 2 JGG Demnach kann gegebenenfalls auch gegen erwachsene Personen eine Jugendstrafe zu verhangen sein welche dann aber in einer normalen Justizvollzugsanstalt zu verbussen ware Auf Heranwachsende ist das Jugendstrafrecht nur anzuwenden wenn die Gesamtwurdigung der Personlichkeit des Taters bei Berucksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder wenn es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt Liegt keine dieser Voraussetzungen vor wird das normale Strafrecht angewandt 2010 wurde auf 66 Prozent der verurteilten Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewandt Inhaltsverzeichnis 1 Dauer und Vollzug 2 Strafzweck 2 1 Schwere der Schuld 2 2 Schadliche Neigungen 3 Bewahrung 4 Reformbewegungen 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseDauer und Vollzug BearbeitenDie Jugendstrafe dauert grundsatzlich mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre 18 Abs 1 S 1 JGG Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen fur das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Hochststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist so ist das Hochstmass 10 Jahre 18 Abs 1 S 2 JGG Wird ein Heranwachsender also 18 bis 20 Jahriger eines Mordes schuldig gesprochen so betragt das Hochstmass 15 Jahre wenn dies wegen besonderer Schwere der Schuld erforderlich ist 105 Abs 3 S 2 JGG Neuregelung seit Anfang September 2012 1 Verbusst wird die Jugendstrafe in der Regel in Jugendstrafanstalten fur Baden Wurttemberg 3 JStVollzG Spatestens seit dem 1 Januar 2008 gibt es gesetzliche Regelungen des Jugendstrafvollzugs Jedes Bundesland hat ein eigenes JStVollzG geschaffen da der Strafvollzug seit der Foderalismusreform Sache der Lander geworden ist Strafzweck BearbeitenStrafzweck der Jugendstrafe ist neben dem Erziehungsgedanken auch die Suhne der Schuld Die Jugendstrafe darf nach der Rechtsprechung des BGH jedoch nicht auf Erwagungen gestutzt werden dass Abschreckung bewirkt werden solle sog Verbot der generalpraventiven Begrundung Auch der Schutz der Allgemeinheit ist gegenuber der Personlichkeit und der Schuld des Taters nur nachrangig zu berucksichtigen 2 Fur die Uberwachung der Strafvollstreckung ist im Gegensatz zum Erwachsenenvollzug der Vollstreckungsleiter zustandig 82 JGG das ist der im Amtsgerichtsbezirk der Justizvollzugsanstalt zustandige Jugendrichter Schwere der Schuld Bearbeiten Die Schwere der Schuld 17 Abs 2 JGG 105 Abs 3 S 2 JGG kennzeichnet sich aus den objektiven Umstanden der Tat Taterfolg und den subjektiven Merkmalen also Motiven des Taters Beide mussen gemeinsam vorliegen Bei Fahrlassigkeitsdelikten kann die Schwere der Schuld nur ausnahmsweise angenommen werden Schadliche Neigungen Bearbeiten Zeigt der Tater dass er durch die Sozialisationsmangel Anlage bzw Erziehungsmangel weiterhin Straftaten von erheblichem Gewicht begehen wird so konnen nach Gesamtabwagung zwischen der Biographie des Taters der aktuellen Lebensumstande und des tatbegleitenden Verhaltens schadliche Neigungen festgestellt werden die eine Jugendstrafe begrunden konnten Bei der Feststellung erforderlich ist ein Bericht der Jugendgerichtshilfe die wahrend des Verfahrens mit dem Beschuldigten Kontakt aufnimmt und die Ergebnisse im Jugendgerichtshilfebericht festhalt Bewahrung BearbeitenDie Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewahrung richtet sich nach 21 JGG Kann zum Zeitpunkt des Urteils nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden ob in der Straftat schadliche Neigungen hervorgetreten sind die einen Vollzug der Jugendstrafe rechtfertigen so kann das Jugendgericht die Entscheidung uber die Verhangung einer Jugendstrafe nach 27 JGG zur Bewahrung aussetzen Im Ubrigen besteht wie bei der Freiheitsstrafe auch die Moglichkeit bei gunstiger Sozialprognose die Vollstreckung der Jugendstrafe ganz oder nach Verbussung eines Teils zur Bewahrung auszusetzen Die vollstandig zur Bewahrung ausgesetzte Jugendstrafe und die Vorbewahrung 61 JGG konnen seit 2013 mit einem Jugendarrest verbunden werden Warnschussarrest Reformbewegungen BearbeitenAngesichts der durch die Boulevardpresse kolportierten Einzelfalle wurde Ende 2003 von mehreren Seiten die Erhohung der Maximaldauer der Jugendstrafe auf funfzehn Jahre gefordert Dies wurde jedoch durch die Fachwelt fast einhellig abgelehnt da der Zweck des Jugendstrafrechts damit nicht getroffen werde die Anwendung der Jugendstrafe von einer Dauer mit mehr als sieben Jahren bundesweit unterhalb des Promillebereichs aller Verurteilten liegt und eher durch vernunftige Integrations und Sozialpolitik die Kriminalitat besser bekampft als durch hohe Strafen abgeschreckt wurde Die Uberbelegung in den Jugendanstalten wurde durch hohere Strafen noch verscharft werden Im Ubrigen konne die Strafdauer uber funf Jahren nur noch den Zweck der Vergeltung von Schuld erfullen Anfang September 2012 wurde das Hochstmass der Jugendstrafe fur Heranwachsende im Falle des Mordes auf 15 Jahre angehoben 105 Abs 3 S 2 JGG Der Jugendstrafvollzug ist nach Darstellung der Deutschen Vereinigung fur Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe DVJJ durch deren Betreiben auf die Gesetzesagenda der politischen Parteien gekommen Das JGG besteht seit 1923 hat aber den Jugendstrafvollzug nur im Ansatz geregelt Weitere Vorschriften wurden bis 2008 noch durch das Strafvollzugsgesetz StvollzG gestellt Das Bundesverfassungsgericht entschied durch Urteil des Zweiten Senats vom 31 Mai 2006 Aktenzeichen 2 BvR 1673 04 2 BvR 2402 04 dass der Jugendstrafvollzug einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedarf Diese wurde bis 2008 durch die Bundeslander Jugendstrafvollzugsgesetz geschaffen Siehe auch BearbeitenResozialisierungLiteratur BearbeitenS M Giebel A Taefi Ansatze zur polizeilichen Pravention bei jugendlichen Straftatern Jugendstrafvollzug und Ruckfall Der Kriminalist 02 2009Weblinks BearbeitenKerstin Reich Sind auslandische Jugendliche krimineller Kriminalitat von Jugendlichen mit Migrationshintergrund In Zeitschrift Sicherheit und Kriminalitat Heft 1 2003 Hrsg Landeszentrale fur politische Bildung Baden Wurttemberg LpB Ba Wu online BVerfG Urteil 2 BvR 1673 04 2 BvR 2402 04 vom 31 Mai 2006 zur Verfassungsmassigkeit des JugendstrafvollzugsEinzelnachweise Bearbeiten Gegenuberstellung der alten und neuen Fassung http www servat unibe ch dfr bs015224 html BGH Urteil vom 11 November 1960 4 StR 387 60 BGH Beschluss vom 1 Dezember 1981 1 StR 634 81Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4162867 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendstrafe amp oldid 234590874