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Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Burgers bezeichnet vor unabhangigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung uber einen Sachverhalt zu bekommen bzw sein Recht geltend zu machen Zudem wird umgangssprachlich zumindest in Juristenkreisen damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw des Versicherungsrechts bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungsrechtliche Begrundung 2 Spezielle grundgesetzliche Auspragungen 3 Grenzen der verfassungsrechtlichen Gewahrleistung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseVerfassungsrechtliche Begrundung BearbeitenDas Recht auf Rechtsschutz gegen Akte der offentlichen Gewalt ist in Art 19 Abs 4 GG verankert Auch fur privatrechtliche Streitigkeiten ist aus der Verfassung die Gewahrleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten weil das Rechtsstaatsprinzip keine Rechtsschutzlucken duldet 1 2 Der Anwendungsbereich eines solchen allgemeinen Justizwahranspruchs liegt bei der Durchsetzung der privatrechtlichen Rechtsordnung sowie dem Rechtsweg gegen nicht von Art 19 Abs 4 GG erfasste Rechtsakte Dem allgemeinen Justizwahranspruch fehlt zwar anders als Art 19 Abs 4 GG die Ausgestaltung als subjektives Grundrecht er ist aber aus dem Rechtsstaatsprinzip und Art 2 Abs 1 GG herzuleiten und kann deshalb im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden 3 Die Gewahrleistung staatlichen Rechtsschutzes ist dem Grundgesetz immanent und bedeutet einen Ausgleich fur das staatliche Gewaltmonopol das Selbsthilfeverbot zu Lasten des Burgers und seine prinzipielle Friedenspflicht 4 Spezielle grundgesetzliche Auspragungen BearbeitenNach Art 101 Abs 1 S 2 GG hat jedermann einen Anspruch auf den gesetzlichen Richter Dieser umfasst die Garantie einer gesetzlichen Zustandigkeitsordnung im Bereich der Rechtsprechung Nach Art 103 Abs 1 GG hat vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehor Dieser Anspruch betrifft die Rechtsstellung der Beteiligten in einem bereits eroffneten und beschrittenen Gerichtsverfahren Den Rechtsweg zum Richter selbst eroffnet indessen die spezifische Rechtsschutzgewahrleistung des Art 19 Abs 4 GG Art 103 Abs 1 GG steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie 5 Diese sichert den Zugang zum Verfahren wahrend Art 103 Abs 1 GG auf einen angemessenen Ablauf des Verfahrens zielt Wer bei Gericht formell ankommt soll auch substantiell ankommen also wirklich gehort werden Wenn ein Gericht im Verfahren einen Gehorsverstoss begeht vereitelt es die Moglichkeit eine Rechtsverletzung vor Gericht effektiv geltend zu machen 6 Gegen Akte richterlicher Gewalt im Rahmen der Rechtsprechung die systematisch nicht Art 19 Abs 4 GG unterfallen 7 und die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehor ergehen ist die Anhorungsruge eingefuhrt worden Art 19 Abs 4 GG gewahrleistet dem Burger einen faktisch wirksamen und in angemessener Zeit erfolgenden effektiven Rechtsschutz gegen subjektive Rechtsverletzungen durch Trager offentlicher Gewalt Spezielle Rechtsschutzgewahrleistungen enthalten Art 14 Abs 3 S 4 GG fur die Enteignungsentschadigung und Art 34 S 3 GG fur den Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzungen Grenzen der verfassungsrechtlichen Gewahrleistung BearbeitenDie rechtsstaatliche Verpflichtung zur Justizgewahr schliesst weder eine private Schiedsgerichtsbarkeit aus noch die Moglichkeit im internationalen Privatrecht den Rechtsweg zu den deutschen Gerichten zugunsten einer auswartigen Gerichtsbarkeit auszuschliessen Schiedsspruche unterliegen jedoch im Rahmen des 1059 ZPO der Kontrolle durch staatliche Gerichte Ist Rechtsschutz im Ausland zum Beispiel wegen Stillstandes der Rechtspflege nicht zu erlangen besteht eine Not oder Ersatzzustandigkeit deutscher Gerichte 8 Der Gesetzgeber ist ferner berechtigt den Rechtsschutz im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips Art 20 Abs 1 GG i V m Art 28 Abs 1 GG einzuschranken Rechtfertigungsgrund fur diese Einschrankung ist die Effektivitat des Rechtsschutzes da andernfalls die Justiz nicht mehr handlungsfahig ware Die Einschrankungen des Rechtsschutzes sind jedoch minimal zu halten Der Rechtsschutz der auf dem Klageweg zu erhalten ist wird daher durch die Zulassigkeits oder Sachurteilsvoraussetzungen beschrankt Ziel ist es nicht nur durch eine angemessene Zustandigkeitsverteilung zwischen den Gerichtsorten den Gerichtsinstanzen und den Streitgegenstanden eine vernunftige Auslastung der Gerichte zu erreichen sondern auch durch die Durchfuhrung eines Vorverfahrens im Bereich der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit oder durch den Vertretungszwang mit Rechtsanwalt die Rechtsstreitigkeiten zu begrenzen und so schnell wie moglich abzuarbeiten Grundsatzlich ist das Ziel des effektiven Rechtsschutzes aber insoweit auch durch Sparzwange in der Justizverwaltung beeintrachtigt Wesentliche Beschrankung des Rechtsschutzes ist das Rechtsschutzbedurfnis Der Klager darf nicht einfacher schneller oder besser eben effektiver an sein Recht gelangen konnen bzw muss fur seine Klage plausible Grunde benennen konnen Teilweise wird auch eine Beschwer verlangt Vor der Wahrnehmung gerichtlichen Rechtsschutzes muss oft bereits im Vorfeld ohne Einschaltung eines Gerichts von aussergerichtlichen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht werden Im Verwaltungsverfahren ist dies in der Regel die Voraussetzung des Widerspruchsverfahrens bei Verwaltungsakten Daneben kann mittels Fachaufsichts oder Dienstaufsichtsbeschwerden Petitionen und anderen aussergerichtlichen Eingaben eine Uberprufung behordlichen Handelns herbeigefuhrt werden Im Strafrecht sind an Beschrankungen des Rechtsschutzes in der Regel strengere Anforderungen zu stellen da der Burger hier unmittelbar von schwerwiegenden Eingriffen in Grundrechte bedroht ist Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Rechtsschutz Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Hans Jurgen Papier Justizgewahranspruch in Isensee Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts Band VIII Grundrechte Wirtschaft Verfahren Gleichheit 3 Auflage 2010 S 492 505 LeseprobeEinzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 54 277 291 BVerfGE 107 395 407f BVerfGE 107 395 401 Eberhard Schmidt Assmann in Maunz Durig Art 19 Abs 4 Rn 16 Karl August Bettermann Die Unabhangigkeit der Gerichte und der gesetzliche Richter in GR Bd III 2 S 523 559 Wilhelm Dutz Rechtsstaatlicher Gerichtsschutz im Privatrecht 1970 S 95ff Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Bd I 2 1984 20 IV 5 b S 841 Wolf Rudiger Schenke in BK Zweitb Art 19 Abs 4 Rn 77 BVerfGE 81 123 129 BVerfG Beschluss des Plenums vom 30 April 2003 1 PBvU 1 02 Rz 40 BVerfGE 107 395 BVerfG NJW 2006 S 2613 Leo Rosenberg Karl Heinz Schwab Peter Gottwald Zivilprozessrecht 16 Aufl 2004 S 184Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4048835 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsschutz amp oldid 236734717