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Die Beschwer ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht Sie ist Voraussetzung fur die Zulassigkeit eines Rechtsmittels Ein Rechtsmittel soll nur demjenigen zustehen der geltend machen kann durch eine Entscheidung in einem subjektiven Recht verletzt zu sein was Popularklagen grundsatzlich ausschliesst Es wird zwischen der formellen und materiellen Beschwer unterschieden Formell ist insbesondere der Klager beschwert wenn die Entscheidung negativ von seinem Sachantrag abweicht sog Differenzbetrachtung Materiell beschwert ist der Beklagte wenn eine Entscheidung fur ihn ungunstig ausfallt Klagt beispielsweise ein Verkaufer einen Kaufpreis in Hohe von 10 000 Euro ein wird der Klage aber nur in Hohe von 6 000 Euro stattgegeben und im ubrigen abgewiesen ist er in Hohe von 4 000 Euro Teilabweisung formell beschwert der Beklagte ist in Hohe von 6 000 Euro zu deren Zahlung er verurteilt wurde materiell beschwert Fur den Wert der mit einem Rechtsmittel geltend zu machenden Beschwer kann es im Gesetz bestimmte Wertgrenzen geben 1 Die Beschwer im Strafprozess bedeutet dass die Urteilsformel einen unmittelbaren Nachteil fur den Verurteilten enthalten muss der seine Rechte und geschutzten Interessen unmittelbar beeintrachtigt sog Tenorbeschwer Es genugt nicht wenn ihn nur der Inhalt der Urteilsgrunde in irgendeiner Weise belastet 2 Ein Freispruch wegen nicht erwiesener Schuldfahigkeit im Sinne von 20 StGB beschwert den Angeklagten nicht und kann deshalb nicht mit der Revision angefochten werden 3 Im Strafprozess ist fur ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft keine Beschwer erforderlich 296 Abs 2 StPO Eine verwaltungsgerichtliche Klage ist nur zulassig wenn der Klager geltend macht durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein Beschwerde oder Klagebefugnis 42 Abs 2 VwGO Fur die Zulassigkeit der Klage reicht die blosse Moglichkeit einer Rechtsverletzung aus Belastende Verwaltungsakte beschweren den Adressaten wegen des Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit ohne weiteres durch begunstigende Verwaltungsakte konnen unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritte etwa Nachbarn bei Erteilung einer Baugenehmigung beschwert sein Die Klage ist jedoch nur begrundet mit der Folge dass das Gericht den Verwaltungsakt und den etwaigen Widerspruchsbescheid aufhebt soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Klager dadurch tatsachlich in seinen Rechten verletzt ist 113 Abs 1 Satz 1 VwGO Literatur BearbeitenA Kohlmeier Beschwer als Beschwerdevoraussetzung 1997 Othmar Jauernig Der BGH und die Beschwer NJW 2003 465 C Althammer Beschwer und Beschwerdegegenstand NJW 2003 1079Einzelnachweise Bearbeiten Wendt Nassal Wertgrenzen Memento des Originals vom 25 April 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ra nassall de abgerufen am 24 April 2017 Standige Rechtsprechung vgl BGH Urteil vom 18 Januar 1955 Az 5 StR 499 54 BGHSt 7 153 ff Freisprechung aus sachlichen Grunden Urteil vom 26 Marz 1959 Az 2 StR 566 58 BGHSt 13 75 76 f Einstellung wegen Verjahrung Beschluss vom 24 November 1961 Az 1 StR 140 61 BGHSt 16 374 376 ff Freispruch wegen Unzurechnungsfahigkeit Urteil vom 4 Mai 1970 Az AnwSt R 6 69 BGHSt 23 257 259 Verurteilung vor dem Ehrengericht Urteil vom 21 Marz 1979 Az 2 StR 743 78 BGHSt 28 327 330 f Nichtanordnung der Massregel nach 64 StGB Beschluss vom 18 August 2015 Az 3 StR 304 15 Nichtanordnung der Massregel nach 63 StGB Beschluss vom 28 Januar 2020 Az 4 StR 608 19 KG Beschluss vom 11 Juli 2014 Az 2 Ws 252 14 141 AR 316 14 OLG Munchen Beschluss vom 30 Juni 1981 Az 1 Ws 550 81 NJW 1981 2208 zuvor bereits RG Urteil vom 11 Juni 1881 Az 1297 81 RGSt 4 355 359 BGH Beschluss vom 14 Oktober 2015 1 StR 56 15 Rdnr 10 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4144884 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beschwer amp oldid 236857008