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Die Moglichkeitstheorie ist in Deutschland eine Theorie aus dem Bereich des offentlichen Rechts sowie des Strafrechts Verwaltungsrecht BearbeitenDie Moglichkeitstheorie ist eine wichtige Theorie im offentlichen Recht im Hinblick auf die Klagebefugnis des Burgers analog oder direkt nach 42 Abs 2 VwGO im Rahmen der Zulassigkeit einer Klage Um eine Rechtsschutzmoglichkeit gegen eine Massnahme einer Behorde zu haben muss der Burger eine rechtlich geschutzte Rechtsposition fur sich in Anspruch nehmen konnen um Popularklagen auszuschliessen Die Klagebefugnis besteht nach der Moglichkeitstheorie dann wenn die Moglichkeit der Verletzung in eigenen Rechten Beschwer nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen ist Ob die Rechtsverletzung dann auch besteht ist eine Frage der Begrundetheit der Klage Strafrecht BearbeitenIm Strafrecht ist die Moglichkeitstheorie eine der vertretenen Auffassungen bei der Frage ob dolus eventualis vorliegt 1 Siehe auch BearbeitenAdressatentheorie AussenwirkungEinzelnachweise Bearbeiten Schroder Horst Aufbau und Grenzen des Vorsatzbegriffs in Festschrift fur Wilhelm Sauer 1949 S 207 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4582030 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Moglichkeitstheorie amp oldid 236890592