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Aussenwirkung liegt im Verwaltungsrecht vor wenn die Rechtswirksamkeit von Handlungsformen der Verwaltung den Rechtskreis eines ausserhalb der offentlichen Verwaltung stehenden Rechtssubjekts beruhrt Gegensatz ist die Innenwirkung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Folgen 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAussenwirkung wird nur von sichtbarer Verwaltungsleistung erzeugt Diese liegt vor wenn die Verwaltung Zahlungen leistet Warnungen Sanktionen Verbote oder Genehmigungen ausspricht oder Rechtsnormen setzt 1 Diese Verwaltungsleistungen erbringt sie gegenuber Rechtssubjekten also naturlichen Personen Burger Personenvereinigungen oder juristischen Personen Sie sind die Normadressaten von Verwaltungsakten der haufigsten Handlungsform der Verwaltung Die normative Regelung von Verwaltungsakten ist final und primar darauf gerichtet Rechtssubjekte und Gerichte zu binden Arten BearbeitenMan unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Aussenwirkung Unmittelbare Aussenwirkung ergibt sich aus dem Entscheidungssatz eines Verwaltungsaktes Sie ist auf unmittelbare Rechtswirkung nach aussen gerichtet 35 Satz 1 VwVfG 2 Ist der Burger von einer Regelung getroffen ohne jedoch Normadressat zu sein liegt eine mittelbare Aussenwirkung vor Durch Entscheidungen der Verwaltung werden die Burger an fur sie nicht unmittelbar geltende Verwaltungsvorschriften gebunden Reine Innenwirkung erzeugen Geschaftsordnungen Arbeits und Dienstanweisungen denn sie binden nur die von ihnen betroffenen Arbeitnehmer Verwaltungsvorschriften vermogen uber die ihnen zunachst nur innewohnende interne Bindung der durch sie angewiesenen nachgeordneten Behorden hinaus im Wege der so genannten Selbstbindung der Verwaltung auch eine anspruchsbegrundende Aussenwirkung im Verhaltnis der Verwaltung zum Burger zu begrunden 3 Es handelt sich hierbei um eine mittelbare Aussenwirkung denn die Verwaltung erlasst Verwaltungsakte zwar aufgrund behordeninterner Dienstanweisungen und nur fur die Behorde geltender Verwaltungsvorschriften doch erzeugt der hierauf beruhende Verwaltungsakt unmittelbare Aussenwirkung Folgen BearbeitenAussenwirkung ist erforderlich damit der Burger oder ein betroffener Dritter gegen eine rechtliche Massnahme einer Behorde Rechtsschutzmoglichkeiten wahrnehmen kann So kann ein Burger beispielsweise nicht juristisch gegen einen Flachennutzungsplan vorgehen weil dieser keine Aussenwirkung entfaltet Ahnliches gilt zwar fur Verwaltungsvorschriften wobei aber durch den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz doch ein Anspruch zumindest auf Gleichbehandlung mit anderen Burgern entstehen kann Ist der Adressat des Verwaltungsaktes Beamter Soldat oder Richter so ist bei der Prufung ob die Massnahme Aussenwirkung entfaltet zwischen Grundverhaltnis und Betriebsverhaltnis zu unterscheiden Ist der Verwaltungsangehorige im Grundverhaltnis betroffen liegt Aussenwirkung vor wenn er im Betriebsverhaltnis betroffen ist nicht Das Grundverhaltnis betreffend bedeutet dass der Adressat als Trager personlicher Rechte und Pflichten angesprochen wird z B bei der Ernennung Das Betriebsverhaltnis betreffend bedeutet dass der Adressat als Teil der verwaltungsinternen Organisationsstruktur angesprochen wird z B bei der Umsetzung Siehe auch BearbeitenAdressatentheorie Moglichkeitstheorie subjektives Recht AussenverhaltnisEinzelnachweise Bearbeiten Dirk Ehlers Martin Burgi Allgemeines Verwaltungsrecht 2010 S 586 Mike Wienbracke Allgemeines Verwaltungsrecht 2015 S 52 BVerwG Urteil vom 10 Dezember 1969 in BVerwGE 34 278 280Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4279569 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aussenwirkung amp oldid 199691114