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Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschen Verwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehorde durch fruheres tatsachliches 1 Handeln und veroffentlichte Verwaltungsanweisungen 2 z B Steuerrichtlinien insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung Nach Art 3 Grundgesetz der den Gleichbehandlungsgrundsatz regelt hat die Verwaltung ihr Ermessen in gleichliegenden Fallen in gleicher Weise auszuuben Hat eine Behorde etwa die Gewahrung einer in ihrem Ermessen stehenden Subvention in einer bestimmten Art und Weise praktiziert so darf sie hiervon in einem gleichliegenden Fall zu Lasten anderer Bewerber nur bei genereller Aufgabe der bisherigen Praxis oder abweichender Handhabung einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift 3 fur die Zukunft abweichen 4 Unerheblich ist ob dem Interessenten an einer Bewilligung von Forderungsmitteln die tatsachliche Vergabepraxis vorher bekannt gegeben war und wie er sich hierauf einstellen konnte 5 Infolge der Selbstbindung tritt bei gleichartigen Ermessensentscheidungen fur eine Behorde eine Ermessensreduktion auf Null ein 6 Die Selbstbindung der Verwaltung begrundet damit in gleichliegenden Fallen einen Leistungs und Teilhabeanspruch des Begunstigten ausserdem ein Abwehrrecht des Wettbewerbers gegen die unrechtmassige Subventionierung eines Konkurrenten 7 jedoch keinen Anspruch auf unrechtmassige Gleichbehandlung Literatur BearbeitenHans Birk Methodisches zur Anwendung des Art 3 GG VBlBW 1985 274 ff Joachim Burmeister Selbstbindungen der Verwaltung DOV 1981 503 ff Volkmar Gotz Uber die Gleichheit im Unrecht in Festschrift Bundesverwaltungsgericht 1978 S 245 ff Christian Friedrich Menger Zur Selbstbindung der Verwaltung durch norminterpretierende Richtlinien VerwArch Band 63 1972 S 213 ff Michael Sachs Zur dogmatischen Struktur der Gleichheitsrechte als Abwehrrechte DOV 1984 411 ff Weblinks BearbeitenBerliner Senatsverwaltung fur Gesundheit und Soziales Rundschreiben II Nr 01 2013 uber die Weiteranwendung der Ausfuhrungsvorschriften zur Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch den Trager der Sozialhilfe nach 54 Abs 1 Nr 1 SGB XII vom 26 Juni 2013Einzelnachweise Bearbeiten Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 17 01 1996 11 C 5 95 Bundesfinanzhof Urteil vom 14 05 2009 IV R 27 06 BVerwG Urteil vom 08 04 1997 3 C 6 95 BVerwG Urteil vom 21 08 2003 3 C 49 02 BVerwG Urteil vom 07 05 1981 2 C 5 79 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 07 08 2013 10 B 13 1234 Heinz Josef Friehe Das Abwehrrecht des Wettbewerbers gegen die Subventionierung eines Konkurrenten JuS 1981 867 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Selbstbindung der Verwaltung amp oldid 236241019