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Das Begriffspaar Grundverhaltnis und Betriebsverhaltnis verwendet man hauptsachlich im deutschen Verwaltungsrecht dort insbesondere im Beamtenrecht Das Begriffspaar wurde von Carl Hermann Ule gepragt und erstmals auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1956 in Mainz vorgestellt In der neueren Literatur ist auch oft die Rede von Statusregelung und Organisationsregelung Die Ausfuhrungen zu dem Begriffspaar sind jedoch identisch 1 2 Da sich Beamte Schuler Studenten Soldaten und Strafgefangene in einem Besonderen Pflichtverhaltnis zum Dienstherrn befinden kann eine beamtenrechtliche Massnahme entweder ein Verwaltungsakt mit Aussenwirkung oder lediglich eine dienstinterne Weisung sein Unterschieden wird dabei danach ob die Massnahme sich auf das Grundverhaltnis oder das Betriebsverhaltnis bezieht Im Sinne dieser Unterscheidung greift eine Regelung die nur die innere Organisation bzw Ausgestaltung des Pflichtverhaltnisses betrifft lediglich in das Betriebsverhaltnis ein Dies wird etwa angenommen fur die Umsetzung auf einen anderen Dienstposten durch Anderung der Geschaftsverteilung Bei einem Eingriff nur in das Betriebsverhaltnis liegt keine Aussenwirkung vor Die Regelung hat nur den Charakter einer dienstlichen Weisung Unter einem Eingriff in das Grundverhaltnis versteht man dagegen einen solchen in die personlichen Rechte beziehungsweise in den Status einer Person beispielsweise die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn Bei einem Eingriff in das Grundverhaltnis liegt ein Verwaltungsakt mit Aussenwirkung vor Literatur BearbeitenCarl Hermann Ule Das besondere Gewaltverhaltnis in Veroffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer VVDStRL Bd 15 S 133 ff Walter de Gruyter amp Co Berlin 1957Einzelnachweise Bearbeiten Manfred Wichmann Karl Ulrich Langer Offentliches Dienstrecht Rn 179 Verlag W Kohlhammer 7 Aufl 2014 ISBN 978 3 555 01605 4 http www jura uni bielefeld de Lehrstuehle Gusy Begleitmaterial VwGO AG WS08 09 Fall05 FFK Schulurlaub fuer Demo pdf Dokument lasst sich nicht ladenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundverhaltnis und Betriebsverhaltnis amp oldid 207886840