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Das Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG der Bundesrepublik Deutschland enthalt Regeln fur die offentlich rechtliche Verwaltungstatigkeit der Behorden des Bundes der bundesunmittelbaren Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts BasisdatenTitel VerwaltungsverfahrensgesetzAbkurzung VwVfGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie Allgemeines VerwaltungsrechtFundstellennachweis 201 6Ursprungliche Fassung vom 25 Mai 1976 BGBl I S 1253 Inkrafttreten am 1 Januar 1977Neubekanntmachung vom 23 Januar 2003 BGBl I S 102 Letzte Anderung durch Art 24 G vom 25 Juni 2021 BGBl I S 2154 2194 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 August 2021 Art 25 G vom 25 Juni 2021 GESTA C191Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Anwendungsbereich 3 Der Verwaltungsakt 4 Der Verwaltungsvertrag 5 Weitere Inhalte 6 Anderungen 7 Gliederung des Gesetzes 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenEine erste Publikation zu den Regeln nach denen sich die Verwaltung bei ihrer offentlich rechtlichen Tatigkeit zu richten hat stammt von Veit Ludwig von Seckendorff Der deutsche Furstenstaat 1656 100 Jahre spater schrieb Gottlob von Justi uber die Grundsatze der Policey Wissenschaft 1756 Nach Erscheinen der Verwaltungslehre Lorenz von Steins 1865 haben Ende des 19 Jahrhunderts zunachst das Konigreich Preussen und Baden eigene Gesetze zur Regelung des Verwaltungsverfahrens erlassen Thuringen und Wurttemberg folgten in den Jahren 1926 und 1931 Nach Verkundung des Grundgesetzes am 23 Mai 1949 erarbeiteten verschiedene Lander voneinander unabhangig Gesetze oder zumindest Entwurfe was zu uneinheitlichen Losungen im Bundesgebiet fuhrte Deshalb entschlossen sich Bund und Lander 1964 gemeinsam den Musterentwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes zu erarbeiten mit dem Ziel diesen Entwurf inhaltlich gleichlautend vom Bundestag als Bundesgesetz und von den Landerparlamenten jeweils als Landesgesetz zu erlassen Ein in Bund und Landern einheitliches Verfahrensrecht sei sowohl im Interesse des Bundes und der Lander wie auch im Interesse des Staatsburgers geboten Als Ergebnis einer Diskussion in der Fachwelt wurde 1970 ein zweiter Gesetzentwurf erarbeitet 1 der jedoch nicht mehr verabschiedet wurde Der Entwurf des Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG vom 18 Juli 1973 2 griff dann die weitere Rechtsentwicklung auf darunter auch Kodifikationen im Ausland soweit diese auf die verfassungsrechtliche Lage in der Bundesrepublik ubertragbar waren und trat zum 1 Januar 1977 in Kraft 3 4 In der DDR sah das Gesetz uber die Bearbeitung der Eingaben der Burger lediglich eine informelle Konfliktbewaltigung vor Anwendungsbereich BearbeitenDer Bund besitzt gem Art 83 ff GG eine Gesetzgebungskompetenz fur das Verwaltungsverfahren nur soweit es Bundesbehorden betrifft oder soweit andere Behorden Bundesrecht ausfuhren Das Bundesgesetz gilt daher gem 1 Abs 1 VwVfG fur die offentlich rechtliche Verwaltungstatigkeit der Behorden des Bundes sowie der bundesunmittelbaren Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts Gem 1 Abs 2 VwVfG gilt es auch fur die Behorden der Lander der Gemeinden und Gemeindeverbande der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des offentlichen Rechts wenn sie Bundesrecht im Auftrag des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausfuhren Fur die Ausfuhrung von Bundesrecht durch die Lander gilt das VwVfG jedoch nicht soweit die offentlich rechtliche Verwaltungstatigkeit der Behorden landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist 1 Abs 3 VwVfG Soweit das Landesrecht mit dem Bundesrecht wortlautgleich ist sichert das Bundesverwaltungsgericht die einheitliche Auslegung 137 Abs 1 Nr 2 VwGO Fur die Ausfuhrung von Bundesrecht und fur den Vollzug von Landesrecht durch Landesbehorden die Gemeinden und Gemeindeverbande und der sonstigen der Aufsicht des jeweiligen Landes unterstehenden juristischen Personen des offentlichen Rechts haben die Lander eigene Verfahrensgesetze erlassen die jedoch inhaltlich weitgehend mit dem Bundesgesetz ubereinstimmen Eine Ausnahme macht Schleswig Holstein das mit dem Landesverwaltungsgesetz LVwG eine altere und unabhangig entstandene Kodifikation hat Einige Lander etwa Berlin begnugen sich auch mit einer Ubernahme der bundesrechtlichen Regelung oder verweisen nur auf diese Fur die Tatigkeit bestimmter inlandischer Behorden die Vertretungen des Bundes im Ausland sowie die Kirchen Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften gilt das VwVfG nicht 2 Abs 1 Abs 2 Abs 3 Nr 3 VwVfG fur die Gerichts und Justizverwaltung sowie bei Leistungs Eignungs und ahnlichen Prufungen nur eingeschrankt 2 Abs 3 Nr 1 und Nr 2 VwVfG Den Religionsgesellschaften ist durch Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung ein kirchliches Selbstbestimmungsrecht in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten garantiert Insbesondere haben die Finanzverwaltung mit der Abgabenordnung AO und die Sozialverwaltung deren Behorden als Sozialleistungstrager besondere Teile des Sozialgesetzbuches ausfuhren etwa BAfoG und Wohngeldgesetz mit dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch SGB X eigene Verfahrensregelungen Die Besonderheiten dieser Sachgebiete gestatten eine allgemeine Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht 5 Der Verwaltungsakt BearbeitenZu den wichtigsten Regelungen gehort die Legaldefinition des Verwaltungsakts in 35 Satz 1 VwVfG Fur dessen Zustandekommen sieht z B 28 VwVfG grundsatzlich eine vorherige Anhorung des Burgers vor ohne die der Verwaltungsakt formell rechtswidrig sein konnte Der Verwaltungsvertrag BearbeitenDaneben werden auch andere Handlungsformen der offentlichen Verwaltung geregelt wie z B der offentlich rechtliche Vertrag auch Verwaltungsvertrag bei dem nicht die Behorde einseitig Recht setzt sondern durch gleichberechtigte Beteiligung des Burgers die Akzeptanz des Verwaltungshandelns erhohen kann 54 bis 62 VwVfG Weitere Inhalte BearbeitenDas Gesetz enthalt zahlreiche weitere Regelungen Zum Beispiel wie die Behorden ihr Ermessen auszuuben haben 40 VwVfG welche Folgen Verfahrens und Formfehler haben 44 bis 46 VwVfG und wie Planfeststellungsverfahren durchzufuhren sind 72 bis 78 VwVfG Anderungen BearbeitenDurch das dritte Gesetz zur Anderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21 August 2002 6 wurde unter anderem auch das Verwaltungsverfahrensgesetz ausdrucklich fur die elektronische Kommunikation geoffnet Die Anderungen traten am 1 Februar 2003 in Kraft Der neu eingefugte 3a VwVfG ermoglicht als Generalklausel fur E Government insbesondere elektronische Verwaltungsakte und Antrage Gleichlautende Regelungen wurden zeitlich nachfolgend in die Verwaltungsverfahrensgesetze der Lander aufgenommen Die 23 und 26 haben durch Artikel 4 Abs 8 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5 Mai 2004 7 eine Anderung erfahren Gliederung des Gesetzes BearbeitenTeil I Anwendungsbereich ortliche Zustandigkeit elektronische Kommunikation Amtshilfe europaische VerwaltungszusammenarbeitAbschnitt 1 Anwendungsbereich ortliche Zustandigkeit elektronische Kommunikation 1 Anwendungsbereich 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich 3 Ortliche Zustandigkeit 3a Elektronische Kommunikation dd Abschnitt 2 Amtshilfe 4 Amtshilfepflicht 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe 6 Auswahl der Behorde 7 Durchfuhrung der Amtshilfe 8 Kosten der Amtshilfe dd Abschnitt 3 Europaische Verwaltungszusammenarbeit seit 28 Dezember 2009 8a Grundsatze der Hilfeleistung 8b Form und Behandlung der Ersuchen 8c Kosten der Hilfeleistung 8d Mitteilungen von Amts wegen 8d Anwendbarkeit dd Teil II Allgemeine Vorschriften uber das VerwaltungsverfahrenAbschnitt 1 Verfahrensgrundsatze 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens 10 Nichtformlichkeit des Verwaltungsverfahrens 11 Beteiligungsfahigkeit 12 Handlungsfahigkeit 13 Beteiligte 14 Bevollmachtigte und Beistande 15 Bestellung eines Empfangsbevollmachtigten 16 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen 17 Vertreter bei gleichformigen Eingaben 18 Vertreter fur Beteiligte bei gleichem Interesse 19 Gemeinsame Vorschriften fur Vertreter bei gleichformigen Eingaben und bei gleichem Interesse 20 Ausgeschlossene Personen 21 Besorgnis der Befangenheit 22 Beginn des Verfahrens 23 Amtssprache 24 Untersuchungsgrundsatz 25 Beratung Auskunft 26 Beweismittel 27 Versicherung an Eides statt 28 Anhorung Beteiligter 29 Akteneinsicht durch Beteiligte 30 Geheimhaltung dd Abschnitt 2 Fristen Termine Wiedereinsetzung 31 Fristen und Termine 32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dd Abschnitt 3 Amtliche Beglaubigung 33 Beglaubigung von Dokumenten 34 Beglaubigung von Unterschriften dd Teil III VerwaltungsaktAbschnitt 1 Zustandekommen des Verwaltungsaktes 35 Begriff des Verwaltungsaktes 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes 38 Zusicherung 39 Begrundung des Verwaltungsaktes 40 Ermessen 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt 42a Genehmigungsfiktion dd Abschnitt 2 Bestandskraft des Verwaltungsaktes 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes 45 Heilung von Verfahrens und Formfehlern 46 Folgen von Verfahrens und Formfehlern 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes 48 Rucknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes 49 Widerruf eines rechtmassigen Verwaltungsaktes 49a Erstattung Verzinsung 50 Rucknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens 52 Ruckgabe von Urkunden und Sachen dd Abschnitt 3 Verjahrungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes 53 Hemmung der Verjahrung durch Verwaltungsakt dd Teil IV Offentlich rechtlicher Vertrag 54 Zulassigkeit des offentlich rechtlichen Vertrags 55 Vergleichsvertrag 56 Austauschvertrag 57 Schriftform 58 Zustimmung von Dritten und Behorden 59 Nichtigkeit des offentlich rechtlichen Vertrags 60 Anpassung und Kundigung in besonderen Fallen 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung 62 Erganzende Anwendung von Vorschriften dd Teil V Besondere VerfahrensartenAbschnitt 1 Formliches Verwaltungsverfahren 63 Anwendung der Vorschriften uber das formliche Verwaltungsverfahren 64 Form des Antrags 65 Mitwirkung von Zeugen und Sachverstandigen 66 Verpflichtung zur Anhorung von Beteiligten 67 Erfordernis der mundlichen Verhandlung 68 Verlauf der mundlichen Verhandlung 69 Entscheidung 70 Anfechtung der Entscheidung 71 Besondere Vorschriften fur das formliche Verfahren vor Ausschussen dd Abschnitt 1a Verfahren uber eine einheitliche Stelle 71a Anwendbarkeit 71b Verfahren 71c Informationspflichten 71d Gegenseitige Unterstutzung 71e Elektronisches Verfahren dd Abschnitt 2 Planfeststellungsverfahren 72 Anwendung der Vorschriften uber das Planfeststellungsverfahren 73 Anhorungsverfahren 74 Planfeststellungsbeschluss Plangenehmigung 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung 76 Plananderungen vor Fertigstellung des Vorhabens 77 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses 78 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben dd Teil VI Rechtsbehelfsverfahren 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren dd Teil VII Ehrenamtliche Tatigkeit AusschusseAbschnitt 1 Ehrenamtliche Tatigkeit 81 Anwendung der Vorschriften uber die ehrenamtliche Tatigkeit 82 Pflicht zu ehrenamtlicher Tatigkeit 83 Ausubung ehrenamtlicher Tatigkeit 84 Verschwiegenheitspflicht 85 Entschadigung 86 Abberufung 87 Ordnungswidrigkeiten dd Abschnitt 2 Ausschusse 88 Anwendung der Vorschriften uber Ausschusse 89 Ordnung in den Sitzungen 90 Beschlussfahigkeit 91 Beschlussfassung 92 Wahlen durch Ausschusse 93 Niederschrift dd Teil VIII Schlussvorschriften 94 Ubertragung gemeindlicher Aufgaben 95 Sonderregelung fur Verteidigungsangelegenheiten 96 Uberleitung von Verfahren 97 98 99 100 Landesgesetzliche Regelungen 101 Stadtstaatenklausel 102 Ubergangsvorschrift zu 53 103 dd Literatur BearbeitenBegrundung zum Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes BT Drs 7 910 Albert von Mutius JURA 1984 529 ff zur Entstehungsgeschichte des VwVfG Thomas von Danwitz Funfzehn Jahre Verwaltungsverfahrensgesetz Erwartungen und Erfahrungen In JURA 1994 S 281 ff Harald Hofmann Jurgen Gerke Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bescheidtechnik Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz 10 Auflage Kohlhammer 2010 ISBN 978 3 555 01510 1 Hans Joachim Knack Hans Gunter Henneke Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG Kommentar 10 Auflage Verlag Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28170 8 Ferdinand Kopp Ulrich Ramsauer VwVfG Kommentar 16 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 68042 7 Paul Stelkens Heinz Joachim Bonk Michael Sachs Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 8 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 59711 4 Jan Ziekow Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 2013 ISBN 978 3 17 022567 1 Weblinks BearbeitenText des VerwaltungsverfahrensgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten BT Drucksache VI 1173 BT Drucksache 7 910 Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG BT Drs 7 910 vom 18 Juli 1973 S 31 f Peter Badura Das Verwaltungsverfahren in Hans Uwe Erichsen Wolfgang Martens Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht Walter de Gruyter 1975 36 Rechtsquellen und Literatur S 233 ff vgl Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG BT Drs 7 910 vom 18 Juli 1973 S 33 ff BGBl 2002 I S 3322 PDF BGBl 2004 I S 718 PDFBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4122400 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsverfahrensgesetz amp oldid 234804644