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Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz 1 bisweilen auch Rechtsweggarantie oder Rechtsschutzgarantie genannt verburgt das Recht auf Anrufung staatlicher Gerichte Die Rechtsweggarantie gegen Akte der offentlichen Gewalt ist in der Bundesrepublik Deutschland in Art 19 Abs 4 Grundgesetz GG fur jede naturliche und privatrechtliche juristische Person und in der Schweiz in Art 29a Bundesverfassung geregelt Wenn von Rechtsweggarantie gesprochen wird ist haufiger eine dieser konkreten Regelungen Rechtsweggarantie im engeren Sinne und nicht eine denkbare umfassende Rechtsweggarantie gemeint 2 Wird Rechtsweggarantie in diesem engeren Sinne verwendet dann wird zum Zwecke der Unterscheidbarkeit fur die weitere Bedeutung die Bezeichnung Justizgewahrungsanspruch verwendet 3 Nach dem Bundesverfassungsgericht folgt dieser Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz 4 auch insbesondere im Hinblick auf andere Verfahren als gegen Akte staatlicher Gewalt aus Art 2 Abs 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts BVerfG und der sich ihm anschliessenden Lehre besteht ein Recht auf effektiven Rechtsschutz Die Rechtsschutzgarantie gewahrleistet nicht nur dass uberhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten offensteht sie garantiert vielmehr auch die Effektivitat des Rechtsschutzes 5 Das Gericht ist verpflichtet die angefochtene Entscheidung in rechtlicher und in tatsachlicher Hinsicht vollstandig nachzuprufen Dieses Grundrecht entfaltet auch Vorwirkungen auf das Verwaltungsverfahren Schon die Behorde hat demnach im Verfahren so zu handeln dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz im Weiteren nicht beeintrachtigt wird Inhaltsverzeichnis 1 Das Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz Rechtsprechung des BVerfG 1 1 Instanzenzug 1 2 Uberprufbarkeit behordlicher Entscheidungen 1 3 Verbot uberlanger Verfahrensdauer 1 4 Eilrechtsschutz 1 5 Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage 1 6 Fortsetzungsfeststellungsklage 1 7 Prozesskostenhilfe 2 Dogmatische Einzelfragen 2 1 Anwendbarkeit des Art 19 Abs 4 GG 2 1 1 Anwendbarkeit auf gerichtliche Entscheidungen 2 1 2 Anwendbarkeit auf Gesetze 2 2 Unterscheidung primarer sekundarer Rechtsschutz 3 Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf im EU Recht 3 1 Allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts 3 2 Wesen des Rechtsstaates und Datenschutz 3 3 Wirksamkeit von Gerichtsentscheidungen 3 4 Prozesskostenhilfe 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseDas Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz Rechtsprechung des BVerfG BearbeitenNach dem Bundesverfassungsgericht gewahrleistet Art 19 Abs 4 ein Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Akte der offentlichen Gewalt soweit diese in die Rechte des Betroffenen eingreifen 6 Das Grundrecht auf Gewahrung wirkungsvollen Rechtsschutzes werde in zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Art 2 Abs 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet 7 Art 19 Abs 4 GG enthalte ein Grundrecht auf effektiven und moglichst luckenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der offentlichen Gewalt Dies umfasse den Zugang zu den Gerichten die Prufung des Streitbegehrens in einem formlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung 8 Der Burger habe einen substantiellen Anspruch auf eine moglichst wirksame gerichtliche Kontrolle 8 Instanzenzug Bearbeiten Art 19 Abs 4 GG fordert keinen Instanzenzug Eroffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz so gewahrleistet Art 19 Abs 4 GG dem Burger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle Die Rechtsmittelgerichte durfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eroffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen fur den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden ineffektiv machen und fur den Beschwerdefuhrer leerlaufen lassen der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeraumten Instanzen darf nicht von unerfullbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhangig gemacht oder in einer durch Sachgrunde nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden 9 10 11 Entsprechendes gilt auch fur den Zivilprozess und den allgemeinen Justizgewahrungsanspruch 12 Unzumutbare Anforderungen an die Darlegung von Zulassigkeitsvoraussetzungen fur ein Rechtsmittel Die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgrunde nicht derart erschwert werden dass sie auch von einem durchschnittlichen nicht auf das gerade einschlagige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfullt werden konnen und dadurch die Moglichkeit die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten fur den Rechtsmittelfuhrer leer lauft Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegungen der Zulassungsgrunde gemass 124a Abs 4 Satz 4 VwGO sondern in entsprechender Weise ebenso fur die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgrunde des 124 Abs 2 VwGO selbst Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Berufung und damit in einem nachsten Schritt auch zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des 124 Abs 2 VwGO danach dann wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen sich damit als objektiv willkurlich erweist und dadurch den Zugang zur nachsten Instanz unzumutbar erschwert 13 Zwar darf nach 119 Abs 3 StVollzG ein Strafsenat von einer Begrundung der Rechtsbeschwerdeentscheidung absehen wenn er die Beschwerde fur unzulassig oder offensichtlich unbegrundet erachtet Daraus folgt jedoch nicht dass der Beschluss selbst sich verfassungsrechtlicher Prufung entzoge oder die Massstabe der Prufung zu lockern waren Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdefuhrers erhebliche Zweifel bestehen 14 Dies ist zum Beispiel dann der Fall wenn der Strafsenat offenkundig inhaltlich von der Rechtsprechung des BVerfG abweicht 14 Nichtigkeit des Europaischen Haftbefehlsgesetzes Aufgrund der gerichtlichen Unuberprufbarkeit des europaischen Haftbefehls nach dem Europaischen Haftbefehlsgesetz erklarte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz als mit Art 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig 15 Zur Gewahrleistung wirksamen Rechtsschutzes gehort vor allem dass dem Richter eine hinreichende Prufungsbefugnis hinsichtlich der tatsachlichen und rechtlichen Seite eines Streitfalls zukommt damit er einer Rechtsverletzung abhelfen kann Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schliesst allerdings nicht aus dass je nach Art der zu prufenden Massnahme wegen der Einraumung von Gestaltungs Ermessens und Beurteilungsspielraumen eine unterschiedliche Kontrolldichte zustande kommt 16 Dokumentationspflicht bei Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens Art 33 Abs 2 GG gewahrleistet einen Bewerbungsverfahrensanspruch Ist der fur den Abbruch massgebliche Grund nicht evident so muss er schriftlich dokumentiert werden Dies folgt aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes konkret hier die Rechtsverfolgung nicht unzumutbar zu erschweren 17 Uberprufbarkeit behordlicher Entscheidungen Bearbeiten Der Burger hat einen Anspruch auf eine moglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfugung gestellten Instanzen wobei es keinen Unterschied macht ob es sich um Eingriffe in geschutzte Rechtspositionen oder die Versagung gesetzlich eingeraumter Leistungsanspruche handelt Aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt grundsatzlich die Pflicht der Gerichte die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsachlicher Hinsicht vollstandig nachzuprufen Das schliesst eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsachliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen was im Einzelfall rechtens ist im Grundsatz aus 18 Der Gesetzgeber ist daher nicht frei in der Einraumung behordlicher Letztentscheidungsbefugnisse Die durch Art 19 Abs 4 Satz 1 GG garantierte Effektivitat der Gerichte darf auch der Gesetzgeber nicht durch zu zahlreiche oder weitgreifende Beurteilungsspielraume fur ganze Sachbereiche oder gar Rechtsgebiete aufgeben 18 Verbot uberlanger Verfahrensdauer Bearbeiten Das aus Art 19 Abs 4 GG folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes gebietet einen zeitgerechten Rechtsschutz d h strittige Rechtsverhaltnisse sind in angemessener Zeit zu klaren 19 Die Unangemessenheit ist eine Frage die nur unter Berucksichtigung aller Umstande des Einzelfalles zu entscheiden ist Der Staat kann sich nicht auf solche Umstande berufen die in seinem Verantwortungsbereich liegen Die Gerichte haben zudem die Gesamtdauer des Verfahrens zu berucksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemuhen 19 Seit 2011 gewahren die 198 ff GVG Rechtsschutz bei uberlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Eilrechtsschutz Bearbeiten Das Gebot effektiven Rechtsschutzes wirkt sich auch auf die Anwendung der Rechtsvorschriften des Eilrechtsschutzes aus 20 21 Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit 21 Gerichtlicher Rechtsschutz hat so weit wie moglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat die dann wenn sich eine Massnahme bei endgultiger richterlicher Prufung als rechtswidrig erweist nicht mehr ruckgangig gemacht werden konnen 21 Im Fall einer Fesselungsanordnung gilt Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert muss das angerufene Gericht wenn es eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt einholt die fur eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zugigkeit der Kommunikation sicherstellen indem es etwa fur Ubermittlungen per Fax sorgt Informationen telefonisch erbittet der Justizvollzugsanstalt die notwendige kurze Frist setzt und Vorkehrungen zur Prufung und Sicherung eines fristgerechten Eingangs der Stellungnahme trifft 20 Den Fachgerichten ist es verwehrt uberspannte Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes stellen 21 Wenn der nachgangige Rechtsschutz einschliesslich des einstweiligen Rechtsschutzes mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ware besteht im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes ein besonderes qualifiziertes Rechtsschutzbedurfnis nach vorbeugendem Rechtsschutz 22 23 24 Mit einem Hangebeschluss ist deshalb auch eine zeitlich begrenzte durch die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren selbst auflosend bedingte Zwischenregelung zulassig sog Eil Eil Rechtsschutz 25 Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage Bearbeiten Die nach 80 Abs 1 VwGO fur den Regelfall vorgeschriebene aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage ist insoweit eine adaquate Auspragung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie Andererseits gewahrleistet Art 19 Abs 4 GG die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe im Verwaltungsprozess nicht schlechthin Uberwiegende offentliche Belange konnen es rechtfertigen den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtstragers einstweilen zuruckzustellen um unaufschiebbare Massnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten Fur die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts ist daher ein besonderes offentliches Interesse erforderlich das uber jenes Interesse hinausgeht das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt 26 Die Versagung von Eilrechtsschutz in aufenthaltsrechtlichem Verfahren kann gegen Art 19 Abs 4 GG verstossen wenn die nach Art 8 EMRK geforderte Achtung des Privatlebens bei der Entscheidung uber die aufschiebende Wirkung keine Berucksichtigung findet 26 Fortsetzungsfeststellungsklage Bearbeiten Die Statthaftigkeit einer in entsprechender Anwendung des 113 Abs 1 Satz 4 VwGO erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage dient der Effektivitat des Rechtsschutzes Die Zulassigkeit eines Rechtsschutzbegehrens ist dabei allerdings vom Vorliegen eines schutzwurdigen Interesses bei der Verfolgung eines subjektiven Rechts abhangig Damit der Rechtsschutz nicht unzumutbar beschrankt wird durfen aber an ein solches Rechtsschutzbedurfnis keine aus Sachgrunden nicht zu rechtfertigenden Anforderungen gestellt werden 27 Prozesskostenhilfe Bearbeiten Auch die Moglichkeit der Prozesskostenhilfe wird nach dem BVerfG aus dem Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz abgeleitet 28 Dieses Recht folge fur die offentlich rechtliche Rechtsprechung aus Art 3 GG Art 19 Abs 4 GG 28 Dieses schreibe eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes 28 vor Es sei allerdings verfassungsgemass die Gewahrung von Prozesskostenhilfe von zutreffenden Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit abhangig zu machen 28 Dogmatische Einzelfragen BearbeitenAnwendbarkeit des Art 19 Abs 4 GG Bearbeiten Anwendbarkeit auf gerichtliche Entscheidungen Bearbeiten In Bezug auf Verletzungen des rechtlichen Gehors im Sinne des Art 103 Abs 1 GG forderte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dass entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Zweiten Senats Art 19 Abs 4 GG auch auf gerichtliche Entscheidungen anzuwenden sei 29 Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts 30 lehnte dies mit der Begrundung ab dass in Verbindung mit dem allgemeinen Justizgewahrleistungsanspruch ein ausreichender Rechtsschutz gewahrleistet werde Art 19 Abs 4 GG wird in der Rechtsprechung und einem Teil der Literatur dahingehend verstanden dass der dort benutzte Begriff der offentlichen Gewalt einengend auszulegen und nur auf die vollziehende Gewalt anzuwenden sei Dies wird regelmassig in die Formel gefasst das Grundgesetz gewahrleiste Rechtsschutz durch den Richter nicht aber gegen den Richter Der zweite Teil dieser Formel wird allerdings zunehmend kritisiert Zur Begrundung der Kritik wird unter anderem ausgefuhrt dass der Begriff der offentlichen Gewalt weit sei und die Rechtsprechung mitumfasse Weder die Entstehungsgeschichte noch Sinn und Zweck des Art 19 Abs 4 GG rechtfertigten eine einengende Auslegung unter Begrenzung auf den Rechtsschutz gegen die vollziehende Gewalt b Die Anrufung des Plenums durch den Ersten Senat gibt keinen Anlass zur Abweichung von der bisherigen Auslegung des Art 19 Abs 4 GG Die vom Ersten Senat angestrebte Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsschutz bei entscheidungserheblichen Verletzungen des Verfahrensgrundrechts aus Art 103 Abs 1 GG setzt nicht voraus dass der Anwendungsbereich des Art 19 Abs 4 GG neu bestimmt wird Denn diese Norm steht der Annahme nicht entgegen dass der allgemeine Justizgewahrungsanspruch Rechtsschutz unter zum Teil anderen tatbestandlichen Voraussetzungen garantiert cc Die einengende Auslegung des Begriffs der offentlichen Gewalt in Art 19 Abs 4 GG aa unterliegt unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit jedenfalls dann keinen Bedenken wenn der allgemeine Justizgewahrungsanspruch Rechtsschutz auch in den von Art 19 Abs 4 GG nicht erfassten Fallen ermoglicht soweit dies rechtsstaatlich geboten ist bb 31 In der folgenden Entscheidung leitete der Erste Senat die vom Beschwerdefuhrer die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Bestimmungen der Zivilprozessordnung aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewahrungsanspruch in Verbindung mit Art 103 Abs 1 GG ab 32 Ist eine weitere Instanz aber bereits vorgesehen muss das Gebot effektiven Rechtsschutzes beim Zugang zu der weiteren Instanz beachtet werden siehe oben Anwendbarkeit auf Gesetze Bearbeiten Nach herrschender Ansicht bezieht sich der Ausdruck Akte der offentlichen Gewalt in Art 19 Abs 4 GG nur auf Akte der Exekutive aber nicht auf Gesetzgebungsakte 33 Das Bundesverfassungsgericht 34 fuhrt hierzu aus Nach Art 20 Abs 3 und Art 97 Abs 1 GG ist das Gesetz die Grundlage der richterlichen Entscheidung Soll es ausnahmsweise ihr Gegenstand sein so muss dies aus der Bestimmung die eine solche Klage gewahren soll eindeutig hervorgehen Art 19 Abs 4 GG enthalt eine eindeutige Regelung insofern nicht Die verfassungsgerichtliche Uberprufung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmassigkeit ist im Grundgesetz vor allem in Art 93 Abs 1 Nr 2 und Art 100 1 GG naher geregelt Diese Regelungen mussen als abschliessend angesehen werden Es kann nicht angenommen werden dass neben der verfassungsgerichtlichen Uberprufung die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist jeder Burger die ordentlichen Gerichte gegen ein Gesetz mit der Behauptung anrufen konnen recte kann das Gesetz verletze ihn in seinen Rechten wobei namentlich Verletzungen von Grundrechten in Frage stehen werden 35 Diese Auffassung kann sich daruber hinaus darauf stutzen dass in der ursprunglichen Fassung des Grundgesetzes noch keine Individual Verfassungsbeschwerde vorgesehen war sondern der Parlamentarische Rat die Regelung dieser Frage dem einfachen Gesetzgeber uberlassen hatte 36 Erst spater wurde in Art 93 GG die Bestimmung eingefugt dass das Bundesverfassungsgericht auch uber Verfassungsbeschwerden entscheidet die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden konnen durch die offentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Art 20 Abs 4 Art 33 Art 38 Art 101 Art 103 und Art 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein Unterscheidung primarer sekundarer Rechtsschutz Bearbeiten Man unterscheidet zwischen dem primaren und dem sekundaren Rechtsschutz Primarrechtsschutz ist der Rechtsschutz der gegen die angefochtene oder gegen die Ablehnung einer bestimmten Massnahme der offentlichen Gewalt selbst gewahrt wird Hierfur sind die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder der Finanzgerichtsbarkeit nach Massgabe des jeweiligen Verfahrensrechts Verwaltungsgerichtsordnung Sozialgerichtsgesetz Finanzgerichtsordnung zustandig Sekundarrechtsschutz bezeichnet den Rechtsschutz der dem Burger gewahrt wird wenn der primare Rechtsschutz fur ihn erfolglos verlaufen ist und er infolge der Massnahme der offentlichen Gewalt einen Schaden oder einen sonstigen Nachteil erlitten hat den er nach den Grundsatzen des Staatshaftungsrechts nicht selbst tragen muss Diesen kann er sich vom Staat ersetzen lassen liquidieren haufig sind die ordentlichen Gerichte zustandig Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf im EU Recht BearbeitenArt 47 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union Charta lautet Art 47 Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches GerichtJede Person deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind hat das Recht nach Massgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen Jede Person hat ein Recht darauf dass ihre Sache von einem unabhangigen unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren offentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird Jede Person kann sich beraten verteidigen und vertreten lassen Personen die nicht uber ausreichende Mittel verfugen wird Prozesskostenhilfe bewilligt soweit diese Hilfe erforderlich ist um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewahrleisten Art 47 Abs 1 der Charta wird durch Art 19 Abs 1 Satz 3 des Vertrages uber die Europaische Union EUV erganzt 37 Die Mitgliedstaaten schaffen die erforderlichen Rechtsbehelfe damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewahrleistet ist Allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts Bearbeiten Nach dem Europaischen Gerichtshof EuGH gilt Der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts der sich aus den gemeinsamen Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt und der in den Art 6 und 13 der Europaischen Menschenrechtskonvention verankert ist 38 Wesen des Rechtsstaates und Datenschutz Bearbeiten Es gehort nach dem Europaischen Gerichtshof zu dem Wesen des Rechtsstaates dass die Trager von Unionsrechten uber effektive Rechtsbehelfe verfugen mit denen sie ihren Unionsrechten Wirkung verschaffen konnen 39 Wenn Unionsrechtstrager keine Moglichkeiten haben die uber sie gespeicherten Daten zu erfahren und berichtigen oder loschen zu lassen so widerspreche dies dem Wesensgehalt des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf 40 39 Wirksamkeit von Gerichtsentscheidungen Bearbeiten 2019 beantragte die Deutsche Umwelthilfe DUH Zwangshaft gegen den Bayerischen Ministerprasidenten Der Europaische Gerichtshof stellte eine fehlende Rechtsgrundlage fest die geschaffen werden musse wolle man nicht das Gebot effektiven Rechtsschutzes verletzten 41 Der Europaische Gerichtshof schrieb in dem Urteil Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verletzen nationale Rechtsvorschriften die zu einer Situation fuhren in der das Urteil eines Gerichts wirkungslos bleibt ohne dass es uber Mittel verfugt um ihm Geltung zu verschaffen den Wesensgehalt des in Art 47 der Charta verankerten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf 42 Prozesskostenhilfe Bearbeiten Art 47 der Charta spielte auch eine wesentliche Rolle bei den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe fur juristische Personen 38 Siehe auch BearbeitenVerfahrenshilfe fur OsterreichLiteratur BearbeitenDieter Lorenz Das Gebot effektiven Rechtsschutzes des Art 19 Abs 4 GG In Juristische Ausbildung JURA 1983 S 393 Rainer Pitschas Der Kampf um Art 19 Abs 4 GG In Zeitschrift fur Rechtspolitik ZRP 1998 S 96 Timo Rademacher Rechtsschutzgarantien des Unionsrechts In Juristische Schulung JuS 2018 337 Norbert Reich Der Effektivitatsgrundsatz im EU Verbraucherrecht die Bedeutung des Art 47 Charta der Grundrechte der EU In Verbraucher und Recht VuR 2012 327 Edzard Schmidt Jortzig Effektiver Rechtsschutz als Kernstuck des Rechtsstaatsprinzips nach dem Grundgesetz In Neue Juristische Wochenschrift NJW 1994 S 2569 Weblinks BearbeitenAusfuhrlich zu Art 19 Abs 4 GG Bundesverfassungsgericht Beschluss des Plenums vom 30 April 2003 1 PBvU 1 02 BVerfGE 107 395 Online Einzelnachweise Bearbeiten Bundesverfassungsgericht BVerfG Beschluss vom 29 Juli 2010 Aktenzeichen Az 1 BvR 1634 04 Randnummer Rn 46 NVwZ 2010 1482 1483 So bezieht sich die Definition in Der Brockhaus Recht Das Recht verstehen seine Rechte kennen Brockhaus Leipzig Mannheim 2005 573 speziell auf die deutsche Regelung Rechtsweggarantie ist die in Art 19 Abs 4 GG enthaltene Bestimmung dass der R demjenigen offen steht der durch die deutsche offentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist Ebenso verfahren Annegerd Alpmann Pieper et al Hrsg Alpmann Brockhaus Studienlexikon Recht 3 Aufl 2010 971 Rechtsweggarantie Gewahrleistung des Rechtswegs gegen jeden Akt der offentlichen Gewalt Art 19 Abs 4 GG Dasselbe gilt schliesslich fur Walter Schmitt Glaeser Artikel Rechtsweggarantie in Horst Tilich Frank Arnold Hrsg Deutsches Rechts Lexikon Bd 3 3 Aufl Beck Munchen 2001 3507 3509 3507 Rechtsweggarantie nennt man die Regelung in Art 19 IV 1 GG Der Brockhaus Recht Das Recht verstehen seine Rechte kennen Brockhaus Leipzig Mannheim 2005 388 Anspruch des Einzelnen zur umfassenden Wahrung seiner Rechte ungehindert die staatlichen Gerichte in Anspruch nehmen zu konnen und von diesen eine Entscheidung in der Sache treffen zu lassen Bundesverfassungsgericht Urteil vom 7 Dezember 1999 Az 2 BvR 1533 94 2 Leitsatz Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 6 Juli 2020 Az 1 BvR 2843 17 Rn 15 Bundesverfassungsgericht Urteil des Zweiten Senats vom 18 Juli 2005 2 BvR 2236 04 Europaischer Haftbefehl BVerfGE 113 273 310 Rn 102 Online Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 2 Marz 1993 1 BvR 249 92 Rn 20 NJW 1993 1635 beck online a b Bundesverfassungsgericht Urteil des Zweiten Senats vom 18 Juli 2005 2 BvR 2236 04 Europaischer Haftbefehl BVerfGE 113 273 310 Rn 103 Online Bundesverfassungsgericht Kammerbeschluss vom 26 Oktober 2011 2 BvR 1539 09 Rn 26 Online Entsprechend schon Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 2 Dezember 1987 1 BvR 1291 85 BVerfGE 77 275 284 NJW 1988 1255 1256 Dies wird bestatigt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14 November 2016 2 BvR 31 14 hierzu Tanja Podolski BVerfG zu Rechtsweg bei Asylantragen von Syrern OVG muss Berufung zulassen In LTO de Abgerufen am 12 Dezember 2016 Bundesverfassungsgericht Beschluss der 3 Kammer des Zweiten Senats vom 16 Juli 2019 2 BvR 881 17 Rn 16 Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer aus Sachgrunden nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden Bundesverfassungsgericht Kammerbeschluss vom 22 August 2011 1 BvR 1764 09 Rn 30 Online a b Bundesverfassungsgericht Kammerbeschluss vom 26 Oktober 2011 2 BvR 1539 09 Rn 28 Online Bundesverfassungsgericht Urteil des Zweiten Senats vom 18 Juli 2005 2 BvR 2236 04 Europaischer Haftbefehl BVerfGE 113 273 310 Online Bundesverfassungsgericht Urteil des Zweiten Senats vom 18 Juli 2005 2 BvR 2236 04 Europaischer Haftbefehl BVerfGE 113 273 310 Rn 104 Online Bundesverfassunggericht Beschluss vom 28 November 2011 2 BvR 1181 11 juris a b Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 31 Mai 2011 1 BvR 857 07 NVwZ 2011 1062 a b Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27 September 2011 1 BvR 232 11 juris Os a b Bundesverfassungsgericht Kammerbeschluss vom 3 August 2011 2 BvR 1739 10 Rn 28 Online a b c d Bundesverfassungsgericht Beschluss des Ersten Senats vom 16 Mai 1995 1 BvR 1087 91 Kruzifix Beschluss BVerfGE 93 1 13 Rn 28 Verwaltungsgericht Wurzburg Beschluss vom 6 April 2011 W 6 S 11 210 Rn 28 ff Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 12 Juni 2008 7 B 24 08 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 23 April 2009 1 BvR 3405 08 Rdnr 14 57 Vorlaufiger Rechtsschutz II Eil Eil Rechtsschutz Zwischenentscheidung Hangebeschluss haufe de abgerufen am 12 September 2018 a b Bundesverfassungsgericht Kammerbeschluss vom 21 Februar 2011 2 BvR 1392 10 Rn 16 Online Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 8 Februar 2011 1 BvR 1946 06 NVwZ RR 2011 405 juris Rn 20 a b c d Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 26 September 2020 2 BvR 1942 18 Rn 11 Bundesverfassungsgericht Beschluss des Ersten Senats vom 16 Januar 2002 1 BvR 10 99 BVerfGE 104 357 Online Bundesverfassungsgericht Beschluss des Plenums vom 30 April 2003 1 PBvU 1 02 Rechtsschutz gegen den Richter I BVerfGE 107 395 Online Bundesverfassungsgericht Beschluss des Plenums vom 30 April 2003 1 PBvU 1 02 Rechtsschutz gegen den Richter I BVerfGE 107 395 Absatz Nr 22 f Online Bundesverfassungsgericht Beschluss des Ersten Senats vom 7 Oktober 2003 1 BvR 10 99 Rechtsschutz gegen den Richter II Rn 19 Annegerd Alpmann Pieper et al Hrsg Alpmann Brockhaus Studienlexikon Recht 3 Aufl 2010 S 971 Walter Schmitt Glaeser Artikel Rechtsweggarantie in Horst Tilich Frank Arnold Hrsg Deutsches Rechts Lexikon Bd 3 Beck Munchen 3 Aufl 2001 3508 mit Hinweis auf BGHZ 22 33 fur die Gegenmeinung Bundesverfassungsgericht Urteil des Zweiten Senats vom 25 Juni 1968 2 BvR 251 63 BVerfGE 24 33 50 Auf S 51 der BVerfG Entscheidung BVerfGE 24 33 51 finden sich weitere Nachweise von Literatur zu dieser Frage An seiner Auffassung hielt das Gericht auch in BVerfGE 45 297 334 fest Richard Baumlin Helmut Ridder Kommentierung zu Art 20 Abs 1 3 III Rechtsstaat in Richard Baumlin et al Kommentar zum Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Band 1 Art 1 20 Reihe Alternativkommentare hrsgg von Rudolf Wassermann Luchterhand 2 uberarb Aufl 1989 1340 1389 1370 RN 37 Die Frage ob und ggf in welcher Weise das BVerfG wegen der Verletzung von Grundrechten solle angerufen werden konnen haben sie die Mitglieder des Parlamentarischen Rates ubrigens der Entscheidung durch den Bundesverfassungsgerichtsgeber uberlassen die Beantwortung also im Gegensatz zur verfassungsrechtlichen Sichrung des Erbes der Rechtsstaatskultur durch die justiziellen Grundrechte nicht als eine den Rang formellen Verfassungsrecht beanspruchende betrachtet Norbert Reich Der Effektivitatsgrundsatz im EU Verbraucherrecht In VuR 2012 327 der dies Satz 2 nennt a b Europaischer Gerichtshof Urteil vom 22 Dezember 2010 C 279 09 DEB Deutsche Energiehandels und Beratungsgesellschaft mbH Bundesrepublik Deutschland EuZW 2011 137 Besprechung in JuS 2011 568 a b Europaischer Gerichtshof Urteil vom 16 Juli 2020 Facebook Ireland und Schrems Rechtssache C 311 18 ECLI EU C 2020 559 Rn 187 Nach standiger Rechtsprechung ist es dem Wesen eines Rechtsstaats inharent dass eine wirksame zur Gewahrleistung der Einhaltung des Unionsrechts dienende gerichtliche Kontrolle vorhanden sein muss Europaischer Gerichtshof Urteil vom 6 Oktober 2015 Schrems Rechtssache C 362 14 EU C 2015 650 Rn 95 Dominik Hutter Diesel Fahrverbot Munchen Wohl keine Haft fur Soder Abgerufen am 8 Januar 2020 Europaischer Gerichtshof Urteil vom 19 Dezember 2019 C 752 18 Deutsche Umwelthilfe Rn 35 NJW 2020 977 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Effektiver Rechtsschutz amp oldid 233598627