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Die ordentliche Gerichtsbarkeit auch Justizgerichtsbarkeit besteht in Deutschland gemass 13 Gerichtsverfassungsgesetz GVG aus allen Gerichten vor die Zivilsachen also burgerliche Rechtsstreitigkeiten Familiensachen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehoren soweit fur sie nicht entweder die Zustandigkeit von Verwaltungsbehorden oder Verwaltungsgerichten begrundet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts Fachgerichte bestellt oder zugelassen sind Gerichtsorganisation in Deutschland Makroebene Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsgeschichte 2 Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit 3 Zivilsachen 3 1 Amtsgericht 3 2 Landgericht 3 3 Oberlandesgericht 3 4 Bundesgerichtshof 4 Strafsachen 4 1 Amtsgericht 4 1 1 Strafrichter 4 1 2 Schoffengericht 4 2 Landgericht 4 2 1 Kleine Strafkammer 4 2 2 Grosse Strafkammer 4 2 3 Schwurgericht 4 3 Oberlandesgericht 4 4 Bundesgerichtshof 5 Einzelnachweise 6 Siehe auchBegriffsgeschichte BearbeitenDer Begriff ordentliche Gerichtsbarkeit ordentlich hier im Sinne von normal gewohnlich stammt aus dem Spatmittelalter als Zivil und Strafgerichte mit ordentlichen Richtern Vogte bzw Centrichter besetzt waren wahrend fur besondere Personengruppen eine ausserordentliche Gerichtsbarkeit galt wie die akademische militarische oder Kirchengerichtsbarkeit 1 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit lag beim Reichskammergericht Anfang bis Mitte des 19 Jahrhunderts war sie Teil der Verwaltungsbehorden der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes Verwaltungsrechtspflege und nicht mit unabhangigen Richtern sondern mit Beamten besetzt Der Verwaltungsrechtsweg war also nicht identisch mit dem Weg zu den ordentlichen Gerichten weil keine Richter sondern Beamte entschieden Diese Unterscheidung gibt es nicht mehr da Art 92 und 97 Grundgesetz jede Rechtsprechung personlich und sachlich unabhangigen Richtern zuweist Der ubliche Sprachgebrauch ist dennoch beibehalten worden obwohl Verwaltungsgerichte heute nicht weniger ordentlich sind als die ordentliche Gerichtsbarkeit Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit teilen sich in die streitige allgem Zivilprozesse und nichtstreitige freiwillige Gerichtsbarkeit sowie die Strafgerichtsbarkeit Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist zudem je Zweig in spezielle Unterzweige Abteilungen gegliedert so etwa im Zivilrecht in Gerichte fur Familien Handels Landwirtschafts und Schifffahrtssachen oder im Strafrecht in Gerichte fur Jugendstrafsachen Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit existieren die besonderen Gerichtsbarkeiten Sozialgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit oder Verwaltungsgerichtsbarkeit vgl Fachgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit BearbeitenDie Gerichte sind ihrem Aufbau nach oben hin geordnet Das Amtsgericht im Strafverfahren heissen die Spruchkorper Strafrichter und Schoffengericht im Zivilverfahren ist dies stets der Einzelrichter Das Landgericht im Strafverfahren ist dies die kleine oder grosse Strafkammer auch Schwurgericht im Zivilverfahren die Zivilkammer oder die Kammer fur Handelssachen bzw der Einzelrichter Das Oberlandesgericht im Strafverfahren der Strafsenat im Zivilverfahren der Zivilsenat oder der Einzelrichter Das Oberlandesgericht von Berlin wird ublicherweise als Kammergericht bezeichnet In Nordrhein Westfalen Niedersachsen Baden Wurttemberg Rheinland Pfalz und Bayern existieren mehrere OLG in den ubrigen Landern nur jeweils eines In Bayern ist zusatzlich das Bayerische Oberste Landesgericht eingerichtet Es entscheidet in einigen Verfahrensarten an Stelle des Oberlandesgerichts teilweise auch an Stelle des Bundesgerichtshofs Der Bundesgerichtshof besitzt sowohl fur Straf als auch fur Zivilverfahren Senate Die Gerichte mit den meisten Richterstellen waren 2016 die Landgerichte Berlin 348 Munchen I 222 und Hamburg 198 die Amtsgerichte Munchen 196 und Berlin Tiergarten 180 sowie das Oberlandesgericht Hamm 180 2 Zivilsachen BearbeitenAmtsgericht Bearbeiten Soweit der Rechtsstreit nicht ohne Rucksicht auf den Streitwert in die Zustandigkeit der Landgerichte fallt 23 GVG sind die Amtsgerichte zustandig bei einem Streitwert bis 5 000 23 Nr 1 GVG ohne Rucksicht auf den Streitwert wenn es sich z B um Wohnraummietstreitigkeiten Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten Streitigkeiten nach 43 Abs 2 Wohnungseigentumsgesetz WEG Wildschaden Mahnsachen Zwangsvollstreckung Aufgebotsverfahrenhandelt 23 Nr 2 GVG Zudem sind die Amtsgerichte als Gericht erster Instanz in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zustandig 23a Abs 1 GVG Landgericht Bearbeiten In Zivilsachen sind die Landgerichte grundsatzlich erstinstanzlich zustandig wenn nicht ausdrucklich eine Zustandigkeit der Amtsgerichte bestimmt ist 71 Abs 1 GVG Unabhangig vom Streitwert sind die Landgerichte insbesondere ausschliesslich zustandig fur Amtshaftungsklagen Klagen wegen falscher irrefuhrender oder unterlassener offentlicher Kapitalmarktinformation bestimmte Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsrecht bestimmte Streitigkeiten aus dem Bauvertragsrecht Die Landgerichte entscheiden weiterhin uber Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in burgerlichen Rechtsstreitigkeiten 72 Abs 1 GVG allerdings nicht in Familiensachen Oberlandesgericht Bearbeiten Die Oberlandesgerichte sind fur Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte in Zivilsachen zustandig 119 Abs 1 Nr 2 GVG ebenso fur Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familiensachen und den meisten Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 119 Abs 1 Nr 1 GVG In wenigen Fallen sind die Oberlandesgerichte auch erstinstanzlich in Zivilsachen zustandig so in Musterfeststellungsverfahren und in Verfahren nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz 118 119 Abs 3 GVG Bundesgerichtshof Bearbeiten Der Bundesgerichtshof entscheidet in Zivilsachen uber die Rechtsmittel der Revision der Sprungrevision der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde 133 GVG Strafsachen BearbeitenAmtsgericht Bearbeiten Die Spruchkorper des Amtsgerichts in Strafsachen heissen Strafrichter und Schoffengericht Die Amtsgerichte verhandeln nur Sachen im ersten Rechtszug Die Zustandigkeit des Amtsgerichts in Strafsachen ergibt sich aus 24 GVG bei der offentlichen Klage Anklage wenn als Rechtsfolge hochstens Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren zu erwarten ist im Strafbefehlsverfahren maximale Freiheitsstrafe 1 Jahr auf Bewahrung wenn ein Verteidiger vorhanden ist Privatklageverfahren Strafvollstreckung in JugendsachenStatthafte Rechtsmittel sind die Berufung und Beschwerde zur kleinen Strafkammer und die Sprungrevision zum Strafsenat des Oberlandesgerichts Das Amtsgericht darf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB anordnen nicht jedoch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach 63 StGB Ergibt sich wahrend des Verfahrens dass eine solche ernsthaft in Betracht kommt muss die Sache an das Landgericht verwiesen werden Strafrichter Bearbeiten Der Strafrichter ist zustandig wenn Vergehen angeklagt sind und nicht mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind 25 Nr 2 GVG wobei er die volle Strafgewalt des Amtsgerichtes hat 4 Jahre Freiheitsstrafe Die Wahl des Spruchkorpers darf jedoch nicht willkurlich sein Wenn sich bei der Eroffnungsentscheidung eine hohere Rechtsfolge als 2 Jahre Freiheitsstrafe abzeichnet muss vor dem Schoffengericht eroffnet werden Schoffengericht Bearbeiten Das Schoffengericht ist als Spruchkorper zustandig fur alle vor dem Amtsgericht zu verhandelnden Strafsachen fur die nicht der Strafrichter zustandig ist 28 GVG Das sind alle Verbrechen Vergehen deren Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt Es ist mit einem Berufsrichter und zwei Schoffen besetzt Unter besonderen Umstanden kann ein zweiter Berufsrichter zugezogen werden erweitertes Schoffengericht Dies ist jedoch in der Praxis selten geworden Gegen Entscheidungen des amtsgerichtlichen Schoffengerichts ist die Berufung und Beschwerde zur kleinen Strafkammer und die Sprungrevision zum Strafsenat des Oberlandesgerichts gegeben Eine Berufung gegen ein Urteil des erweiterten Schoffengerichts macht dabei auch vor dem Berufungsgericht die Mitwirkung eines zweiten Berufsrichters erforderlich Als Besonderheit wird eine Berufung gegen ein Urteil des amtsgerichtlichen Schoffengerichts beim Landgericht von einem Spruchkorper der genau dieselbe Besetzung wie der des ersten Rechtszugs hat entschieden Dies ist historisch bedingt da fruher eine Berufung gegen ein Urteil des Schoffengerichts vor der grossen Strafkammer verhandelt wurde Landgericht Bearbeiten Auf Landgerichtsebene sind die kleine und die grosse Strafkammer sowie die letztere als Schwurgericht als Spruchkorper vorhanden Kleine Strafkammer Bearbeiten Die Kleine Strafkammer ist als Berufungsinstanz gegen Urteile des Amtsgerichts zustandig Sie ist besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schoffen Gegen die Urteile der kleinen Strafkammer uber eine Berufung findet das Rechtsmittel der Revision zum Strafsenat des Oberlandesgerichts statt Grosse Strafkammer Bearbeiten Die Grosse Strafkammer ist im ersten Rechtszug zustandig wenn Verbrechen angeklagt sind die nicht zur Zustandigkeit des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts gehoren Auffangzustandigkeit Sie ist ebenso fur alle Straftaten zustandig wenn eine zu erwartende Freiheitsstrafe vier Jahre voraussichtlich uberschreiten wird oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist Die grosse Strafkammer ist auch als erstinstanzliches Gericht zustandig wenn die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Schutzbedurftigkeit von Verletzten der Straftat die als Zeugen in Betracht kommen des besonderen Umfangs oder der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt Die erste Alternative soll besonders Opfer von Sexualstraftaten davor schutzen in zwei Tatsacheninstanzen als Zeugen aussagen zu mussen Sie besteht aus zwei Schoffen und zwei oder drei Berufsrichtern wobei zwei den Regelfall darstellen Eine solche Besetzungsreduktion muss jedoch vorher durch Beschluss festgelegt werden Gegen Berufungsurteile nur noch bei der Jugendkammer relevant ist als Rechtsmittel die Revision zum Strafsenat des Oberlandesgerichts gegeben Die grosse Strafkammer entscheidet auch als Beschwerdekammer uber Beschwerden gegen Beschlusse des Amtsgerichts Im Falle der Moglichkeit einer weiteren Beschwerde wird diese an das Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt Schwurgericht Bearbeiten Das Schwurgericht ist eine Variante der grossen Strafkammer bei der zwingend zwei Schoffen und drei Berufsrichter die Besetzung stellen Zustandig ist es bei allen Delikten die mit dem Tode eines Menschen in Zusammenhang stehen auch Versuch abgesehen von der Fahrlassigen Totung dem Schwangerschaftsabbruch und der Totung auf Verlangen Zulassige Rechtsmittel sind die Beschwerde zum Strafsenat des Oberlandesgerichts und die Revision zum Strafsenat des Bundesgerichtshofs Oberlandesgericht Bearbeiten Beim Oberlandesgericht entscheiden in Strafsachen Strafsenate als Spruchkorper Der Strafsenat des Oberlandesgerichts ist als Revisionsinstanz mit drei Berufsrichtern besetzt und als Tatsacheninstanz zunachst mit funf Berufsrichtern besetzt 122 GVG Er ist als Revisionsinstanz gegen Urteile des Strafrichters und Schoffengerichts sowie deren Berufungsinstanzen und als Beschwerdeinstanz gegen Beschlusse der Strafkammern des Landgerichts zustandig 121 GVG Daneben ist das OLG Instanz fur die Rechtsbeschwerde nach 79 80a OWiG als sog Bussgeldsenat dabei ist der Bussgeldsenat grundsatzlich mit einem Berufsrichter besetzt sofern die Rechtsbeschwerde nicht auf Grund ihrer Beschwer von uber 5 000 an den Bussgeldsenat mit 3 Berufsrichtern ubertragen wird Ferner entscheidet er gemass 120 GVG als erstinstanzlicher Spruchkorper und damit als Tatsacheninstanz wenn die angeklagte Straftat das Vorbereiten eines Angriffskriegs oder ein Verbrechen des Hochverrats oder Landesverrats betrifft Ausserdem fallen beispielsweise Verbrechen nach dem 129a StGB Bildung einer bzw Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in die erstinstanzliche Zustandigkeit der Strafsenate der Oberlandesgerichte Der jeweilige Senat wird auch als Staatsschutzsenat bezeichnet Zu seinen nicht erstinstanzlichen Entscheidungen gibt es kein Rechtsmittel zu den erstinstanzlichen teilweise die Beschwerde oder Revision zum Strafsenat des Bundesgerichtshofs Allerdings haben die Oberlandesgerichte ihre Entscheidungen auf die Entscheidungen der anderen Oberlandesgerichte bzw des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der Rechtseinheitlichkeit zu prufen 121 Abs 2 GVG und bei Abweichungen dem BGH vorzulegen Es entscheidet uber Beschwerden gegen die von unteren Gerichten Amtsgericht Landgericht verhangten Ordnungsmittel 181 Bundesgerichtshof Bearbeiten Der Bundesgerichtshof hat Strafsenate als Spruchkorper Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet stets in einer Besetzung mit funf Berufsrichtern Dem Senat gehoren insgesamt mehr als funf Berufsrichter an Der Bundesgerichtshof ist als Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts 135 Abs 2 GVG sowie als Revisionsinstanz des Landgerichts und des Oberlandesgerichts 135 Abs 1 GVG zustandig Zudem entscheidet er uber Vorlagen der Oberlandesgerichte wenn sie in gewissen strafrechtlichen Verfahren von Entscheidungen des BGH oder eines anderen OLG abweichen wollen 121 Abs 2 GVG Ordentliche Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gibt es nicht Jedoch konnen Verfassungsverstosse mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gerugt werden Dadurch wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einer uber dem Bundesgerichtshof stehenden Instanz sondern pruft nur seine Entscheidungen auf Verfassungsverstosse und hebt diese gegebenenfalls auf Einzelnachweise Bearbeiten Zeno Lexikoneintrag zu Gerichtsbarkeit Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 7 Abgerufen am 4 August 2022 Handbuch der Justiz 2016 2017Siehe auch BearbeitenListe deutscher Gerichte Ordentliche Gerichtsbarkeit Prozess Recht Fachgerichtsbarkeit Strafgerichtsbarkeit Gerichtsorganisation in OsterreichBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4131330 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ordentliche Gerichtsbarkeit Deutschland amp oldid 231634397