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Im Rahmen einer Amtshaftungsklage wird in Osterreich das Bestehen oder Nichtbestehen eines rechtswidrig und schuldhaft zugefugten Schadens durch eine Handlung oder Unterlassung in Vollziehung der Gesetze Artikel 23 Abs 1 B VG 1 durch ordentliche Gerichte Zivilgerichte beurteilt 1 Abs 1 AHG In diesem Zusammenhang uben ordentliche Gerichte auch eine indirekte Kontrollkompetenz gegenuber der Exekutive Verwaltung aus und ist dies eine gewollte Durchbrechung des gewaltenteilenden Prinzips und eine Form von Checks and Balances 2 Inhaltsverzeichnis 1 Amtshaftungsgesetz 2 Grundsatzliches zur Verantwortlichkeit von Organen in Osterreich 3 Haftungssubjekt 4 Organe Amtswalter 5 Organverhalten 5 1 In Vollziehung von Gesetzen 5 2 Rechtswidrigkeit 5 3 Schuldhaftes Verhalten 5 4 Schaden 6 Ausnahmen und Unionsrecht 7 Amtshaftungsklage und Privatpersonen 8 Verjahrung 9 Gerichtszustandigkeit 10 Volkerrechtliche Sanktion Gegenrecht 11 Literatur 12 EinzelnachweiseAmtshaftungsgesetz BearbeitenDie in Artikel 23 Abs 4 B VG genannten naheren Bestimmungen zu den Abs 1 bis 3 des Artikels 23 B VG wurden im Amtshaftungsgesetz ausgefuhrt 3 Dieses Amtshaftungsgesetz wurde in den letzten 70 Jahren lediglich zwolfmal novelliert davon neunmal ab 1974 Stand 2021 Das AHG umfasst lediglich 17 Paragraphen von denen wiederum lediglich sieben Paragraphen der eigentlichen Haftpflicht gewidmet sind Grundsatzliches zur Verantwortlichkeit von Organen in Osterreich BearbeitenBei der Verantwortlichkeit von Organen in Osterreich wird unterscheiden in Ubersicht Rechtliche Verantwortlichkeit die durch ein schuldhaftes pflichtwidriges Verhalten ausgelost wird und nach rechtlichen Kriterien beurteilt wird Politische Verantwortlichkeit welche vor allem Spitzenorgane der Verwaltung trifft mit zeitlich beschrankter Funktionsdauer wie z B die Mitglieder der Bundesregierung des Nationalrates oder des Bundesrates Artikel 52 53 iVm 74 B VG Mitglieder des Landesregierungen die dem Landtag verantwortlich sind oder Mitglieder des Gemeindevorstandes Stadtsenates die dem Gemeinderat verantwortlich sind Artikel 118 Abs 5 B VG Disziplinare Verantwortlichkeit eines Mitarbeiters in Bund Land oder Gemeinde bzw Gemeindeverbanden gegenuber dem Dienstgeber Staatsrechtliche Verantwortlichkeit von Organen in obersten Bundes oder Landesverwaltungen die nach Artikel 142 B VG vor dem Verfassungsgerichtshof abgehandelt werden Strafrechtliche Verantwortlichkeit aus der Verletzung der Amtspflicht z B 302 bis 315 StGB Zivilrechtliche Verantwortlichkeit aus der Verletzung der Amtspflicht z B bei Vertragsbediensteten Muss ein Hoheitstrager fur das Handeln eines Organs einstehen kann er wiederum beim Organ im Rahmen einer Organhaftpflichtklage die Aufwendungen eingeschrankt geltend machen Haftungssubjekt BearbeitenEinrichtungen Rechtstrager welche einem Geschadigten nach 1 Abs 1 AHG nach den Bestimmungen des burgerlichen Rechts haften sind Bund die Bundeslander die Gemeinden sonstige Korperschaften des offentlichen Rechts und die Trager der Sozialversicherung und nach Artikel 23 Abs 1 B VG auch Anstalten offentlichen Rechts Vor Erhebung der Amtshaftungsklage hat der Geschadigte den Rechtstrager zur Anerkennung des Schadens aufzufordern 8 AHG Unterlasst er dies kann er zur Tragung der dadurch entstandenen Mehrkosten im Verfahren verpflichtet werden 8 Abs 2 AHG Organe Amtswalter BearbeitenNach 1 Abs 1 und 9 Abs 5 AHG haftet das schadigende Organ Amtswalter der Gerichtsbarkeit oder Hoheitsverwaltung dem Geschadigten nicht Anspruche sind daher in der Amtshaftungsklage immer gegen den Rechtstrager zu richten fur den die handelnde naturliche Person rechtswidrig und schuldhaft tatig geworden ist Es konnen daher Schaden die durch Tiere Maschinen Kunstliche Intelligenz etc entstanden sind nicht im Rahmen der Amtshaftung geltend gemacht werden Ob ein Organ Amtswalter gewahlt ernannt bestellt ist ob dies auf Grundlage von offentlichem Recht oder Privatrecht ist fur die Haftung grundsatzlich nicht erheblich Die Zurechnung zum Rechtstrager erfolgt nach funktionellen Gesichtspunkten 1 Abs 2 AHG 4 Daher haftet z B der Bund fur das Verhalten von Landesbediensteten welche in der mittelbaren Bundesverwaltung tatig sind 5 Das oder die Organe fur deren Handlung oder Unterlassung ein Rechtstrager zum Ersatz verpflichtet werden soll und wenn es wahrscheinlich ist dass gegenuber dem Organ ein Ruckersatzanspruch Regress geltend gemacht werden kann mussen in das Amtshaftungsverfahren eingebunden werden Streitverkundigung nach 21 ZPO Nebenintervention nach 17 ZPO Organverhalten BearbeitenDas schadigende Organverhalten kann in einem Handeln Tun oder Unterlassen bestehen Zur Geltendmachung von Anspruchen muss dem gericht nicht ein bestimmtes Organ genannt werden es reicht der Beweis dass der Schaden nur durch die Rechtsverletzung eines Organes des beklagten Rechtstragers entstanden sein konnte 2 Abs 1 AHG In Vollziehung von Gesetzen Bearbeiten Eine Grundvoraussetzung fur die Amtshaftungsklage ist dass das Handeln oder Unterlassen in Vollziehung der Gesetze erfolgt ist Die Handlung oder Unterlassung muss daher im Rahmen der Gerichtsbarkeit oder der Hoheitsverwaltung erfolgt sein Die Abgrenzung zwischen Hoheitsverwaltung und Nicht Hoheitsverwaltung ist in der Praxis teilweise sehr schwierig 6 Wurde hingegen eine Handlung oder Unterlassung im Rahmen der nicht hoheitlichen Verwaltung vorgenommen so finden die allgemeinen Regeln zur Schadenshaftung Anwendung z B 1295 ff ABGB Beispiel Polizist vergewaltig in seiner Freizeit eine Person Dies findet nicht im Rahmen der hoheitlichen Verwaltung statt und ist daher in Bezug auf einen Schadenersatz nach den Bestimmungen des allgemeinen Schadenersatzrechtes zu beurteilen Hingegen Polizist foltert im Rahmen eines grundsatzlich genehmigten und zulassigen Polizeieinsatzes rechtswidrig und schuldhaft einen Teilnehmer einer Demonstration hier sind die Regeln der Amtshaftung heranzuziehen Ebenso ist die Haftung fur Fehlverhalten im Ramen der Gesetzgebung Legislative ausgeschlossen soweit diese nicht in Vollziehung der Gesetze erfolgt Rechtswidrigkeit Bearbeiten Damit die Amtshaftung eintreten kann muss ein rechtswidriges Verhalten vorliegen Ein solches liegt vor wenn gegen die Rechtsordnung in relevanter Weise verstossen wurde siehe Rechtswidrigkeit Schuldhaftes Verhalten Bearbeiten Das Verhalten muss auch schuldhaft sein Dies bedeutet das schadigende Verhalten muss der schadigenden Person zurechenbar sein und diese muss zumindest mit leichter Fahrlassigkeit gehandelt haben Schaden Bearbeiten Um eine Amtshaftungsklage einbringen zu konnen muss ein konkreter Schaden an einem Vermogen oder einer Person entstanden sein oder auch eingeschrankt ein immaterieller Schaden 7 Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen 1 Abs 1 AHG Ausnahmen und Unionsrecht BearbeitenDer Ersatzanspruch besteht jedoch nicht wenn der Geschadigte den Schaden durch Rechtsmittel oder durch Beschwerde beim Verwaltungsgericht und Revision beim Verwaltungsgerichtshof hatte abwenden konnen 2 Abs 2 AHG Dies wird als Subsidiaritat des Amtshaftungsrechts bezeichnet Ebenso besteht ein Ersatzanspruch fur rein nationale Handlungen oder Unterlassungen grundsatzlich nicht aus einem Erkenntnis Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Obersten Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes 2 Abs 3 AHG Sehr wohl aber bei Verletzung z B von EU Recht durch Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes des Obersten Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes Dieser unionsrechtliche Amtshaftungsanspruch wurde durch den Europaischen Gerichtshof bereits in der Francovich Entscheidung 1991 8 herausgearbeitet und in nachfolgenden Entscheidungen 9 10 bestatigt und weiterentwickelt Dieser unionsrechtliche Amtshaftungsanspruch ist auch gerade auf die Hochstgerichte in Osterreich anzuwenden wenn jemand dadurch einen Schaden erleidet dass ein Unionsmitgliedsstaat gegen Unionsrecht verstosst wenn sich z B ein Hochstgericht weigert einen Rechtsfall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen Amtshaftungsklage und Privatpersonen BearbeitenHoheitstrager konnen auch fur Privatpersonen soweit sie von ihnen zu bestimmten Tatigkeiten herangezogen wurden im Rahmen einer Amtshaftungsklage zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden Artikel 23 Abs 1 B VG So z B Feldhuter Forstaufsichtsorgane Jagdaufsichtsorgane Fischereiaufsichtsorgane Naturschutzaufsichtsorgane auch Ranger genannt Organe der Bergwacht Gewasseraufsichtsorgane Strassenaufsichtorgane Umweltschutzorgane Pistenwachter soweit sie unmittelbare Befehls und Zwangsgewalt haben z B Wegweiserecht Anhalterecht etc oder vom Gericht bestellte Sachverstandige Sachverstandige nach 57a KFG Prufer an Universitaten soweit keine Beamten Notare Ziviltechniker Schulerlotsen strittig Zahl und Kontrollorgane bei behordlichen Erhebungen Bewahrungshelfer gerichtlich bestellte Erwachsenenvertreter etc Die Grenze ist dabei fliessend und von der Situation abhangig Dies auch dann wenn eine solche Person nur in einem Einzelfall herangezogen wird 11 Verjahrung BearbeitenDie Ersatzanspruche verjahren grundsatzlich nach drei Jahren nach Ablauf des Tages an dem der Schaden dem Geschadigten bekanntgeworden ist keinesfalls aber vor einem Jahr nach Rechtskraft einer rechtsverletzenden Entscheidung oder Verfugung Es gilt bei bestimmten Umstanden weitere Fristen zu beachten 6 AHG Gerichtszustandigkeit BearbeitenFur die Amtshaftungsklage ist ausschliesslich das Landesgericht in erster Instanz ortlich zustandig in dessen Sprengel die Rechtsverletzung begangen wurde 9 Abs 1 AHG Volkerrechtliche Sanktion Gegenrecht BearbeitenIn Bezug auf das Amtshaftungsrecht gilt grundsatzlich dass diese Ersatzanspruche unabhangig von der Staatsburgerschaft oder einem Wohnsitz in Osterreich oder der Europaischen Union oder im Europaischen Wirtschaftsraum EWR geltend gemacht werden konnen Werden jedoch von einem Drittstaat der kein Mitgliedstaat des EWR ist gegenuber Unionsburgern Ersatzanspruche im Sinne des AHG uberhaupt nicht oder nicht unter den gleichen Bedingungen gewahrt Gegenrecht wie den eigenen Staatsangehorige kann die osterreichische Bundesregierung durch Verordnung festlegen dass den Angehorigen des betreffenden Staates Anspruche auf Grund dieses Bundesgesetzes nicht zustehen Literatur BearbeitenMartin Paar Grundzuge des Amtshaftungsrechts Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung 2 Auflage Wien 2021 ISBN 978 3 214 02173 3 Rudolf Welser Offentlichrechtliches und Privatrechtliches aus Anlass einer Amtshaftungsklage Wien 1975 Juristische Blatter 97 1975 H 9 10 S 225 240 Einzelnachweise Bearbeiten Der Bund die Lander die Gemeinden und die sonstigen Korperschaften und Anstalten des offentlichen Rechts haften fur den Schaden den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefugt haben Es wird jedoch nicht die Entscheidung daraufhin gepruft ob sie richtig war sondern ob die Rechtsauslegung noch auf einer vertretbaren Gesetzesauslegung oder Rechtsauffassung beruht 1 Ob 53 81 1 Ob 10 79 Bundesgesetz uber die Haftung der Gebietskorperschaften und der sonstigen Korperschaften und Anstalten des offentlichen Rechts fur in Vollziehung der Gesetze zugefugte Schaden Amtshaftungsgesetz AHG BGBl Nr 20 1949 Siehe auch 1 Ob 30 77 1 Ob 8 78 1 Ob 698 78 1 Ob 28 79 1 Ob 33 80 1 Ob 14 81 1 Ob 41 81 1 Ob 8 78 Siehe z B 1 Ob 292 67 bzgl Halten von Polizeihunden oder 2 Ob 135 66 fahrender Briefkasten mangelhafte Schneeraumung in 1 Ob 10 86 1 Ob 226 74 1 Ob 30 77 1 Ob 8 78 1 Ob 698 78 1 Ob 28 79 1 Ob 33 80 1 Ob 14 81 1 Ob 41 81 EuGH Urteil vom 19 November 1991 C 6 90 und C 9 90 Sammlung 1991 I 5357 Francovich EuGH Urteil vom 30 September 2003 C 224 01 Sammlung 2003 I 10239 Kobler EuGH Urteil vom 5 Marz 1996 C 46 93 und C 48 93 Sammlung 1996 I 1029 Brasserie du Pecheur Siehe z B 1 Ob 8 78 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtshaftungsklage amp oldid 238040767