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Als Korperschaft des offentlichen Rechts KoR bezeichnet man im Recht Osterreichs eine Form der juristischen Person offentlichen Rechts Inhaltsverzeichnis 1 Definition und Abgrenzung 2 Arten von Korperschaften offentlichen Rechts 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDefinition und Abgrenzung BearbeitenNeben der Anstalt offentlichen Rechts und dem Fonds des offentlichen Rechts bildet die Korperschaft die wichtigste Organisationsform juristischer Personen des offentlichen Rechts im Gegensatz zu jenen kommt der Korperschaft offentlichen Rechts stets Rechtspersonlichkeit zu Korperschaft meint in Abgrenzung zu jenen eine Zusammenfassungen von Personen die als Mitglieder Angehorige der Korperschaft deren personelles Substrat bilden 1 Der osterreichische Gesetzgeber verwendet die Bezeichnung Korperschaft gelegentlich auch abweichend von der dogmatisch richtigen Definition Die Trager der Sozialversicherung werden etwa in 32 Abs 1 ASVG als Korperschaften definiert obwohl sie strukturell Anstalten sind 1 Eine generell abweichende Definition gilt fur das Steuerrecht Hier bezeichnet man alle juristischen Personen als Korperschaften 2 sowie daruber hinaus auch einzelne juristische Personen des Privatrechts wie politische Parteien und den OGB 3 Gerade in Abgabenvorschriften wird der Begriff der offentlich rechtlichen Korperschaft haufig im weiteren und technischen Sinne verwendet ohne dass in jedem Einzelfall samtliche Wesensmerkmale vorliegen mussen welche die Rechtslehre den Korperschaften offentlichen Rechts im strikten Sinne zuschreibt Erk des VwGH 6 Oktober 1976 Zl 2105 75 Diese eigenstandige steuerrechtliche Begriffsbildung wird aus verfassungsrechtlicher Sicht allgemein fur zulassig erachtet Rechtspolitisch ist sie umstritten Dabei wird hauptsachlich auf die bedenkliche Rechtsunsicherheit fur Burger und Vollzugsbehorden verwiesen fur die nicht unmittelbar erkennbar ist in welcher Weise eine eigentlich in der Rechtslehre klar definierte Bezeichnung im jeweiligen Gesetzestext verwandt wird Ferner stehe dieses Vorgehen in einem Spannungsverhaltnis zur Einheit der Rechtsordnung 4 Arten von Korperschaften offentlichen Rechts BearbeitenKorperschaften des offentlichen Rechts werden danach unterschieden ob sie ohne Unterschied fur alle Personen ihres jeweiligen Gebiets zustandig sind Gebietskorperschaften oder nur fur Personen ihres Gebiets die nach personlichen Umstanden auch Mitglieder der Korperschaft sind Personalkorperschaften Gebietskorperschaften der Bund die Lander die Gemeinden jedoch nicht die Gemeindeverbande 5 nicht territoriale Selbstverwaltungskorperschaften oder Personalkorperschaften insbesondere die Sozialversicherungstrager sowie Interessensvertretungen 6 die gesetzlichen Berufsvertretungen wie Wirtschaftskammern Kammern fur Arbeiter und Angestellte Landwirtschaftskammern die Osterreichische Hochschulerinnen und Hochschulerschaft die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften Antoniolli Koja bilden als dritte Untergruppe die Interessengemeinschaften hierzu sollen etwa Wasser und Jagdgenossenschaften zahlen 7 Wundsam Wesener Reinbacher nennen hier neben den Kirchen und Religionsgemeinschaften die sie nicht zu den Personalkorperschaften stellen funktionell die Stiftungen des offentlichen Rechts Korperschaften finanziell unterstutzenden Charakters und die Anstalten des offentlichen Rechts tatigen Charakters werden als durch einen offentlich rechtlichen Akt gegrundete juristische Personen hier mitgezahlt 6 Es besteht oft ein System der Pflichtmitgliedschaft Manchen Kammern kommt daruber hinaus Disziplinargewalt zu etwa der Rechtsanwaltskammer Literatur BearbeitenWalter Antoniolli Friedrich Koja Allgemeines Verwaltungsrecht 2 vollig neu bearbeitete Auflage Manz Wien 1986 ISBN 3 214 04602 0 S 299 Erstausgabe 1954 Hans Hold Der Begriff der Korperschaft offentlichen Rechts im Abgabenrecht In Osterreichische Steuerzeitung 1976 S 122 ff Karl Korinek Wirtschaftliche Selbstverwaltung 1970 Zitiert in Eintrag zu Korperschaften des offentlichen Rechts im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Ludwig K Adamovich Bernd Christian Funk Gerhart Holzinger Stefan L Frank Osterreichisches Staatsrecht IV Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts Springer Wien New York 2009 ISBN 978 3 211 85486 0 46 Kapitel Organisationsrechtliche Grundbegriffe Friedrich Koja Der Begriff der juristischen Person offentlichen Rechts In Zeitschrift fur Verwaltung 1984 S 489 ff Dietmar Pauger Die juristische Person offentlichen und die juristische Person privaten Rechts In Zeitschrift fur Verwaltung 1986 S 1 ff Richard Elhenicky Korperschaften offentlichen Rechts Manz Wien 2015 Stephan Kirste Theorie der Korperschaft des offentlichen Rechts heiBOOKS Universitatsbibliothek Heidelberg 2017 Habilitationsschrift 2004 Einzelnachweise Bearbeiten a b Ludwig K Adamovich Bernd Christian Funk Gerhart Holzinger und Stefan L Frank Osterreichisches Staatsrecht IV Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts Springer Wien New York 2009 46 Kapitel Organisationsrechtliche Grundbegriffe Hans Georg Ruppe Umsatzsteuergesetz 3 Auflage WUV Wien 2005 Rn 168 Bernhard Raschauer Allgemeines Verwaltungsrecht 2 Auflage Springer Wien New York 2003 Rn 83 Harald Stolzlechner Offentliche Fonds Eine Untersuchung ihrer verfassungs und verwaltungsrechtlichen Hauptprobleme Springer Wien New York 1982 S 40 Gerhard Baumgartner Allgemeines Verwaltungsrecht 3 Auflage Springer Wien New York 2003 S 44 a b Peter Wundsam Wolfgang Wesener Hans Georg Reinbacher Die Bilanzierung und Prufung von Korperschaften offentlichen Rechts Public Sector Entities In Wirtschaftsprufer Jahrbuch 2006 S 74 ganzer Artikel S 73 89 Memento des Originals vom 7 Mai 2006 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www binder partner com pdf doc dort S 2 Walter Antoniolli und Friedrich Koja Allgemeines Verwaltungsrecht Manz Wien 1986 S 299 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Korperschaft des offentlichen Rechts Osterreich amp oldid 235854150