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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ASVG beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Sozialversicherung in Osterreich Es regelt die Pflichtversicherung in der Kranken Unfall und Pensionsversicherung sowie eine fallweise mogliche freiwillige Selbstversicherung Seit dem Inkrafttreten am 1 Janner 1956 wurde es allein bis 1999 in 55 Novellen an die jeweiligen aktuellen Verhaltnisse angepasst 1 und gehort mittlerweile zu den umfangreichsten Gesetzen Osterreichs BasisdatenTitel Allgemeines SozialversicherungsgesetzLangtitel Bundesgesetz vom 9 September 1955 uber die Allgemeine SozialversicherungAbkurzung ASVGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie SozialversicherungFundstelle BGBl Nr 189 1955Inkrafttretensdatum 1 Janner 1956Letzte Anderung BGBl I Nr 100 2020Gesetzestext Allgemeines Sozialversicherungsgesetz im RISBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Gliederung 3 Allgemeine Bestimmungen 4 Einzelne Versicherungszweige 4 1 Krankenversicherung 4 2 Unfallversicherung 4 3 Pensionsversicherung 5 Leistungsrecht 6 Verfahren 6 1 Leistungssachen 6 2 Verwaltungssachen 7 Sonderbestimmungen 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeltungsbereich BearbeitenDas ASVG fasste zum 1 Janner 1956 die Kranken Unfall und Pensionsversicherung fur die Arbeiter und Angestellten in Industrie Bergbau Gewerbe Handel Verkehr und Land und Forstwirtschaft zusammen und regelt ausserdem die Krankenversicherung der Pensionisten Fur bestimmte Personen bestehen gem 2 Abs 2 ASVG Sonderversicherungen auf die das ASVG nur subsidiar anwendbar ist beispielsweise fur offentlich Bedienstete Beamten Kranken und Unfallversicherungsgesetz B KUVG 2 Bauern Bauern Sozialversicherungsgesetz BSVG 3 gewerblich Selbstandige Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz GSVG 4 Freiberufler Sozialversicherung freiberuflich selbstandig Erwerbstatiger FSVG 5 Notare Notarversicherungsgesetz NVG 6 Mit der Pensionsreform 2005 wurde im Allgemeinen Pensionsgesetz APG die Harmonisierung der Pensionssysteme fur ab dem 1 Janner 1955 geborene Personen begonnen und das Pensionskonto fur Erwerbszeiten ab dem 1 Janner 2005 eingefuhrt Die Bestimmungen des ASVG sind zwingend und durch Arbeitsvertrag nicht zum Nachteil der Versicherten und ihrer Angehorigen abdingbar 539 ASVG Gliederung BearbeitenDas ASVG umfasst zehn Teile Allgemeine Bestimmungen 1 115 Leistungen der Krankenversicherer 116 171 Unfallversicherung 172 220a Pensionsversicherung 221 314a Beziehungen der Versicherungstrager des Hauptverbandes zueinander und Ersatzleistungen Haftung des Dienstgebers bei Arbeitsunfallen 315 337 Beziehungen der Trager der Sozialversicherung des Hauptverbandes zu den Angehorigen des arztlichen und zahnarztlichen Berufs des Dentisten Hebammen und Apothekerberufs sowie zu den Krankenanstalten und anderen Vertragspartnern Vertrag 338 351j Verfahren 352 417a Aufbau der Verwaltung 418 460e Sonderbestimmungen 461 506c Ubergangs und Schlussbestimmungen 507 716 Allgemeine Bestimmungen BearbeitenDas ASVG regelt die allgemeine Sozialversicherung im Inland beschaftigter Personen einschliesslich der den Dienstnehmern gleichgestellten selbstandig Erwerbstatigen sowie die Krankenversicherung der Pensionisten aus der allgemeinen Sozialversicherung Bestimmte nicht pflichtversicherte Personen konnen sich auf Antrag selbstversichern Das ASVG unterscheidet in 4 zwischen der Vollversicherung der Teilversicherung nur in einzelnen Versicherungszweigen und dem Ausschluss von der Vollversicherung Die Dienstgeber haben jede von ihnen beschaftigte pflichtversicherte Person Vollversicherte und Teilversicherte vor Arbeitsantritt beim zustandigen Krankenversicherungstrager anzumelden und binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung abzumelden Die An Ab meldung durch den Dienstgeber wirkt auch fur den Bereich der Unfall und Pensionsversicherung soweit die beschaftigte Person in diesen Versicherungen pflichtversichert ist Die Trager der Krankenversicherung haben die in einem Kalendermonat bei ihnen eingezahlten auf die Unfall und Pensionsversicherung entfallenden Beitrage an die zustandigen Trager der Unfall und Pensionsversicherung abzufuhren Die nicht ordnungsgemasse Meldung kann von der Bezirksverwaltungsbehorde als Verwaltungsubertretung bestraft werden 111 ASVG Fur den gesamten Vollzugsbereich der Sozialversicherung besteht ein elektronisches Verwaltungssystem das mit elektronischen Gesundheitsakten ELGA gefuhrt wird Die Beitrage in der Kranken und Pensionsversicherung sind vom Versicherten und seinem Dienstgeber anteilig zu tragen Grundlage fur die Bemessung der Beitrage allgemeine Beitragsgrundlage ist fur Pflichtversicherte in der Regel der im Beitragszeitraum gebuhrende Arbeitsverdienst Fur Vollversicherte betragt der Beitragssatz in der Krankenversicherung maximal 7 65 in der Unfallversicherung 1 3 und in der Pensionsversicherung 22 8 51 ASVG und darf 20 seiner Geldbezuge nicht ubersteigen Den Unterschiedsbetrag sowie den Beitrag zur Unfallversicherung hat der Dienstgeber allein zu tragen 53 ASVG Da die Beitragszahlungen nicht ausreichen um alle Leistungen zu finanzieren ist auch die Moglichkeit von Staatszuschussen vorgesehen Dies gilt besonders fur die Pensionsversicherung In allen Gesetzen die diese betreffen ist daher auch eine Ausfallshaftung seitens der Republik Osterreich fur alle durchfuhrenden Sozialversicherungstrager PVA VAfEuB SVB SVGW vorgesehen 7 Die laufenden Geldleistungen aus der Kranken und Unfallversicherung werden grundsatzlich wochentlich im Nachhinein ausgezahlt wenn die Satzung des Versicherungstragers nichts Abweichendes vorsieht 104 ASVG Zu Pensionen aus der Pensionsversicherung die in den Monaten April bzw Oktober bezogen werden und zu Renten aus der Unfallversicherung die in den Monaten April bzw September bezogen werden gebuhrt je eine Sonderzahlung in Hohe einer ausgezahlten Pension 105 ASVG Zum 1 Janner eines jeden Jahres werden die Pensionen und die Renten aus der Unfallversicherung um einen gesetzlich festgelegten Aufwertungsfaktor erhoht 108g 108h ASVG Einzelne Versicherungszweige BearbeitenKrankenversicherung Bearbeiten Versicherungsfalle sind Krankheit einschliesslich der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit 119 ASVG Arbeitsunfahigkeit infolge Krankheit Wiedereingliederung nach langem Krankenstand Mutterschaft und die Organspende durch einen Versicherten Im Leistungsfall werden Pflichtleistungen als gesetzliche Mindestleistungen gewahrt und freiwillige Leistungen auf Grund gesetzlicher oder satzungsmassiger Vorschriften auf die kein Rechtsanspruch besteht Leistungen werden auch erbracht zur Fruherkennung von Krankheiten 132b ASVG Bei Krankheit besteht Anspruch auf ambulante und stationare Heilbehandlung erforderlichenfalls auch medizinische Hauskrankenpflege Diese Leistungen werden als Sachleistungen durch die Vertragspartner und Vertragseinrichtungen der zustandigen Versicherungstrager erbracht 131 ASVG oder dem Versicherten in Hohe von 80 der Kosten die dabei angefallen waren erstattet 131 ASVG Bei Arbeitsunfahigkeit infolge Krankheit oder der geminderten Arbeitsfahigkeit wird Krankengeld in Hohe von 50 ab dem 43 Tag in Hohe von 60 der Bemessungsgrundlage fur die Dauer von bis zu 52 Wochen nach Satzung auch bis zu 78 Wochen 139 141 ASVG oder Rehabilitationsgeld in entsprechender Hohe gewahrt 143a ASVG bei Wiedereingliederung nach langem Krankenstand das Wiedereingliederungsgeld Bei Mutterschaft wird weiblichen Versicherten arztlicher Beistand gewahrt sowie fur die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung fur den Tag der Entbindung und fur die ersten acht Wochen danach ein tagliches Wochengeld Angehorige eines Versicherten ohne eigenen Versicherungsschutz sind mitversichert 123 ASVG Dafur muss der Versicherte einen Zusatzbeitrag ohne Beteiligung des Dienstgebers leisten 51d ASVG Unfallversicherung Bearbeiten In der Unfallversicherung sind die Risiken Arbeitsunfall und Berufskrankheit und deren Folgen versichert 174 ASVG Die Leistungen werden erbracht soweit nicht Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung besteht 191 ASVG So erbringt die Unfallversicherung beispielsweise uber die Heilbehandlung hinaus auch die Pflege in Kranken Kur und sonstigen Anstalten Der Trager der Unfallversicherung kann die Gewahrung der sonst vom Trager der Krankenversicherung zu erbringenden Leistungen jederzeit an sich ziehen Der Hauptverband der osterreichischen Sozialversicherungstrager erlasst Richtlinien uber die Zusammenarbeit der Trager der Kranken und der Unfallversicherung bei der Durchfuhrung der Unfallheilbehandlung 194 31 Abs 5 Z 22 ASVG Da die Unfallversicherung ausschliesslich aus Beitragen der Arbeitgeber finanziert wird greift das Dienstgeber Haftungsprivileg Der Dienstgeber ist dem Versicherten zum Ersatz des Schadens der diesem durch eine Verletzung am Korper infolge eines Arbeitsunfalles oder durch eine Berufskrankheit entstanden ist nur verpflichtet wenn er den Arbeitsunfall bzw die Berufskrankheit vorsatzlich verursacht hat 333 Abs 1 ASVG 8 In diesem Fall nimmt auch der Versicherungstrager Ruckgriff beim Schadiger Dienstgeber hinsichtlich der dem Versicherten erbrachten Leistungen 334 ASVG Pensionsversicherung Bearbeiten Die Pensionsversicherung gliedert sich in die Pensionsversicherung der Arbeiter der Angestellten und die knappschaftliche Pensionsversicherung 2 Abs 1 ASVG Die Pensionsversicherungsanstalt PVA ist seit 2003 fur Arbeiter und Angestellte gemeinsam zustandig Die Pensionen werden seit dem 1 Janner 2005 grundsatzlich nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz APG berechnet wobei das ASVG fur unselbststandig Beschaftigte das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz GSVG fur Gewerbetreibende und das Bauerliche Sozialversicherungsgesetz BSVG fur Landwirte bestimmte Vorgaben zu den Beitragsgrundlagen machen Diese sind fur die Pensionshohe wichtig Das APG gilt fur ab 1955 Geborene fur Altere gilt jeweils nur das ASVG GSVG oder BSVG 9 Leistungsrecht Bearbeiten Hauptartikel Gesundheitssystem in Osterreich Hauptartikel Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung Die Beziehungen zwischen den Tragern der Krankenversicherung und den in der ambulanten Versorgung tatigen Kassenarzten sowie weiteren Gesundheitsdiensteanbietern werden jeweils durch Gesamtvertrage geregelt 10 11 12 Diese werden fur die Trager der Krankenversicherung durch den Hauptverband mit den ortlich zustandigen Arztekammern abgeschlossen Inhalt sind unter anderem die Anspruche auf Vergutung der arztlichen Leistung 341 342 ASVG Die Honorierung eines arztlichen Mindestleistungsspektrums setzt sich beispielsweise aus Grund und Fallpauschalen Einzelleistungsvergutungen sowie Bonuszahlungen fur die Erreichung der im Primarversorgungsgesetz 13 definierten gesundheitspolitischen Ziele zusammen 342b ASVG Fur die Abgabe von Arzneispezialitaten gibt es einen Erstattungskodex der zwischen dem Hauptverband und der pharmazeutischen Industrie vereinbart wird 351c ff ASVG 14 Verfahren BearbeitenDie Verfahrensbestimmungen zur Durchfuhrung des ASVG durch die Versicherungstrager unterscheiden zwischen dem Verfahren in Leistungs und dem Verfahren in Verwaltungssachen 353 ASVG Leistungssachen Bearbeiten Leistungssachen sind beispielsweise die Feststellung des Bestandes des Umfanges oder des Ruhens eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung deren Ruckersatz oder die Feststellung der Invaliditat und der Berufsunfahigkeit 354 ASVG Die Leistungsanspruche werden von den Versicherungstragern in der Kranken und in der Pensionsversicherung auf Antrag in der Unfallversicherung von Amts wegen festgestellt etwa nach Eingang einer Unfallmeldung Uber den Antrag ergeht ein Bescheid an der vorherigen Sachverhaltsermittlung hat der Anspruchswerber bzw berechtigte mitzuwirken Bescheide uber Antrage auf Leistungen aus der Krankenversicherung sind binnen zwei Wochen nach der Einbringung des Antrages uber Leistungen aus der Unfall und aus der Pensionsversicherung binnen sechs Monaten nach dem Einlangen des Antrages zu erlassen Sobald die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht kann ein Versicherungstrager die Leistung bevorschussen 368 ASVG Beim Tod des Anspruchswerbers oder berechtigten sind seine mit ihm in hauslicher Gemeinschaft lebenden Angehorigen zur Fortsetzung des Verfahrens berechtigt 408 ASVG Von bestimmten Ausnahmen abgesehen gelten erganzend die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 360b ASVG 15 Die meisten Leistungssachen sind zugleich Sozialrechtssachen und werden gegebenenfalls von den ordentlichen Gerichten entschieden 65 2 7 ASGG 16 Verwaltungssachen Bearbeiten Alle anderen als Leistungsangelegenheiten sind Verwaltungssachen etwa die Feststellung der Versicherungspflicht der Versicherungsberechtigung sowie des Beginnes und des Endes der Versicherung oder Beitragsangelegenheiten 355 410 ASVG Sonderbestimmungen BearbeitenFur fallweise oder unstandig beschaftigte Arbeiter in der Land und Forstwirtschaft fur in der Zeit des Nationalsozialismus ausgeburgerte und verfolgte Personen sowie fur Personen denen eine Haftentschadigung zuerkannt worden ist enthalt der 9 Teil des ASVG bestimmte sozialversicherungsrechtliche Vergunstigungen Literatur BearbeitenRobert Poperl ASVG Sozialversicherungs Handbuch in zwei Teilen LexisNexis Verlag 66 Aufl 2018 ISBN 978 3 7007 6929 3Weblinks BearbeitenErlauternde Bemerkungen Beilage zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates 1955 gescanntes Original SozDok die Dokumentation des osterreichischen Sozialversicherungsrechts Suchmaske Verband Sozialistischer Student innen in Osterreich Sozialrecht Zusammenfassung Aufbau folgt grundsatzlich dem Skriptum Sozialrecht in Grundzugen von Michaela Windisch Graetz und Wolfgang Brodil Universitat Wien 2013 60 Jahre ASVGEinzelnachweise Bearbeiten Eintrag zu Allgemeines Sozialversicherungsgesetz im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Bundesgesetz vom 31 Mai 1967 uber die Kranken und Unfallversicherung offentlich Bediensteter Beamten Kranken und Unfallversicherungsgesetz B KUVG RIS abgerufen am 20 Oktober 2018 Bundesgesetz vom 11 Oktober 1978 uber die Sozialversicherung der in der Land und Forstwirtschaft selbstandig Erwerbstatigen Bauern Sozialversicherungsgesetz BSVG RIS abgerufen am 20 Oktober 2018 Bundesgesetz vom 11 Oktober 1978 uber die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbstandig Erwerbstatigen Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz GSVG RIS abgerufen am 20 Oktober 2018 Bundesgesetz uber die Sozialversicherung freiberuflich selbstandig Erwerbstatiger Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz FSVG RIS abgerufen am 20 Oktober 2018 Bundesgesetz vom 3 Feber 1972 uber die Pensionsversicherung fur das Notariat Notarversicherungsgesetz 1972 NVG RIS abgerufen am 20 Oktober 2018 vgl Bundesministerium fur Arbeit Soziales und Konsumentenschutz Hrsg Sozialstaat Osterreich Leistungen Ausgaben und Finanzierung 2016 Stand Juni 2016 Gert Peter Reissner Probleme an den Schnittstellen von Sozialversicherungs und Schadenersatzrecht Memento des Originals vom 15 Oktober 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www uibk ac at Arbeitsunfall und Schadenersatz Praktikerseminar Universitat Graz 2011 S 9 ff Bundesministerium fur Arbeit Soziales Gesundheit und Konsumentenschutz Hrsg Grundlagen im osterreichischen Pensionssystem Fur das Jahr 2018 Kurzfassung Stand Februar 2018 S 5 Gesamtvertrage Website des Hauptverbands abgerufen am 17 Oktober 2018 Barbara Hauer Gesamtvertrag und Einzelvertrag 24 Marz 2011 vgl die Ubersicht fur die einzelnen Versicherungstrager Kassen Website der Osterreichischen Arztekammer abgerufen am 17 Oktober 2018 Bundesgesetz uber die Primarversorgung in Primarversorgungseinheiten Primarversorgungsgesetz PrimVG RIS abgerufen am 17 Oktober 2018 Elektronischer Erstattungskodex eEKO Memento des Originals vom 17 Oktober 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www hauptverband at Website des Hauptverbands abgerufen am 17 Oktober 2018 Benjamin Kneihs Sozialversicherungsverfahren und AVG In Gedenkschrift Robert Walter Manzsche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2013 S 271 298 Bundesgesetz vom 7 Marz 1985 uber die Arbeits und Sozialgerichtsbarkeit Arbeits und Sozialgerichtsgesetz ASGG RIS abgerufen am 18 Oktober 2018Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeines Sozialversicherungsgesetz amp oldid 234408051