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Das Sachleistungsprinzip gehort zu den Strukturprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV in Deutschland und ist in 2 des Funften Buches Sozialgesetzbuch SGB V gesetzlich festgeschrieben Es versteht darunter die Bereitstellung von medizinischen Sach und Dienstleistungen durch die Krankenkasse Der Patient d h entweder das Krankenkassenmitglied oder ein mitversicherter Familienangehoriger nimmt danach Leistungen zur Krankenbehandlung von der Krankenkasse selbst in Anspruch ohne dafur eine Rechnung vom Leistungserbringer zu erhalten Das Gegenteil ist das Kostenerstattungsprinzip Dabei erstattet die Krankenkasse ihren Mitgliedern die Kosten fur die von den Leistungstragern erbrachten arztlichen Behandlungen nachtraglich Das Sachleistungsprinzip gilt auch in der sozialen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung Fur das Sachleistungsprinzip bei Asylbewerberleitungen siehe Asylbewerberleistungsgesetz Inhaltsverzeichnis 1 Durchfuhrung 2 Diskussion 2 1 Vorteile 2 2 Nachteile 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDurchfuhrung BearbeitenDie Krankenkassen stellen die Leistungen durch Vertragsarzte und Vertragszahnarzte Vertrags Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer bereit Diese rechnen ihre Leistungen uber die zustandige Kassenarztliche oder Kassenzahnarztlichen Vereinigungen oder direkt mit der Krankenkasse des Versicherten ab Die Leistungserbringer sind auf Vergutungsanspruche gegen die Krankenkasse beschrankt eine Vergutungspflicht des Versicherten besteht nicht Der Leistungskatalog wird durch Bundesvertrage zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen einerseits und der Kassenarztlichen Bundesvereinigung bzw Kassenzahnarztlichen Bundesvereinigung andererseits und ferner durch den Gemeinsamen Bundesausschuss G BA verbindlich festgelegt Die Versicherten die die Sach oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen legen den Leistungserbringern ihre elektronische Gesundheitskarte oder Krankenversichertenkarte einen Uberweisungsschein oder ein Rezept vor wodurch sie nachweisen dass sie anspruchsberechtigt sind Diskussion BearbeitenVorteile Bearbeiten Durch die Abrechnung der Leistungen uber die Kassenarztliche Vereinigung ist der Geldfluss zu Arzten und Zahnarzten im Rahmen der Abrechnungs und Honorarverteilungsmassstabe gesichert Es besteht kein Ausfallrisiko durch saumige Patienten Der Verwaltungsaufwand reduziert sich da die Behandler keinen zusatzlichen Aufwand der Rechnungsstellung Zahlungseingangsuberwachung Mahnwesen etc gegenuber jedem einzelnen Patienten haben Fur die Patienten selbst entfallt grosstenteils die Rechnungs und Erstattungsabwicklung da sie keine Rechnungen zur Erstattung einreichen und auch nicht finanziell in Vorleistung treten mussen Fur Patienten mit geringem Einkommen kann die Vorleistung der Kosten eine finanzielle Belastung darstellen Sie werden ebenso vor finanziellen Uberforderungen geschutzt Nachteile Bearbeiten Nachteilig am Sachleistungsprinzip ist dass der Patient nicht erfahrt welche Kosten er fur arztliche Behandlung Medikamente Krankengymnastik Krankenhausbehandlung usw der Versichertengemeinschaft verursacht Die Folgen sind Sorglosigkeit beim Inanspruchnahmeverhalten Anspruchsdenken die Anfalligkeit des Systems fur Manipulationen Daraus resultieren erhebliche burokratische Kontroll Uberwachungs Regulierungs und Rationierungsmechanismen Durch das Zuzahlungsverbot und das Wirtschaftlichkeitsgebot der Gesetzlichen Krankenversicherung hat der Patient nur Anspruch auf einen begrenzten Leistungsumfang Das im System der GKV fundierte und sich aus dem SGB V ergebende Verbot vom Versicherten Zu Zahlungen zu verlangen 95 Abs 3 in Verbindung mit 2 Abs 2 13 Abs 1 SGB V das als Zuzahlungsverbot zusatzlich in 18 Abs 3 Bundesmantelvertrag Arzte BMV A 1 und 21 Abs 3 Ersatzkassenvertrag Arzte EKV A wie in den Bundesmantelvertragen Ersatzkassenvertragen Zahnarzte 2 normiert ist gilt vom Grundsatz her fur alle vertragsarztlichen Leistungen Literatur BearbeitenFischer Mattias G Der Sachleistungsgrundsatz ein unantastbares Urprinzip der GKV in Die Sozialgerichtsbarkeit SGb 2008 S 461 466Einzelnachweise Bearbeiten Bundesmantelvertrage Homepage der Kassenarztlichen Bundesvereinigung Memento des Originals vom 28 Januar 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kbv de Bundesmantelvertrage Homepage der Kassenzahnarztlichen Bundesvereinigung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachleistungsprinzip amp oldid 233649947