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Vertragszahnarzt auch Kassenzahnarzt ist ein niedergelassener Zahnarzt mit einem Kassenzahnarztsitz Auf die Erteilung der vertragszahnarztlichen Zulassung besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch jedes approbierten Zahnarztes sofern er die rechtlichen Voraussetzungen erfullt Die Zulassung setzt den Eintrag in ein Zahnarztregister voraus das von den Kassenzahnarztlichen Vereinigungen KZV gefuhrt wird die das Vertragszahnarztwesen organisieren Sie erfolgt auf Beschluss eines Zulassungsausschusses und gilt nur fur den Bezirk des Kassenarztsitzes 1 ZahnarztbesuchDa etwa 90 der Bevolkerung gesetzlich krankenversichert sind erfordert die Grundung einer Zahnarztpraxis meist eine Teilnahme an der vertragszahnarztlichen Versorgung Nach der Zulassung kann der Vertragszahnarzt eigenverantwortlich in eigener Praxis in einer Praxisgemeinschaft einer Berufsausubungsgemeinschaft fruher Gemeinschaftspraxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum MVZ tatig werden und kann uber die KZV alle vertragszahnarztlichen Leistungen fur gesetzlich Krankenversicherte abrechnen Ungeachtet der vertraglichen Bindung gehort der Vertragszahnarzt sowohl in Deutschland zu den Freien Berufen als auch in Osterreich zu den Freien Berufen Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsvoraussetzungen 2 Berufsausubungsgemeinschaft 3 Ermachtigung 4 Tatigkeit als angestellter Zahnarzt 5 Niederlassungsfreiheit 6 Altersgrenze 7 Vertragsarztrechtsanderungsgesetz 8 Abrechnung zahnarztlicher Vertragsleistungen 8 1 Zuzahlungsverbot 8 2 Mehrkostenvereinbarungen 8 2 1 Zahnfullungen 8 2 2 Zahnersatz 8 3 Ausservertragliche Leistungen 8 4 Budgetierung 8 5 Kostenerstattung 9 Abrechnung von Basistarif Versicherten 10 Abrechnung von zahnarztlichen Nicht Vertragsleistungen 11 Fortbildungspflicht 12 Zahnarztliches Qualitatsmanagement 13 Zahnarztliche Qualitatssicherung 13 1 Einrichtungs und sektorenubergreifenden Qualitatssicherung 13 2 Landesarbeitsgemeinschaften 13 3 Zentrum Zahnarztliche Qualitat ZZQ 14 Einkommen 15 Siehe auch 16 Weblinks 17 EinzelnachweiseZulassungsvoraussetzungen BearbeitenDie Zulassung zur vertragszahnarztlichen Versorgung setzt zunachst die Eintragung in das Zahnarztregister der zustandigen Kassenzahnarztlichen Vereinigung voraus Die Eintragung erfolgt in der Regel in das Zahnarztregister des Zulassungsbezirkes in dem der Zahnarzt seinen Wohnsitz hat Mit seinem Antrag auf Zulassung unterwirft sich der Zahnarzt allen Bestimmungen des Funften Buches Sozialgesetzbuch SGB V dem Bundesmantelvertrag den Gesamtvertragen und Ersatzkassenvertragen auf Landesebene und den Satzungsbestimmungen der Kassenzahnarztlichen Vereinigung der er angehort Der Eintrag erfolgt nur wenn eine Approbation als Zahnarzt vorliegt und eine mindestens zweijahrige Vorbereitungszeit abgeleistet worden ist Die Vorbereitung muss eine mindestens sechsmonatige Tatigkeit als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Vertragszahnarzte umfassen wahrend derer er sich mit den Besonderheiten der Vertragszahnheilkunde vertraut machen soll Eine Tatigkeit als Vertreter kann nur anerkannt werden wenn der Zahnarzt eine vorausgegangene mindestens einjahrige Tatigkeit in unselbstandiger Stellung als Assistent eines Vertragszahnarztes oder in Universitatszahnkliniken Zahnstationen eines Krankenhauses oder des offentlichen Gesundheitsdienstes oder der Bundeswehr oder in Zahnkliniken abgeleistet hat Keine Vorbereitungszeit muss nachgewiesen werden wenn ein Diplom aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europaischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uber den europaischen Wirtschaftsraum vorgelegt wird und eine Zulassung zur Berufsausubung vorliegt Diese Regelung gilt unabhangig von der Nationalitat des Zahnarztes Berufsausubungsgemeinschaft BearbeitenIn 33 Zulassungsverordnung Zahnarzte Zahnarzte ZV werden die Voraussetzungen zur Bildung einer Berufsausubungsgemeinschaft festgelegt 2 Die gemeinsame Ausubung vertragszahnarztlicher Tatigkeit ist zulassig unter allen zur vertragszahnarztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern an einem gemeinsamen Vertragszahnarztsitz ortliche Berufsausubungsgemeinschaft Sie ist auch zulassig bei unterschiedlichen Vertragszahnarztsitzen der Mitglieder der Berufsausubungsgemeinschaft uberortliche Berufsausubungsgemeinschaft wenn die Erfullung der Versorgungspflicht des jeweiligen Mitglieds an seinem Vertragszahnarztsitz unter Berucksichtigung der Mitwirkung angestellter Zahnarzte in dem erforderlichen Umfang gewahrleistet ist sowie das Mitglied und die bei ihm angestellten Zahnarzte an den Vertragszahnarztsitzen der anderen Mitglieder nur in zeitlich begrenztem Umfang tatig werden Die gemeinsame Berufsausubung bezogen auf einzelne Leistung ist zulassig sofern diese Berufsausubungsgemeinschaft nicht zur Erbringung uberweisungsgebundener medizinisch technischer Leistungen mit uberweisungsberechtigten Leistungserbringern gebildet wird Ermachtigung BearbeitenDer zustandige Zulassungsausschuss kann in besonderen Fallen Zahnarzte zur Teilnahme an der vertragszahnarztlichen Versorgung ermachtigen beispielsweise um eine Unterversorgung abzuwenden Die Ermachtigung ist zeitlich raumlich und in ihrem Umfange zu beschranken In diesem Rahmen hat die Ermachtigung die gleichen rechtlichen Konsequenzen wie eine Zulassung Tatigkeit als angestellter Zahnarzt BearbeitenDer angestellte Zahnarzt erbringt keine eigenen vertragszahnarztlichen Leistungen sondern wird in einem Anstellungsverhaltnis tatig Seine Behandlung ist von seinem Arbeitgeber zugelassener Zahnarzt zu uberwachen und zu verantworten Der angestellte Zahnarzt kann nicht selbst gegenuber der KZV abrechnen Seine Leistungen werden uber den Arbeitgeber abgerechnet Die Angestelltentatigkeit kann zu einem Viertel zur Halfte zu Dreiviertel oder ganztagig sein Der angestellte Zahnarzt wird nur dann wenn er mindestens halbtags beschaftigt ist Mitglied der jeweils zustandigen KZV Alle Mitglieder einer KZV sind bei den alle sechs Jahre stattfindenden Korperschaftswahlen zur Vertreterversammlung der jeweiligen KZV stimmberechtigt Gemass 32b Abs 1 Zahnarzte Zulassungsverordnung Zahnarzte ZV kann der Vertragszahnarzt Zahnarzte nach Massgabe des 95 Abs 9 SGB V anstellen In den Bundesmantelvertragen sind einheitliche Regelungen zu treffen uber den zahlenmassigen Umfang der Beschaftigung angestellter Zahnarzte unter Berucksichtigung der Versorgungspflicht des anstellenden Vertragszahnarztes Gemass 9 Abs 3 Bundesmantelvertrag Zahnarzte BMV Z kann der Vertragszahnarzt im Rahmen der allgemeinen zulassungsrechtlichen Bestimmungen Zahnarzte zur Tatigkeit an seinem Vertragszahnarztsitz anstellen Der Vertragszahnarzt ist auch in diesem Falle weiterhin zur personlichen Praxisfuhrung verpflichtet Die von angestellten Zahnarzten erbrachten Leistungen gegenuber Versicherten stellen Leistungen des Vertragszahnarztes dar die er als eigene gegenuber der KZV abzurechnen hat Der Vertragszahnarzt hat die angestellten Zahnarzte bei der Leistungserbringung personlich anzuleiten und zu uberwachen Unter diesen Voraussetzungen konnen am Vertragszahnarztsitz drei vollzeitbeschaftigte Zahnarzte bzw teilzeitbeschaftigte Zahnarzte in einer Anzahl welche im zeitlichen Umfang hochstens der Arbeitszeit von drei vollzeitbeschaftigten Zahnarzten entspricht angestellt werden Will der Vertragszahnarzt vier vollzeitbeschaftigte Zahnarzte anstellen hat er dem Zulassungsausschuss vor der Erteilung der Genehmigung nachzuweisen durch welche Vorkehrungen die personliche Praxisfuhrung gewahrleistet wird 2 Niederlassungsfreiheit BearbeitenDie im Bereich der vertragsarztlichen Versorgung geltenden Bestimmungen zur sog Bedarfszulassung wonach Planungsbereiche wegen bestehender oder drohender Unter oder Uberversorgung gesperrt werden mussen sind seit dem 1 April 2007 mit Inkrafttreten des GKV Wettbewerbsstarkungsgesetzes GKV WSG 3 fur den Bereich der vertragszahnarztlichen Versorgung beseitigt worden Insofern besteht im Gegensatz zu den Arzten Niederlassungsfreiheit fur Zahnarzte Altersgrenze BearbeitenSowohl die Zulassung als auch die Ermachtigung oder die Tatigkeit als angestellter Zahnarzt endeten fruher gemass 95 Abs 7 u 9 SGB V mit Vollendung des 68 Lebensjahres des Zahnarztes Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen GKV OrgWG wurde zum 1 Januar 2009 die gesetzliche 68er Altersgrenze fur Vertrags zahn arzte abgeschafft Eine Aufweichung dieser Altersgrenze fur Vertragsarzte fand bereits mit dem zum 1 Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsanderungsgesetz VAndG fur unterversorgte Planungsbereiche statt Mit der fruher geltenden Bestimmung in 95 Abs 7 Satz 3 SGB V endete die Zulassung eines Vertragsarztes in der Regel zum Ende des Quartals in dem der Vertragsarzt das 68 Lebensjahr vollendete Vertragsarztrechtsanderungsgesetz BearbeitenDurch das Vertragsarztrechtsanderungsgesetz wurde auch die Zulassung als Vertragszahnarzt weitgehend liberalisiert 4 19a Zahnarzte ZV 1 Die Zulassung verpflichtet den Zahnarzt die vertragszahnarztliche Tatigkeit vollzeitig auszuuben 2 Der Zahnarzt ist berechtigt durch schriftliche Erklarung gegenuber dem Zulassungsausschuss seinen Versorgungsauftrag auf die Halfte des Versorgungsauftrages nach Absatz 1 zu beschranken Dabei gilt eine Tatigkeit von unter 10 Wochenstunden als Vierteltatigkeit von 10 bis 20 Wochenstunden als halftige Tatigkeit von 20 bis 30 Wochenstunden als dreiviertelte Tatigkeit und uber 30 Wochenstunden als Vollzeittatigkeit 24 Zahnarzte ZV beschreibt die Moglichkeit zu Tatigkeiten eines Zahnarztes an mehreren Orten 3 Vertragszahnarztliche Tatigkeiten ausserhalb des Vertragszahnarztsitzes an weiteren Orten sind zulassig wenn und soweit1 dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und2 die ordnungsgemasse Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragszahnarztsitzes nicht beeintrachtigt wird Abrechnung zahnarztlicher Vertragsleistungen BearbeitenDie Abrechnung vertragszahnarztlicher Leistungen Behandlungen erfolgt nach dem Bewertungsmassstab zahnarztlicher Leistungen Er ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Vertretern der Krankenkassen und der Zahnarzte auf Bundesebene Die aktuelle Version trat am 1 Januar 2004 in Kraft In diesem Bewertungsmassstab ist jede einzelne Leistung mit Punkten bewertet Jahrlich wird teilweise auf Bundesebene Zahnersatz durch die Kassenzahnarztliche Bundesvereinigung teilweise auf Landesebene durch die KZV der Punktwert in Euro verhandelt Das Honorar ergibt sich aus der Multiplikation der Punktzahl mit dem Punktwert Soweit zahnarztliche Leistungen bei gesetzlich Versicherten als Sachleistungen erbracht werden entrichten die Krankenkassen wie bei der arztlichen Behandlung nach Massgabe der Gesamtvertrage an die jeweilige KZV mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergutung fur die gesamte vertragszahnarztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der KZV einschliesslich der mitversicherten Familienangehorigen 85 Abs 1 SGB V i Verb m 72 Abs 1 Satz 2 SGB V Zuzahlungsverbot Bearbeiten Grundsatzlich hat der gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die vertraglich zwischen Krankenkassen und Zahnarzten vereinbarten Leistungen die von Ausnahmen abgesehen siehe Mehrkostenvereinbarungen nicht von einer Zuzahlung durch den Kassenpatienten abhangig gemacht werden durfen Mehrkostenvereinbarungen Bearbeiten In folgenden Fallen sind Zuzahlungen durch den gesetzlich versicherten Patienten zulassig Voraussetzung ist die schriftliche Einwilligung des Patienten vor Behandlungsbeginn Zahnfullungen BearbeitenDie Mehrkostenvereinbarung zur Fullungstherapie ist in 28 SGB V geregelt Dort heisst es Wahlen Versicherte bei Zahnfullungen eine daruber hinausgehende Versorgung haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen In diesen Fallen ist von den Kassen die vergleichbare preisgunstigste plastische Fullung als Sachleistung abzurechnen In Fallen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen Die Mehrkostenregelung gilt nicht fur Falle in denen intakte plastische Fullungen ausgetauscht werden Darunter fallen z B moderne Kunststofffullungen nach dem Dentin Schmelz Adhasivverfahren Goldinlays Keramikinlays u v a Zahnersatz Bearbeiten Seit Einfuhrung der Festzuschusse fur Zahnersatz bis 2004 wurde ein prozentualer Kassenzuschuss geleistet wird bei der Versorgung mit Kronen und Zahnersatz zwischen der Regelversorgung der gleichartigen und der andersartigen Versorgung unterschieden Bei der Regelversorgung wird nach dem Bewertungsmassstab zahnarztlicher Leistungen BEMA abgerechnet Hierfur erhalt der Patient einen befundorientierten Festzuschuss Bei der gleichartigen Versorgung wird sowohl nach dem BEMA als auch nach der Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ und bei der andersartigen Versorgung wird nur nach der GOZ berechnet Den Differenzbetrag zum Festzuschuss einer Regelversorgung hat der Patient selbst zu tragen Ausservertragliche Leistungen Bearbeiten Ausservertragliche Leistungen sind ausgeschlossene Leistungen der GKV Hierzu gehoren einerseits gesetzliche ausgeschlossene Leistungen geregelt im 28 Abs SGB V wie die Funktionsanalyse und Funktionstherapie Kieferorthopadische Behandlung von Versicherten die zu Beginn der Behandlung das 18 Lebensjahr vollendet haben Implantologische Leistungen es sei denn es liegen seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien nach 92 Abs 1 festzulegende Ausnahmeindikationen fur besonders schwere Falle vor Andererseits gehoren hierzu durch verbindliche Richtlinien ausgeschlossene Leistungen So hat der Patient beispielsweise nur Anspruch auf eine Zahnsteinentfernung pro Jahr Haufigere Zahnsteinentfernung oder Professionelle Zahnreinigungen PZR sind vom Patienten selbst zu tragen Ebenso sind Wurzelkanalbehandlungen nur bei bestimmten Voraussetzungen Vertragsleistung Budgetierung Bearbeiten Durch die Budgetierung zahnarztlicher Leistungen darf das Gesamtbudget einer Landes KZV nicht uberschritten werden Droht eine Uberschreitung der Gesamtvergutungsobergrenze greift ein Honorarverteilungsmassstab der je nach KZV Bereich unterschiedlich gestaltet ist Er erzwingt entweder eine Honorarabsenkung der einzelnen Leistungen die gegebenenfalls zum Regress also zu Ruckforderungen fuhrt oder eine Abnahme der durch die Zahnarzte erbrachten Leistungsmenge Kostenerstattung Bearbeiten Alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV in Deutschland haben seit dem 1 Januar 2004 die Moglichkeit anstelle des Sachleistungsprinzips die Kostenerstattung zu wahlen Seit 1 April 2007 ist nach 13 Absatz 2 Funftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V eine Einschrankung der Wahl auf den Bereich der arztlichen Versorgung der zahnarztlichen Versorgung den stationaren Bereich oder auf veranlasste Leistungen moglich Im Kostenerstattungsprinzip wird der Patient als Selbstzahler Privatpatient nach der Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ bzw der Gebuhrenordnung fur Arzte GOA behandelt bezahlt seine Rechnung direkt an den Arzt und lasst sich den erstattungsfahigen Anteil durch seine Krankenkasse erstatten Erstattungsfahig durch die Krankenkasse ist nur der Betrag der bei Anwendung der Kassen Gebuhrenordnung fur Zahnarzte dem Bewertungsmassstab zahnarztlicher Leistungen BEMA gezahlt worden ware abzuglich einer je nach Krankenkasse unterschiedlichen Pauschale von maximal 5 fur den Verwaltungsaufwand und fehlende Wirtschaftlichkeitsprufung d h fur den Verzicht auf Budgetierung Einzelne Krankenkassen z B die Techniker Krankenkasse verzichten auf diesen Abschlag Die meisten Krankenkassen akzeptieren auch Abtretungserklarungen der Patienten so dass die Zahnarzte auch direkt mit der Krankenkasse abrechnen konnen und den Patienten Verwaltungsaufwand erspart wird Abrechnung von Basistarif Versicherten BearbeitenDie Kassenzahnarztlichen Vereinigungen haben auch die Versorgung derjenigen Versicherten sicherzustellen die im sog Basistarif bei einer Privaten Krankenversicherung versichert sind Diese Versicherten haben einen Anspruch auf eine Behandlung und eine entsprechende Kostenerstattung die derjenigen der gesetzlich Versicherten vergleichbar ist 5 Diese vergleichbaren Leistungen werden nach der privaten Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ mit einem limitierten Multiplikator 2 0 facher Satz berechnet Der 2 0 fache Satz der GOZ wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 namens GKV Wettbewerbsstarkungsgesetz als gebuhrenadaquat zum Kassentarif dem Bewertungsmassstab zahnarztlicher Leistungen BEMA festgesetzt 6 Abrechnung von zahnarztlichen Nicht Vertragsleistungen BearbeitenZahlreiche Behandlungen gehoren nicht zur vertragszahnarztlichen Versorgung Diese Leistungen werden nach der Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ bzw nach der Gebuhrenordnung fur Arzte GOA privat in Rechnung gestellt Die Kosten sind vom Patienten bzw Zahlungspflichtigen zu bezahlen der wiederum eine private Krankenzusatzversicherung abschliessen kann Leistungen die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehoren werden ausservertragliche Leistungen genannt Diese mussen nach Aufklarung des Patienten uber seinen Anspruch auf Sachleistungen und die zusatzlich entstehenden Kosten schriftlich vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten vereinbart werden Hierzu gehoren insbesondere alle Leistungen die gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gemass 12 Abs 1 SGB V verstossen die also die Kriterien der Sachleistung namlich ausreichend zweckmassig wirtschaftlich notwendig uberschreiten Der Wortlaut des 12 Abs 1 SGB V lautet hierzu Die Leistungen mussen ausreichend zweckmassig und wirtschaftlich sein sie durfen das Mass des Notwendigen nicht uberschreiten Leistungen die nicht notwendig sind konnen Versicherte nicht beanspruchen durfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen Professionelle Zahnreinigung PZR Funktionsanalytische und Funktionstherapeutische Leistungen Zahnimplantate von Ausnahmeindikationen abgesehen Kieferorthopadische Leistungen bei uber 18 Jahrigen von Ausnahmeindikationen abgesehen 7 Fortbildungspflicht BearbeitenFur die Aufrechterhaltung der vertragszahnarztlichen Zulassung ist die regelmassige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen notwendig geregelt uber 95d SGB V sonst droht Honorarkurzung oder der Entzug der Zulassung Gemass der gesetzlichen Regelung hat ein Vertrags zahn arzt alle funf Jahre gegenuber der Kassen zahn arztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen dass er in dem zuruckliegenden Funfjahreszeitraum seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist fur die Zeit des Ruhens der Zulassung ist die Frist unterbrochen Endet die bisherige Zulassung infolge Wegzugs des Vertrags zahn arztes aus dem Bezirk seines Vertrags zahn arztsitzes lauft die bisherige Frist weiter Erbringt ein Vertrags zahn arzt den Fortbildungsnachweis nicht oder nicht vollstandig ist die Kassen zahn arztliche Vereinigung verpflichtet das an ihn zu zahlende Honorar aus der Vergutung vertrags zahn arztlicher Tatigkeit fur die ersten vier Quartale die auf den Funfjahreszeitraum folgen um 10 vom Hundert zu kurzen ab dem darauf folgenden Quartal um 25 vom Hundert Ein Vertrags zahn arzt kann die fur den Funfjahreszeitraum festgelegte Fortbildung binnen zwei Jahren ganz oder teilweise nachholen die nachgeholte Fortbildung wird auf den folgenden Funfjahreszeitraum nicht angerechnet Die Honorarkurzung endet nach Ablauf des Quartals in dem der vollstandige Fortbildungsnachweis erbracht wird Erbringt ein Vertrags zahn arzt den Fortbildungsnachweis nicht spatestens zwei Jahre nach Ablauf des Funfjahreszeitraums soll die Kassen zahn arztliche Vereinigung unverzuglich gegenuber dem Zulassungsausschuss einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen Zahnarztliches Qualitatsmanagement BearbeitenAb 1 Januar 2011 ist jeder Vertragszahnarzt verpflichtet ein Qualitatsmanagementsystem QM in seiner Praxis vorzuhalten Grundlage dafur ist die QM Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses G BA uber grundsatzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitatsmanagement in der vertragszahnarztlichen Versorgung vom 17 November 2006 die wiederum auf 135 SGB V basiert Die Kassenzahnarztlichen Vereinigungen haben dies zu uberwachen 8 Unter Qualitatsmanagement QM ist die kontinuierliche und systematische Durchfuhrung von Massnahmen zu verstehen mit denen eine anhaltende Qualitatsforderung und verbesserung erreicht werden soll Qualitatsmanagement bedeutet konkret dass Organisation Arbeitsablaufe und Ergebnisse einer zahnarztlichen Praxis oder Einrichtung regelmassig uberpruft dokumentiert und gegebenenfalls verandert werden Qualitatskreislauf Die Einfuhrung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitatsmanagements dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation Zahnarztliche Qualitatssicherung BearbeitenDie zahnarztliche Qualitatssicherung besteht aus mehreren Komponenten die fur den Vertragszahnarzt relevant sind Einrichtungs und sektorenubergreifenden Qualitatssicherung Bearbeiten In Abgrenzung zum Qualitatsmanagement das sich vor allem mit den organisatorischen Ablaufen in der vertragszahnarztlichen Praxis beschaftigt wurde die einrichtungs und sektorenubergreifenden Qualitatssicherung in einer weiteren Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses normiert Diese ist dann ebenfalls fur den Vertragszahnarzt verbindlich Die Richtlinie zur einrichtungs und sektorenubergreifenden Qualitatssicherung nach 92 Abs 1 Satz 2 Nr 13 SGB V i V m 137 Absatz 1 Nr 1 SGB V ist am 2 Dezember 2010 in Kraft getreten Mit dieser Richtlinie sind die rechtlichen Voraussetzungen fur die Etablierung einheitlicher Qualitatsstandards in der ambulanten und stationaren Versorgung geschaffen worden Behandlungsergebnisse konnen sektorenubergreifend erfasst und bewertet werden Die Richtlinie beschreibt die Strukturen insbesondere Landesarbeitsgemeinschaften LAG die zur Umsetzung der sektorenubergreifenden Qualitatssicherung erforderlich sind und legt die Aufgaben der beteiligten Organisationen fest Landesarbeitsgemeinschaften Bearbeiten Noch zu bildende Landesarbeitsgemeinschaften LAG bestehend aus der Kassenarztlichen Vereinigung der Kassenzahnarztlichen Vereinigung der Landeskrankenhausgesellschaft den Verbanden der Krankenkassen einschliesslich der Ersatzkassen treffen zukunftig auf Landesebene alle wichtigen Entscheidungen uber die Durchfuhrung von Qualitatssicherungsmassnahmen Die Einfuhrung und Umsetzung der ersten sektorenubergreifenden Qualitatssicherungsmassnahmen sind fur das Jahr 2017 geplant Der G BA beauftragt ein unabhangiges Institut nach Paragraf 137a SGB V Institut fur Qualitatssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen fur ausgewahlte Themen Qualitatsindikatoren und die Instrumente der Qualitatsmessung und darstellung zu entwickeln Die Richtlinie wurde teilweise vom Bundesgesundheitsministerium beanstandet 9 10 Zentrum Zahnarztliche Qualitat ZZQ Bearbeiten Das Institut der Deutschen Zahnarzte IDZ halt ein Zentrum Zahnarztliche Qualitat ZZQ vor die die Aufgabe erfullt fur die deutschen Zahnarzte Fragen der zahnarztlichen Qualitatsforderung der externen Qualitatssicherung und des einrichtungsinternen Qualitatsmanagements zu bearbeiten 11 Die ZZQ im Institut der Deutschen Zahnarzte ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszahnarztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnarztekammern e V BZAK und der Kassenzahnarztlichen Bundesvereinigung K d o R KZBV Die ZZQ beschaftigt sich insgesamt mit Fragestellungen der Struktur Prozess und Ergebnisqualitat zahnarztlicher Tatigkeiten also u a mit Fragen der Fortbildung der Qualitatsmanagementsysteme Leitlinien und Qualitatsindikatoren Ein Schwerpunkt ist die Koordination bei der Erstellung von Leitlinien zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren der Zahnmedizin ihre Evaluation Verbreitung und Uberprufung Ferner evaluiert uberpruft und bewertet die ZZQ externe Leitlinien in ihrer Bedeutung fur die Entwicklung und Fortschreibung eigener Leitlinienkonzepte Einkommen BearbeitenIn der offentlichen Diskussion wird oftmals nicht zwischen Umsatz einer Zahnarztpraxis zu versteuerndem Einkommen und verfugbarem Einkommen unterschieden Die statistischen Erhebungen der Kassenzahnarztlichen Bundesvereinigung KZBV uber das Durchschnittseinkommen eines zahnarztlichen Praxisinhabers geben uber die Einkommensverhaltnisse Auskunft O Verfugbares Einkommen je Praxisinhaber 2011 DeutschlandUmsatz 407 392 Kosten 276 981 Einnahmen Uberschuss Median 1 116 790 Einkommensteuer Kirchensteuer Solidaritatszuschlag soziale Sicherung 46 140 Verfugbares Einkommen pro Jahr 2 70 650 Verfugbares Einkommen pro Monat 5 887 Wochenarbeitszeit 47 3 StundenNettohonorar pro Stunde 29 64 1 Median 50 der Zahnarzte verdienen mehr 50 der Zahnarzte verdienen weniger als den Medianwert 12 2 Aus dem verfugbaren Einkommen sind Rucklagen zu bilden um steigende Preise bei Reinvestitionen auffangen zu konnen Das verfugbare Einkommen muss daruber hinaus dafur dienen Investitionen in Innovationen zu tatigen beispielsweise Lasertechnologie digitale Rontgengerate Nach einer Studie 13 des Deutschen Instituts fur Wirtschaftsforschung DIW aus dem Jahre 2012 betragt der durchschnittliche Nettolohn pro Stunde nach Studienabschlussen Ausbildungen 12 fur Manner und 9 fur Frauen Die DIW Untersuchung stutzt sich auf Daten des Mikrozensus der Jahre 2005 bis 2008 Der durchschnittliche Nettolohn von Zahnarzten betragt gemass dieser Studie 19 33 und von Zahnarztinnen 15 50 Die Berechnung eines durchschnittlichen Stundenlohns erfolgte uber die maximal mogliche Erwerbsphase Hierzu wurden die Stundenlohne in jedem Alter Beruf und Ausbildungsgang aufsummiert und mit der maximal moglichen Erwerbsdauer 44 Jahre in Relation gesetzt Siehe auch BearbeitenVertragsarzt Privatzahnarzt ZahnarztWeblinks BearbeitenLiteratur von und uber Vertragszahnarzt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Bundesweite Zahnarztsuche der KZBVEinzelnachweise Bearbeiten Zulassungsverordnung fur Zahnarzte Bundesmantelvertrag Zahnarzte BMV Z 9 Abs 3 Kassenzahnarztliche Bundesvereinigung 5 Februar 2019 Abgerufen am 8 Februar 2019 103 Abs 8 SGB V Artikel 6 Anderung der Zulassungsverordnung fur Vertragszahnarzte BMG Basistarif Artikel 44 Anderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes Basistarif 28 Abs 2 SGB V Ausschluss von Leistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschussesuber grundsatzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitatsmanagement in der vertragszahnarztlichen Versorgung Qualitatsmanagement Richtlinie vertragszahnarztliche Versorgung PDF bzaek de 7 November 2006 abgerufen am 20 November 2019 G BA G BA Richtlinien zu QS BMG Beanstandungsbescheid PDF 159 kB Zahnarztliche Zentralstelle Qualitatssicherung Statistisches Jahrbuch 2013 Kassenzahnarztliche Bundesvereinigung KZBV ISBN 978 3 944629 01 8 DIW Wochenbericht 13 2012 PDF 501 kB Daniela Glocker Johanna Storck Uni Fachhochschule oder Ausbildung welche Facher bringen die hochsten Lohne Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4122232 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertragszahnarzt amp oldid 238734605