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Der Gemeinsame Bundesausschuss G BA beschloss auf der Grundlage von 92 Abs 1 Satz 2 Nr 13 SGB V in Verbindung mit 137 Abs 1 Nr 1 SGB V am 2 Dezember 2010 eine Richtlinie zur einrichtungs und sektorenubergreifenden Qualitatssicherung Qesu RL Sie gilt grundsatzlich einheitlich fur alle Patienten und enthalt zunachst nur Vorgaben fur einrichtungs und sektorenubergreifende Massnahmen der Qualitatssicherung Diese haben insbesondere zum Ziel die Ergebnisqualitat zu verbessern gultige und vergleichbare Erkenntnisse uber die Versorgungsqualitat der Leistungserbringer zu gewinnen und damit die Selbstbestimmung der Patienten zu starken Durch die sektorenubergreifende Betrachtung soll ein kontinuierlicher Qualitatsenwicklungsprozess eingeleitet werden 1 Die Richtlinie gilt insbesondere fur zugelassene Krankenhauser und zur vertragsarztlichen oder vertragszahnarztlichen Versorgung zugelassene Leistungserbringer zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermachtigte Arzte Zahnarzte Psychotherapeuten und ermachtigte arztlich oder zahnarztlich geleitete Einrichtungen Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Landesarbeitsgemeinschaft 2 1 Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft 2 2 Datenannahmestellen 3 Auffalligkeiten 4 Ruckmeldungen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeltungsbereich BearbeitenDer Geltungsbereich umfasst alle Vertrage des vierten Kapitels des SGB V mit Leistungserbringern nach Satz 1 sowie aufgrund der Leistungsberechtigung nach 116b SGB V und soweit relevant aufgrund von Modellvorhaben nach 63 und 64 SGB V Der Geltungsbereich umfasst alle von Leistungserbringern nach Satz 1 fur Patienten erbrachten in den themenspezifischen Bestimmungen naher benannten Leistungen 2 Landesarbeitsgemeinschaft BearbeitenAuf der Ebene der Bundeslander oder auch bundeslandubergreifend bilden die jeweilige Kassenarztliche Vereinigung KV Kassenzahnarztliche Vereinigung KZV Landeskrankenhausgesellschaft LKHG und die Verbande der Krankenkassen einschliesslich Ersatzkassen im Land eine Landesarbeitsgemeinschaft fur sektorenubergreifende Qualitatssicherung LAG Existieren in einem Land mehrere KVen oder KZVen dann sind diese mit einzubeziehen 3 Die LAG trifft ihre Entscheidungen durch ein Lenkungsgremium Die genannten Organisationen sind im Lenkungsgremium stimmberechtigt Das Lenkungsgremium ist paritatisch besetzt mit Vertretern der Landesverbande der Krankenkassen und der Ersatzkassen einerseits und Vertretern der genannten Organisationen der Leistungserbringer andererseits Das Lenkungsgremium wahlt entweder aus seiner Mitte wechselnd eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden oder benennt eine unparteiische Vorsitzende oder einen unparteiischen Vorsitzenden Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden den Ausschlag Das Lenkungsgremium ist dem G BA gegenuber fur die ordnungsgemasse Durchfuhrung der Richtlinien verantwortlich 4 Der Verband der Privaten Krankenversicherung die jeweiligen Landesarztekammern sowie die Organisationen der Pflegeberufe auf Landesebene werden von der LAG beteiligt Zusatzlich erfolgt eine Beteiligung der Landeszahnarztekammern und der Landespsychotherapeutenkammern soweit deren Belange in der Qualitatssicherung thematisch beruhrt sind Die fur die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen massgeblichen Organisationen auf Bundesebene erhalten im Lenkungsgremium ein Mitberatungsrecht 5 Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft Bearbeiten Die LAG richtet eine Geschaftsstelle ein und gibt sich eine Geschaftsordnung Die LAG hat folgende Aufgaben Beauftragung der Auswertungsstellen Bewertung der statistischen und dokumentationsbezogenen Auffalligkeiten Durchfuhrung der qualitatsverbessernden Massnahmen Erstellung und Ubermittlung von Qualitatssicherungsergebnisberichten Information und Beratung der Leistungserbringer Forderung des Austausches der Leistungserbringer untereinander Laienverstandliche Informationen der Offentlichkeit uber die Ergebnisse der Massnahmen der QualitatssicherungZur Durchfuhrung der Qualitatssicherungsmassnahmen setzt die LAG Fachkommissionen mit ausreichender Expertise jeweils aus dem ambulanten und stationaren Bereich ein 6 Datenannahmestellen Bearbeiten Grundlage fur die Tatigkeit der LAG sind die Auswertungen der von den Leistungserbringer LKG KV KZV ubermittelten Daten Die Leistungserbringer z B Arzte haben ihre Daten an folgende gemeinsame Datenannahmestelle zu ubermitteln Datenannehmende Stelle ist fur kollektivvertraglich tatige Vertragsarzte die zustandige KV KZV Datenannahmestelle fur die Krankenhauser ist die Landesgeschaftsstelle fur Qualitatssicherung LQS oder die Landeskrankenhausgesellschaft LKG Datenannahmestelle fur die selektiv vertragsarztlich tatigen Arzte und die MVZ ist die Vertrauensstelle nach 11 eine Organisation welche die patientenidentifizierenden Daten die im Rahmen der sektorenubergreifenden Qualitatssicherung erhoben werden pseudonymisiert Die Vertrauensstelle wird durch den G BA ausgeschrieben 7 Auffalligkeiten BearbeitenErgeben die Auswertungen Auffalligkeiten bei einem Leistungserbringer wird ihm zunachst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben Konnen die Auffalligkeiten im strukturierten Dialog nicht ausreichend aufgeklart werden beschliesst die zustandige Stelle uber die Notwendigkeit zur Einleitung geeigneter Massnahmen nach Massnahmestufe 1 wie Teilnahme an geeigneten Fortbildungen Fachgesprachen Kolloquien Teilnahme am Qualitatszirkel Implementierung von Behandlungspfaden Durchfuhrung von Audits Durchfuhrung von Peer Reviews Implementierung von Handlungsempfehlungen anhand von Leitlinien Bestehen Belege fur schwerwiegende einzelne Missstande verweigert ein Leistungserbringer den Abschluss oder die Erfullung einer Vereinbarung oder wird der durch die Vereinbarung angestrebte Zustand in der vorgesehenen Zeit nicht erreicht ist dem betroffenen Leistungserbringer Gelegenheit zur Ausserung zu geben bevor die Massnahmenstufe 2 einsetzt Daneben kann diese bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Auffalligkeiten in Fallen in denen die Leistungserbringerin oder der Leistungserbringer an der Qualitatssicherungsmassnahme nicht oder nicht vollstandig teilnimmt oder in anderen Fallen mit dringendem Handlungsbedarf einsetzen Die Massnahmenstufe 2 umfasst die Korrektur der Vereinbarung oder die Information der fur Vergutungsabschlage oder Entziehung der Abrechnungsmoglichkeit der jeweiligen Leistung zustandigen Stellen mit entsprechenden Empfehlungen Die Umsetzung dieser Empfehlungen erfolgt bei kollektivvertraglich tatigen Vertragsarzten durch die KVen KZVen bei allen anderen Leistungserbringern im Rahmen der jeweiligen Vertragsbeziehungen 8 Ruckmeldungen BearbeitenDie Leistungserbringer erhalten zu den von ihnen ubermittelten Daten gut verstandlich aufbereitete Ruckmeldeberichte die Informationen zur Vollstandigkeit und die statistische Darstellung der von dem Leistungserbringer ubermittelten Daten sowie jeweils der Vergleichsgruppe enthalten Der Ruckmeldebericht enthalt keine Bewertung worauf ausdrucklich hinzuweisen ist 9 Weblinks BearbeitenAnlage zur Qesu RL G BA Abgerufen am 27 Oktober 2015 Tragende Grunde zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses uber die einrichtungs und sektorenubergreifenden Massnahmen der Qualitatssicherung G BA Abgerufen am 27 Oktober 2015 Regina Klakow Franck Ziele und Instrumente der externen Qualitatssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses Gegenwart und Zukunft G BA Abgerufen am 27 Oktober 2015 Die Richtlinie ist am 1 Januar 2019 ausser Kraft getreten Sie ist aufgegangen in der Richtlinie zur datengestutzten einrichtungsubergreifenden Qualitatssicherung DeQS RL https www g ba de richtlinien 72 Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie zur einrichtungs und sektorenubergreifenden Qualitatssicherung Qesu RL G BA Abgerufen am 27 Oktober 2015 1 Qesu RL 5 Abs 1 Qesu RL 5 Abs 2 Qesu RL 5 Abs 3 Qesu RL 6 Qesu RL 9 Qesu RL 17 Abs 2 Qesu RL 18 Qesu RLBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie zur einrichtungs und sektorenubergreifenden Qualitatssicherung amp oldid 230060710