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Ein Privatzahnarzt ist ein niedergelassener Zahnarzt der nicht an der vertragszahnarztlichen Versorgung teilnimmt Im Gegensatz zum Vertragszahnarzt Kassenzahnarzt hat er keinen Kassenarztsitz und keine Zulassung einer kassenzahnarztlichen Vereinigung KZV Ein Privatzahnarzt behandelt alle Patienten unabhangig von ihrem Versicherungsstatus Allerdings erstatten die gesetzlichen Krankenkassen auch bei Notfallen keine Behandlungskosten Bei Privatpatienten Beihilfeberechtigten und Kassenpatienten mit privater Zusatzversicherung richtet sich die Erstattung nach dem Versicherungstarif Grundlage der Abrechnung von Leistungen durch einen Privatzahnarzt ist immer die Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ Dies folgt aus 612 BGB wonach bei Bestehen einer Taxe die GOZ gilt als Taxe diese anzuwenden ist 1 Er unterliegt insbesondere dem 1 Abs 2 GOZ Vergutungen darf der Zahnarzt nur fur Leistungen berechnen die nach den Regeln der zahnarztlichen Kunst fur eine zahnmedizinisch notwendige zahnarztliche Versorgung erforderlich sind Leistungen die uber das Mass einer zahnmedizinisch notwendigen zahnarztlichen Versorgung hinausgehen darf er nur berechnen wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind Leistungen auf Verlangen sind z B rein kosmetische Massnahmen Bleaching Glitzersteinchen Diese werden nicht von Versicherungen ubernommen Daruber hinaus unterliegt der Zahnarzt einer Berufsaufsicht Grundlage ist hierfur die Berufsordnung der Zahnarztekammer der er kraft Gesetzes Heilberufe Kammergesetz 2 angehoren muss Der Privatzahnarzt muss seine Niederlassung der zustandigen Zahnarztekammer bekannt geben Daruber hinaus muss er beim zustandigen Gesundheitsamt gemeldet sein Der Privatzahnarzt gehort in Deutschland zu den freien Berufen ebenso wie er in Osterreich zu den freien Berufen gehort In Deutschland gibt es ca 500 Privatzahnarzte Stand 2012 3 Inhaltsverzeichnis 1 Zahnarztlicher Privatpatient 2 Rechnungs und Erstattungstransparenz 3 Zielleistungsprinzip 4 Behandlungsfehler 5 Siehe auch 6 Einzelnachweise 7 WeblinksZahnarztlicher Privatpatient BearbeitenIm Gegensatz zum Kassenpatienten der sich mit der Vorlage seiner Krankenversicherungskarte bzw der elektronischen Gesundheitskarte als solcher zu erkennen gibt wird zwischen Zahnarzt und Privatpatient meist konkludent ein Behandlungsvertrag geschlossen Davon unberuhrt ist ein eventl Versicherungsvertrag des Privatpatienten mit einer Privaten Krankenversicherung PKV Einschrankungen des Versicherungstarifs z B Begrenzung des Steigerungssatzes oder Preisliste fur zahntechnische Leistungen braucht der Zahnarzt bei der Rechnungslegung somit nicht zu berucksichtigen Der Zahnarzt hat als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag die Pflicht den Patienten bei der Erstattung zu unterstutzen Er sollte also bei umfangreicheren teureren Behandlungen einen Kostenvoranschlag erstellen und den Patienten darauf hinweisen dass er eine Kostenubernahmeerklarung von seiner PKV einholen sollte Allerdings gehen die Pflichten des Zahnarztes nicht so weit sich den Versicherungsvertrag oder die Kostenubernahmeerklarung der PKV von seinem Patienten vorlegen zu lassen oder ihn versicherungsrechtlich zu beraten Dies ist auch bei der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen privaten Zahnversicherungstarife den unterschiedlichen Vertragsklauseln unterschiedlichen Hohen der Selbstbeteiligungen Wartezeiten Staffeltarifen Tarifausschlussen individuellen Leistungsausschlussen u v a nicht moglich Uber die Halfte aller Privatpatienten sind beihilfeberechtigt Hier greifen unterschiedliche Beihilfe Richtlinien die fur einen Patienten schwer verstandlich sind Auch hier gibt es Leistungsausschlusse Erstattungsbegrenzungen und unterschiedliche Beihilfesatze Gesetzliche Versicherte konnen sich unter Verzicht auf ihren Sachleistungsanspruch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls als Privatpatienten behandeln lassen Sie werden auch Selbstzahler genannt Rechnungs und Erstattungstransparenz BearbeitenDie Abrechnungsbestimmungen der GOZ sind auch fur Fachleute kompliziert so dass der Patient letztlich die Richtigkeit einer GOZ Rechnung kaum selbst nachprufen kann Eine seriose Praxis wird die Rechnung auf Wunsch verstandlich erlautern Insgesamt fehlt es fur den einzelnen Versicherten an einer Erstattungstransparenz so dass nur entsprechend eingeholte Kostenubernahmeerklarungen der Kostentrager dem Versicherten zumindest einen groben Uberblick uber die Erstattungsleistungen verschaffen und er weiss welche Selbstbeteiligung von ihm zu tragen ist Hinzu kommen unterschiedliche Auslegungen der GOZ Bestimmungen durch die Privaten Krankenversicherungen einerseits und die Zahnarztekammern andererseits Das betrifft vor allem innovative Leistungen die in der GOZ noch nicht enthalten sind Beihilferichtlinien sind oft fur einen Patienten schwer verstandlich Auch hier gibt es Leistungsausschlusse Erstattungsbegrenzungen und unterschiedliche Beihilfesatze Zielleistungsprinzip BearbeitenSiehe Hauptartikel Zielleistungsprinzip Das Zielleistungsprinzip ist ein Begriff aus der privaten Gebuhrenordnung fur Arzte GOA bzw der privaten Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ und hat die Vermeidung der doppelten Honorierung arztlicher Leistungen zum Ziel In 4 Abs 2 GOZ die seit 1 Januar 2012 in Kraft ist heisst es dazu Fur eine Leistung die Bestandteil oder eine besondere Ausfuhrung einer anderen Leistung nach dem Gebuhrenverzeichnis ist kann der Zahnarzt eine Gebuhr nicht berechnen wenn er fur die andere Leistung eine Gebuhr berechnet Dies gilt auch fur die zur Erbringung der im Gebuhrenverzeichnis aufgefuhrten operativen Leistungen methodisch notwendigen operativen Einzelschritte Eine Leistung ist methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung wenn sie inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der anderen Leistung Zielleistung umfasst und auch in deren Bewertung berucksichtigt worden ist Behandlungsfehler BearbeitenBeim Verdacht eines Behandlungsfehlers im privatzahnarztlichen Bereich kann ein medizinisches Privatgutachten weiterhelfen Hauptartikel Medizinischer Sachverstandiger Zur aussergerichtlichen Klarung kommen in Frage Gesprach zwischen Patient und behandelndem Zahnarzt Direkte Verhandlung zwischen Rechtsanwalt und Haftpflichtversicherung des Zahnarztes Schlichtungsstellen der ZahnarztekammernDas Verfahren vor einer Schlichtungsstelle kommt jedoch nur in Gang wenn der beschuldigte Zahnarzt dem Schlichtungsverfahren zustimmt dd Im Ubrigen stehen fur die gerichtliche Klarung die Zivilgerichte offen Siehe auch BearbeitenZahnarzt Berufsbild Vertragszahnarzt Kassenzahnarzt Privatarzt HonorargutachtenEinzelnachweise Bearbeiten 612 BGB Bayerisches Heilberufekammergesetz aufgerufen am 24 August 2012 Bundeszahnarztekammer Jahrbuch 2012Weblinks BearbeitenPrivat Zahnarztliche Vereinigung Deutschlands e V PZVD Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privatzahnarzt amp oldid 199873099