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Das Zielleistungsprinzip ist in Deutschland ein Begriff aus der privaten Gebuhrenordnung fur Arzte GOA bzw der privaten Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ und hat die Vermeidung der doppelten Honorierung arztlicher Leistungen zum Ziel Grundsatzlich enthalten die Gebuhrenordnungen Einzelleistungen die einzeln vergutet werden sollen Eine Arztrechnung oder Zahnarztrechnung setzt sich fast immer aus solchen Einzelpositionen der Gebuhrenordnung zusammen Wenn sich abrechenbare Leistungen uberschneiden kommt diejenige Leistung zur Abrechnung die im Vordergrund steht Auch bei chirurgischen Behandlungen setzt sich die Honorierung aus Einzelleistungen zusammen Jedoch wird die summarische Abrechnung einzelner Leistungen durch das Zielleistungsprinzip eingeschrankt Massgeblich ist 4 Abs 2a GOA in dem es heisst Fur eine Leistung die Bestandteil oder eine besondere Ausfuhrung einer anderen Leistung nach dem Gebuhrenverzeichnis ist kann der Arzt eine Gebuhr nicht berechnen wenn er fur die andere Leistung eine Gebuhr berechnet Dies gilt auch fur die zur Erbringung der im Gebuhrenverzeichnis aufgefuhrten operativen Leistungen methodisch notwendigen operativen Einzelschritte GOA 1 Die Betonung liegt hier auf den methodisch notwendigen operativen Einzelschritten In 4 Abs 2 GOZ die seit 1 Januar 2012 in Kraft ist heisst es dazu prazisierender Fur eine Leistung die Bestandteil oder eine besondere Ausfuhrung einer anderen Leistung nach dem Gebuhrenverzeichnis ist kann der Zahnarzt eine Gebuhr nicht berechnen wenn er fur die andere Leistung eine Gebuhr berechnet Dies gilt auch fur die zur Erbringung der im Gebuhrenverzeichnis aufgefuhrten operativen Leistungen methodisch notwendigen operativen Einzelschritte Eine Leistung ist methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung wenn sie inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der anderen Leistung Zielleistung umfasst und auch in deren Bewertung berucksichtigt worden ist GOZ 2 Zur Bestimmung der GOA ergingen zahlreiche Urteile Im Jahre 2008 entschied hierzu der Bundesgerichtshof Die Frage ob im Sinn des 4 Abs 2a Satz 2 GOA und des Absatzes 1 Satz 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L einzelne Leistungen methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung sind kann nicht danach beantwortet werden ob sie im konkreten Einzelfall nach den Regeln arztlicher Kunst notwendig sind damit die Zielleistung erbracht werden kann Vielmehr sind bei Anlegung eines abstrakt generellen Massstabs wegen des abrechnungstechnischen Zwecks dieser Bestimmungen vor allem der Inhalt und systematische Zusammenhang der in Rede stehenden Gebuhrenpositionen zu beachten und deren Bewertung zu berucksichtigen 3 Durch das BGH Urteil wurden die Auslegungsprobleme nicht geringer Soll im Einzelfall gerichtlich gepruft werden ob verschiedene arztliche Leistungen methodisch notwendige Bestandteile einer anderen Leistung sind damit eine doppelte Honorierung vermieden wird muss zuvor Klarheit uber den jeweiligen Leistungsumfang herrschen Diese dem Richter obliegende Aufgabe wird meistens nicht ohne Zuhilfenahme eines medizinischen Sachverstandigen mittels eines Honorargutachtens erfullt werden konnen Dabei hat der Richter wie ublich einen abstrakt generellen Massstab zu Grunde zu legen 4 Hilfreich wird auch in Gerichtsverfahren im arztlichen Bereich die Prazisierung in der zeitlich neueren GOZ sein in der letztlich der Tenor dieses BGH Urteils ubernommen worden ist Es heisst dort dass eine Leistung dann methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung ist wenn sie inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der anderen Leistung Zielleistung umfasst und auch in deren Bewertung berucksichtigt worden ist Einzelnachweise Bearbeiten BMJ GOA BMJ GOZ Urteil des 3 Zivilsenats des BGH vom 5 Juni 2008 Az III ZR 239 07 Fortfuhrung der Senatsurteile BGH 13 Mai 2004 III ZR 344 03 BGHZ 159 142 und vom 16 Marz 2006 III ZR 217 05 NJW RR 2006 919 BVerwG Urteil vom 21 September 1995 2 C 33 94 juris Rn 14 16 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zielleistungsprinzip amp oldid 229142163