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Die Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ 1 regelt die Vergutung von zahnarztlichen Leistungen Rechtsgrundlage fur den Erlass ist 15 des Gesetzes uber die Ausubung der Zahnheilkunde BasisdatenTitel Gebuhrenordnung fur ZahnarzteAbkurzung GOZArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 15 des Gesetzes uber die Ausubung der ZahnheilkundeRechtsmaterie Berufsrecht der Heilberufe Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2123 5Ursprungliche Fassung vom 18 Marz 1965 BGBl I S 123 Inkrafttreten am 1 April 1965Letzte Neufassung vom 22 Oktober 1987 BGBl I S 2316 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 1988Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 5 Dezember 2011 BGBl I S 2661 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2012 Art 3 VO vom 5 Dezember 2011 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Bundesregierung wird ermachtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte fur zahnarztliche Tatigkeit in einer Gebuhrenordnung zu regeln In dieser Gebuhrenordnung sind Mindest und Hochstsatze fur die zahnarztlichen Leistungen festzusetzen Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnarzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen Die GOZ ist fur alle Zahnarzte in Deutschland bei der Honorarfindung bindend soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist 1 Abs 1 GOZ Dies betrifft vor allem diejenigen vertragszahnarztlichen Leistungen fur Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen Kassenpatienten die nach dem Bewertungsmassstab zahnarztlicher Leistungen BEMA und nicht mit den Patienten direkt sondern uber die Kassenzahnarztliche Vereinigung abgerechnet werden Zahnarztliche Leistungen die nicht im BEMA enthalten sind oder uber die Richtlinien und Regelungen des SGB V hinausgehen werden dem Kassenpatienten durch den Vertragszahnarzt entsprechend der GOZ in Rechnung gestellt Da ca 90 der Patienten in Deutschland gesetzlich versichert sind erfolgt die vollstandige Abrechnung nach GOZ nur noch in der Minderzahl der Falle 10 Privatpatienten darunter etwa die Halfte beihilfeberechtigte Beamte sowie deren Ehepartner und Kinder Lediglich reine Privatzahnarzte die keine Kassenzulassung haben und somit nicht an der vertragszahnarztlichen Versorgung teilnehmen rechnen ausschliesslich mit nach den Vorschriften der GOZ erstellten Privatliquidationen ab Arztliche Leistungen fur Privatpatienten werden nach der Gebuhrenordnung fur Arzte GOA abgerechnet Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 GOZ 1988 2 1 Preisentwicklung 3 GOZ 2012 3 1 Zielleistungsprinzip 4 Steigerungsfaktor 4 1 Honorarhohe 4 1 1 Beispiel 5 Analog Leistungen 6 Abrechnung von zahnarztlichen Nicht Vertragsleistungen 7 Mehrkostenvereinbarungen 7 1 Zahnfullungen 7 2 Zahnersatz 7 3 73c Vertrage 8 Basistarif 9 Rechtsbeziehungen 9 1 Auskunftsanspruch des privat Versicherten 10 Abschnitte der GOZ 11 Einzelnachweise 12 Literatur 13 WeblinksGeschichte BearbeitenDie Bundesgebuhrenordnung fur Zahnarzte BUGO Z 2 von 1965 loste die Preussische Gebuhrenordnung fur approbierte Arzte und Zahnarzte vom 1 September 1924 Preugo ab Bereits diese hatte fur arztliche und zahnarztliche Leistungen einen in Goldmark angegebenen Gebuhrenrahmen angegeben der sich beispielsweise bei der Position III Gebuhren fur Zahnarzte 1a Fur die Beratung des Zahnkranken einschliesslich der Untersuchung des Mundes und etwaiger schriftlicher Verordnungen in der Wohnung des Zahnarztes bei Tage von 1 bis 20 Mark also um den Faktor 20 erstreckte bei der Position III 10a Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder seiner Wurzel von 1 50 bis 15 Mark Faktor 10 und bei der Position 47b Fur Anfertigung eines Stiftzahnes mit Wurzelring 25 bis 200 Mark Faktor 8 3 In der DDR galt die Preugo von 1924 fur die wenigen noch ausserhalb des staatlichen Gesundheitswesens Polikliniken zugelassenen Zahnarzte bis zu ihrer Auflosung 1990 In der Bundesrepublik wurde 1965 auf Basis des 1952 verabschiedeten Zahnheilkundegesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine Gebuhrenordnung fur Zahnarzte erlassen BUGO Z die die Preugo abloste Auch sie enthielt nach einem allgemeinen Teil ein Gebuhrenverzeichnis das allerdings nur noch Einfachgebuhren auswies 2 BUGO Z bestimmte Die Vergutung bemisst sich nach dem Einfachen bis Sechsfachen der Satze des anliegenden Gebuhrenverzeichnisses soweit nicht etwas anderes bestimmt ist Innerhalb dieses Rahmens sind die Gebuhren und Entschadigungen unter Berucksichtigung der besonderen Umstande des einzelnen Falles insbesondere der Schwierigkeit der Leistung des Zeitaufwandes der Vermogens und Einkommensverhaltnisse des Zahlungspflichtigen sowie der ortlichen Verhaltnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen 4 Die Gebuhrenspanne ging also jetzt durchgehend vom Einfachen bei einer besonders einfachen Behandlung mit wenig Zeitaufwand bis zum Sechsfachen bei einer schwierigen Behandlung mit hohem Zeitaufwand Die GOZ wurde 1987 als neue Gebuhrenordnung zum Ersatz der BUGO Z wiederum von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen Die BUGO Z von 1965 wurde dabei unter Einschluss auch der neu aufgenommenen Leistungsbereiche auf der Grundlage des damaligen Gebuhrenvolumens kostenneutral auf die neue GOZ umgestellt Insgesamt soll te die neue Gebuhrenordnung nicht zu einer Anderung des Gebuhrenvolumens fuhren 5 Seitdem ist keine Punktwert Anpassung mehr erfolgt und damit auch kein Inflationsausgleich Im Zuge der Euro Umstellung 1 95583 DM 1 Euro wurden die Betrage auf zwei Cent Stellen umgerechnet und waren dabei generell abzurunden Nach langjahrigen Protesten von Seiten der Zahnarzteschaft begannen 2005 die Arbeiten zur Neufassung der GOZ Zwischenzeitlich wurden neue Behandlungsmethoden angewendet die noch nicht in der GOZ beschrieben waren Die GOZ musste somit an den Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst werden Der Anfang 2007 vom Gesundheitsministerium vorgelegte Entwurf der Neufassung der GOZ Arbeitsentwurf Novellierung stiess auf Ablehnung von Seiten der deutschen Zahnarzteschaft Diese hatten eigene Arbeitszeitstudien in Auftrag gegeben und legten als Gegenentwurf ihre Honorarordnung fur Zahnarzte HOZ vor Am 27 Oktober 2008 legte das Bundesgesundheitsministerium BMG den Referentenentwurf mit Begrundungen fur eine neue GOZ vor 6 Der Entwurf wurde allerdings von der grossen Koalition nicht weiter verfolgt Nach der Bundestagswahl 2009 wurde eine Arbeitsgruppe aus BMG Bundeszahnarztekammer und Verband der privaten Krankenversicherung eingerichtet die die Arbeiten an einer GOZ Reform wieder aufnahm Am 24 Marz 2011 legte das BMG erneut einen Referentenentwurf vor der schliesslich zum 1 Januar 2012 in Kraft trat GOZ 1988 BearbeitenDie GOZ 1988 vom 22 Oktober 1987 war vom 1 Januar 1988 bis 31 Dezember 2011 gultig Der fur alle Bundeslander einheitliche Punktwert betrug seit 1988 11 Pfennige Bei der Einfuhrung des Euro wurde er zu 5 62421 Cent umgerechnet Um die Gebuhr fur die einzelne Leistungsposition zu erhalten wird die Punktzahl fur die jeweilige Leistungsposition mit dem Punktwert und dem Steigerungsfaktor siehe unten multipliziert Preisentwicklung Bearbeiten Bezogen auf das Basisjahr 1965 hat es in Deutschland von Januar 1965 bis Januar 2022 nach Angaben des statischen Bundesamts einen Preisanstieg um 345 gegeben wahrend das GOZ Honorar unverandert auf dem Stand von 1965 blieb und damit seit Inkrafttreten jedes Jahr einer Abwertung unterlag Hinzu kommt dass die Zahnarzte bis auf wenige Ausnahmen verwendete Materialien nicht separat berechnen konnen da die Honorarpositionen diese Materialkosten beinhalten Dadurch ist das erzielte Honorar zusatzlich erheblich gesunken Im Gegensatz zu den Arzten und Zahnarzten haben die Gebuhrenordnungen anderer freier Berufe Rechtsanwalte Notare Architekten Steuerberater einen gewissen Automatismus der sie zumindest bedingt an die allgemeine Preisentwicklung ankoppelt Die Honorare dieser freien Berufe errechnen sich teilweise abhangig vom Marktwert eines anderen Gegenstandes Rechtsanwalt Streitwert beispielsweise fur ein Auto oder Haus Notar Kaufpreis eines Grundstucks Architekt Baukosten eines Hauses Steuerberater Betriebsgewinn der zusammen mit der allgemeinen Inflation allmahlich steigt So steigen in diesen freien Berufen die Honorare auch ohne Anderung der Honorarordnung mit der allgemeinen Inflation zumindest teilweise allmahlich an wahrend die Gebuhren fur Arzte und Zahnarzte kein derartiges Element enthalten Dem hauptsachlich von zahnarztlicher Seite vorgetragenen Argument der Preisentwicklung wird seitens des Gesundheitsministeriums der Politik oder der Privaten Krankenversicherung entgegengehalten dass das durchschnittliche Einkommen eines Zahnarztes ausreichend sei Die dabei vorgelegten Durchschnittszahlen werden in ihrer Zusammensetzung und Interpretation von den Zahnarzten bestritten So sei bei Selbststandigen die Hohe des Einkommens nicht mit dem Einkommen eines Arbeitnehmers vergleichbar Der Verband der Privaten Krankenversicherer verweist zudem darauf dass durch Anwendung hoherer Steigerungssatze die Zahnarzthonorare auch ohne Reform der GOZ spurbar angestiegen sind So stiegen laut Angabe des PKV Verbandes in den letzten zehn Jahren vor Inkrafttreten der GOZ 2012 die Zahnbehandlungskosten um 65 Prozent Die allgemeine Preissteigerung habe im gleichen Zeitraum bei lediglich 17 Prozent gelegen 7 GOZ 2012 BearbeitenAm 4 November 2011 hat der Bundesrat der durch die Bundesregierung erlassenen Novellierung der GOZ zum 1 Januar 2012 zugestimmt Am 1 Januar 2012 trat die GOZ 2012 in Kraft BGBl 2011 I S 2661 Im Rahmen der Aktualisierung der GOZ wurden zahlreiche Gebuhrenpositionen hinzugefugt und einige Gebuhrenpositionen ersatzlos gestrichen Der Punktwert blieb unverandert auf dem Stand von 1965 Das gesamte Honorarvolumen soll dadurch nach Berechnungen des Bundesministeriums fur Gesundheit um 5 8 steigen Sowohl von der Zahnarzteschaft als auch dem Verband der Privaten Krankenversicherungen wird die GOZ in der jetzt vorliegenden Fassung erheblich kritisiert Die Zahnarzteschaft hat deshalb Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ 2012 eingelegt Die neue GOZ erhielt einige Veranderungen im Paragraphenteil beispielsweise Verpflichtung zur schriftlichen Vereinbarung von Verlangensleistungen Konkretisierungen im 5 zum Thema der Bemessung der Steigerungsfaktoren die Berechnung von Analogleistungen in 6 hat eine Liberalisierung stattgefunden Verpflichtung zur Vorlage eines Kostenvoranschlags bei erwarteten Rechnungssummen uber 1 000 Uberprufung der Auswirkungen der GOZ im neuen 12 Zielleistungsprinzip Bearbeiten Hauptartikel Zielleistungsprinzip Das Zielleistungsprinzip ist ein Begriff aus der privaten Gebuhrenordnung fur Arzte GOA bzw der privaten Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ in die es mit der Novellierung der GOZ zum 1 Januar 2012 aufgenommen wurde und hat die Vermeidung der doppelten Honorierung arztlicher Leistungen zum Ziel Dazu heisst es in 4 Abs 2 der GOZ Fur eine Leistung die Bestandteil oder eine besondere Ausfuhrung einer anderen Leistung nach dem Gebuhrenverzeichnis ist kann der Zahnarzt eine Gebuhr nicht berechnen wenn er fur die andere Leistung eine Gebuhr berechnet Dies gilt auch fur die zur Erbringung der im Gebuhrenverzeichnis aufgefuhrten operativen Leistungen methodisch notwendigen operativen Einzelschritte Eine Leistung ist methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung wenn sie inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der anderen Leistung Zielleistung umfasst und auch in deren Bewertung berucksichtigt worden ist Steigerungsfaktor BearbeitenZur Bestimmung der Hohe der Gebuhr wird der Gebuhrensatz mit einem Steigerungsfaktor multipliziert Gebuhrensatz ist der Betrag der sich ergibt wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebuhrenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird 5 Abs 1 Satz 2 GOZ Der Steigerungsfaktor kann vor der Erbringung der Leistung des Zahnarztes gemass 2 Abs 1 und 2 GOZ durch Vereinbarung schriftlich vereinbart werden Ist dies nicht geschehen muss der Zahnarzt den Steigerungsfaktor nach vollstandiger Erbringung der Leistung nach billigem Ermessen bestimmen In diesem Fall ist der Zahnarzt an den in 5 Abs 1 GOZ definierten Gebuhrenrahmen Einfaches bis Dreieinhalbfaches des Gebuhrensatzes gebunden 5 GOZ legt 2012 fest Die Hohe der einzelnen Gebuhr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebuhrensatzes Innerhalb des Gebuhrenrahmens sind die Gebuhren unter Berucksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstande bei der Ausfuhrung nach billigem Ermessen zu bestimmen Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begrundet sein Bemessungskriterien die bereits in der Leistungsbeschreibung berucksichtigt worden sind haben hierbei ausser Betracht zu bleiben Der 2 3 fache Gebuhrensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab ein Uberschreiten dieses Gebuhrensatzes ist nur zulassig wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebuhrensatz zu berechnen In der GOZ 1988 fand sich stattdessen folgende Formulierung des 5 Abs 2 In der Regel darf eine Gebuhr nur zwischen dem Einfachen und dem 2 3 fachen des Gebuhrensatzes bemessen werden ein Uberschreiten des 2 3 fachen des Gebuhrensatzes ist nur zulassig wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen Dies fuhrte in der Vergangenheit zu Erstattungsproblemen mit den Privaten Krankenversicherungen weil diese aus der Formulierung In der Regel geschlossen haben dass eine durchschnittliche arztliche Leistung mit einem Mittelwert innerhalb der Regelspanne 1 fach bis 2 3 fach abzurechnen sei Das sei somit der 1 65 fache Steigerungsfaktor hochstens der 1 8 fache Faktor Daraus resultierte auch der Begriff des Regelhochstsatzes den es in der GOZ nicht gab Demgegenuber befand der Bundesgerichtshof jedoch in einem Urteil dass nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistungen mit dem 2 3 fachen Faktor abgerechnet werden konnen 8 Fur einen Steigerungsfaktor im Bereich von 1 0 bis 2 3 bedarf es keiner Begrundung Wenn der Zahnarzt diesen Faktor uberschreitet muss er dies schriftlich und nachvollziehbar begrunden Beispiel erhohter Zeitaufwand und erhohte Schwierigkeit wegen behinderter Mundoffnung Durch Multiplikation des Einfachsatzes mit dem 3 5 fachen Steigerungsfaktor ergibt sich der hochstmogliche Satz der gemass 5 GOZ berechnet werden kann sofern keine Gebuhrenvereinbarung gemass 2 GOZ vor Beginn der Behandlung abgeschlossen wurde Bei einem Steigerungsfaktor der uber dem Faktor 2 3 liegt muss die Rechnung eine Begrundung fur den gewahlten Multiplikator enthalten die den besonderen Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand sowie die Umstande bei der Ausfuhrung begrundet Auf Anforderung des Patienten muss der Zahnarzt eine Erlauterung der Begrundung fur den uber dem 2 3 fachen liegenden Steigerungsfaktor nachreichen Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten nur bis zum 2 3 fachen oder 3 5 fachen Steigerungsfaktor Meist ist nur bei sog Altvertragen diese Erstattungsbeschrankung auf den 3 5 fachen Satz nicht enthalten Die Beihilfe fur Beamte erstattet ihren Beihilfeberechtigten im Regelfall nur bis zum 2 3 fachen Satz und fordert sonst ausfuhrliche Begrundungen vom Zahnarzt an Honorarhohe Bearbeiten Die Gebuhrenspanne 1 fach bis 3 5 fach der GOZ suggeriert dass der einfache Satz der Gebuhrenordnung das Normale sei und ein hoherer Multiplikator als der einfache Satz das Normale entsprechend uberschreite Dies wird aus der Honorarberechnung der Arzte nach der Gebuhrenordnung fur Arzte GOA ubertragen in der der einfache Satz in etwa dem Honorar der Gesetzlichen Krankenkassen EBM entspricht Die GOZ ist demgegenuber so bemessen dass in vielen Fallen der 2 3 fache Satz der GOZ dem Honorar der Gesetzlichen Krankenkassen gemass dem Bewertungsmassstab zahnarztlicher Leistungen BEMA entspricht In einigen Fallen entspricht erst ein den Gebuhrenrahmen des 5 GOZ uberschreitendes Honorar z B Multiplikator 4 fach bis 6 fach dem Kassenhonorar In der arztlichen Abrechnung entspricht demnach der Ansatz des 3 5 fachen Satzes durchschnittlich dem 3 5 fachen Kassenhonorar Steigerung um 250 wahrend in der zahnarztlichen Abrechnung der 3 5 fache Satz durchschnittlich dem 1 5 fachen des Kassenhonorars Steigerung um 50 entspricht Die GOZ Analyse der Bundeszahnarztekammer ergab fur das Jahr 2010 dass der durchschnittlich angesetzte Multiplikator fur personlich erbrachte Leistungen des Zahnarztes beim 2 45 fachen Satz und fur medizinisch technische Leistungen beim 1 96 fachen Satz lag Dabei wurden 65 4 der Leistungen zum 2 3 fachen Satz 7 9 der Leistungen unter dem 2 3 fachen Satz und 26 6 der Leistungen uber dem 2 3 fachen Satz liquidiert 9 Beispiel Bearbeiten Gebuhrenposition 0100 intraorale Leitungsanasthesie Bewertung 70 Punkte Daraus errechnet sich ein 1 facher Gebuhrensatz Gebuhren Einfachsatz von 3 94 Punktzahl mal Punktwert 70 5 62421 Cent bzw ein 2 3 facher Satz von 9 06 und eine 3 5 facher Satz von 13 79 Seit Inkrafttreten der neuen GOZ am 1 Januar 2012 sind bestimmte Materialkosten beispielsweise fur Anasthetika zusatzlich zum Honorar berechenbar Das Kassenhonorar fur diese Leistung betragt zwischen 10 84 und 11 45 je nach Krankenkasse Rechenbeispiel bezieht sich auf KZV Bereich Westfalen Lippe Stand 1 Januar 2012 Im Bereich der GKV werden alle Leistungen ohne Berucksichtigung der individuellen Schwierigkeit nach einem jeweils festen Betrag abgerechnet Die Betrage unterliegen gegebenenfalls einer Degression Das Beispiel belegt dass Privatleistungen bei einem Steigerungsfaktor von 2 3 teilweise niedriger honoriert werden als bei Kassenpatienten Andererseits gibt es wiederum auch Leistungen die nach der privaten Gebuhrenordnung GOZ besser honoriert werden als nach dem BEMA Weitere Beispiele siehe Individualprophylaxe PrivatzahnheilkundeAnalog Leistungen BearbeitenDer Zahnarzt kann mit Inkrafttreten der GOZ 2012 gemass 6 Abs 1 GOZ selbststandige zahnarztliche Leistungen die in das Gebuhrenverzeichnis nicht aufgenommen sind entsprechend einer nach Art Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebuhrenverzeichnisses berechnen Die ausgesuchte Analogleistung muss demzufolge der nicht in der GOZ abgebildeten Leistung gleichwertig nicht gleichartig also nicht inhaltsahnlich sein Die Analogleistung muss den entsprechenden angemessenen Geldwert der nicht enthaltenen Leistung widerspiegeln Bis zum 1 Januar 2012 durften nur Leistungen analog berechnet werden die nicht in der GOZ beschrieben waren und die erst nach Inkrafttreten der GOZ also vor dem 1 Januar 1988 zur Praxisreife gelangt sind 6 Abs 1 GOZ 1988 Diese Einschrankung entfiel mit der GOZ Novelle 2012 Abrechnung von zahnarztlichen Nicht Vertragsleistungen BearbeitenZahlreiche Behandlungen gehoren nicht zur vertragszahnarztlichen Versorgung Diese Leistungen werden nach der Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ bzw nach der Gebuhrenordnung fur Arzte GOA privat in Rechnung gestellt Die Kosten sind vom Patienten bzw Zahlungspflichtigen zu bezahlen der wiederum eine private Krankenzusatzversicherung abschliessen kann Leistungen die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehoren werden ausservertragliche Leistungen genannt Diese mussen nach Aufklarung des Patienten uber seinen Anspruch auf Sachleistungen und die zusatzlich entstehenden Kosten schriftlich vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten vereinbart werden Hierzu gehoren insbesondere alle Leistungen die gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gemass 12 Abs 1 SGB V verstossen die also die Kriterien der Sachleistung uberschreiten wie es der 12 Abs 1 SGB V definiert Die Leistungen mussen ausreichend zweckmassig und wirtschaftlich sein sie durfen das Mass des Notwendigen nicht uberschreiten Leistungen die nicht notwendig sind konnen Versicherte nicht beanspruchen durfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen Professionelle Zahnreinigung PZR Funktionsanalytische und Funktionstherapeutische Leistungen Zahnimplantate von Ausnahmeindikationen abgesehen Kieferorthopadische Leistungen bei uber 18 Jahrigen von Ausnahmeindikationen abgesehen 10 Mehrkostenvereinbarungen BearbeitenIn folgenden Fallen sind Zuzahlungen durch den gesetzlich versicherten Patienten zulassig Voraussetzung ist die schriftliche Einwilligung des Patienten vor Behandlungsbeginn Zahnfullungen Bearbeiten Die Mehrkostenvereinbarung zur Fullungstherapie ist in 28 SGB V geregelt Dort heisst es Wahlen Versicherte bei Zahnfullungen eine daruber hinausgehende Versorgung haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen In diesen Fallen ist von den Kassen die vergleichbare preisgunstigste plastische Fullung als Sachleistung abzurechnen In Fallen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen Die Mehrkostenregelung gilt nicht fur Falle in denen intakte plastische Fullungen ausgetauscht werden Darunter fallen z B moderne Kunststofffullungen nach dem Dentin Schmelz Adhasivverfahren Goldinlays Keramikinlays u v a Zahnersatz Bearbeiten Seit Einfuhrung der Festzuschusse fur Zahnersatz bis 2004 wurde ein prozentualer Kassenzuschuss geleistet wird bei der Versorgung mit Kronen und Zahnersatz zwischen der Regelversorgung der gleichartigen und der andersartigen Versorgung unterschieden Bei der Regelversorgung wird nach dem Bewertungsmassstab zahnarztlicher Leistungen BEMA abgerechnet bei der gleichartigen Versorgung wird sowohl nach dem BEMA als auch nach der Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ und bei der andersartigen Versorgung wird nur nach der GOZ berechnet Den Differenzbetrag zum Festzuschuss einer Regelversorgung hat der Patient selbst zu tragen 73c Vertrage Bearbeiten Einige Kassenzahnarztlichen Vereinigungen haben mit einzelnen Krankenkassen nach 73c SGB V 11 sog kollektive Qualitatsvertrage abgeschlossen die fur die Versicherten des betreffenden Bundeslandes gelten Gemass diesen Vertragen konnen Versicherte Leistungen beanspruchen die uber den Leistungskatalog bzw das Wirtschaftlichkeitsgebot s o der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen Diese Leistungen werden nach der Gebuhrenordnung fur Zahnarzte dem Patienten gegenuber in Rechnung gestellt wobei die korrespondierende Sachleistung die uber die Kassenzahnarztliche Vereinigung abgerechnet wird abgezogen wird Basistarif Bearbeiten Hauptartikel Basistarif Die Kassenzahnarztlichen Vereinigungen haben auch die Versorgung derjenigen Versicherten sicherzustellen die im sog Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind 75 Abs 3 a Satz 1 SGB V Dessen Vertragsleistungen sollen in Art Umfang und Hohe jeweils den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Funften Buches Sozialgesetzbuch auf die ein Anspruch besteht vergleichbar sein 152 Abs 1 Satz 1 VAG 12 Die Berechnung zahnarztlicher Leistungen ist im Basistarif gesetzlich auf einen Steigerungfaktor von maximal 2 0 begrenzt 75 Abs 3a Satz 2 SGB V Etwas Abweichendes wurde in Vertragen zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherung mit den Kassenarztlichen Vereinigungen nicht vereinbart Die Vertragszahnarzte sind jedoch nicht unmittelbar aus dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag gem 75 Abs 3 a Satz 1 SGB V verpflichtet Versicherte im Basistarif zu den dort geltenden Versicherungsbedingungen zu behandeln weil sich dieser gesetzliche Sicherstellungsauftrag nicht unmittelbar an die Vertragsarzte und Vertragszahnarzte richtet sondern an die von ihren Mitgliedern unabhangigen Kassen zahn arztlichen Vereinigungen als Korperschaften des offentlichen Rechts 13 Es bleibt den Kassenzahnarztlichen Vereinigungen uberlassen in welcher Art und Weise sie diesen gesetzlichen Auftrag am zweckmassigsten erfullen Soweit eine Kassenzahnarztliche Vereinigung ihre Mitglieder nicht verpflichtet Versicherte des Basistarifs zu behandeln steht es den Vertragszahnarzten frei ob sie diese Versichertengruppe behandeln Nur wenn sich der Versicherte als im Basistarif versichert ausweist und der Zahnarzt sich daraufhin auf eine Behandlung zu dessen Bedingungen einlasst gilt fur die zahnarztlichen Leistungen der gesetzlich festgelegte vergutungsbeschrankende Steigerungsfaktor von 2 0 14 Die Arzte haben also die Wahl entweder eine Behandlung zu diesem verringerten Steigerungssatz durchzufuhren oder eine solche Behandlung abzulehnen 15 Hinsichtlich Art und Umfang der Behandlungsleistungen bleibt jedenfalls die GOZ massgebliche Berechnungsgrundlage denn auch dazu gibt es keinen abweichenden kollektivrechtlichen schriftlichen Vertrag zwischen der Kassen zahn arztlichen Bundesvereinigung und dem PKV Verband im Sinne des 72 Abs 2 SGB V Rechtsbeziehungen BearbeitenBei der Behandlung eines Privatpatienten der nach der GOZ abgerechnet wird besteht ein Behandlungsvertrag zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten Es besteht demnach kein Rechtsverhaltnis zwischen Zahnarzt und privater Krankenversicherung Bis zur Einfuhrung der Versicherungspflicht Basistarif konnte der Privatpatient auch ohne Krankenversicherung sein und seine zahnarztliche Rechnung als Selbstzahler begleichen Private Krankenversicherungen mussen seit dem 1 Juli 2007 jeden Beitrittswilligen aufnehmen allerdings nur in den Standard bzw Basistarif Von Patientenseite wird im Streitfall mit dem Zahnarzt oft darauf verwiesen dass die PKV eine bestimmte Leistung nicht anerkennt und deshalb nicht erstattet oder dass die Beihilfe nur bis zu einem bestimmten Steigerungsfaktor erstattet Auch bei Zahlungsfristen wird von manchen Patienten darauf verwiesen dass die Erstattung von der PKV noch nicht eingegangen sei Der Zahnarzt hat als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag die Pflicht den Patienten bei der Erstattung zu unterstutzen Er sollte bei kostenaufwandigen Behandlungen einen Kostenvoranschlag erstellen und den Patienten dazu anhalten eine Kostenubernahmeerklarung von der PKV einzuholen Zu den Pflichten des Zahnarztes gehort es nicht sich den Versicherungsvertrag oder die Kostenubernahmeerklarung der PKV vorlegen zu lassen oder ihn versicherungsrechtlich zu beraten Auskunftsanspruch des privat Versicherten Bearbeiten Der 192 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG wurde um einen Absatz 8 erweitert der den von der Rechtsprechung entwickelten Anspruch auf Erteilung einer Kostenubernahmeerklarung nunmehr gesetzlich regelt 16 17 Der Versicherungsnehmer kann vor Beginn einer Heilbehandlung deren Kosten voraussichtlich 2 000 Euro uberschreiten werden in Textform vom Versicherer Auskunft uber den Umfang des Versicherungsschutzes fur die beabsichtigte Heilbehandlung verlangen Ist die Durchfuhrung der Heilbehandlung dringlich hat der Versicherer eine mit Grunden versehene Auskunft unverzuglich spatestens nach zwei Wochen zu erteilen ansonsten nach vier Wochen auf einen vom Versicherungsnehmer vorgelegten Kostenvoranschlag und andere Unterlagen ist dabei einzugehen Die Frist beginnt mit Eingang des Auskunftsverlangens beim Versicherer Ist die Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet dass die beabsichtigte medizinische Heilbehandlung notwendig ist 18 Im Normalfall hat der Versicherte die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung gegenuber dem Versicherer zu beweisen Durch eine Fristuberschreitung hinsichtlich einer verbindlichen Kostenubernahmeerklarung entstunde im gerichtlichen Streitfall eine Beweislastumkehr zu Lasten des Versicherers der nunmehr zu beweisen hatte dass eine Behandlung nicht medizinisch notwendig gewesen sei und er deshalb nicht erstatte Abschnitte der GOZ Bearbeiten 1 Anwendungsbereich 2 Abweichende Vereinbarung 3 Vergutungen 4 Gebuhren 5 Bemessung der Gebuhren fur Leistungen des Gebuhrenverzeichnisses 6 Gebuhren fur andere Leistungen 7 Gebuhren bei stationarer Behandlung 8 Wegegeld 9 Ersatz von Auslagen fur zahntechnische Leistungen 10 Falligkeit und Abrechnung der Vergutung Rechnung 11 Ubergangsvorschrift 12 UberprufungAnlage 1 Gebuhrenverzeichnis fur zahnarztliche Leistungen Nummer Leistungsbeschreibung Punktzahl Gebuhr in Euro ausgewiesen ist der Einfachsatz Anlage 2 Liquidationsvordruck Formvorschriften der Rechnung Einzelnachweise Bearbeiten Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ 2012 PDF 3 0 MB Bundesgebuhrenordnung fur Zahnarzte BUGO Z Preussische Gebuhrenordnung fur approbierte Arzte und Zahnarzte vom 1 September 1924 H H Nolke Verlag Hamburg 1946 Gebuhrenordnung fur Zahnarzte vom 18 Marz 1965 BGBl 1965 Teil I S 123 ff zitiert nach Claus Peter Abee Gedanken zur Gebuhrenordnung fur Zahnarzte eine Dokumentation Quintessenz Verlag GmbH Berlin Chicago London Sao Paulo Tokio 1991 ISBN 3 87652 804 6 S 31 Amtliche Begrundung zur neuen GOZ Bundesratsdrucksache 276 87 S 58zitiert nach Claus Peter Abee Gedanken zur Gebuhrenordnung fur Zahnarzte eine Dokumentation Quintessenz Verlag GmbH Berlin Chicago London Sao Paulo Tokio 1991 ISBN 3 87652 804 6 S 136 Referentenentwurf fur neue GOZ Memento vom 28 Juni 2011 im Internet Archive PDF 2 7 MB Bundesministerium fur Gesundheit https www pkv de service pkv publik archiv 2011 pkv publik nr 08 2011 sagen sie mal ooh Urteil des BGH vom 8 November 2007 AZ III ZR 54 07 PDF 96 kB Kassenzahnarztliche Bundesvereinigung Geschaftsbericht 2012 S 67 28 SGB V Ausschluss von Leistungen 73c SGB V BMG Basistarif Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 5 Mai 2008 1 BvR 808 08 Eichenhofer Koppenfeld Spies Wenner Kommentar zum Sozialgesetzbuch V 3 Aufl 2018 75 Rdnr 24 Sodan Sodan Handbuch des Krankenversicherungsrechts 45 Rdnr 34 Eichenhofer Koppenfeld Spies Wenner Kommentar zum Sozialgesetzbuch V 3 Aufl 2018 75 Rdnr 24 BGH IV ZR 131 05 vom 8 Februar 2006 BGH IV ZR 213 91 vom 22 Oktober 1987 192 Abs 8 VVGLiteratur BearbeitenLiebold Raff Wissing Kommentar zu BEMA GOZ CD ROM Loseblattwerk Asgard Verlag ISBN 978 3 537 54699 9 Kastenbauer Pillwein Rat Die richtige Honorarabrechnung des Zahnarztes Kommentar zu BEMA GOZ CD ROM Loseblattwerk Spitta Verlag ISBN 3 921883 15 6Weblinks BearbeitenText der Gebuhrenordnung fur Zahnarzte Bundeszahnarztekammer Kommentar zur Gebuhrenordnung fur Zahnarzte PDF 9 5 MB Erste Verordnung zur Anderung der Gebuhrenordnung fur Zahnarzte mit ab 1 Januar 2012 gultigem GebuhrenverzeichnisBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gebuhrenordnung fur Zahnarzte amp oldid 237925533