www.wikidata.de-de.nina.az
Das Vertragsarztrechtsanderungsgesetz ist ein deutsches Gesetz das die rechtlichen Rahmenbedingungen modifiziert unter denen Vertragsarzte in Deutschland tatig werden durfen Das VAndG wurde am 27 Oktober 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist seit dem 1 Januar 2007 in Kraft BasisdatenTitel Gesetz zur Anderung des Vertragsarztrechts und anderer GesetzeKurztitel VertragsarztrechtsanderungsgesetzAbkurzung VAndGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialversicherungsrechtErlassen am 22 Dezember 2006 BGBl I S 3439 Inkrafttreten am 1 Januar 2007Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Regelungen 2 1 Anstellung von Arzten in Vertragsarztpraxen 2 2 Erteilen von Teilzulassungen 2 3 Gleichzeitige Tatigkeit als Krankenhausarzt und Vertragsarzt 2 4 Zweigpraxen 2 5 Ausgelagerte Praxisraume 2 6 Berufsausubungsgemeinschaft 2 7 Aufhebung der Altersbeschrankung 2 8 Medizinische Versorgungszentren 2 9 Gebuhren 3 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenDas Vertragsarztrechtsanderungsgesetz soll nach dem Willen des Gesetzgebers die vertragsarztliche Berufsausubung effizienter und wettbewerbsfahiger machen Die Hauptmotivation des Gesetzes ist die Vermeidung von Versorgungsengpassen in der ambulanten medizinischen Versorgung insbesondere in den neuen Bundeslandern Regelungen BearbeitenDie Bestimmungen des VAndG betreffen unter anderem das Funfte Buch Sozialgesetzbuch SGB V die Zulassungsordnung fur Vertragsarzte und die Zulassungsordnung fur Vertragszahnarzte Anstellung von Arzten in Vertragsarztpraxen Bearbeiten Die Anstellungsmoglichkeiten von Arzten und Zahnarzten werden erleichtert In nicht gesperrten Planungsbereichen konnen Arzte und Zahnarzte vom Praxisinhaber ohne die sonst ubliche Leistungsbeschrankung angestellt werden In geschlossenen Planungsbereichen kann ein Vertragsarzt auf seine Zulassung verzichten um sich bei einem anderen Vertragsarzt anstellen zu lassen Erteilen von Teilzulassungen Bearbeiten Ein Vertragsarzt kann sowohl bei seiner Erstzulassung als auch spater seine Vertragsarzttatigkeit auf die Halfte seiner Arbeitszeit beschranken d h eine so genannte Teilzulassung beantragen Eine spatere Vollzulassung ist weiterhin moglich allerdings nur wenn der Planungsbereich dann nicht fur Zulassungen gesperrt ist Die Teilzulassung wurde erst zum 1 Januar 2007 eingefuhrt Bis dahin konnte in Deutschland der arztliche Leistungsumfang nur fur angestellte Arzte beschrankt sein in Form einer Teilzeitanstellung 1 Gleichzeitige Tatigkeit als Krankenhausarzt und Vertragsarzt Bearbeiten Ein Vertragsarzt kann neben seiner Vertragsarzttatigkeit auch als angestellter Arzt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung arbeiten Diese Nebenbeschaftigungen durfen jedoch nicht mehr als dreizehn Stunden pro Woche einnehmen Zweigpraxen Bearbeiten Das Fuhren einer Zweigpraxis Nebenbetriebsstatte wird erleichtert Ein Vertragsarzt kann an maximal zwei Orten ausserhalb seines Praxissitzes tatig werden und dort auch Arzte anstellen Die Genehmigung fur eine Zweigpraxis ist davon abhangig ob dadurch die Versorgung am Ort verbessert wird und die Versorgung am Hauptpraxissitz nicht leidet Zweigpraxen konnen auch ausserhalb des eigenen KV Bereichs betrieben werden Ausgelagerte Praxisraume Bearbeiten Ein Vertragsarzt kann spezielle Untersuchungs und Behandlungsleistungen in ausgelagerten Praxisraumen an einem anderen Ort erbringen Die Betriebsstatte muss sich in raumlicher Nahe zum Praxissitz befinden Ort und Zeitpunkt der Aufnahme der Tatigkeit mussen der KV angezeigt werden Berufsausubungsgemeinschaft Bearbeiten Um eine Berufsausubungsgemeinschaft bis 31 Dezember 2006 Gemeinschaftspraxis zu grunden mussen sich Arzte nicht mehr an einem Ort in einer gemeinsamen Praxis niederlassen Eine Berufsausubungsgemeinschaft kann auch uberregional z B uber Landesgrenzen hinweg erfolgen oder nur fur einen Teil der arztlichen Leistungen gebildet werden Teilberufsausubungsgemeinschaften mit Arzten die nur auf Uberweisung tatig sein durfen sind jedoch unzulassig Aufhebung der Altersbeschrankung Bearbeiten In unterversorgten Gebieten kann ein Vertragsarzt seine Zulassung uber das 68 Lebensjahr hinaus fortfuhren In diesen Gebieten konnen auch Arzte die Zulassung erhalten die bei Antragstellung alter als 55 Jahre sind Medizinische Versorgungszentren Bearbeiten Das VAndG stellt klar unter welchen Voraussetzungen das Merkmal fachubergreifend bei der Grundung eines MVZ erfullt ist Demnach trifft das Merkmal fachubergreifend auch dann zu wenn sich Arzte mit einer unterschiedlichen Schwerpunktbezeichnung oder Arzte aus unterschiedlichen Versorgungsbereichen z B internistischer Facharzt und internistischer Hausarzt zusammenschliessen Gebuhren Bearbeiten Durch Anderung des Sozialgerichtsgesetzes Art 4 wird dem missbrauchlichen Klager gegen Bescheide uber die Praxisgebuhr eine Gebuhr nach 184 Abs 2 SGG angedroht In Art 5 und 6 wurden die Gebuhren fur Verfahren und Verwaltung der Antrage auf Zulassung fur Arzte und Zahnarzte auf das Vierfache angehoben Mit Aufhebung der Sechsten Gebuhrenanpassungsverordnung Art 7 werden die Gebuhren nach den Gebuhrenordnungen fur Arzte Zahnarzte Hebammen und Psychotherapeuten im Beitrittsgebiet auf das Niveau im restlichen Bundesgebiet angehoben Einzelnachweise Bearbeiten Teilzulassung Freiberufliche Tatigkeit in Teilzeit In Bayerisches Arzteblatt 2 2007 Abgerufen am 8 September 2018 S 84 85 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Dieser Text basiert ganz oder teilweise auf dem Eintrag Vertragsarztrechtsanderungsgesetz im Flexikon einem Wiki der Firma DocCheck Die Ubernahme erfolgte am 21 Marz 2007 unter der damals gultigen GNU Lizenz fur freie Dokumentation Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertragsarztrechtsanderungsgesetz amp oldid 238582978