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Im Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG sind seit 1993 die Hohe und Form von Leistungen geregelt die materiell hilfebedurftige Asylbewerber Geduldete sowie Auslander die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen konnen Ursachen fur die Hilfebedurftigkeit konnen z B in fehlendem Erwerbseinkommen teilweise auch bedingt durch eine fehlende Arbeitserlaubnis oder fur die Bedarfsdeckung nicht ausreichendem Einkommen und Vermogen liegen BasisdatenTitel AsylbewerberleistungsgesetzAbkurzung AsylbLGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Verwaltungsrecht Aufenthaltsrecht SozialrechtFundstellennachweis 2178 1Ursprungliche Fassung vom 30 Juni 1993 BGBl I S 1074 Inkrafttreten am 1 November 1993Neubekanntmachung vom 5 August 1997 BGBl I S 2022 Letzte Anderung durch Art 4 G vom 23 Mai 2022 BGBl I S 760 763 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 1 Juni 2022 Art 14 G vom 23 Mai 2022 GESTA G005Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Politischer Hintergrund und gesetzgeberische Entwicklung 1 1 Ursprung in der Asyldebatte 1 2 Verfassungswidrigkeit und Novelle vom Marz 2015 1 3 Erneute Anderung im Oktober 2015 2 Asylbewerberleistungsrecht als Sozialrecht 3 Leistungsberechtigte 4 Leistungsinhalte 4 1 Grundleistungen 4 1 1 Form der Leistungsgewahrung 4 1 2 Geldleistungen 4 1 2 1 Geldleistungen in Aufnahmeeinrichtungen 4 1 2 2 Geldleistungen ausserhalb von Aufnahmeeinrichtungen 4 1 3 Praxis des Sachleistungsprinzips 4 2 Analogleistungen Hohere Leistungen nach 18 Monaten 4 2 1 Voraussetzungen 4 2 2 Rechtsfolgen 4 3 Leistungseinschrankung nach 1a AsylbLG 4 3 1 Voraussetzungen der Anspruchseinschrankung 4 3 2 Verfassungsmassigkeit der Regelung 4 4 Gesundheitliche Versorgung 4 4 1 Leistungen bei Krankheit Schwangerschaft und Geburt 4 4 2 Gesetzgeberisches Ziel 4 4 3 Leistungsvoraussetzungen 4 4 4 Gesundheitskarten nach 4 und 6 AsylbLG 4 4 5 Verwaltungs und Gerichtsentscheidungen 4 4 6 Chronische und psychische Erkrankungen 4 4 7 Notfallversorgung durch Krankenhauser 4 4 8 Zahnarztliche Versorgung von Asylbewerbern in Bayern 5 Anrechnung von Einkommen und Vermogen 6 Verfassungswidrigkeit der Leistungshohe 6 1 Verfahrensgang 6 2 Entscheidung 6 3 Folgen 7 Arbeitsmoglichkeit 8 Haushalt und Statistik 9 Kritik 9 1 Zu restriktiv 9 2 Zu liberal 10 Verwaltungsverfahrens und Prozessrecht 10 1 Verwaltungsverfahren 10 2 Gerichtlicher Rechtsschutz 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweisePolitischer Hintergrund und gesetzgeberische Entwicklung BearbeitenUrsprung in der Asyldebatte Bearbeiten Das Asylbewerberleistungsgesetz trat nach der Asyldebatte in der die deutlich gestiegene Zahl von Asylantragen und Asylmissbrauch eine wichtige Rolle gespielt haben 1 2 als Folge des im Dezember 1992 vereinbarten Asylkompromisses 3 zwischen den Regierungsparteien CDU CSU und FDP und der oppositionellen SPD in Kraft Das AsylbLG ersetzte die bis dahin in 120 Abs 2 Bundessozialhilfegesetz enthaltenen Regelungen uber die Gewahrung der Sozialhilfe insbesondere Regelsatze Unterkunft Krankenhilfe an asylsuchende und geduldete Auslander Es wird auch als leistungsrechtlicher Annex zum Asylkompromiss bezeichnet 4 Ziel der damaligen Bundesregierung war es den Zustrom von Fluchtlingen nach Deutschland zu begrenzen und einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern Mit dem AsylbLG wurde das Ziel verfolgt Anreize fur Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich hohes Leistungsniveau zu vermeiden Die migrationspolitisch begrundete Absenkung des Leistungsniveaus wurde mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18 Juli 2012 jedoch fur verfassungswidrig erklart 5 Hintergrund war die Belastung der offentlichen Haushalte durch stark angewachsene Fluchtlingsstrome von denen Deutschland in Europa einen Grossteil zu tragen hatte Fluchtmotive waren haufig die Suche nach Schutz vor Krieg und Burgerkrieg vor allem im ehemaligen Jugoslawien was allerdings nicht als individuelle politische Verfolgung im Sinne des bundesdeutschen Asylrechts galt und daher gemass 30 Abs 3 AsylG zur Ablehnung von Asylantragen als offensichtlich unbegrundet fuhrte Auch der im Asylkompromiss 1992 vorgesehene eigenstandige Aufenthaltstitel als Kriegsfluchtling gemass 32a des damaligen Auslandergesetzes 6 wurde in der Praxis nicht erteilt 7 Das Ziel der Erlangung des Schutzes vor Kriegs und Burgerkriegssituationen spielte und spielt bis heute eine Rolle bei der Einreise vieler Fluchtlinge Heute fuhren solche Fluchtgrunde jedoch aufgrund der Vorgaben europaischer Richtlinien zum Fluchtlingsschutz eher zur Fluchtlingsanerkennung als in den 1990er Jahren 8 Wahrend die Zahl von Asylbewerbern seit 1989 stark angestiegen war 438 191 im Jahre 1992 unter Berucksichtigung der Asylfolgeantrage wurden in den fruhen 1990er Jahren rund 95 Prozent der Asylsuchenden nicht als Asylberechtigte anerkannt Sehr vielen von ihnen vor allem den mehr als 300 000 Burgerkriegsfluchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien wurde stattdessen im Regelfall nur Abschiebeschutz in Form einer Duldung gewahrt 7 Unter Hinweis auf die hohen Ablehnungsquoten wurde seitens der Bundesregierung erklart dass sehr haufig wirtschaftliche Grunde als pragendes Motiv fur die Einreise im Vordergrund stunden Auch die Tatsache dass die allermeisten Fluchtlinge auf dem Landweg uber die samtlich als sichere Drittstaaten geltenden Nachbarlander Deutschlands einreisten wurde als Beleg fur Asylmissbrauch angefuhrt Um die Zuwanderung zu begrenzen wurde nach dem Asylkompromiss 1993 das Asylrecht nach Art 16a GG erheblich eingeschrankt das AsylbLG geschaffen und ein Personenkreis von Auslandern definiert der nicht mehr Leistungen nach dem damaligen Bundessozialhilfegesetz BSHG sondern nach dem AsylbLG erhalten sollte Verfassungswidrigkeit und Novelle vom Marz 2015 Bearbeiten Nachdem die Leistungssatze des AsylbLG seit 1993 unverandert geblieben waren sah das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18 Juli 2012 9 die Grundleistungen als evident unzureichend an und erklarte sie fur verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht forderte die Bundesregierung auf unverzuglich eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen und traf fur die Zeit bis zu deren Inkrafttreten selbst eine Ubergangsregelung die auf den 1 Januar 2011 zuruckwirkte Am 1 Marz 2015 trat eine novellierte Fassung des AsylbLG in Kraft die die grundlegenden Strukturen beibehielt in diesem Rahmen aber ein Leistungsniveau festsetzte das sich grundsatzlich an der Sozialhilfe nach dem SGB XII bzw dem Arbeitslosengeld II orientierte Eine vollstandige Ubereinstimmung gibt es allerdings weiterhin nicht insbesondere sieht das AsylbLG nach wie vor keine Mehrbedarfszuschlage vor und die medizinische Versorgung bleibt weiter unter dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung 10 Das Rechtsstellungsverbesserungsgesetz 11 das ebenfalls zum 1 Marz 2015 in Kraft trat sah als Ergebnis des mit dem Bundesrat ausgehandelten Asylkompromisses zur Erklarung Serbiens Bosnien Herzegowinas und Mazedoniens zu sicheren Herkunftslandern im Gegenzug die weitgehende Aufhebung des Sachleistungsvorrangs in 3 Abs 2 AsylbLG vor 12 Erneute Anderung im Oktober 2015 Bearbeiten Durch das am 15 Oktober 2015 verabschiedete Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz das eine Reaktion auf den Anstieg der Anzahl Asylsuchender des Jahres 2015 darstellt und bereits am 24 Oktober 2015 in Kraft trat kam es zu einer erneuten Anderung des Asylbewerberleistungsrechts Damit verfolgt der Gesetzgeber unter anderem das Ziel mogliche Fehlanreize die zu ungerechtfertigten Asylantragen fuhren konnen zu beseitigen 13 Wahrend des bis zu sechsmonatigen Aufenthaltes in Aufnahmeeinrichtungen sollen auch fur den personlichen Bedarf anstelle des Barbetrags zum personlichen Bedarf Taschengeld vorrangig Sachleistungen gewahrt werden auch in Gemeinschaftsunterkunften kann der Barbetrag durch Sachleistungen ersetzt werden Zudem werden im Bereich des 1a AsylbLG die Leistungen noch weiter eingeschrankt Asylbewerberleistungsrecht als Sozialrecht BearbeitenDas AsylbLG regelt als eigenstandiges Gesetz die materiellen Leistungen fur den leistungsberechtigten Personenkreis Es ist nicht im formalen Sinne dem Sozialrecht zuzuordnen weil es nicht in den Katalog des SGB I aufgenommen worden ist Seinem Leistungsinhalt nach gehort es aber dennoch zum materiellen Sozial hilfe recht 4 Leistungsberechtigte BearbeitenDer Kreis der leistungsberechtigten Personen ist in 1 Abs 1 AsylbLG abschliessend geregelt Zu ihnen gehoren materiell hilfebedurftige Asylbewerber geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Auslander auch wenn kein legaler Aufenthaltsstatus mehr vorliegt Auch Inhaber einer Form der befristeten Aufenthaltserlaubnis sind leistungsberechtigt vgl 1 Abs 1 Nr 3 AsylbLG zum 1 Juni 2022 wurde diesen infolge der durch den russischen Uberfall auf die Ukraine ausgelosten Fluchtbewegung allerdings Anspruch auf Alg 2 ab 2023 Burgergeld gewahrt sobald ihnen eine Fiktionsbescheinigung erteilt wurde Leistungsinhalte BearbeitenDie leistungsberechtigten Personen erhalten Grundleistungen 3 AsylbLG die einen Barbedarf Taschengeld bzw Regelsatz ggf auch als Sachleistungen sowie die Kosten der Unterkunft Gemeinschaftsunterkunft oder Mietwohnung Hausrat und Heizkosten beinhalten Daruber hinaus werden Leistungen bei Krankheit Schwangerschaft und Geburt 4 AsylbLG gewahrt da die Leistungsberechtigten in der Regel von der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind Hinzu kommen sonstige Leistungen 6 AsylbLG z B besondere Bedarfe fur Schwangere Menschen mit Behinderung und Pflegebedurftige Fur die ersten 18 Monate des Aufenthaltes werden Grundleistungen nach 3 AsylbLG gewahrt In bestimmten Fallen werden Leistungsberechtigte durch Kurzungen sanktioniert 1a AsylbLG Nach einem Aufenthalt von 18 Monaten werden die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben 2 AsylbLG Grundleistungen Bearbeiten Basisnorm des Leistungssystems ist 3 AsylbLG Er regelt die sogenannten Grundleistungen Sie erfassen den notwendigen Bedarf an Ernahrung Unterkunft Heizung Kleidung Gesundheitspflege und Gebrauchs und Verbrauchsgutern 3 Abs 1 Satz 1 bis 4 AsylbLG sowie den notwendigen personlichen Bedarf zur Deckung personlicher Bedurfnisse des taglichen Lebens 3 Abs 1 Satz 5 bis 9 AsylbLG Form der Leistungsgewahrung Bearbeiten Bezuglich der Form der Leistungserbringung Sach oder Geldleistung wird danach unterschieden ob der Leistungsempfanger in einer Erstaufnahmeeinrichtung nach 44 AsylG untergebracht ist oder nicht Form der Leistungserbringung Unterbringungin einer Aufnahmeeinrichtung Unterbringungausserhalb einer AufnahmeeinrichtungNotwendiger Bedarf zwingend Sachleistung vorrangig GeldleistungNotwendiger personlicher Bedarf vorrangig Sachleistung nachrangig Gutscheine oder Geldleistung GeldleistungWahrend der fur maximal sechs Monate zulassigen Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung 47 AsylG wird der notwendige Bedarf Ernahrung Kleidung Gesundheitspflege und Gebrauchs und Verbrauchsguter zwingend durch Sachleistungen gedeckt 3 Abs 1 AsylbLG Fur den notwendigen personlichen Bedarf gilt dies gemass 3 Abs 1 Satz 6 AsylbLG im Grundsatz ebenfalls allerdings nur soweit die Gewahrung von Sachleistungen mit vertretbarem Verwaltungsaufwand moglich ist Nach Ablauf der maximal sechsmonatigen Erstaufnahme nach 47 AsylG sind im Regelfall Geldleistungen zur Selbstversorgung zu gewahren 3 Abs 2 Satz 1 AsylbLG Die Betrage nach 3 Abs 2 AsylbLG decken dann die zuvor als Sachleistung erbrachten Bedarfe Die Leistungssatze nach 3 Abs 1 und 2 werden addiert sie entsprechen dann nahezu den Regelsatzen des Arbeitslosengeld II 3 Abs 2 Satz 5 AsylbLG Zusatzlich zu den Leistungssatzen nach 3 Abs 1 und 2 werden Leistungen fur Unterkunft Heizung und Hausrat nach 3 AsylbLG die medizinische Versorgung nach 4 AsylbLG sowie sonstige Leistungen nach 6 AsylbLG erbracht Geldleistungen Bearbeiten Die Bedarfssatze nach 3 Abs 1 und 2 AsylbLG orientieren sich am auch fur das Burgergeld massgeblichen Regelbedarfs Ermittlungsgesetz RBEG Sie liegen aber dennoch Beispiel Alleinstehende um etwa 90 Euro Monat darunter 14 Als Grund dafur wurde fruher genannt dass in den Bedarfssatzen nach 3 AsylbLG der laufende Erganzungsbedarf an Hausrat und Reinigungsmitteln nicht berucksichtigt wurde und dass es fur die Leistungsberechtigten auch zu Einsparungen bei der medizinischen Versorgung gebe da keine Zuzahlungen fur Medikamente etc zu leisten sind 15 Zu weiteren teils gravierenden Kurzungen kommt es da 3 AsylbLG anders als das Burgergeld keine expliziten Regelungen zu Mehrbedarfszuschlagen fur dezentrale Warmwasserkosten bei Schwangerschaft und fur Alleinerziehende zu Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt zu Erstausstattungen fur Kleidung oder bei Bezug einer Wohnung enthalt 6 AsylbLG sieht insoweit nur einen unabweisbaren Bedarf vor Da in der Praxis der laufende Bedarf an Hausrat und Putzmittel allenfalls auf Antrag gewahrt wird kommt es nach Meinung des Fluchtlingsrats Berlin auch insoweit zu einer faktischen Kurzung gegenuber dem im Bereich des Alg II und der Sozialhilfe anerkannten Existenzminimumsbedarf 16 Geldleistungen in Aufnahmeeinrichtungen Bearbeiten Grundsatzlich soll seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom Oktober 2015 der gesamte personliche Bedarf in Aufnahmeeinrichtungen durch Sachleistungen gedeckt werden soweit das mit vertretbarem Verwaltungsaufwand moglich ist In der Praxis werden jedoch bundesweit weiterhin mit nur wenigen Ausnahmen alle oder fast alle notwendigen personlichen Bedarfe durch Geldleistungen gedeckt Hierfur regelt 3 Abs 1 Satz 8 AsylbLG die Hohe der fur den personlichen Bedarf als Taschengeld zu gewahrenden Geldleistungen Notwendiger personlicher Bedarf in Aufnahmeeinrichtungen Geldleistungen zum personlichen Bedarf nach 3 Abs 1 AsylbLG in Stufe Bezeichnung bis 31 Dezember 2015 17 ab 1 Januar 2016 18 ab 17 Marz 2016 19 1 Alleinstehende Leistungsberechtigte 143 145 1352 Zwei erwachsene Partner in Haushaltsgemeinschaft 129 131 1223 weiterer Erwachsener ohne eigenen Haushalt 113 114 1084 Jugendliche 14 17 Jahre 85 86 765 Kinder 6 13 Jahre 92 93 836 Kinder 0 5 Jahre 84 85 79Die ab 2023 geltenden Leistungssatze legt die Bekanntmachung vom 21 Dezember 2022 fest BGBl I S 2601 Geldleistungen ausserhalb von Aufnahmeeinrichtungen Bearbeiten Soweit der Leistungsempfanger ausserhalb einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist und auch die Grundleistungen fur Ernahrung Kleidung Gesundheitspflege und Gebrauchs und Verbrauchsguter des Haushalts als Geldleistungen nach 3 Abs 2 AsylbLG gewahrt werden ergeben sich folgende Leistungsbetrage Unterbringung ausserhalb von AufnahmeeinrichtungenGeldleistungen in ab 17 Marz 2016 Stufe Bezeichnung notwendiger Bedarf nach 3 Abs 2 AsylbLG 18 notwendiger personlicher Bedarf nach 3 Abs 1 AsylbLG 19 Geldbetrag gesamt1 Alleinstehende Leistungsberechtigte 219 135 3542 Zwei erwachsene Partner in Haushaltsgemeinschaft 196 122 3183 weiterer Erwachsener ohne eigenen Haushalt 176 108 2844 Jugendliche 14 17 Jahre 200 76 2765 Kinder 6 13 Jahre 159 83 2426 Kinder 0 5 Jahre 135 79 214Praxis des Sachleistungsprinzips Bearbeiten In der Praxis werden auch nach Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom Oktober 2015 bundesweit in den Erstaufnahmeeinrichtungen mit nur wenigen Ausnahmen alle oder fast alle notwendigen personlichen Bedarfe unverandert durch Geldleistungen in Hohe der Betrage nach 3 Abs 1 AsylbLG gedeckt Schon gar nicht wird vor Ort die neue Moglichkeit umgesetzt uber 6 Monate hinaus auch in Gemeinschaftsunterkunften den personlichen Bedarf als Sachleistung zu erbringen Allerdings ist die Einweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung statt fur bis zu 3 Monate nunmehr fur bis zu 6 Monate bei Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten sogar unbegrenzt bis zur Ausreise moglich Die seit Marz 2015 auf die Zeit der Erstaufnahme beschrankte Sachleistungsgewahrung war zuvor in der Praxis bereits seit Jahren von der Regel zur Ausnahme geworden und politisch nicht mehr gewollt So wurden und werden in Berlin Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Rheinland Pfalz Sachsen Anhalt jeweils mit Ausnahme der Erstaufnahme fur Asylbewerber und teilweise der Leistungskurzung nach 1a AsylbLG flachendeckend Geldleistungen gewahrt Mit Ausnahme weniger Kreise werden Geldleistungen auch in Baden Wurttemberg Brandenburg Nordrhein Westfalen Sachsen Schleswig Holstein und Thuringen gewahrt Nur in Bayern werden auch weiterhin meist echte Sachleistungen als Essens Kleidungs und Hygienepakete erbracht Die Mietkosten fur eine Wohnung werden in Berlin und Bremen nach Ablauf der Erstaufnahme in der Regel ubernommen in den ubrigen Landern ist die Praxis unterschiedlich 20 Analogleistungen Hohere Leistungen nach 18 Monaten Bearbeiten Leistungsberechtigte nach AsylbLG haben gemass 2 Abs 1 Satz 1 AsylbLG nach einer Wartefrist Anspruch auf Leistungen im Umfang des SGB XII sofern sie ihre Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbrauchlich selbst beeinflusst haben Sie werden dann weitgehend Sozialhilfeberechtigten gleichgestellt Daher werden diese Leistungen auch Analogleistungen genannt Voraussetzungen Bearbeiten Wartefrist Nach der bis zum Februar 2015 geltenden Rechtslage war die Gewahrung von Analogleistungen an einen Vorbezug von AsylbLG Leistungen geknupft Vor dem Bezug von Analogleistungen musste der Leistungsberechtigte 48 Monate lang Grundleistungen nach 3 AsylbLG bezogen haben Durch die ab Marz 2015 geltenden Anderungen wurden die Analogleistungen vom Vorbezug entkoppelt sie werden gewahrt sobald sich der Leistungsberechtigte 18 Monate 21 lang vor dem 21 August 2019 15 Monate lang ohne wesentliche Unterbrechungen in Deutschland aufhalt Die Verkurzung der Wartezeit ist eine Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG vom Juli 2012 die die Bestimmung zwar nicht ausdrucklich fur verfassungswidrig erklarte gleichwohl aber Hinweise darauf enthielt dass eine auf vier Jahre angelegte Ungleichbehandlung von Beziehern von Leistungen nach dem AsylbLG und Leistungsempfangern nach dem SGB XII ungerechtfertigt sei 22 Keine rechtsmissbrauchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer Die Gewahrung von Analogleistungen kommt auch nach Erfullung der Wartefrist nur dann in Betracht wenn der Leistungsempfanger die Dauer des Aufenthalts nicht selbst rechtsmissbrauchlich beeinflusst hat Diese Voraussetzung entspricht der bereits bis Februar 2015 geltenden Gesetzeslage Der Begriff der Rechtsmissbrauchlichkeit ist im AsylbLG nicht definiert Nach der Rechtsprechung des BSG enthalt er eine objektive und eine subjektive Komponente Das inkriminierte Verhalten muss objektiv geeignet sein die Aufenthaltsdauer uberhaupt beeinflussen zu konnen und es muss subjektiv vor allem unter Berucksichtigung des Verhaltnismassigkeitsgrundsatzes von solchem Gewicht unentschuldbar sein dass der Ausschluss privilegierter Leistungen gerechtfertigt ist Hierzu hat sich in der Rechtsprechung eine vielfaltige Kasuistik entwickelt Rechtsfolgen Bearbeiten 2 AsylbLG ordnet eine entsprechende Anwendung des SGB XII an das die Sozialhilfe regelt Ob es sich dabei um eine Rechtsgrund oder eine Rechtsfolgenverweisung handelt ist nicht geklart Auch das Bundessozialgericht hat sich hierzu bisher nicht geaussert Es lasst ausdrucklich dahingestellt ob uberhaupt eine solche Systematisierung moglich und erforderlich ist 23 Bei der entsprechenden Anwendung der SGB XII Vorschriften ist zu berucksichtigen dass die Analogberechtigten noch immer kein verfestigtes Bleiberecht haben Nach herrschender juristischer Meinung darf es nicht zu einer undifferenzierten Ubertragung der SGB XII Regeln und damit zu einer vollen Gleichsetzung von Analogberechtigten und originar sozialhilfeberechtigten Auslandern kommen 24 Die Analogleistungen sind grundsatzlich als Geldleistung zu erbringen dies ergibt sich aus 10 Abs 3 SGB XII der fur Analogberechtigte anwendbar ist Ausnahmen konnen sich nur bei der Unterbringung in Heimen oder gleichartigen Einrichtungen ergeben 2 Abs 2 AsylbLG Hier kann der Sozialhilfetrager in einer Ermessensentscheidung andere den ortlichen Verhaltnissen entsprechende Formen der Leistungsgewahrung wahlen Die Bestimmung ist eingefuhrt worden um zu verhindern dass unter den in einer Gemeinschaftseinrichtung lebenden Menschen Spannungen auftreten weil ein Teil Geld und ein anderer Teil Sachleistungen erhalt 25 Zusatzlich zu den Regelbedarfssatzen werden gemass 3 Kapitel SGB XII Leistungen fur die Unterkunft Gemeinschaftsunterkunft oder Mietwohnung Beihilfen fur Erstausstattungen mit Kleidung Hausrat und bei Schwangerschaft und Geburt das Bildungspaket sowie ggf Mehrbedarfszuschlage erbracht Individuelle Sonderbedarfe in besonderen Lebenslagen Behinderung Pflegebedurftigkeit u a werden gemass 23 SGB XII teils als Pflicht teils als Ermessensleistungen analog dem 5 bis 9 Kapitel SGB XII erbracht Leistungsberechtigte nach 2 AsylbLG erhalten von einer Krankenkasse nach Wahl eine vollwertige Gesundheitskarte gemass 264 Abs 2 SGB V uber die sie medizinische Leistungen im gleichen Umfang wie gesetzlich Krankenversicherte beanspruchen konnen Mit Wirkung zum 1 September 2019 kurzte der Gesetzgeber abweichend vom SGB XII die Leistungshohe fur Asylbewerber die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen um 10 Prozent indem er dieser Personengruppe lediglich die Regelbedarfsstufe 2 fur Haushaltsangehorige statt der Regelbedarfsstufe 1 fur Alleinstehende zuwies Das Bundesverfassungsgericht erklarte diese Kurzung auf Vorlage eines Sozialgerichts fur verfassungswidrig und ordnete die sofortige Anhebung der Regelbedarfe dieser Zielgruppe an 26 Leistungseinschrankung nach 1a AsylbLG Bearbeiten Gemass 1a AsylbLG werden die Leistungen fur geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Auslander und ihre Familienangehorigen unter bestimmten Umstanden weiter eingeschrankt Sie erhalten Leistungen soweit dies im Einzelfall nach den Umstanden unabweisbar geboten ist In der Praxis werden entsprechend der Gesetzesbegrundung BT Drs 13 11172 eingeschrankte Leistungen nach 3 4 und 6 AsylbLG gewahrt in der Regel wird dabei der Barbetrag zum personlichen Bedarf Bedarf zur sozialen Teilhabe Abt 7 bis 12 der EVS gekurzt oder gestrichen Die Verfassungsmassigkeit der Norm ist umstritten eine verfassungsgerichtliche Entscheidung hierzu gibt es bislang nicht Voraussetzungen der Anspruchseinschrankung Bearbeiten Die Vorschrift knupft an den Vorwurf der missbrauchlichen Aufenthaltnahme bzw Aufenthaltsverlangerung an Sie verfolgt das Ziel eine Privilegierung von Leistungsempfangern nach dem AsylbLG im Vergleich zu deutschen Sozialhilfeempfangern und legal in Deutschland lebenden Auslandern zu beseitigen und soll verhindern dass Leistungen nach dem AsylbLG rechtsmissbrauchlich in Anspruch genommen werden 27 Als anspruchsmindernd kommen zwei mogliche Verhaltensweisen in Betracht Einreise zur Erlangung von Leistungen 1a Nr 1 AsylbLG Die Inanspruchnahme von Leistungen muss das bestimmende Ziel der Einreise gewesen sein Soweit der Auslander darlegt dass er Schutz vor kriegerischen Auseinandersetzungen im Heimatland sucht spricht dies gegen eine missbrauchliche Inanspruchnahme 28 Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Massnahmen aus Grunden die vom Auslander zu vertreten sind 1a Nr 2 AsylbLG Dieser Einschrankungsgrund ist in der Praxis relevanter als der nach Nr 1 Beispielsfalle in denen eine Leistungseinschrankung bejaht wurde sind Untertauchen zur Verhinderung der Abschiebung Tauschung uber die Identitat oder die Nationalitat Passvernichtung Vorlage gefalschter Passe oder die Nichtbeschaffung von Personaldokumenten des Heimatstaats obwohl dies moglich ist 29 Letzteres kann in der Praxis problematisch sein wenn im Heimatstaat kein funktionierendes Meldewesen besteht 30 Verwaltung und Gerichte sind hier zu einer Einzelfallprufung verpflichtet In beiden Fallen ist sowohl im Verwaltungsvollzug als auch im Gerichtsverfahren regelmassig eine Einzelfallermittlung unter personlicher Befragung des Auslanders erforderlich Die Praxis zeigt dass eine qualifizierte Sachverhaltsaufklarung haufig erst im Gerichtsverfahren stattfindet Die Sachverhaltsaufklarung kann im Einzelfall schwierig sein tatsachliche Unsicherheiten gehen zulasten der Behorde 31 Verfassungsmassigkeit der Regelung Bearbeiten Die zum 1 September 1998 in Kraft getretene Anspruchseinschrankung nach 1a AsylbLG wird rechtspolitisch seit ihrer Einfuhrung kritisiert 32 In der Rechtswissenschaft werden Verstosse gegen Art 1 3 und 20 GG Menschenwurde Gleichheitsgrundsatz Sozialstaatsprinzip diskutiert 33 Der uberwiegende Teil der einschlagigen Kommentierung sah diese Grundrechte allerdings nicht als verletzt an Der Gleichheitsgrundsatz sei nicht verletzt weil keine willkurliche Ungleichbehandlung vorliege sondern eine Differenzierung nach sachlichen Kriterien erfolge Das Sozialstaatsprinzip sei gewahrt weil die Leistungen nur eingeschrankt aber nicht vollstandig versagt wurden 31 34 Die Frage ob die Anspruchseinschrankung nach 1a AsylbLG auf das unabweisbar Gebotene verfassungswidrig sei stellte sich erneut nach der Entscheidung des BVerfG vom 18 Juli 2012 In dieser Entscheidung hat sich das BVerfG nicht zur Verfassungsmassigkeit der Norm eingelassen da sie nicht Streitgegenstand war Die Frage ist in der Wissenschaft und Rechtsprechung umstritten Da bis zu einer verfassungskonformen gesetzlichen Neuregelung die Untergrenze des Existenzminimums nach AsylbLG nach den auch fur die Sozialhilfe geltenden Massgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes verbindlich festlegt wird wobei auch der personliche Bedarf fur soziale Teilhabe und zwischenmenschliche Beziehungen Barbetrag bzw Taschengeld zum personlichen Bedarf zum vom BVerfG definierten menschenwurdigen Existenzminimum gehort sind einige Landessozialgerichte der Auffassung dass die nach 1a AsylbLG ubliche Praxis der Kurzung bzw Streichung des Anteils fur den personlichen Bedarf verfassungswidrig ist 35 Andere Gerichte sehen in 1a AsylbLG eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Sanktionsnorm 36 Auch das Bundessozialgericht urteilte 2017 die Regelung sei verfassungsrechtlich unbedenklich 37 Gesundheitliche Versorgung Bearbeiten Leistungen bei Krankheit Schwangerschaft und Geburt Bearbeiten Leistungen zur medizinischen Versorgung werden nach 4 AsylbLG nur bei akuter Krankheit bzw akutem Behandlungsbedarf und bei schmerzhafter Krankheit erbracht Leistungen fur sonstige Behandlungen insbesondere bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen konnen nach 6 AsylbLG als Ermessensleistungen gewahrt werden soweit dies zur Sicherung der Gesundheit unerlasslich ist Nach einer Wartefrist von 15 Monaten erhalten Leistungsberechtigte nach 2 AsylbLG gemass 264 Abs 2 SGB V eine vollwertige Gesundheitskarte mit der sie die gleichen medizinischen Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte beanspruchen konnen Die Einschrankungen des Behandlungsanspruches bei Krankheit durch 4 und 6 AsylbLG gegenuber gesetzlich Krankenversicherten und ihre Folgen in der Praxis sind Gegenstand vielfacher Kritik die Regelungen werden von namhaften Sozialrechtlern als menschenrechtswidrig angesehen 38 39 Kritisiert wird auch dass die Regelung die Vorgaben der Richtlinie 2003 9 EG des Rates vom 27 Januar 2003 EU Asylaufnahmerichtlinie bzw der Neufassung der EU Asylaufnahmerichtlinie vom 26 Juni 2013 40 nicht umsetzt soweit es die medizinische und soziale Versorgung von Asylbewerbern mit besonderen Bedurfnissen chronisch Kranken Menschen mit Behinderung Schwangeren Minderjahrigen alteren Menschen usw betrifft 6 Abs 2 AsylbLG gewahrt insoweit bislang nur Leistungen fur Auslander mit Aufenthaltserlaubnis nach 24 AufenthG Anspruche fur Asylbewerber sind nicht geregelt 41 Die Leistungen zur medizinischen Versorgung wurden mit Ausnahme der Nothilfe 6a AsylbLG dazu weiter unten durch die AsylbLG Novelle 2015 nicht verandert Eine Neuregelung ist jedoch seitens der Bundesregierung im Rahmen der fur 2015 vorgesehenen Umsetzung der EU Asylaufnahmerichtlinie 2013 geplant 42 Laut Angaben der Bundesarztekammer liegen die durchschnittlichen jahrlichen Gesundheitskosten eines Asylbewerbers bei 2300 Euro 600 Euro weniger als bei einem Deutschen 43 Gesetzgeberisches Ziel Bearbeiten Die Vorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers 44 im akuten Krankheitsfall und bei schmerzhaften Erkrankungen die erforderlichen Hilfen sicherstellen Der Behandlungsanspruch AsylbLG Leistungsberechtigter ist insbesondere beim Zahnersatz und bei der nach 6 Abs 1 AsylbLG auf Ermessensleistungen beschrankten Behandlung nicht akuter werdender chronischer Erkrankungen gegenuber gesetzlich Krankenversicherten auf das Unabweisbare reduziert 45 Leistungsvoraussetzungen Bearbeiten Voraussetzung fur Leistungen nach 4 Abs 1 AsylbLG ist im Regelfall das Vorliegen einer akuten oder schmerzhaften Erkrankung Eine akute Erkrankung ist nach der Rechtsprechung ein unvermutet auftretender schnell und heftig verlaufender regelwidriger Korper und Geisteszustand der aus medizinischen Grunden der arztlichen oder zahnarztlichen Behandlung bedarf 46 47 Da es sich bei der Abgrenzung von akuten und chronischen Erkrankungen jedoch um eine oft nicht eindeutig zu klarende medizinische Frage handelt und bei chronischen Erkrankungen nur das Unabweisbare geleistet werden soll fordern Sozialbehorden zur Klarung der Voraussetzungen haufig die Stellungnahme eines Amtsarztes an 47 Das fuhrt in der Praxis vielfach zu erheblichen Verzogerungen notwendiger stationarer Behandlungen Facharztbehandlungen Hilfen fur Menschen mit Behinderung und Leistungen fur chronisch Kranke Bei Schwangerschaft und Geburt sowie fur Vorsorge und Impfungen sind notwendige Leistungen ohne Einschrankung zu erbringen 4 Abs 2 und 3 AsylbLG insoweit entspricht der Leistungsanspruch dem der Gesetzlichen Krankenversicherung In der Praxis fehlt auf den Krankenscheinen jedoch vielerorts ein Hinweis auf diese Leistungen da meist nur die Bestimmungen des 4 Abs 1 und des 6 Abs 1 AsylbLG zitiert werden Daher werden auch notwendige Impfungen haufig unterlassen Leistungsberechtigte nach 2 AsylbLG also diejenigen Asylbewerber die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbrauchlich selbst beeinflusst haben sowie deren minderjahrige Kinder erhalten eine Krankenversichertenkarte gemass 264 Abs 2 SGB V Sie haben mit Ausnahme der Pflegeversicherung den gleichen Behandlungsanspruch wie gesetzlich Krankenversicherte Leistungen bei Pflegebedurftigkeit sind ggf gemass 2 AsylbLG i V m 61 ff SGB XII zu erbringen Gesundheitskarten nach 4 und 6 AsylbLG Bearbeiten Hauptartikel Gesundheitskarte fur Fluchtlinge In Bremen erhalten bereits seit 2005 alle Asylbewerber und Geduldeten Krankenversichertenkarten da dort die Krankenbehandlung nach 4 und 6 AsylbLG auf Basis von 264 Abs 1 SGB V im Wege einer Vereinbarung nach 264 Abs 1 SGB V auf die AOK Bremen Bremerhaven ubertragen wurde 48 49 Das Bremer Modell wird seit Juli 2012 auch in Hamburg angewandt auch dort ist die AOK Bremen Bremerhaven Vertragspartner der Sozialbehorde Mit nur wenigen in den Vereinbarungen mit der AOK ausdrucklich benannten Ausnahmen kunstliche Befruchtung DMP Zahnersatz Leistungen im Ausland erhalten Leistungsberechtigte in beiden Bundeslandern nach 4 und 6 AsylbLG faktisch den gleichen Leistungsumfang wie gesetzlich Krankenversicherte ohne dass dies fur die Sozialbehorden zu Mehrkosten gefuhrt hatte 50 51 52 Durch eine mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Oktober 2015 erfolgte Anderung des 264 Abs 1 SGB V wurde die Einfuhrung der Gesundheitskarte auch fur die Flachenstaaten erleichtert NRW hat im Herbst 2015 einen entsprechenden Rahmenvertrag mit der AOK abgeschlossen Berlin und Schleswig Holstein haben die Karte Anfang 2016 eingefuhrt Brandenburg Rheinland Pfalz und Thuringen wollen bald folgen 53 Verwaltungs und Gerichtsentscheidungen Bearbeiten Dem gesetzgeberischen Willen entsprechend sei es nicht Aufgabe des AsylbLG eine optimale oder bestmogliche medizinische Versorgung zu sichern Auf dieser Rechtsauffassung beruhen zahlreiche behordliche und gerichtliche Entscheidungen die Asylbewerbern medizinische Leistungen verweigern oder die Entscheidung uber deren Gewahrung so lange verzogern dass es zu einer akuten Gesundheitsgefahrdung kommen kann Diese Praxis ist Gegenstand von Kritik von Fluchtlings und Menschenrechtsorganisationen Beispiele fur Gerichtsentscheidungen sind die lediglich mit Opiaten statt mit einer Operation behandelte Huftgelenksnekrose eines Asylbewerbers 54 oder die auf Dauer angelegte Dialysebehandlung an Stelle einer Nierentransplantation 55 Fur ein horbehindertes Kind bei dem eine massive Schadigung der Sprachentwicklung Dyslalie drohte wurden die Kosten eines Horgerats nicht ubernommen 56 Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte die Ubernahme der Kosten einer lebensnotwendigen Lebertransplantation ab Der Betroffene verstarb in der Folgezeit 57 Das Landessozialgericht Thuringen lehnte die Behandlung einer behaupteten posttraumatischen Belastungsstorung mangels Glaubwurdigkeit der Antragstellerin ab unter anderem da die Antragstellerin die Vergewaltigung nicht bereits im Asylverfahren angefuhrt hatte 58 Eine umfangreiche Stellungnahme des Fluchtlingsrates Berlin im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur AsylbLG Novelle 2015 fur den Ausschuss fur Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages dokumentiert eine Reihe ablehnender und verzogerter Verwaltungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Anwendung der 4 und 6 AsylbLG in deren Folge es teilweise zu dauerhaften schwersten Behinderungen und auch zu einer Reihe von Todesfallen kam 59 Chronische und psychische Erkrankungen Bearbeiten Die Offnungsklausel des 6 Abs 1 AsylbLG ermoglicht den zustandigen Leistungsbehorden im Einzelfall eine uber den Leistungsumfang nach 4 Abs 1 AsylbLG hinausgehende medizinische Versorgung zu gewahren etwa zur Behandlung chronischer oder psychischer Erkrankungen Bei der Prufung der Bewilligungsvoraussetzungen nach 6 Abs 1 AsylbLG sowie bei der pflichtgemassen Ausubung des darin eroffneten Ermessens sind von der zustandigen Leistungsbehorde auch die grundrechtlichen Belange der Leistungsberechtigten einschliesslich des Grundrechts auf Leben und korperliche Unversehrtheit 2 Abs 2 Satz 1 Grundgesetz zu beachten 60 Notfallversorgung durch Krankenhauser Bearbeiten Fur Falle wo Krankenhauser eine Notfallversorgung AsylbLG Berechtigter vornehmen hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 30 Oktober 2013 einen Anspruch des Krankenhauses gegen den Sozialhilfetrager auf Ubernahme seiner Kosten analog 25 SGB XII verneint Vielmehr konne und musse der Leistungsberechtigte selbst seinen Erstattungsanspruch gegen den Sozialhilfetrager ggf auch ruckwirkend geltend machen 61 Im Zuge der AsylbLG Novelle 2015 wurde daher mit 6a AsylbLG eine Neuregelung in das Gesetz aufgenommen die fur die Notfallversorgung die Kostenersatzanspruche der Krankenhauser gegen die Leistungstrager des AsylbLG entsprechend 25 SGB XII sicherstellt Der Anspruch auf Kostenersatz gilt entsprechend auch fur Notfalleinsatze der Rettungsdienste Krankenwagen Rettungshubschrauber usw Zahnarztliche Versorgung von Asylbewerbern in Bayern Bearbeiten In Bayern besteht eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis dem Stadte und dem Bezirketag und der Kassenzahnarztlichen Vereinigung Bayerns KZVB welche unter anderem die zahnarztliche Versorgung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG regelt Die zahnarztlichen Leistungen die unstrittig hinsichtlich der Kostenubernahme durch die Leistungstrager sind sind in einem eigenen Leistungskatalog zwischen KZVB und dem Bayerischen Staatsministerium fur Arbeit und Soziales Familie und Integration abgestimmt worden Fur diese Leistungen muss keine Genehmigung eingeholt werden 62 63 Anrechnung von Einkommen und Vermogen BearbeitenNach 7 AsylbLG ist ein Einkommen des Asylbewerbers weitgehend anzurechnen Ebenfalls nach 7 AsylbLG muss ein Vermogen des Asylbewerbers das uber den Freibetrag in Hohe von jeweils 200 Euro pro Haushaltsmitglied hinausgeht erst aufgebraucht werden bevor ein Anspruch auf Leistungen besteht Nach 7a AsylbLG kann dem Asylbewerber dieses Vermogen als Sicherheitsleistung abgenommen werden Verfassungswidrigkeit der Leistungshohe BearbeitenDie Hohe der Leistungen nach dem AsylbLG waren Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18 Juli 2012 Verfahrensgang Bearbeiten Diese Entscheidung hatte zwei Vorlagen des Landessozialgerichts NRW zum Gegenstand die die Leistungshohe fur Erwachsene bzw fur Kinder betrafen 64 In der Sache ging es um die Hohe der den Klagern in bar gewahrten Grundleistungen nach 3 Abs 2 AsylbLG und die Hohe der Barbetrage nach 3 Abs 1 AsylbLG von bislang 40 90 bzw fur Kinder 20 45 Euro monatlich Das Bundesverfassungsgericht hat diese Betrage in seiner Entscheidung fur verfassungswidrig erklart 65 Entscheidung Bearbeiten Das BVerfG entschied dass sowohl die Barbetrage nach 3 Abs 1 AsylbLG als auch die Grundleistungsbetrage nach 3 Abs 2 AsylbLG evident zu niedrig sind und gegen das Grundrecht auf Gewahrleistung eines menschenwurdigen Existenzminimums verstossen weil sie seit 1993 nicht verandert wurde und weder nachvollziehbar berechnet noch realitatsgerecht sei 65 Das BVerfG bezog sich dabei auf seine Entscheidung vom 9 Februar 2010 in dem es im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II bestatigt hatte dass sich aus den Grundgesetz Artikeln 1 Abs 1 Menschenwurde und 20 Abs 1 Sozialstaat das Grundrecht auf Gewahrleistung eines menschenwurdigen Existenzminimums ergibt das neben der physischen Existenz auch ein Mindestmass an Teilhabe am gesellschaftlichen kulturellen und politischen Leben umfasst Der Gesetzgeber hat dabei das Existenzminimum realitatsgerecht und nachvollziehbar zu bemessen zu aktualisieren zu gewahrleisten und einzulosen Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu 66 Das Grundrecht auf ein menschenwurdiges Existenzminimum habe als Menschenrecht universale Geltung Es gelte daher fur alle Menschen unabhangig von Herkunft und Aufenthaltsstatus Ein Absenken des Leistungsniveaus sei nicht mit migrationspolitischen Erwagungen zu rechtfertigen 65 Die Leistungen zur Existenzsicherung seien dabei fortwahrend zu uberprufen und weiterzuentwickeln Das ist seit 1993 nicht geschehen auch nicht auf dem in 3 Abs 3 AsylbLG vorgesehenen Weg der Rechtsverordnung durch das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales obwohl das Preisniveau in Deutschland seitdem um mehr als 30 Prozent angestiegen ist 65 Fur verfassungswidrig erklarte das BVerfG nicht zuletzt auch die in 2 AsylbLG geregelte vierjahrige nicht mehr nur Kurzaufenthalte umfassende Anwendungsdauer des AsylbLG sowie die in 1 AsylbLG getroffene Festlegung eines sehr heterogenen nicht nur vorubergehend in Deutschland aufhaltigen unter das AsylbLG fallenden Personenkreises Nicht genauer inhaltlich gepruft hat das BVerfG hingegen die verfassungsrechtlich ebenfalls problematische Praxis der Sachleistungsgewahrung da diese nicht Gegenstand des Verfahrens war Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte der Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof auf eine ins Auge stechende Differenz zwischen den sogenannten Hartz IV Satzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen fur Asylbewerber hingewiesen 67 Folgen Bearbeiten Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf unverzuglich eine verfassungskonforme gesetzliche Neuregelung zu schaffen Fur die Zeit bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen Neuregelung ordnete das BVerfG in seinem Urteil eine Ubergangsregelung an Demnach waren seit 1 August 2012 Geldleistungen in Hohe der Regelsatze nach dem SGB XII zu erbringen gekurzt um den Bedarf fur Innenausstattung Haushaltsgerate und gegenstande Abt 5 der EVS gemass 5 und 6 RBEG da AsylbLG Berechtigte fur diese Positionen anders als Leistungsberechtigte nach SGB II SGB XII gemass 3 Abs 2 Satz 2 letzter Satzteil AsylbLG nach Bedarf zusatzliche Beihilfen beanspruchen konnen 65 Die Hohe der Betrage war jahrlich entsprechend der Entwicklung der Regelsatze nach dem SGB XII anzupassen Das BVerfG sprach den AsylbLG Leistungsberechtigten Nachzahlungen ruckwirkend ab 1 Januar 2011 zu soweit noch keine bestandskraftige Bescheide vorlagen 68 Das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales BMAS legte im Dezember 2012 einen Referentenentwurf zur Reform des AsylbLG vor 69 Im Juni 2014 legte das BMAS erneut einen Referentenentwurf zur verfassungskonformen Novellierung des AsylbLG vor und fuhrte am 2 Juli 2014 eine Anhorung von Verbanden und Landern durch 70 Der Gesetzentwurf des BMAS wurde mit nur geringen Anderungen in den Bundestag eingebracht 71 Die wichtigsten Anderungen Ein Teil der Personen mit humanitarem Aufenthaltstitel wird aus dem AsylbLG herausgenommen Die Bedarfssatze nach 3 AsylbLG werden anhand der Einkommens und Verbrauchsstichproben EVS ermittelt und jahrlich angepasst Der Anspruch auf das Bildungs und Teilhabepaket wird ins AsylbLG aufgenommen Die Wartefrist fur Leistungen analog der Sozialhilfe nach 2 wird von 48 Monaten auf 15 Monate verkurzt Die Regelung zur Sanktionierung von Familienangehorigen nach 1a AsylbLG wegen Verletzung aufenthaltsrechtlicher Mitwirkungspflichten durch Leistungsberechtigte vielfach kritisiert als Sippenhaftung wird gestrichen In 6a AsylbLG wird der Nothelferanspruch analog 25 SGB XII ins AsylbLG aufgenommen Beim Einkommen nach 7 AsylbLG konnen Werbungskosten abgesetzt werden und ein Vermogensfreibetrag von 200 Euro wird eingefuhrt Am 3 November 2014 fand eine Anhorung zum Gesetzentwurf im Bundestagsausschuss fur Arbeit und Soziales statt der Bundestag verabschiedete den Entwurf jedoch unverandert 72 Der Bundesrat forderte daraufhin die Bundesregierung auf AsylbLG Berechtigte in die Gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen Auslander mit Aufenthaltserlaubnis aus der Anwendung des AsylbLG herauszunehmen und die Anwendungsdauer des AsylbLG auf 12 Monate zu begrenzen 73 Da die Bundesregierung den Landern Zahlungen von zweimal 500 Millionen Euro zusagte zog der Bundesrat seine Kritik zuruck und der Gesetzentwurf wurde am 28 November 2014 unverandert auch vom Bundesrat bestatigt 74 Im Rahmen des Asylkompromisses zu den sicheren Herkunftslandern Serbien Bosnien Herzegowina und Mazedonien konnte der Bundesrat zuvor jedoch durchsetzen dass das Sachleistungsprinzip des 3 AsylbLG auf drei Monate begrenzt wird 75 Beide Neuregelungen traten am 1 Marz 2015 in Kraft 76 77 Arbeitsmoglichkeit BearbeitenAhnlich wie fur Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und der dort geregelten Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschadigung sind auch im AsylbLG Arbeitsgelegenheiten fur Leistungsberechtigte vorgesehen 78 Asylbewerber die nach 5 AsylbLG Arbeitsgelegenheiten in Aufnahmeeinrichtungen nach 44 AsylVfG wahrnehmen erhalten eine Aufwandsentschadigung in Hohe von 0 80 Euro pro Stunde Werden im Einzelfall hohere Aufwendungen nachgewiesen ist ein hoherer Betrag auszuzahlen Die Arbeiten fallen nicht unter das fur Asylbewerber nach 61 Abs 2 AsylG geltende zeitweilige absolute Arbeitsverbot Die 2016 mit dem Integrationsgesetz Deutschland eingefuhrte Verringerung von 1 05 Euro auf 0 80 Euro liegt laut Gesetzesbegrundung in den regelhaft geringen Mehraufwendungen da die erforderlichen Arbeitsmittel zum Beispiel Arbeitskleidung oder gerate von den Tragern der Einrichtungen gestellt werden und Fahrtkosten oder Kosten fur auswartige Verpflegung nicht anfallen 79 Wer arbeitsfahig nicht erwerbstatig und nicht im schulpflichtigen Alter ist konnte bis Ende 2020 nach 5a AsylbLG durch die Behorden zur Wahrnehmung einer solchen Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden und musste andernfalls mogliche Kurzungen der Leistungen bis auf das Unabweisbare hinnehmen 80 81 Diese verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten werden im Rahmen des von der Bundesagentur fur Arbeit durchgefuhrten Arbeitsprogramms Fluchtlingsintegrationsmassnahmen FIM bereitgestellt 82 83 Im Rahmen einer FIM konnen Fahrtkosten ubernommen werden ebenso Verpflegungskosten falls keine kostenlose Verpflegung moglich ist nicht ubernommen werden Kinderbetreuungskosten 84 Im Oktober 2023 sprach sich die Ministerprasidentenkonferenz MPK dafur aus bestehenden Hurden fur die Arbeitsaufnahme von Gefluchteten mit rechtlich gesicherter Bleibeperspektive zu beseitigen hohere Mittel fur Integrations Sprach und Erstorientierungskurse bereitzustellen und arbeitsfahigen Gefluchteten spatestens nach ihrer Zuweisung aus der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen geeignete Arbeitsgelegenheiten zuzuweisen Die MPK verwies zugleich auf bestehende Moglichkeiten Asylbewerbende zu gemeinnutzigen Arbeiten heranzuziehen 85 Siehe auch Bundesfreiwilligendienst mit Fluchtlingsbezug im Artikel BundesfreiwilligendienstHaushalt und Statistik BearbeitenAnzahl der Bezieher von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2013 225 000 36 mehr als 2012 86 2014 363 000 38 mehr als 2013 87 2015 975 000 169 mehr als 2014 87 2015 gab der Staat fur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rund 5 3 Milliarden Euro brutto aus 88 2015 waren 67 der Empfanger mannlich und 33 weiblich Ca 30 aller Leistungsberechtigten waren noch nicht volljahrig rund 70 im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und etwa 1 bereits 65 Jahre oder alter 87 Die Kosten fur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden bis zum 1 Januar 2016 von Landern Landkreisen und Kommunen ubernommen Seit diesem Datum beteiligt sich der Bund mit 670 Euro pro Asylbewerber pro Monat Der Betrag entspricht den durchschnittlichen Kosten bzw Nettoausgaben je Asylbewerber im Jahr 2014 89 Kritik BearbeitenZu restriktiv Bearbeiten Pro Asyl Wohlfahrtsverbande die evangelische und katholische Kirche Fluchtlingsverbande sowie Menschenrechtsorganisationen wie z B Amnesty International kritisieren das Gesetz und fordern dessen Abschaffung 90 Kritikpunkte sind u a dass die geringen Leistungen und die Unterbringung in Wohnheimen bzw Fluchtlingslagern kein menschenwurdiges Leben erlaubten Die Gutscheine und Sachleistungen diskriminierten die Betroffenen die einem rechtlichen oder faktischen Arbeits und Ausbildungsverbot und weiteren Einschrankungen wie der Residenzpflicht unterlagen und denen so weitgehend jede Moglichkeit genommen werde unabhangig von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu leben selbst fur ihren Lebensunterhalt zu sorgen und eigenstandig ihren Alltag und ihr Lebensumfeld zu gestalten 91 Zudem wurden Fluchtlinge systematisch von sozialem und kulturellem Leben abgeschnitten zu ihrer Verstandigung untereinander wurden sie sich notgedrungen mit Pidgin Sprachen behelfen 92 Kritisiert wurde auch dass die Leistungen nicht bedarfsdeckend sind die Ermittlung der Leistungshohe sei unklar Weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien oder sonst wo finde sich eine Bezugnahme auf eine Bedarfsermittlung Die in 3 Abs 1 und 2 AsylbLG genannten Geldbetrage fur die Bedarfe von Erwachsenen und Kindern beruhten auf freihandig geschatzten Zahlen fur deren Festlegung allein haushalts sowie migrationspolitische Motive massgebend gewesen seien 93 Kritisiert wurde auch dass die Hohe der Leistungen seit Inkrafttreten des AsylbLG im November 1993 entgegen 3 Abs 3 AsylbLG nicht an die Preisentwicklung angepasst wurde vgl dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage Sozialrechtliche Schlechterstellung von Fluchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 94 Obwohl seit Inkrafttreten des AsylbLG im November 1993 die Preise um 34 4 gestiegen sind wurden die Betrage entgegen 3 Abs 3 AsylbLG nie an die Preisentwicklung angepasst 95 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18 Juli 2012 bestatigte diese Kritik und erklarte die in 3 Abs 1 und 2 AsylbLG genannten Geldbetrage fur verfassungswidrig Die Hohe der Geldleistungen nach 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist evident unzureichend weil sie seit 1993 nicht verandert worden ist 96 Die restriktive Handhabung der medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG durch Verwaltung und Gerichte wird von Menschenrechtsorganisationen der Zentralen Ethikkommission der Bundesarztekammer und Juristen als Verstoss gegen Grund und Menschenrechte kritisiert 97 98 Sie sind der Auffassung dass den Leistungsberechtigten durch die Entscheidungspraxis von Verwaltung und Gerichten die notwendige medizinische Versorgung vorenthalten werde sodass es in der Folge zu Gesundheitsschaden und Lebensgefahr gekommen sei Laut Pro Asyl entscheiden haufig medizinisch inkompetente Behordenmitarbeiter oder sogar Wachschutzer ob ein Behandlungsanspruch bestehe Die Betroffenen wurden dadurch moglicherweise auch todlichen Risiken ausgesetzt So verweigerten Wachschutz und Behordenmitarbeiter der staatlichen Asylaufnahmestelle in Zirndorf bei Nurnberg uber entscheidende Stunden hinweg einem lebensbedrohlich kranken Kleinkind den Rettungswagen Nach wochenlangem Koma uberlebte das Kind mit schwersten Behinderungen der Fall Leonardo ging bundesweit durch die Presse 99 Zu Todesfallen aufgrund fehlender regularer Krankenversicherung kam es laut Pro Asyl auch in Plauen vom Wachschutz verweigerter Rettungswagen und Hannover verweigerte Notaufnahme eines Sauglings im Krankenhaus 100 Auch in der Rechtswissenschaft wird die Regelung kritisiert 101 Die Gefahrdungen bei der grundrechtsrelevanten Krankenversorgung ergebe sich im Wesentlichen durch die faktische Handhabung der offenbar nicht hinreichend bestimmt gefassten 4 und 6 AsylbLG durch die zustandigen Verwaltungen 102 Die medizinische Versorgung war jedoch nicht Gegenstand des Urteils des BVerfG vom 18 Juli 2012 da die Klager nur die zu geringe Leistungshohe nach 3 AsylbLG angegriffen hatten Dass die reduzierte medizinische Versorgung auch fur minderjahrige Asylbewerber gilt wird vom Deutschen Roten Kreuz als Verstoss gegen Artikel 24 Abs 1 der UN Kinderrechtskonvention aufgefasst dem zufolge die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Hochstmass an Gesundheit anerkennen 103 104 Sie gefahrde zudem das Kindeswohl und stelle eine Diskriminierung dieser Minderjahrigen dar 103 Die im Marz 2015 in Kraft getretene AsylbLG Novelle ist ebenfalls Gegenstand der Kritik von Fluchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbanden vor allem die unverandert fortbestehende Einschrankung der medizinischen Versorgung durch 4 und 6 AsylbLG Gefordert wird die Aufnahme aller Leistungsberechtigten in die Gesetzliche Krankenversicherung 105 Kritisiert wird zudem die unterlassene Umsetzung der EU Asylaufnahmerichtlinie Fassung 2003 und Fassung 2013 ins AsylbLG wonach die erforderliche medizinische und sonstige Versorgung fur Asylbewerber mit besonderen Bedurfnissen wie z B Folteropfer Alte Kranke Menschen mit Behinderung und Kinder sicherzustellen ist 106 Kritisiert wird weiterhin die fortbestehende Moglichkeit der Leistungskurzung unter das Existenzminimum auf das Unabweisbare nach 1a AsylbLG aus migrationspolitischen Grunden die nunmehr im Regelfall auf drei Monate begrenzte Moglichkeit der Sachleistungsversorgung die Kurzungen des Regelbedarfs nach 3 AsylbLG gegenuber dem nach SGB II SGB XII geltenden Existenzminimum um Anteile fur Hausrat und Mobel sowie Gesundheitsbedarfe der Wegfall der pauschalen Mehrbedarfszuschlage z B fur Alleinerziehende oder Schwangere sowie die unbegrenzte Anrechnung des Einkommens im Haushalt lebender Familienangehoriger 107 Zu liberal Bearbeiten Im Zuge der Fluchtlingskrise in Europa 2015 kritisierte der serbische Ministerprasident Aleksandar Vucic Deutschland fur die Hohe der Geldleistungen an Fluchtlinge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz Um die Anreize fur solche Fluchtlinge zu beschranken die aus wirtschaftlichen Erwagungen kamen forderte er die Geldleistungen auf nicht mehr als 200 Euro zu senken So wurden die Geldleistung nicht uber dem Durchschnittslohn in Serbien liegen und sich die Zuwanderung vom Balkan sofort drastisch reduzieren 108 Ahnlich hatte der damalige Leiter des BAMF Manfred Schmidt argumentiert und eine strengere Umsetzung des Sachleistungs Prinzips fur Fluchtlinge vom Balkan gefordert 109 Verwaltungsverfahrens und Prozessrecht BearbeitenVerwaltungsverfahren Bearbeiten Das AsylbLG ist mangels Aufnahme ins Erste Buch Sozialgesetzbuch SGB I Allgemeiner Teil kein Sozialrecht im formalen Sinne Das Verwaltungsverfahren richtet sich daher im Grundsatz nicht nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch SGB X sondern nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes VwVfG Ausnahmen gelten fur die Rucknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten die Zusammenarbeit von Leistungstragern und die Mitwirkungspflicht der Leistungsberechtigten Insoweit regelt 9 AsylbLG eine entsprechende Anwendung des SGB I und des SGB X das im Vergleich zum VwVfG einen grosseren Schutz der Leistungsempfanger ermoglicht Gerichtlicher Rechtsschutz Bearbeiten Zustandig fur Streitigkeiten nach dem AsylbLG ist seit 2005 die Sozialgerichtsbarkeit bis 2004 war der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eroffnet Literatur BearbeitenF Burmester Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach 4 und 6 AsylbLG uber eine Krankenkasse NDV 2015 109 G Classen Sozialleistungen fur MigrantInnen und Fluchtlinge Von Loeper Literaturverlag 2008 G Classen Rechtsprechungsubersicht zum Fluchtlingssozialrecht G Classen R Rothkegel Die Existenzsicherung fur Auslander nach der Sozialhilfereform In K Barwig Hohenheimer Tage zum Auslanderrecht 2005 2006 Nomos 2007 E Eichenhofer Gesundheitsleistungen fur Fluchtlinge ZAR 2013 169 K H Hohm Gemeinschaftskommentar zum AsylbLG GK AsylbLG Luchterhand Loseblatt M Kaltenborn Die Neufassung des AsylbLG und das Recht auf Gesundheit In NZS 2015 161 Georg Classen Ibrahim Kanalan Verfassungsmassigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes In Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht info also 06 2010 243 Claudius Voigt Hrsg Arbeitshilfe zu den Anderungen des AsylbLG zum 1 Marz 2015 PDF 896 kB dpw GesamtverbandWeblinks BearbeitenText des Asylbewerberleistungsgesetzes aktuelle und fruhere Fassungen Fluchtlingsrat Berlin dort u a umfassende Sammlung von Rechtsprechung und Kommentierungen zum AsylbLG Uberblick zu den Anderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1 Marz 2015 PDF mit Beispielen und Hinweisen fur die Beratungspraxis Deutscher Paritatischer Wohlstandsverband Gesamtverband e V Anspruche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Beitrag des Bayerischen Rundfunks Franken zum Thema Zeitgeschichte Stand 5 Dezember 2013 Einzelnachweise Bearbeiten Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge Asylkompromiss garantiert Schutz fur politisch Verfolgte Grundgesetzanderung soll Missbrauch des Asylrechts verhindern vom 14 Januar 2011 abgerufen am 27 September 2012 Michael Griesbeck Der Schutz vor politischer Verfolgung und weltweite Migration Inhalt und Grenzen der Arbeit des Bundesamtes PDF In Asylpraxis Schriftenreihe des Bundesamtes fur Migration und Fluchtlinge fur die Anerkennung auslandischer Fluchtlinge Band 2 2 Auflage 2001 ISBN 3 9805881 1 4 S 13 65 hier S 17 Wortlaut Asylkompromiss In FAZ 6 Dezember 1992 a b Wahrendorf in Grube Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe Kommentar mit AsylbLG 4 Auflage 2012 Beck Einleitung AsylbLG Rnr 1 BVerfG 1 BvL 10 10 vom 18 Juli 2012 Absatz 121 abgerufen am 3 August 2012 AuslG 32a Aufnahme von Kriegs und Burgerkriegsfluchtlingen Memento vom 26 Juli 2013 im Internet Archive auf aufenthaltstitel de a b Thomas Hohlfeld Strategien der Ausschaffung diss fu berlin de abgerufen am 23 Oktober 2011 Richtlinie 2004 83 EG vom 29 April 2004 uber Mindestnormen zum Fluchtlingsschutz bundesverfassungsgericht de BT Drs 18 2592 Vgl zur Gesetzgebungshistorie und Kritik der Verbande und NGOs BT Drs 18 3144 und BT Drs 18 3444 Zur AsylbLG Novelle 2015 siehe ausfuhrlich Voigt Claudius Arbeitshilfe zu den Anderungen des AsylbLG zum 1 Marz 2015 BT Drs 18 6185 admin BMAS Neue Leistungssatze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Abgerufen am 11 Mai 2023 Entwurf AsylbLG Novelle 2015 BT Drs 18 2592 Stellungnahme zur AsylbLG Novelle PDF 754 kB Fluchtlingsrat Berlin Oktober 2015 Bekanntmachung BGBl 2015 I S 25 a b Bekanntmachung BGBl 2015 I S 1793 a b 3 Abs 1 Satz 8 AsylbLG in der ab 17 Marz 2016 geltenden Fassung zur Leistungsform die Ubersicht unter D II 3 bei fluechtlingsinfo berlin de PDF 635 kB 2 AsylbLG neue Fassung in der am 21 August 2019 geltenden Fassung durch Artikel 5 G v 15 August 2019 BGBl 2019 I S 1294 Wahrendorf in Grube Wahrendorf SGB XII Kommentar mit AsylbLG 5 Auflage 2014 2 AsylbLG Rnr 2b BSG Urteil vom 9 Juni 2011 Az B 8 AY 1 10 R Hohm Asylbewerberleistungsgesetz Kommentar 2 Rnr 100 Wahrendorf in Grube Wahrendorf SGB XII Kommentar mit AsylbLG 5 Auflage 2014 2 AsylbLG Rnr 45 BVerfG Beschluss vom 19 Oktober 2022 AZ 1 BvL 3 21 Pressemitteilung Hohm NVwZ 1998 1046 LSG Niedersachsen Bremen Beschluss vom 15 Dezember 2008 Az L 11 AY 92 08 ER Ubersicht bei Hohm AsylbLG Kommentar 1a Rnr 107 SG Hamburg Beschluss vom 15 Dezember 2013 Az S 52 AY 143 13 ER a b Wahrendorf in Grube Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe Kommentar mit AsylbLG 4 Auflage 2012 Beck 1a Rnr 2 ff Andreas Decker Die Anderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes durch das 2 Anderungsgesetz vom 25 August 1998 Aufsatz in Zeitschrift fur die sozialrechtliche Praxis ZfSH SGB 1999 S 399 ff Sybille Roseler Bernd Schulte Gutachten zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Regelungsgehalt praktische Auswirkungen und verfassungsrechtliche Grenzen Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e V Bonn 1998 Faselt in Fichtner Wenzel SGB XII und AsylbLG Kommentar 4 Auflage 2009 1a Rnr 2 mit weiteren Nachweisen LSG Bayern Beschluss vom 24 Januar 2013 L 8 AY 4 12 B ER PDF 30 kB LSG Berlin Brandenburg Beschluss vom 6 Februar 2013 L 15 AY 2 13 B ER PDF 158 kB LSG NRW Beschluss vom 24 April 2013 L 20 AY 153 12 B ER PDF 112 kB LSG Thuringen Beschluss vom 17 Januar 2013 Az L 8 AY 1801 12 B ER Bundessozialgericht Beschluss vom 12 Mai 2017 Az B7 AY 1 16R zitiert nach Behorde darf unkooperativem Asylbewerber Bargeld streichen Nicht mehr online verfugbar Zeit online 12 Mai 2017 ehemals im Original abgerufen am 13 Mai 2017 1 2 Vorlage Toter Link www zeit de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Eichenhofer sowie Janda beide in Zeitschrift fur Auslander und Asylrecht ZAR 5 2013 Fluchtlingsrat Berlin Praxisbeispiele im Anhang Stellungnahme zur AsylbLG Novelle fur das BMAS Januar 2013 Richtlinie 2013 33 EU vom 26 Juni 2013 bzw Richtlinie 2003 9 EG vom 27 Januar 2003 Art 19 Fassung 2013 lautet Die Mitgliedstaaten tragen dafur Sorge dass Antragsteller die erforderliche medizinische Versorgung erhalten die zumindest die Notversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren psychischen Storungen umfasst Die Mitgliedstaaten gewahren Antragstellern mit besonderen Bedurfnissen bei der Aufnahme die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe einschliesslich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung Kritisch Kellmann Sozialrechtliche Rahmenbedingungen fur besonders Schutzbedurftige Asylmagazin 6 2013 Leistungen fur Asylbewerber werden verbessert In bmas de Bundesministerium fur Arbeit und Soziales 27 August 2014 archiviert vom Original am 6 Dezember 2014 abgerufen am 22 Januar 2016 Stefan von Borstel Wir kriegen das zeitnah hin In Die Welt 31 Dezember 2015 ISSN 0173 8437 S 5 unter anderem Titel online Bundestagsdrucksache 12 4451 Wahrendorf in Grube Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe Kommentar mit AsylbLG 4 Auflage 2012 4 Rnr 1 Fasselt in Fichtner Wenzel SGB XII Sozialhilfe mit AsylbLG Kommentar 4 Auflage 2009 4 AsylbLG Rnr 2 a b Birk in Lehr und Praxiskommentar SGB XII AsylbLG 4 Rnr 3 Das Bremer Modellprojekt Krankenversicherten Chipkarten zur medizinischen Versorgung nach 4 und 6 AsylbLG PDF fluechtlingsinfo berlin de abgerufen am 20 April 2014 Fachliche Weisung zu 4 AsylbLG PDF Nicht mehr online verfugbar In Aktenplan Nr 450 4 239 00 4 Stand 6 Marz 2008 6 Marz 2008 archiviert vom Original am 21 April 2014 abgerufen am 20 April 2014 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www soziales bremen de Burmester Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach 4 und 6 AsylbLG uber eine Krankenkasse NDV 2015 109 Mitteilung PDF Nicht mehr online verfugbar Landtag Mecklenburg Vorpommern Schwerin 17 Marz 2014 archiviert vom Original am 21 April 2014 abgerufen am 20 April 2014 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www landtag mv de Offentliche Anhorung zu Moglichkeiten der Ubernahme der medizinischen Versorgung fur die nach AsylbLG Leistungsberechtigten durch die Krankenkassen nach 264 Absatz 1 SGB Sozialbehorde verbessert Krankenversorgung Asylbewerber erhalten kunftig eine Versichertenkarte der AOK Behorde fur Arbeit Soziales Familie und Integration 2 April 2012 abgerufen am 20 April 2014 Berliner Zeitung 25 Januar 2016 Erste Fluchtlinge bekommen Gesundheitskarte VG Gera 6 K 1849 01 GE Urteil vom 7 August 2003 PDF 833 kB auf fluechtlingsinfo berlin de ebenso SG Dusseldorf Urteil vom 17 Mai 2011 Az S 42 19 44 7 AY 2 05 OVG Greifswald 1 O 5 04 B v 28 Januar 2004 PDF 385 kB auf asyl net OVG Munster 24 B 1290 94 v 28 Juni 1994 PDF 398 kB auf fluechtlingsinfo berlin de VG Frankfurt M 8 G 638 97 B v 9 April 1997 Auskunft des Arbeitskreis Asyl Friedrichsdorf Hochtaunuskreis PDF 675 kB auf fluechtlingsinfo berlin de LSG Thuringen Beschluss vom 22 August 2005 Az L 8 AY 383 05 ER Fluchtlingsrat Berlin Stellungnahme zur AsylbLG Novelle Okt 2014 Seite 39 ff Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten der Fraktion BUNDNIS 90 DIE GRUNEN PDF 295 kB Drucksache 18 1934 Gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Abgerufen am 30 Oktober 2015 Bundessozialgericht Urteil vom 30 Oktober 2013 B 7 AY 2 12 R 1 2 Vorlage Toter Link juris bundessozialgericht de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Oktober 2022 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Leistungsverzeichnis fur die Leistungsberechtigten nach 1 AsylbLG Memento des Originals vom 7 Februar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot dateien kzvb de PDF KZVB Abgerufen am 30 Oktober 2015 FAQs zur zahnmedizinische Behandlung von Asylbewerbern in Bayern Memento des Originals vom 1 Marz 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot dateien kzvb de PDF KZVB Abgerufen am 30 Oktober 2015 Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung Nr 35 2012 vom 30 Mai 2012 a b c d e BVerfG 1 BvL 10 10 vom 18 Juli 2012 abgerufen am 3 August 2012 vgl Pressemitteilung Nr 56 2012 vom 18 Juli 2012 abgerufen am 3 August 2012 BVerfG Urteil vom 9 Februar 2010 Richter tadeln Asylpolitik der Regierung Memento vom 22 Juni 2012 im Internet Archive In Tagesschau de 20 Juni 2012 Fluchtlingsrat Berlin Landererlasse Kommentare Tabellen und Musterwiderspruch zum BVerfG Urteil zum AsylbLG In fluechtlingsinfo berlin de Gesetzentwurf BMAS vom 4 Dezember 2012 dazu Stellungnahmen NGOs Lander und Kommunen Gesetzentwurf BMAS vom 4 Juni 2014 mit Stellungnahmen NGOs BT Drs 18 2592 fluechtlingsinfo berlin de BR Drs 513 1 14 PE PRO ASYL 28 November 2014 AsylbLG Milliarden Deal auf Kosten der Gesundheit von Fluchtlingen Memento des Originals vom 5 Mai 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www proasyl de BT Drs 18 3144 BT Drs 18 3444 Anderungen AsylbLG ab 1 Marz 2015 Anderung AsylbLG Statistik ab 1 Januar 2016 http www fluechtlingsinfo berlin de fr asylblg BVerfG AsylbLG Novelle 2014 html Die AsylbLG Novelle 2015 Sie brauchen jeden Euro dradio de vom 25 Juli 2013 Entwurf eines Integrationsgesetzes Memento vom 12 November 2016 im Internet Archive PDF Deutsche Bundesregierung Bekanntmachung uber das Ausserkrafttreten des 5a des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 14 Juli 2021 BGBl I S 2925 Basisinformation Arbeitserlaubnis Memento des Originals vom 6 Mai 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte 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und Regierungschefs der Lander vom 11 bis 13 Oktober 2023 in Frankfurt am Main In hessen de 13 Oktober 2020 abgerufen am 14 Oktober 2023 destatis de Asylbewerberleistungen 36 mehr Leistungsempfanger im Jahr 2013 Pressemitteilung Nr 312 vom 4 September 2014 auf destatis de a b c DE PresseService Presse Pressemitteilungen 2016 09 PD16 304 222 html destatis de Asylbewerberleistungen 169 mehr Leistungsberechtigte im Jahr 2015 Pressemitteilung Nr 304 vom 5 September 2016 auf destatis de lamm Ausgaben fur Asylbewerber mehr als versechsfacht seit 2010 FAZ vom 5 September 2016 Finanzierung der Fluchtlingspolitik Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universitat zu Koln In Tagesspiegel Februar 2016 Online Vgl Stellungnahmen der Verbande zur Anhorung im Deutschen Bundestag am 5 Mai 2009 und am 7 Februar 2011 Memento vom 24 Oktober 2011 im Internet Archive zur Kritik ausfuhrlich Classen Das Asylbewerberleistungsgesetz und das Grundrecht auf ein menschenwurdiges Existenzminimum PDF 334 kB Februar 2011 Interview mit Astrid Nave und Mathias Fiedler zum Dokumentarfilm Leben verboten auf grenzenlos tolerant de vom 29 November 2012 zur Kritik Kingreen Schatzungen ins Blaue hinein Zu den Auswirkungen des Hartz IV Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf das Asylbewerberleistungsgesetz In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht NVwZ 2010 S 558 Bundestags Drucksache 16 7574 vom 13 Dezember 2007 PDF 108 kB Siehe www destatis de gt Preise gt Verbraucherpreisindizes gt Tabellen gt Monatswerte Der Verbraucherpreisindex betrug im November 1993 83 8 und im Marz 2012 112 6 Das ergibt eine Steigerung um 34 37 Prozent Urteil des BVerfG v 18 Juli 2012 zum AsylbLG Leitsatz 1 Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission bei der BAK zur Versorgung von nicht regular krankenversicherten Patienten mit Migrationshintergrund Memento des Originals vom 27 April 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und 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NZS 2015 161 Sieveking Anderung des Asylbewerberleistungsgesetzes info also 1996 110 a b Kinderrechte fur Fluchtlingskinder ernst nehmen Gesetzlicher Anderungsbedarf aufgrund der Rucknahme der Vorbehalte zur UN Kinderrechtskonvention PDF 2 2 MB Nicht mehr online verfugbar Pro Asyl November 2011 archiviert vom Original am 26 April 2014 abgerufen am 25 April 2014 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www proasyl de S 29 Kindeswohl und Kinderrechte fur minderjahrige Fluchtlinge und Migranten PDF Nicht mehr online verfugbar Deutsches Rotes Kreuz Januar 2012 archiviert vom Original am 26 April 2014 abgerufen am 25 April 2014 Anhang Anlage I Positionspapier Fluchtlingskinder in Deutschland Politischer und gesellschaftlicher Handlungsbedarf nach Rucknahme der Vorbehalte zur UN Kinderrechtskonvention S 112 dazu Burmester Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach 4 und 6 AsylbLG uber eine Krankenkasse NDV 2015 109 Kaltenborn Die Neufassung des AsylbLG und das Recht auf Gesundheit NZS 2015 161 zu alledem auch die Stellungnahme Fluchtlingsrat Berlin zur Anhorung im Ausschuss fur Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages November 2015 Deutschland sollte finanzielle Anreize fur Fluchtlinge senken In FAZ 25 August 2015 abgerufen am 15 September 2015 BAMF Prasident fordert Gutscheine statt Geld In FAZ 15 August 2015 abgerufen am 15 September 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4348088 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Asylbewerberleistungsgesetz amp oldid 238137963