www.wikidata.de-de.nina.az
Die Artikel Auslanderrecht und Fremdenrecht uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Das Auslanderrecht bzw Fremdenrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt die nicht die Staatsangehorigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen Regelungen die nicht an die Staatsangehorigkeit sondern nur an andere Merkmale wie etwa den Wohnsitz anknupfen fallen hingegen nicht unter den Begriff Dies gilt etwa fur Regelungen des Steuerrechts oder des Familienrechts mit Auslandsbezug die nur an einen Wohnsitz anknupfen Gegenstand des Auslanderrechts konnen Bestimmungen uber das Reisen die Niederlassung die Erwerbstatigkeit die Integration die soziale Sicherung und das Steuerrecht sein Der Begriff Auslander oder Fremdenrecht wird wegen seiner negativen Konnotation heute immer weniger verwendet und zunehmend durch Aufenthaltsrecht oder Migrationsrecht ersetzt Der Nachfolger des 2004 in Deutschland ausser Kraft getretenen Auslandergesetzes heisst Aufenthaltsgesetz Inhaltsverzeichnis 1 Nationales und Supranationales 1 1 Europaische Union und EFTA 1 2 Auslanderrecht in Deutschland 1 3 Fremdenrecht in Osterreich 1 4 Auslanderrecht in der Schweiz 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseNationales und Supranationales BearbeitenEuropaische Union und EFTA Bearbeiten nbsp Gemeinsamer Markt aus EU Mitgliedern und EFTA StaatenDas Recht der Europaischen Union enthalt zahlreiche auslanderrechtliche Regelungen Im so genannten Schengen Recht das seit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages Teil der Rechtsordnung der EU ist werden der Grenzubertritt und die Grenzkontrolle sowie fur Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je 180 Tage das Visum Recht und das Recht des Aufenthalts von Drittstaatsangehorigen geregelt Dabei sind die Listen der fur Kurzaufenthalte visumpflichtigen und visumfreien Staatsangehorigen in einer fur den Schengen Raum einheitlichen Vorschrift und zwar in der Verordnung EU 2018 1806 EU Visum Verordnung enthalten Das Recht der Unionsburger und ihrer Familienangehorigen sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten ist Gegenstand des EG Vertrages der Richtlinie 2004 38 EG und weiterer Rechtsvorschriften Die Erteilung von Visa fur die Durchreise und einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten regelt der Visakodex Die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates der fur die Prufung eines von einem Drittstaatsangehorigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrages zustandig ist sind in der so genannten Dublin II Verordnung der Verordnung EG Nr 343 2003 festgelegt Des Weiteren enthalt das Recht der EU weitere Bestimmungen zum Asylrecht wie etwa die Verordnung EG Nr 2725 2000 die das System Eurodac einrichtet das dem systematischen Abgleich von Fingerabdrucken von Asylbewerbern dient und verhindern soll dass in mehreren EU Staaten von denselben Personen Asylantrage gestellt werden Zahlreiche weitere Richtlinien aus den Jahren 2003 und 2004 betreffen ebenfalls die Migrationspolitik etwa das Recht auf Familienzusammenfuhrung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehorigen der Opfer des Menschenhandels der Studenten der Forscher usw Des Weiteren hat die EU Ruckfuhrungsubereinkommen mit Drittstaaten geschlossen und regelt teils gemeinsam die migrationspolitische Zusammenarbeit mit auswartigen Staaten vgl die Ubersicht uber das geltende Gemeinschaftsrecht in diesem Bereich Memento vom 19 Juni 2006 im Internet Archive Mit der Vaduz Konvention wurde im Jahr 2001 zwischen den EFTA Staaten Island Liechtenstein Norwegen und Schweiz die Freizugigkeit Niederlassungsfreiheit freier Zuzug und freie Wohnsitzwahl vereinbart 1 Die Burger nordischer Lander und Liechtenstein sind denen von EU Mitgliedslandern in diesen Punkten als EFTA Mitglieder gleichgestellt Mit der Schweiz bestehen seit 1999 bilaterale Abkommen da diese den EFTA Beitritt noch nicht ratifiziert hat 2 Burger innerhalb des gemeinsamen europaischen Marktes durfen somit in jeden Mitgliedsstaat einreisen und sich dort aufhalten auch wenn sie keiner Erwerbstatigkeit nachgehen Das Aufenthaltsrecht und die Einwanderung von Unionsburgern ist einer autonomen rechtlichen Regelung und Steuerung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten somit kaum zuganglich 3 Auslanderrecht in Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Aufenthaltsstatus Deutschland und Greencard Deutschland Die gesetzlichen Grundlagen die die Einreise und den Aufenthalt von Auslandern in der Bundesrepublik Deutschland betreffen sind seit dem 1 Januar 2005 im Aufenthaltsgesetz AufenthG und fur EWR Burger im Freizugigkeitsgesetz EU FreizugG EU enthalten Beide Gesetze wurden als Artikel 1 und 2 des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsburgern und Auslandern Zuwanderungsgesetz erlassen das daneben weitere Gesetzesanderungen enthalt Das Aufenthaltsgesetz regelt vor allem den Aufenthalt von Drittstaatsangehorigen Regelungsgegenstande sind die Einreise und Aufenthaltsvoraussetzungen 3 5 AufenthG Erteilung und Versagung von Aufenthaltstiteln 5 11 Abs 1 Satz 2 AufenthG unter Berucksichtigung der in 16 38 AufenthG genannten Aufenthaltszwecke den Widerruf von Aufenthaltstiteln 52 AufenthG die Zuruckweisung an der Grenze 15 AufenthG den Eintritt der Ausreisepflicht 50 51 AufenthG sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 95 98 AufenthG Zur Konkretisierung des Aufenthaltsgesetzes ermachtigt der Gesetzgeber in 99 AufenthG das Bundesministerium des Innern als Exekutive zum Erlass einer Aufenthaltsverordnung AufenthV Diese regelt u a Passersatzpapiere 3 13 AufenthV die Befreiung von der Passpflicht 14 AufenthV Befreiungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels 16 30 41 AufenthV das Visumverfahren 31 38 AufenthV Gebuhren fur Passersatz Visum u a 44 54 AufenthV ausweisrechtliche Pflichten 55 57 AufenthV Vordruckmuster fur Ausweise und Aufenthaltstitel 58 61 AufenthV Fuhrung bestimmter Dateien 62 70 AufenthV Ordnungswidrigkeiten 77 AufenthV Daruber hinaus wird in 42 AufenthG das Bundesministerium fur Wirtschaft und Arbeit zum Erlass der Beschaftigungsverordnung BeschV ermachtigt in der Fragen der Arbeitserlaubnis fur Auslander geregelt werden Das Anerkennungsverfahren von Asylbewerbern regelt das Asylgesetz Wahrend das materielle Asylrecht aus Art 16a GG folgt bestimmt sich die Fluchtlingseigenschaft nach den 3 ff AsylG und der subsidiare Schutz nach 4 AsylG Nach dem AsylG bestimmt sich auch der Aufenthaltsstatus der Fluchtlinge wahrend des Anerkennungsverfahrens 55 AsylG Die Erteilung eines Aufenthaltstitels fur einen unanfechtbar anerkannten Asylberechtigten oder Fluchtling ist in 25 Abs 1 und 2 AufenthG geregelt Im AZR Gesetz sind Vorschriften zur Fuhrung des Auslanderzentralregisters enthalten Zur Durchfuhrung des Auslanderrechts wurden im Geschaftsbereich des Bundesministeriums des Innern erlassen Aufenthaltsverordnung AufenthV AZRG Durchfuhrungsverordnung AZRG DV Integrationskursverordnung IntV Integrationskurstestverordnung IntTestV und im Geschaftsbereich des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales Beschaftigungsverordnung BeschV Das deutsche Steuerrecht enthalt im Allgemeinen keine Unterscheidungen nach der Staatsangehorigkeit was den Grund dafur bildet dass in den Formularen fur Steuererklarungen die Staatsangehorigkeit nicht angegeben werden muss Fremdenrecht in Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Aufenthaltsstatus Osterreich In Osterreich ist das Fremdenrecht im Niederlassungs und Aufenthaltsgesetz NAG Fremdenpolizeigesetz 2005 und im Asylgesetz 2005geregelt Auslanderrecht in der Schweiz Bearbeiten Hauptartikel Aufenthaltsstatus Schweiz In der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird das Auslanderrecht vor allem im Bundesgesetz uber die Auslanderinnen und Auslander 4 AIG geregelt Seit Mitte des 20 Jahrhunderts hat sich das Auslanderrecht in bedeutendem Masse weiter ausgebildet Ermessenstatbestande im Auslanderrecht wurden zuruckgedrangt und die Grundrechte gelten mit wenigen Ausnahmen insbesondere auch was die politische Mitbestimmung betrifft fur alle sich in der Schweiz aufhaltenden Personen 5 Siehe auch BearbeitenEinwanderung Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt Bevolkerungsentwicklung Auslanderbehorde FremdenpolizeiLiteratur BearbeitenAllgemein Michael Huemer Gibt es ein Recht auf Einwanderung In Wider die Anmassung der Politik Verlag Hrsg u Ubersetzer Thomas Leske Gaufelden 2015 ISBN 978 3 9817616 0 3 S 103 147 Is There a Right to Immigrate Social Theory and Practice Vol 36 Nr 3 2010 doi 10 5840 soctheorpract201036323 S 429 61 Deutschland Deutsches Auslanderrecht Textausgabe Beck dtv 5537 Unabhangige Kommission Zuwanderung Bericht Zuwanderung gestalten Integration fordern Berlin Juli 2001 download hier PDF Beauftragte der Bundesregierung fur Migration Fluchtlinge und Integration 7 Bericht uber die Lage der Auslanderinnen und Auslander in Deutschland Berlin Dezember 2007 Abschnitt III Entwicklung des Rechts enthalt Erlauterungen zu aktuellen Anwendungsproblemen des Auslanderrechts PDF Download 2 MB PDF 1 8 MB Bergmann Dienelt Hrsg Auslanderrecht Kommentar 11 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68087 8 Fritz Vormeier Hrsg Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz GK AufenthG Loseblatt in 6 Ordnern Luchterhand ISBN 978 3 472 05322 4 Hofmann Hrsg Auslanderrecht 2 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8329 5871 8 Huber Hrsg Aufenthaltsgesetz AufenthG 2 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 65231 8 Kay Hailbronner Asyl und Auslanderrecht Lehrbuch Kohlhammer Stuttgart 2014 ISBN 978 3 17 022994 5 Volker Westphal Edgar Stoppa Auslanderrecht fur die Polizei 3 Auflage Lubeck 2007 ISBN 978 3 00 023065 3 Asylmagazin Fachzeitschrift Hrsg Informationsverbund Asyl Zeitschrift fur Auslanderrecht und Auslanderpolitik ZAR Fachzeitschrift Nomos Verlag Informationsbrief Auslanderrecht InfAuslR Fachzeitschrift Luchterhand Verlag Stefan Zeitler Aufenthaltsrecht fur die Polizei 11 Auflage Neuer Medienverlag 2011 ISBN 978 3 933051 39 4 Hypertextkommentar zum Auslanderrecht HTK AuslR Neuer Medienverlag Reinhard Marx Aufenthalts Asyl und Fluchtlingsrecht in der anwaltlichen Praxis 4 Auflage Deutscher Anwaltverlag Bonn 2011 ISBN 978 3 8240 1132 2 Schweiz Martina Caroni Nicole Scheiber Christa Preisig Monika Plozza Migrationsrecht 5 Auflage Stampfli Bern 1922 ISBN 978 3 7272 2797 4 Peter Uebersax Beat Rudin Thomas Hugi Yar Thomas Geiser Luzia Vetterli Hrsg Auslanderrecht Eine umfassende Darstellung der Rechtsstellung von Auslanderinnen und Auslandern in der Schweiz Von A syl bis Z ivilrecht 3 Auflage Helbig Lichtenhahn Basel 2022 ISBN 978 3 7190 4139 7 Weblinks Bearbeitenmigrationsrecht net Rechtsprechungsubersicht Literatur Gesetze und Verordnungen zum deutschen und europaischen MigrationsrechtDeutschland Literatur uber Auslanderrecht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Zuwanderungsgesetz BGBl 2004 I S 1950 PDF 528 kB Bundesministerium des Innern Allgemeine Verwaltungsvorschriften VwV zum AufenthG in Kraft seit 31 Oktober 2009 PDF 1 99 MB Seiten des Bundesinnenministeriums Verordnungen und Anwendungshinweise zum Zuwanderungsgesetz Fluchtlingsrat BerlinEinzelnachweise Bearbeiten Short Overview of the EFTA Convention EFTA abgerufen am 6 Oktober 2019 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europaischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits uber die Freizugigkeit PDF 302 kB Karen Raible Vorgaben und unmittelbar anwendbare Normen des supranationalen Rechts der Europaischen Gemeinschaft In Einwanderungsrecht national und international Hrsg Giegerich Wolfrum Leske und Budrich 2001 ISBN 3 8100 3181 X S 46 Bundesgesetz uber die Auslanderinnen und Auslander und uber die Integration Alberto Achermann Astrid Epiney Zur rechtlichen Tragweite der Genfer Fluchtlingskonvention und der Opportunitat von Anpassungen Ausgewahlte Aspekte unter Einbezug der Rechtslage in der EU Gutachten zum Postulat Muller Damian Anpassung der Fluchtlingskonvention von 1951 5 Januar 2021 abgerufen am 14 August 2022 S 10 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4003734 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auslanderrecht amp oldid 235403668