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Das Bundesgesetz uber die Ausubung der Fremdenpolizei die Ausstellung von Dokumenten fur Fremde und die Erteilung von Einreisetitel Fremdenpolizeigesetz 2005 FPG ist ein osterreichisches Bundesgesetz das die Ausubung der Fremdenpolizei die Erteilung von Einreisetiteln die Zuruckweisung die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Massnahmen die Abschiebung die Duldung die Vollstreckung von Ruckfuhrungsentscheidungen von EWR Staaten und die Ausstellung von Dokumenten fur Fremde regelt BasisdatenTitel Fremdenpolizeigesetz 2005Langtitel Bundesgesetz uber die Ausubung der Fremdenpolizei die Ausstellung von Dokumenten fur Fremde und die Erteilung von EinreisetitelAbkurzung FPGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie Fremdenrecht Auslanderrecht Fundstelle BGBl I Nr 100 2005Datum des Gesetzes 16 August 2005Inkrafttretensdatum 1 Janner 2006Letzte Anderung BGBl I Nr 27 2020Gesetzestext FPGBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Das FPG ist in seiner ursprunglichen Fassung am 1 Janner 2006 in Kraft getreten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Gliederung und Regelungsgegenstande 3 Durchfuhrungsverordnung 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenDas FPG wurde in Artikel 3 des Fremdenrechtspakets 2005 1 kundgemacht mit dem nicht nur das Niederlassungs und Aufenthaltsrecht sondern auch das Asylrecht neu gestaltet wurde Zusammen mit dem Niederlassungs und Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz 2005 hat es das Fremdengesetz 1997 abgelost Art 5 Fremdenrechtspaket 2005 Gliederung und Regelungsgegenstande BearbeitenDas aus 122 Paragrafen bestehende Gesetz gliedert sich in 16 Hauptstucke In den 1 und 2 1 Hauptstuck werden der Anwendungsbereich geregelt und Begriffsbestimmungen festgelegt Es folgt das 2 Hauptstuck 3 bis 12 a mit den behordlichen Zustandigkeiten im In und Ausland und der Ubertragungsmoglichkeit von Aufgaben der Fremdenpolizei im Inland auf den Gemeindewachkorper 4 Es sieht auch die moglichen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen und Erkenntnisse vor 9 und 10 und legt besondere Verfahrensregeln in von den osterreichischen Vertretungsbehorden behandelten Visaangelegenheiten fest Uberdies sieht es Sonderbestimmungen fur Minderjahrige vor 12 und 12 a In den 13 und 14 die das 3 Hauptstuck bilden finden sich die allgemeinen Grundsatze bei der Vollziehung der Aufgaben und Befugnisse der Fremdenpolizei sowie der Zuruckweisung z B die Einhaltung des Verhaltnismassigkeitsgrundsatzes und die Verpflichtung zur Beachtung hoherrangigen Rechts Das 4 Hauptstuck 15 bis 32 ist in funf Abschnitte untergliedert die die Rechtmassigkeit der Einreise des Aufenthalts und der Ausreise Fremder einschliesslich der Pass und Visumpflicht regeln Hier findet sich vor allem der Grundsatz der Pass und Visumpflicht fur Fremde 15 Befreiungen von der Visumpflicht fur EWR Burger und Schweizer 15 a und fur deren Familienangehorige 15 b Die 17 und 18 regeln Einschrankungen und Ausnahmen von der Passpflicht Die 20 bis 27 enthalten Regelungen uber die Erteilung des sog nationalen Visums D Visum auch zu Erwerbszwecken In den 28 bis 30 finden sich Ausnahmen zur Visumpflicht Unter welchen Voraussetzungen sich Fremde in Osterreich rechtmassig aufhalten und welche Pflichten sie zum Nachweis ihrer Aufenthaltsberechtigung haben regeln die 31 und 32 Die Befugnisse der Organe des offentlichen Sicherheitsdienstes fur Fremdenpolizei regelt das 5 Hauptstuck Vorgesehen ist Auskunfte von Dritten uber den Fremden zu verlangen 33 die Identitat von angetroffenen Personen mit zweifelhaftem Aufenthaltsstatus festzustellen 34 in Zweifelsfallen die Rechtmassigkeit der Einreise und des Aufenthalts des Fremden zu uberprufen 35 in bestimmten Fallen vor allem beim Verdacht auf Schlepperei und Prostitution durch Fremde Grundstucke Betriebsstellen Arbeitsstellen Raume und Fahrzeuge zu betreten 36 Personen zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln zu durchsuchen 37 gefundene Beweismittel sicherzustellen 38 und Personen zum Zwecke der Vorfuhrung vor die Landespolizeidirektion festzunehmen oder anzuhalten 39 Die Rechte des Festgenommenen regelt 40 Im 6 Hauptstuck 41 bis 45 c finden sich Regelungen uber die Zuruckweisung an der Grenze beim Versuch der Einreise uber die Transitsicherung Zuruckschiebung und Durchbeforderung im 7 Hauptstuck 46 bis 51 uber die Abschiebung von ausreisepflichtigen Fremden und der Duldung ihres Aufenthalts unter bestimmten Voraussetzungen und uber Abschiebungsverbote bei deren Vorliegen eine Abschiebung nicht moglich ist Das 8 Hauptstuck 52 bis 81 betrifft die Zulassigkeit aufenthaltsbeendender Massnahmen gegen Drittstaatsangehorige 52 bis 61 und gegen unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte EWR Burger Schweizer Burger und begunstigte Drittstaatsangehorige 66 bis 75 Darin finden sich Bestimmungen uber die Ausweisung das Aufenthaltsverbot die Ausreiseverpflichtung den Durchsetzungsaufschub sowie uber die Voraussetzungen und Durchfuhrung der Schubhaft und des gelinderen Mittels 76 bis 81 Im 9 Hauptstuck 82 und 87 wird das Beschwerdeverfahren gegen Festnahme und Anhaltung gemass 39 geregelt Das 10 Hauptstuck 84 bis 87 betraf ursprunglich Sonderbestimmungen fur freizugigkeitsberechtigte EWR Burger und Schweizer Burger sowie fur begunstigte Drittstaatenangehorige und Familienangehorige von nicht freizugigkeitsberechtigten EWR Burgern Schweizern und Osterreichern und ist inzwischen ausser Kraft getreten Das 11 Hauptstuck 88 bis 97 enthalt Regelungen uber die an Fremde ausgegebenen Dokumente wie Fremdenpasse und Konventionspasse sowie Identitatskarten fur Fremde sowie Ruckkehrausweise fur Staatsburger eines Mitgliedstaates der Europaischen Union Das 12 Hauptstuck behandelt die Verwendung personenbezogener und erkennungsdienstlicher Daten 98 bis 108 Die 109 und 110 die das 13 Hauptstuck bilden befassen sich mit der Bekampfung der Aufenthaltsehe Aufenthaltspartnerschaft und Aufenthaltsadoption Im 14 Hauptstuck 111 und 112 werden die Pflichten der Beforderungsunternehmer und mogliche Sanktionen im Falle von Verstossen geregelt Das 15 Hauptstuck 113 bis 122 enthalt Regelungen uber Kosten und Strafbestimmungen wie die Schlepperei 114 FPG das 16 Hauptstuck die Schluss und Ubergangsbestimmungen Durchfuhrungsverordnung BearbeitenZum FPG ist die Fremdenpolizeigesetz Durchfuhrungsverordnung FPG DV 2 ergangen Siehe auch BearbeitenAufenthaltsstatus Osterreich Literatur BearbeitenHelgo Eberwein Eva Pfleger Fremdenrecht fur Studium und Praxis Grundrecht Fremdenpolizeigesetz Niederlassungs und Aufenthaltsgesetz Staatsburgerschaftsgesetz samt Fremdenrechtsnovelle 2011 LexisNexis Wien 2011 ISBN 978 3 7007 5010 9 Norbert Kutscher Nora Poschalko Christian Schmalzl Niederlassungs und Aufenthaltsgesetz Manz Sche Verlags U Universitatsbuchhandlung Marz 2006 Rudolf Feik Fremdenrecht in Susanne Bachmann Gerhard Baumgartner Rudolf Feik Karim Giese Dietmar Jahnel Georg Lienbacher Hrsg Besonderes Verwaltungsrecht Springers Kurzlehrbucher der Rechtswissenschaft Springer Vienna 8 aktualisierte Auflage 2010Weblinks BearbeitenAktueller Text des FPG abgerufen am 19 September 2015 Einzelnachweise Bearbeiten BGBl I Nr 100 2005 PDF 3 3 MB Fremdenpolizeigesetz Durchfuhrungsverordnung konsolidierte Fassung abgerufen am 19 September 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fremdenpolizeigesetz 2005 amp oldid 223519242