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Schlepperei ist seit 2005 ein Straftatbestand im osterreichischen Fremdenpolizeigesetz 114 FPG 1 2 3 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Regelung 1 1 Bedeutung 1 2 Entstehungsgeschichte 2 Deutschland 3 Schweiz 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGesetzliche Regelung BearbeitenBedeutung Bearbeiten Wer die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europaischen Union oder Nachbarstaat Osterreichs mit dem Vorsatz fordert sich oder einen Dritten durch ein dafur geleistetes Entgelt unrechtmassig zu bereichern ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen 114 Abs 1 FPG Es handelt sich dabei um ein Delikt aus dem Bereich der Grenzkriminalitat dessen zentrales Merkmal die illegale Uberschreitung einer Staatsgrenze ist 4 5 Fremder ist wer die osterreichische Staatsburgerschaft nicht besitzt Einreise bedeutet das Betreten und Ausreise das Verlassen des Bundesgebietes Durchreise heisst das Durchqueren des Bundesgebietes samt den hiefur unerlasslichen Unterbrechungen 2 Abs 4 Nr 1 3 FPG Entstehungsgeschichte Bearbeiten Einzug in das osterreichische Rechtssystem fand die Schlepperei erstmals 1990 in das damalige Fremdenpolizeigesetz 6 14 14a FPG a F enthielten einen verwaltungsstrafrechtlichen und einen strafgerichtlichen Tatbestand fur Schlepperei Die Stammfassung der Straftatbestande der Schlepperei stellte sowohl im verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Grund als auch im gerichtlich sanktionierten Qualifikationstatbestand auf die Entgeltlichkeit der Forderung der rechtswidrigen Ein oder Ausreise ab 7 1992 wurde die Schlepperei in das Fremdengesetz ubernommen und deutlich erweitert 80 81 FrG Zum einen fiel die Entgeltlichkeit der Forderung der rechtswidrigen Ein oder Ausreise als Tatbestandsvoraussetzung weg strafbar war nunmehr jede Forderung der rechtswidrigen Ein oder Ausreise Zum anderen war der eigene Vorteil des Schleppers keine Voraussetzung mehr fur die verwaltungsbehordliche sondern nur noch fur die gerichtliche Strafbarkeit der Schlepperei eine unrechtmassige Bereicherung des Schleppers war aber auch fur die gerichtliche Strafbarkeit weiter nicht erforderlich In das Strafgesetzbuch kam 1996 der zusatzliche Straftatbestand der Ausbeuterischen Schlepperei hinzu 104a StGB a F 8 1997 gab der Gesetzgeber das Nebeneinander gerichtlich und verwaltungsbehordlich strafbarer Tatbestande auf und schuf eine Regelung die vollstandig dem gerichtlichen Strafrecht zugewiesen wurde Die ausbeuterischen Schlepperei gemass 104 a StGB entfiel 104 Fremdengesetz schuf den neuen einheitlichen Tatbestand der Schlepperei Das Fremdenpolizeigesetz 2005 ubernahm die Strafbestimmung des 104 des Fremdengesetzes mit einer wesentlichen Erweiterung der Strafbarkeit in 114 FPG Dies erfolgte im Hinblick auf den Rahmenbeschluss 2002 946 JI des Rates vom 28 November 2002 betreffend die Verstarkung des strafrechtlichen Rahmens fur die Bekampfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein und Durchreise und zum erlaubten Aufenthalt 9 und die Richtlinie 2002 90 EG des Rates vom 28 November 2002 zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt 10 Art 1 Abs 1 lit a der Richtlinie 2002 90 EG legte fest dass jeder Mitgliedstaat angemessene Sanktionen fur diejenigen festzulegen hat die einer Person die nicht Angehorige eines Mitgliedstaats ist vorsatzlich dabei helfen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Verletzung der Rechtsvorschriften des betreffenden Staates uber die Einreise oder die Durchreise von Auslandern einzureisen oder durch dessen Hoheitsgebiet zu reisen 2009 wurde das Delikt der Schlepperei erneut in einen verwaltungsbehordlichen und einen gerichtlichen Straftatbestand geteilt Wer wissentlich die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europaischen Union oder Nachbarstaat Osterreichs fordert begeht eine Verwaltungsubertretung 120 Abs 3 Z1 FPG 114 FPG enthalt den Straftatbestand der Schlepperei Deutschland BearbeitenIn Deutschland ist die Einschleusung von Auslandern strafbar Das deutsche Aufenthaltsgesetz enthalt in den 96 97 AufenthG entsprechende Straftatbestande 11 Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren wird bestraft wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen Mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren wird bestraft wer dabei den Tod des Geschleusten verursacht Zentraler Unterschied ist dass nur in Osterreich einem typischen Transitland die illegale Durchreise explizit miterfasst ist Schweiz BearbeitenArt 116 des Auslandergesetzes AUG stellt die Forderung der rechtswidrigen Ein und Ausreise sowie den rechtswidrigen Aufenthalt unter Strafe Im Unterschied zur osterreichischen Regelung beschrankt sich das nicht auf die Gewinnabsicht Sie wird mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft es kann aber in leichten Fallen nur eine Busse ausgesprochen werden Z 2 Absicht sich oder einen andern unrechtmassig zu bereichern wie auch Bandenkriminalitat fuhrt verscharfend zu bis zu funf Jahren Freiheitsstrafe und Geldstrafe Z 3 Literatur BearbeitenKurt Schmoller Schlepperei und Ausbeuterische Schlepperei Zwei neue Deliktstypen im osterreichischen Strafrecht In Gerhard Wolf Kriminalitat im Grenzgebiet Springer Verlag 1999 ISBN 978 3 642 58432 9 S 33 66 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Anny Knapp asylkoordination osterreich Einreisekontrollen fordern Einreise mithilfe von Schleppern Recherche im Rahmen des Projekts Entering Territory uber Grenzkontrollmassnahmen Mai 2011 pdf asyl at Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Schlepperei Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bundesministerium fur Inneres Bundeskriminalamt Hrsg Lagebericht Schlepperei 2018 Rucklauf bei illegaler Migration Wien 2019 Bundesministerium fur Inneres Schlepperbericht 2018 Schleppereibekampfung bleibt kriminalpolizeiliche Herausforderung 23 August 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Jusline 114 FPG Fremdenpolizeigesetz Schlepperei JUSLINE Osterreich In jusline at Abgerufen am 28 August 2015 Veronika Hofinger Arno Pilgram Wie Fremde Gefangnisse konservieren und Gefangnisse Fremde Uber das Wechselspiel von Kriminal und Fremdenpolitik In Daniela Klimke Exklusion in der Marktgesellschaft Springer Verlag 2008 ISBN 978 3 531 90862 5 S 107 126 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Katharina Jetzinger Der Tatbestand der Schlepperei und dessen Funktion en am Beispiel der Inhaftierung von Asylwerbern im Zusammenhang mit dem Refugee Protest in Wien Welche Implikationen ergeben sich fur Sozialarbeitende soziales kapital 2014 Schmoller S 33 Jusline 114 FPG Fremdenpolizeigesetz Schlepperei JUSLINE Osterreich In jusline at Abgerufen am 30 Mai 2016 Schmoller S 33 vgl zur Rechtsentwicklung Verfassungsgerichtshof Entscheidung vom 22 Februar 2016 G531 2015 ua Schmoller S 34 Rahmenbeschluss 2002 946 JI des Rates vom 28 November 2002 betreffend die Verstarkung des strafrechtlichen Rahmens fur die Bekampfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein und Durchreise und zum erlaubten Aufenthalt In ABl L Nr 328 5 Dezember 2002 Richtlinie 2002 90 EG des Rates vom 28 November 2002 zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt In ABl L Nr 328 5 Dezember 2002 S 17 Jurgen Stock International organisierte Schleusungskriminalitat Internationaler Handel mit Menschen In Hans Joachim Schneider Internationales Handbuch der Kriminologie Walter de Gruyter 2009 ISBN 978 3 89949 129 6 S 103 120 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schlepperei amp oldid 235303244