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Das Zuwanderungsgesetz umgangssprachlich auch Einwanderungsgesetz genannt Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsburgern und Auslandern ist ein Gesetzespaket mit dem das Auslanderrecht in der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 1 Januar 2005 neu gestaltet wurde Es enthielt die Erstfassungen des Aufenthaltsgesetzes und des Freizugigkeitsgesetzes EU welche das zuvor geltende Auslandergesetz und das Aufenthaltsgesetz EWG ersetzten Auch einige Paragraphen in anderen Gesetzen wurden geandert BasisdatenTitel Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsburgern und AuslandernKurztitel ZuwanderungsgesetzAbkurzung ZuwandG nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Verwaltungsrecht AuslanderrechtErlassen am 30 Juli 2004 BGBl I S 1950 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 2005GESTA B003Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Zuwanderungsgesetz wurde am 5 August 2004 verkundet BGBl I S 1950 und trat am 1 Januar 2005 in Kraft Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu fanden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004 Kabinett Schroder I und II statt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelungen 1 1 Gliederung des Gesetzes 1 1 1 Schaffung des Aufenthaltsgesetzes 1 1 2 Schaffung des Freizugigkeitsgesetzes EU 1 1 3 Anderungen des AsylVfG jetzt AsylG des StAG des BVFG und des AsylbLG 1 2 Neuregelung des Aufenthaltstitels 1 3 Regelungen der arbeitserlaubnisrechtlichen Seite im Aufenthaltstitel 1 4 Neuzuwanderung 1 5 Beschaftigungsmoglichkeiten im Anschluss an eine Hochschulausbildung 1 6 Sprachforderung Integrationskurse 1 7 Anderungen im Fluchtlingsrecht 1 8 Einfuhrung von Hartefallkommissionen 1 9 Unverandert gebliebene Regelungen 2 Vorgeschichte 3 Chronologie 4 Kritik 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseNeuregelungen BearbeitenGliederung des Gesetzes Bearbeiten Schaffung des Aufenthaltsgesetzes Bearbeiten Die wichtigste Neuregelung ist das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes neu eingefuhrte Aufenthaltsgesetz Es ersetzt das Auslandergesetz von 1965 1990 Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht fur Unionsburger und fur Angehorige diplomatischer und konsularischer Dienste 2 1 Satz 1 bis 4 lautet Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Auslandern in die Bundesrepublik Deutschland Es ermoglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berucksichtigung der Aufnahme und Integrationsfahigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland Das Gesetz dient zugleich der Erfullung der humanitaren Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland 3 Es enthalt u a Bestimmungen zur Einreise zum Aufenthalt zur Erwerbstatigkeit und zu Integrationsrechten und pflichten von Auslandern Schaffung des Freizugigkeitsgesetzes EU Bearbeiten Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes enthalt das Gesetz uber die allgemeine Freizugigkeit von Unionsburgern Freizugigkeitsgesetz EU Dieses regelt die Einreise und den Aufenthalt von Unionsburgern also von Personen welche die Staatsangehorigkeit eines EU Mitgliedsstaats besitzen sowie ihren Familienangehorigen neu Es ersetzte damit das Aufenthaltsgesetz EWG von 1980 Anderungen des AsylVfG jetzt AsylG des StAG des BVFG und des AsylbLG Bearbeiten Durch Artikel 3 bis 12 des Zuwanderungsgesetzes wurden unter anderem folgende Gesetze geandert Asylverfahrensgesetz mit Wirkung vom 24 Oktober 2015 in Asylgesetz umbenannt Staatsangehorigkeitsgesetz Bundesvertriebenengesetz AsylbewerberleistungsgesetzMit diesen Anderungen sollen die Durchfuhrung des Asylverfahrens gestrafft und beschleunigt sowie dem Missbrauch des Asylverfahrens entgegengewirkt werden Neuregelung des Aufenthaltstitels Bearbeiten Das Aufenthaltsgesetz regelt die Systematik der Aufenthaltstitel neu An Stelle der fruheren Bezeichnungen Aufenthaltserlaubnis bewilligung befugnis und berechtigung treten die Aufenthaltserlaubnis die stets befristet ist und die Niederlassungserlaubnis die stets unbefristet ist Anders als fruher wird der Zweck des Aufenthalts fur den der Aufenthaltstitel erteilt worden ist unter Angabe des jeweiligen Gesetzesparagrafen und Absatzes des Aufenthaltsgesetzes AufenthG immer in der Aufenthaltserlaubnis angegeben Beispiel 28 Abs 1 Nr 1 AufenthG fur eine Aufenthaltserlaubnis die im Rahmen des Ehegattennachzuges zu einem Deutschen erteilt wurde Insgesamt kennt das Aufenthaltsgesetz etwa 60 verschiedene Aufenthaltszwecke Ein Aufenthaltsstatus kann zudem wie bisher durch das Visum 6 AufenthG die Duldung 60a AufenthG die kein Aufenthaltsrecht vermittelt sondern nur die Aussetzung der Abschiebung bescheinigt die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz fur Asylbewerber uber deren Antrag noch nicht rechtskraftig entschieden wurde bescheinigt werden Schliesslich konnen nach dem Freizugigkeitsgesetz EU die Freizugigkeitsbescheinigung am 28 Januar 2013 abgeschafft sowie die Aufenthaltskarte fur aus einem Drittstaat stammende Familienangehorige von EWR Burgern Beispiel die japanische Ehefrau eines in Deutschland lebenden franzosischen Studenten erteilt werden Schweizer Burger erhalten nachdem der Beitritt der Schweiz zum EWR aufgrund des Referendums vom 6 Dezember 1992 scheiterte aufgrund des Freizugigkeitsabkommens EG Schweiz vom 21 Juni 1999 eine Aufenthaltserlaubnis mit dem besonderen Eintrag Aufenthaltserlaubnis CH Regelungen der arbeitserlaubnisrechtlichen Seite im Aufenthaltstitel Bearbeiten Das Arbeitserlaubnisrecht wird durch Zuwanderungsgesetz nicht mehr im Sozialgesetzbuch III Arbeitsforderung sondern im Aufenthaltsgesetz geregelt Die Arbeitserlaubnis wird von der Auslanderbehorde und nicht mehr von der Arbeitsagentur erteilt und wird mit Erteilung des Aufenthaltstitels in den Aufenthaltstitel eingetragen Dabei wird unterschieden zwischen einer Beschaftigung als Arbeitnehmer und einer selbstandigen Erwerbstatigkeit In den meisten Fallen tragt die Auslanderbehorde den Vermerk Erwerbstatigkeit gestattet in den Aufenthaltstitel ein was die unbeschrankte Erlaubnis zu Beschaftigungen jeder Art sowie zur selbstandigen Tatigkeit umfasst 2 Abs 2 Aufenthaltsgesetz In einigen Fallgruppen muss die Auslanderbehorde jedoch vor der Erlaubnis einer Beschaftigung erst die Zustimmung der Bundesagentur fur Arbeit einholen die nach einer Prufung des Arbeitsmarktes und der Arbeitsbedingungen zu denen der Auslander tatig werden mochte daruber entscheidet ob die Ausubung einer Beschaftigung erlaubt werden kann und ob diese Erlaubnis von Beschrankungen etwa zur Art der ausgeubten Tatigkeit oder dem Arbeitgeber abhangig gemacht wird Die Auslanderbehorde erteilt dann gegebenenfalls nur eine entsprechend beschrankte Erlaubnis zur Beschaftigung Neuzuwanderung Bearbeiten Die nach der Gesetzesanderung neu hinzukommende Zuwanderung von Arbeitskraften wurde wie zuvor weitgehend durch Rechtsverordnungen geregelt die nicht durch das Zuwanderungsgesetz sondern in besonderen Verordnungsverfahren erlassen worden waren Die nach dem Aufenthaltsgesetz ergangene Beschaftigungsverordnung und die Beschaftigungsverfahrensverordnung ersetzten die fruhere Anwerbestoppausnahmeverordnung und die Arbeitsgenehmigungsverordnung Der Personenkreis der Neuzuwanderer waren weitgehend identisch geblieben mit dem nach fruherem Recht Am 1 Juli 2013 trat eine neue Beschaftigungsverordnung in Kraft welche die fruhere Beschaftigungsverordnung und die fruhere Beschaftigungsverfahrensverordnung abloste Beschaftigungsmoglichkeiten im Anschluss an eine Hochschulausbildung Bearbeiten Neu war dass zum Zweck des Studiums eingereiste auslandische Studierende in Deutschland bleiben konnen wenn sie hier nach dem Studium eine entsprechend qualifizierte Arbeitsstelle finden Hierfur kann ihnen ein Zeitraum von 18 Monaten zur Suche eines dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes eingeraumt werden wahrenddessen voller Zugang zum Arbeitsmarkt besteht Die Arbeitserlaubnis wurde fruher erst nach einer Arbeitsmarktprufung erteilt Eine Arbeitsmarktprufung durch die Bundesagentur fur Arbeit findet bei Absolventen deutscher Hochschulen nicht mehr statt 4 Sprachforderung Integrationskurse Bearbeiten Ebenfalls von der Arbeitsagentur zur Auslanderbehorde gewechselt ist die Zustandigkeit fur die Entscheidung uber die Teilnahmeberechtigung an einer Massnahme zur Sprachforderung Deutschkurse 600 Stunden die zusammen mit den Orientierungskursen welche Kenntnisse zu Staat Gesellschaft und Geschichte vermitteln sollen 100 Stunden die Integrationskurse bilden Die Sprachforderung war fruher im Sozialrecht 419 ff SGB III Arbeitsforderung geregelt wahrend sie nunmehr Bestandteil des Aufenthaltsrechts geworden sind 43 ff AufenthG Neu war dass neben einer Teilnahmeberechtigung in begrundeten Einzelfallen auch eine Teilnahmeverpflichtung festgelegt werden kann Fur die Zulassung Teilnahmeberechtigter sowie im Falle frei bleibender Platze gegebenenfalls sonstiger Auslander zu den Kursen fur die Vergabe der Fordermittel und die Konzeption der Kurse ist das Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge BAMF zustandig das aus dem bisherigen Bundesamt fur die Anerkennung auslandischer Fluchtlinge hervorgegangen ist 75 AufenthG das durch das Zuwanderungsgesetz umbenannt wurde Naheres zu den Integrationskursen regelt die Integrationskursverordnung Anderungen im Fluchtlingsrecht Bearbeiten Im Gegensatz zur fruheren Rechtsauslegung wonach der Status als Fluchtling nach der Genfer Fluchtlingskonvention nur bei staatlicher Verfolgung gewahrt wurde kann nach 60 Abs 1 AufenthG eine relevante Verfolgung nunmehr auch dann anerkannt werden wenn die Verfolgung von Parteien und Organisationen ausgeht die den Staat oder wesentliche Teile des Staatsgebietes beherrschen sowie von nichtstaatlichen Akteuren soweit die Vorgenannten nicht willens oder in der Lage sind entsprechenden Schutz vor Verfolgung zu bieten Auch eine fortgeschrittene Burgerkriegssituation kann falls keine inlandische Fluchtalternative existiert ein Aufenthaltsrecht begrunden Neu ist auch die geschlechtsspezifische Verfolgung und die Berucksichtigung nichtstaatlicher Verfolgungshandlungen So ist es beispielsweise zu berucksichtigen wenn ein Antragsteller von Familienangehorigen gerade wegen des Geschlechts verfolgt wird Einfuhrung von Hartefallkommissionen Bearbeiten Das Gesetz ermoglichte es erstmals dass die Bundeslander eigene Hartefallkommissionen einrichten und normierte damit eine Rechtsgrundlage fur eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Ersuchens einer Hartefallkommission 23a AufenthG Die Entscheidung uber ein Aufenthaltsrecht fur Auslander wird damit faktisch von einer Initiative einer Stelle ausserhalb der Verwaltung abhangig gemacht Die Entscheidung uber die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis auf Ersuchen einer Hartefallkommission bleibt jedoch bei der zustandigen Auslanderbehorde bzw der ubergeordneten Behorde Innenministerium Ende 2006 haben alle Lander zuletzt auch Bayern Hartefallkommissionen eingerichtet 5 Unverandert gebliebene Regelungen Bearbeiten Etwa zwei Drittel der Regelungen des Aufenthaltsgesetzes wurden weitgehend unverandert aus dem fruheren Auslandergesetz ubernommen geandert hat sich oft nur die Ziffer des jeweiligen Paragrafen Dies betrifft etwa die besonderen Straf und Bussgeldvorschriften bei Verstossen gegen das Auslanderrecht die Regelungen uber die Abschiebehaft die Regelungen uber die Ausweisung oder zur Durchsetzung der Ausreisepflicht Vorgeschichte BearbeitenDe facto hat es schon immer Einwanderung nach Deutschland gegeben neben der Auswanderung Sie wurde aber nicht geregelt und zwar durchaus bewusst weil dies von der politischen Fuhrung so gewollt war Tatsachlich erfolgende Einwanderung wurde daher mit Ad hoc Regelungen gesteuert und offiziell nicht als Einwanderung angesehen Das Grundgesetz die bundesdeutsche Verfassung von 1949 kennt das Asylrecht fur politische Verfolgte Es wurde wegen der Verfolgungen in der Zeit des Nationalsozialismus aufgenommen Eine russlanddeutsche Familie aus Sibirien in einem bundesdeutschen Auffanglager 1988Der Zuzug von etwa 12 Millionen Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs ist keine Einwanderung da es sich hier um Deutsche handelt die aus vormals deutschen Gebieten vertrieben wurden oder fluchteten Zwar wurden auch Deutsche aus damals nicht zu Deutschland gehorenden Gebieten vertrieben Freie Stadt Danzig Polen Litauen Sowjetunion usw aber hier handelte es sich um Menschen die explizit wegen ihrer deutschen Volkszugehorigkeit vertrieben wurden Etwas anders aber politisch ahnlich verhalt es sich mit den in spateren Jahren nach Deutschland gekommenen Spataussiedlern die zwar oft keine aktuelle Bindung mehr zum deutschen Kulturkreis haben die aber nach seit 1949 geltendem Recht Art 116 GG als Menschen deutscher Volkszugehorigkeit Anspruch auf die deutsche Staatsangehorigkeit haben und deswegen unter bestimmten Bedingungen einwandern konnen Im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg wurden ab 1955 sogenannte Gastarbeiter als zusatzliche Arbeitskrafte angeworben Dies geschah unter der bis zum Anwerbestopp 1973 erhaltenen Regel mit dem Namen Rotation die besagte dass die Menschen nur vorubergehend in Deutschland bleiben und spatestens mit Eintritt in die Rente in ihre Heimatlander zuruckkehren sollten In den 1990er Jahren zeigte sich dass die bisherigen Regelungen viele Mangel aufwiesen Insbesondere zwangen sie durch ihren weitgehenden Ausschluss legaler Einwanderungsmoglichkeiten Menschen auf das wesentliche verbliebene Schlupfloch zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung auszuweichen das Asylrecht Um die als gross empfundene Zahl vermeintlicher oder echter so genannter Scheinasylanten abzuwehren wurde die Praxis des Asylrechts verscharft Weiterhin klagten viele Wirtschaftsunternehmen insbesondere in wirtschaftlich florierenden Branchen wie der Informationstechnologie aber auch in Branchen mit sehr niedrigem Lohnniveau wie der Landwirtschaft dass sie nicht genugend deutsche Arbeitskrafte finden konnten und es kaum legale Moglichkeiten gebe solche Arbeitskrafte aus dem Ausland anzuwerben Der immer noch gultige Anwerbestopp von 1973 schiebt derartigen Massnahmen einen gesetzlichen Riegel vor Das Auslanderrecht war in der Bundesrepublik Deutschland zunachst durch die nach 1945 weiter geltende Auslanderpolizeiverordnung von 1938 geregelt die 1965 durch ein erstes Auslandergesetz Auslandergesetz 1965 ersetzt wurde Am 1 Januar 1991 trat dann in beiden Teilen Deutschlands das grundlegend reformierte Auslandergesetz 1990 in Kraft das zum 1 Januar 2005 durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt wurde Das Asylrecht war in Deutschland seit 1949 ursprunglich durch Art 16 Grundgesetz gewahrleistet Das Asylverfahren richtete sich zunachst nach der Asylverordnung von 1953 seit 1965 nach den 28 ff des Auslandergesetzes 1965 seit 1982 bis heute nach dem Asylverfahrensgesetz das mit Wirkung vom 24 Oktober 2015 in Asylgesetz umbenannt wurde 1993 wurde das Asylrecht in Art 16 durch Art 16a Grundgesetz ersetzt und hierdurch sowie durch zahlreiche Anderungen des Asylgesetzes erheblich eingeschrankt Um die Mangel der komplizierten Auslandergesetzgebung zu beheben und der Tatsache Rechnung zu tragen dass Deutschland de facto seit den 1960er Jahren ein Einwanderungsland mit einem Bevolkerungsanteil von knapp neun Prozent Auslandern geworden ist wurde von der Bundesregierung im Jahr 2000 die Unabhangige Kommission Zuwanderung so genannte Sussmuth Kommission eingesetzt Sie legte nach einjahriger Diskussion im Juli 2001 einen Bericht mit umfangreichen Vorschlagen fur eine Zuwanderungsgesetzgebung vor 6 Bereits wenige Wochen spater legte das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf des Zuwanderungsgesetzes vor der jedoch nur einen Teil der Vorschlage der Sussmuth Kommission aufgriff und insgesamt erheblich restriktiver gefasst war Diese Vorlage wurde zwischen den Koalitionspartnern SPD und Grune diskutiert und im Marz 2002 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet Am 25 Juni erfolgte die formliche Verkundung des Gesetzes BGBl I S 1946 das uberwiegend zum 1 Januar 2003 in Kraft treten sollte Nachdem wegen des uneinheitlichen Abstimmungsverhaltens des Landes Brandenburg das Bundesverfassungsgericht den Bundesratsbeschluss und damit das Gesetz an sich fur ungultig erklart hatte BVerfGE 2 BvF 1 02 vom 18 Dezember 2002 BGBl 2003 I S 126 wurde der Entwurf im Vermittlungsausschuss zwischen SPD Grunen CDU CSU und FDP erneut verhandelt Infolge der wirtschaftlichen Rezession ist seitdem die Arbeitslosigkeit nicht nur bei Informatikern Ingenieuren und Naturwissenschaftlern deren Zuzug aus dem Ausland durch das Zuwanderungsgesetz gefordert werden sollte wieder angestiegen Unter anderem fuhrte dies dann in der weiteren Diskussion im Vermittlungsausschuss dazu dass auf die im Gesetz ursprunglich vorgesehenen Moglichkeiten fur Neuzuwanderer weitgehend verzichtet wurde Chronologie BearbeitenDer Entwurf wird am 3 August 2001 von Bundesinnenminister Otto Schily dem Bundeskabinett vorgelegt Am 7 November 2001 beschliesst das Bundeskabinett den Gesetzentwurf Am 1 Marz 2002 wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet Am 22 Marz 2002 wird das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt Das Gesetz ist wegen der enthaltenen Bestimmungen uber das Verwaltungsverfahren ein zustimmungsbedurftiges Gesetz Der damalige Bundesratsprasident Klaus Wowereit erklart das Gesetz vom Bundesrat fur angenommen aufgrund des genauen Verlaufs der Abstimmung allerdings war hoch umstritten ob die Mehrheit fur das Gesetz verfassungsgemass zustande kam Bei der Unterzeichnung des Gesetzes am 20 Juni 2002 durch Bundesprasident Johannes Rau ubt dieser scharfe Kritik an der Vorgehensweise der Parteien Am 18 Dezember 2002 erklart das Bundesverfassungsgericht auf Antrag CDU CSU regierter Bundeslander die Bundesratsabstimmung vom 22 Marz fur ungultig In seinem Urteil kritisierte das Gericht dass der damalige SPD Bundesratsvorsitzende Klaus Wowereit die Stimmen Brandenburgs fur gultig erklart hatte Alwin Ziel SPD hatte mit ja CDU Innenminister Jorg Schonbohm aber mit nein abgestimmt Ein Land muss aber einheitlich abstimmen damit seine Stimmen mitgenommen werden konnen Wowereit hatte wiederholt nachgefragt und schliesslich das Votum als Zustimmung interpretiert als Schonbohm nicht mehr antwortete In der SPD CDU Koalition Brandenburgs war das Gesetz umstritten Im Januar 2003 legt die Bundesregierung das Gesetz ohne inhaltliche Veranderung erneut dem Bundestag vor der es erneut beschliesst Ebenfalls im Januar erlasst die Bundesregierung Verordnungen um diejenigen Teile des Gesetzes umzusetzen die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurfen Am 20 Juni 2003 lehnt der Bundesrat in dem aufgrund zwischenzeitlicher Wahlen nun die CDU CSU gefuhrten Lander eine deutliche Mehrheit haben das Gesetz ab Wie in solchen Fallen zwingend vorgeschrieben wird ein Vermittlungsverfahren im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingeleitet Am 10 Oktober 2003 setzt der Vermittlungsausschuss wegen mangelnder Einigung eine Arbeitsgruppe ein Diese Arbeitsgruppe tagt am 14 November und 28 November und am 11 Dezember 2003 Am 16 Januar 2004 tagt die Arbeitsgruppe zum letzten Mal Am 1 Juli 2004 wird das Gesetz erneut vom Bundestag verabschiedet Der Bundesrat stimmt am 9 Juli 2004 zu der Bundesprasident fertigt es am 30 Juli 2004 aus Das Gesetz wird am 5 August im Bundesgesetzblatt BGBl I S 1950 verkundet Es tritt am 1 Januar 2005 in Kraft Am 18 Marz 2005 tritt ein 1 Anderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz in Kraft Ein 2 Anderungsgesetz ist in Arbeit es soll die teils bereits uberfallige Anpassung des Auslander und Asylrechts an verbindliche Vorgaben Richtlinien der Europaischen Union vornehmen Am 28 Marz 2007 beschliesst das Bundeskabinett die Reform des Zuwanderungsgesetzes mit dem unter anderem aufenthalts und asylrechtliche Richtlinien der Europaischen Union in nationales Recht umgesetzt werden sollen Daruber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf eine integrationsorientierte Anpassung des Ehegattennachzugs mit der ein Mindestalter gefordert sowie der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse vor der Einreise eingefuhrt werden Fur geduldete Auslander mit einem Aufenthalt von acht bzw sechs Jahren wird eine gesetzliche Altfallregelung in Form einer einmaligen Stichtagsregelung geschaffen die die von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung erganzt Am 27 April 2012 verabschiedet der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Hochqualifizierten Richtlinie der Europaischen Union siehe Blaue Karte EU um eine erleichterte Zuwanderung auslandischer Fachkrafte nach Deutschland zu ermoglichen 7 Kritik BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Es wird kritisiert dass Integration von staatlicher Seite besser gefordert werden sollte etwa durch Sprachkurse Kultureinrichtungen Eingliederungsprogramme und Nachbarschaftsprojekte und dass die behauptete Ghettobildung am besten durch Schaffung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und vernunftig bezahlte Arbeitsplatze angehalten werden konnte Kritikern zufolge stellt die Bundesregierung dafur jedoch zu wenig Geld zur Verfugung So wurden die ab 2005 uber das Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge BAMF fur die Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz verteilten Gelder gegenuber den bis 2004 fur uber den Sprachverband sowie nach dem Sozialgesetzbuch III verteilten Geldern fur Deutschkurse fur auslandische Migranten bis 2015 nicht erhoht Die Regeln fur die Teilnahme wurden geandert und starker burokratisiert die Administration an das BAMF gegeben die Zahl der Kurse aber nicht erhoht 8 Die Zahl der Kursteilnehmer ist von 130 728 im Jahre 2005 zunachst auf 88 629 im Jahre 2010 zuruckgegangen und erst 2014 mit 142 439 Teilnehmern wieder auf das ursprungliche Niveau angestiegen Erst mit der Neuorganisation des BAMF im Zuge der Fluchtlingskrise 2015 erhohte sich die Zahl der Kursteilnehmer auf 179 398 Die Zahl der ausgestellten Berechtigungen war in allen Jahren etwa um die Halfte grosser was die bereits 2005 erhobene Kritik bestatigte dass die Zahl der Integrationskurse nicht dem Bedarf entsprechend aufgestockt worden war 9 Lange Zeit hatten die meisten Auslander die an einem Deutschkurs teilnehmen wollten nach dem Zuwanderungsgesetz jedoch keinen Anspruch darauf da nach dem Gesetz die Teilnahmeberechtigung grundsatzlich auf die wenigen Neuzuwanderer beschrankt war 44 Abs 1 Aufenthaltsgesetz regelte dass nur der einen Anspruch auf Teilnahme hat der erstmals einen der dort genannten Aufenthaltstitel erhielt Auch wer erstmals einen Aufenthaltstitel erhielt hatte keinen Anspruch wenn dieser Titel aus einem anderen als den in 44 Abs 1 Aufenthaltsgesetz genannten Grunden erteilt wurde etwa aus den humanitaren Grunden der 22 23 23 a oder 25 Abs 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz Die angekundigte Offnung Deutschlands fur neue Zuwanderer hat mit dem Gesetz nicht stattgefunden Die entsprechenden Rechtsverordnungen Beschaftigungsverordnung Beschaftigungsverfahrensverordnung begrenzen die Moglichkeiten fur Neuzuwanderer ziemlich genau auf den Personenkreis der auch schon nach den entsprechenden Verordnungen nach altem Recht Arbeitsgenehmigungsverordnung Anwerbestoppausnahmeverordnung zuwandern durfte Beispiel Spitzensportler Spezialitatenkoche hochqualifizierte wissenschaftliche Fachkrafte Faktisch nahm die Zuwanderung neuer Fach und Spitzenkrafte nach Deutschland im Jahr 2005 gegenuber dem Vorjahr sogar ab Aus humanitaren Grunden Hartefallregelung u a dauerhaft bleibeberechtigte Auslander blieben nach den einschlagigen Regelungen des Zuwanderungsgesetzes bzw des sich daraus ableitenden Sozialrechts in vielen Fallen von staatlichen Integrationsleistungen Deutschkurse Kindergeld Ausbildungsforderung ausgeschlossen Mit dem Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zum 24 Oktober 2015 wurden Integrationskurse fur einen weiteren Personenkreis geoffnet Zugang haben seitdem auch Asylbewerber und Geduldete sofern sie eine gute Bleibeperspektive haben 10 siehe auch Integration von Zugewanderten Integrationspolitik Zum Integrationskurs gehort auch ein Deutschkurs Weiterhin gelten Einschrankungen Abschiebehaft Residenzpflicht fur Asylbewerber und Geduldete Abschiebungshaft und Ausweisungmoglichkeiten hohe formale Anforderungen fur den Ehegattennachzug zu Auslandern und Deutschen usw Zum Teil wurden die Einschrankungen verscharft Auch die Kettenduldung blieb die Kritikern zufolge eine Integration erschwert oder verhindert Ende 2005 lebten nach wie vor etwa 200 000 Auslander mit einer Bescheinigung uber die Aussetzung der Abschiebung Duldung in Deutschland manche davon bereits uber mehr als 10 Jahre 11 Trotz Aufnahme der nichtstaatlichen und der geschlechtsspezifischen Verfolgung als zusatzliche Grunde fur eine Fluchtlingsanerkennung wurde in Deutschland 2005 bundesweit nur etwa 2500 Asylsuchenden der Fluchtlingsstatus nach dem Grundgesetz oder der Genfer Fluchtlingskonvention zuerkannt Die Anerkennungsquote lag 2005 bei etwa 5 und ist damit eine der niedrigsten in Europa Zugleich wurde im Jahr 2005 aber mehr als 11 000 Fluchtlingen davon uber 7000 aus dem Irak dieser Status wieder entzogen so genannte Widerrufsverfahren 12 Deutschland hat somit insgesamt gesehen 2005 eine rucklaufige Fluchtlingsanerkennungsquote gehabt Der UNHCR hat Deutschland wegen seiner Asylwiderrufspraxis scharf kritisiert 13 Als Problem sehen Kritiker ausserdem dass Auslander die mit Deutschen verheiratet sind vor der Einreise nach Deutschland einen Sprachnachweis vorlegen mussen Dadurch werde der Nachzug des Auslanders und eine normale Aufnahme der Ehe zumindest zeitweilig verhindert Einige Experten sehen darin einen Verstoss gegen Artikel 6 GG Schutz der Ehe Siehe auch BearbeitenAufenthaltsverordnung Einwanderungsgesetz Gesetzesvorhaben Greencard Deutschland Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener BerufsqualifikationenLiteratur BearbeitenBeauftragte der Bundesregierung fur Migration Fluchtlinge und Integration Bericht uber die Lage der Auslanderinnen und Auslander in Deutschland Berlin 2005 Kapitel B V Integrationsforderung sowie Kapitel C Entwicklung des Rechts enthalten umfangreiche Erlauterungen und Kommentare zu aktuellen Anwendungsproblemen des Zuwanderungsgesetzes 6 Auslanderbericht Teil 1 Inhalt und Teil 2 Text Bundesministeriums des Innern Vorlaufige Anwendungshinweise zum AufenthG und zum FreizugigkeitsG EU Berlin 2004 Der oft restriktiv gefasste halbamtliche Kommentar aus dem BMI nach dem fast alle Auslanderbehorden arbeiten Download PDF 2 MB Weblinks Bearbeiten Wiktionary Zuwanderungsgesetz Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Gesetzentwurf mit Begrundung BT Drs 15 420 Literatur zum Zuwanderungsgesetz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Wortlaut der Abstimmung im Bundesrat PDF 560 kB ab Seite 171 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18 Dezember 2002 zur Bundesratsabstimmung 2002 www zuwanderung de Seite des Bundesinnenministeriums zum ZuwG Ubersicht zur Auslander und asylrechtlichen Gesetzgebung 2014 15 Kurzinfos zum Zuwanderungsgesetz in deutsch arabisch italienisch und turkischEinzelnachweise Bearbeiten Klaus J Bade Jochen Oltmer Normalfall Migration ZeitBilder Band 15 Bundeszentrale fur Politische Bildung Bonn 2004 ISBN 3 89331 543 8 S 127 132 bpb de PDF 1 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz Gesetz uber den Aufenthalt die Erwerbstatigkeit und die Integration von Auslandern im Bundesgebiet Aufenthaltsgesetz AufenthG auf buzer de Aufenthaltserlaubnis fur Studenten und Absolventen Anwaltssozietat Jurati Abgerufen am 3 April 2014 Zusammenstellung aller Gesetze und Verordnungen der Lander uber die Hartefallkommissionen PDF 821 kB bei migrationsrecht net Bericht der Unabhangigen Kommission Zuwanderung Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Blaue Karte fur qualifizierte Zuwanderer beschlossen Bundestag Abgerufen am 3 April 2014 Zur Umschichtung der Haushaltsmittel fur die Sprachforderung vom Arbeits zum Innenministerium siehe den Bericht der Beauftragten der Bundesregierung fur Migration Fluchtlinge und Integration zur Lage der Auslanderinnen und Auslander in Deutschland August 2005 S 184 ff bundesregierung de Memento vom 29 Juli 2016 im Internet Archive BAMF Integrationskursstatistik fur das Jahr 2015 Archivlink Memento vom 23 Mai 2016 im Internet Archive aufgerufen am 23 Mai 2016 Tragerrundschreiben 06 15 Offnung der Integrationskurse fur Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive BAMF 23 Oktober 2015 abgerufen am 1 Juni 2016 PDF Vgl zur Zahl der langerfristig Geduldeten Bundestags Drucksache 16 307 v 21 Dezember 2005 PDF 4 7 MB Zahlen gemass Teilstatistik Migration und Asyl PDF Erscheinungsdatum 23 August 2006 Hrsg Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge PE vom 2 November 2005 UNHCR bekraftigt Position zum Asyl Widerruf Memento vom 13 Januar 2015 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4787284 6 lobid OGND AKS VIAF 207950196 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zuwanderungsgesetz amp oldid 219156741